Zum Inhalt springen
IGNORED

Kleiner Waffenschein für Luftgewehr nötig?


Richi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ein bekannter hat mich vorhin gefragt, ob zum Transport zum Stand und zurück eines Luftgewehrs auch ein kleiner Waffenschein vorgeschrieben ist. Er ist fest davon überzeugt, das man einen braucht. Wenn man angehalten wird, und keinen hat, wird die Waffe eingezogen.

Ich kann mir das zwar nicht vorstellen, hab ihm aber gesagt ich hör mich mal um. Über die Suchfunktion konnte ich nichts finden.

Weis einer ob das in Hessen so ist oder kann das jemand wiederlegen?

Geschrieben

Hm,

aus Büdingen. :rolleyes:

Sag' ihm, er soll einen kleinen (W)Affenschein ausdrücklich für sein Luftgewehr beantragen und dann die Gesichter der Sachbearbeiter beobachten! B)

Geschrieben

Der kleine Waffenschein gilt nur für Schreckschusswaffen mit PTB Zeichen.

Wenn er das Luftgewehr nur Transportiert (nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit), dann braucht er überhaupt keinen WS. Zum schussbereiten Führen eines Luftgewehrs würde er ohnehin den Grossen Waffenschein benötigen. Wenn das Luftgewehr WBK Pflichtig wäre (über 7,5 Joule) dann sollte er die WBK mitführen.

Geschrieben

Das hatte ich ihm auch gesagt, wenn die Waffe nicht zugriffs und schussbereit ist braucht er gar nichts.

@ Mausebaer

Der kleine Waffenschein wird, meines wissens nach,, bei der Polizei beantragt. Da kann der Sachbearbeiter lange warten :D

Geschrieben

Bei uns gibts den im Bürgerbüro ;).

Eine der wenigen intelligenten Dinge, die es bei uns gibt. Egal was man braucht, im Bürgerbüro bekommt man es. Dauert halt etwas länger als direkt auf der Behörde.

Geschrieben
Der kleine Waffenschein wird, meines wissens nach,, bei der Polizei beantragt.

Das hängt davon ab, wer für Waffenangelegenheiten zuständig ist. Bei uns ist das z.B. das Kreisordnungsamt. Der kleine Waffenschein wird von dem Herrn ausgestellt, der ansonsten die untere Jagdbehörde ist.

Ein kleiner Waffenschein für eine Luftdruckwaffe ist nicht möglich. (Vgl. WaffG §10(4) bzw. WaffG Anl.2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr.2 und 2.1).

Geschrieben

...

@ Mausebaer

Der kleine Waffenschein wird, meines wissens nach,, bei der Polizei beantragt. Da kann der Sachbearbeiter lange warten :D

Sorry, da muss ich widersprechen. Hier in Mäc Pom macht das die Behörde die auch die WBK's austellt. Hatte mich da gerade vor einiger Zeit informiert. Aber das nur so nebenbei.

Für den Transport des Luftgewähres braucht er natürlich keinen kleinen WS.

TCX2000

Geschrieben
...

Der kleine Waffenschein wird, meines wissens nach,, bei der Polizei beantragt. Da kann der Sachbearbeiter lange warten :D

1. Wie schon oben erwähnt, kommt es darauf an, wer jeweils die waffenrechtlich zuständige Behörde ist. :rolleyes:

2. Selbst wenn Dir ein Polizeivollzugsbeamte den Zettel ausstellt, wird dieser als Sachbearbeiter tätig. :blum:

Geschrieben
Für den Transport des Luftgewähres braucht er natürlich keinen kleinen WS.

Wo, bitte schön, soll denn das stehen? (Deine Aussage ist ohne Gewähr, oder wie?)

Braucht er natürlich nicht.

Genau. "Braucht er keinen" heißt ganz einfach: "er braucht keinen". Also bitte genauer lesen...

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.