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IGNORED

ich blick da nicht du


Nirotrace

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Geschrieben

also, hab mich jetzt schon durch eingie Foren gelesen und blick da wirklich nicht mehr durch

also, wofür brauch ich die WBK???

zum kleinen Waffenschein: gilt der für beliebig viele Schreckschusswaffen oder nur für eine (weil ja nach der Waffe gefragt wird) oder ist es egal, wenn da z.B. eine 6mm drinsteht und ich mit ner 9mm kontrolliert werde??

- Munitionserwerbeschein:

kann ja beim Bootsführerschein einen Sachkundenachweiß bekommen (eine der Vorraussetzungen für den Schein) und da wir ein Boot haben, gilt das als Bedürfnis??? also da ja einige Seenotrettungsmittel auch PM II sind

Danke für die Hilfe

Geschrieben

Die WBK benötigst du, um scharfe Waffen erwerben und besitzen zu dürfen. Führen (=herumtragen) darfst du sie damit nicht, dafür benötigst du einen Waffenschein. Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen einer Gas/Schreckschusspistole mit PTB-Zeichen. In den KWS wird keine Waffe eingetragen, d.h. du darfst jedes Pistölchen deiner Schreckschuss-Sammlung geladen mitnehmen, aber immer nur eines gleichzeitig, und niemals zu öffentlichen Versammlungen, Aufzügen etc.

Zur Frage mit der ME-Berechtigung: :confused: Was genau willst du wissen?

Geschrieben

ob ich sonst noch Vorraussetzungen brauch und was als "Bedürfnis" gilt??

Gilt zum kauf von Seenotrettungsmitteln ans Bedürfnis?

Das lernst Du wenn die erforderliche Zusatzprüfung für den Bootsführerschein machst.

Geschrieben

WBKs braucht man für diverse Arten von Waffen oder Leuchtpistolen. Zunächstmal müsstest Du uns genau sagen, was Du erwerben willst. Je nachdem ob Leuchtpistole, 4mmM20 Revolver, scharfe Sammlerwaffen, Sportwaffen... etc. gibt es da verschiedene Voraussetzungen.

Geschrieben

- Munitionserwerbeschein:

kann ja beim Bootsführerschein einen Sachkundenachweiß bekommen (eine der Vorraussetzungen für den Schein) und da wir ein Boot haben, gilt das als Bedürfnis??? also da ja einige Seenotrettungsmittel auch PM II sind

Der Besitz eines seegehendes Boot wird normalerweise als Bedürfnis für eine Signalpistole Kaliber 4 anerkannt, dann geht das auch mit dem Munitionserwerb klar.

Ein 4,50 Meter langes Motorboot wird kaum ein Sachbearbeiter als "seegehend" einstufen, aber mit einem Segelboot so ab 7 - 8 Meter Länge gibt es kaum Probleme.

Geschrieben

@karl22: würd das nur geren vorher wissen, also bevor ich den Schein mache...

Das Bedürfnis für Seenotrettungsmittel hat der verantwortliche Skipper, d. h. du brauchst ein Schiff, ein eigenes oder du charterst eines. Zum erforderlichen Führerschein kannst du dann noch eine zusätzliche Ausbildung für Signalmittel machen. Die Signalmittel dürfen nur im Seenotfall oder nach behördlicher Erlaubnis bei Sportveranstaltungen (Regatta) verwendet werden. Silvester ist übrigens kein Seenotfall.

Die Kosten kannst du bei den einschlägigen Schulen oder Vereinen und Bootshändlern erfragen. Dazu kommen noch die Kosten für die Augenuntersuchung und den Erste Hilfe Kurs.

Karl

Geschrieben

wenn du einen sportbootfüherschein see hast und eine sachkundeprüfung für signalwaffen bestanden hast, bekommst einen stempel in deinen sportbootschein.

mit dem scheinchen kannst du dann eine wbk beantragen und dann auch seenotretungsmittel erwerben jedoch musst du auch hier ein bedürfniss nachweisen. das wird z.b. akzeptiert wenn DU besitzer eines seetauglichen bootes bist.

Geschrieben

nö, der eigner bekommt die wbk, ein nutzungsrecht reicht meines wissens nach nicht aber wenn du den sportbootschein mit stempel hast, darf dir der bootseigner sein boot mit den seenotretungsmitteln an bord überlassen.

Geschrieben

nö, der eigner bekommt die wbk, ein nutzungsrecht reicht meines wissens nach nicht aber wenn du den sportbootschein mit stempel hast, darf dir der bootseigner sein boot mit den seenotretungsmitteln an bord überlassen.

Das kann ich mir kaum vorstellen, daß ein WBK-Inhaber einem anderen erlaubnispflichtige Waffen überlassen wird, der nur den Sachkundenachweis hat. Der Skipper braucht eine WBK, um die Waffe zu besitzen. Wenn Du Nutzungsrecht des Bootes hast, dann hast Du auch ein Bedürfnis und erfüllst damit die Voraussetzung zur Erteilung einer eigenen WBK.

Ausnahme nach WaffG §12,1.3c: Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer als Charterer von seegehenden Schiffen zur Abgabe von Seenotsignalen den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf.

Geschrieben

Moin Nitrotrace,

will man versuchen eine kruze Zusammenfassung zu geben:

Die Seenotsignsalmittel in Deutschland fallen in Deutschalnd und das Sprengstoffrecht oder waffenrecht, je nach Ausführung.

Die Seenotsignalen die unter das Sprengstoffrecht fallen, sind die "Plastikrohre mit Raketen" oder Rauchsignale. diese werden klassifiziert in zwei Gruppen: Gruppe BAM-T1 und BAM-T2. Für den Erwerb der BAM-T1-signale ist die volljährigkeit ausreichend. Für die anderen Signale brauchst du einen Befreiungsvermerk.

Alle anderen Seenotsignal fallen unter das Waffenrecht. hier gibt es die sogn. PTB-Waffen, also Signalgeber, die Du frei ab 18 erwerben kannst. Das Führen ist mit dem "kleinen Waffenschein" gestattet oder an Bord als Bottsführer ohne Waffenschein. Die Signalpistole Kaliber 4 darf nur mit einer Erwerbserlaubnis erworben werden und mit einer Waffenbesitzkarte besessen. Im Regelfall erhalten diese Waffen nur die Eigner eines Bootes. Als Nutzer bist Du berechtigt diese Waffe zu leihen. Um diese Waffe erwerben zu können musst Du alle Vorraussetzungen für den Waffenerwerb, also Sachkunde, Zuverlässigkerit usw. erfüllen.

Der DSV (Deutscher Segler Verband) führt die Prüfungen für die Sachkunde nach dem Waffenrecht und dem Sprengstoffrecht durch und erteilt dann z.B. folgende Bescheinigung:

ansonsten schaue hier, da steht ne Menge zunm Thema Seenotsignalmittel:

http://www.esys.org/esys/seenotrk.html

Geschrieben

Das kann ich mir kaum vorstellen, daß ein WBK-Inhaber einem anderen erlaubnispflichtige Waffen überlassen wird, der nur den Sachkundenachweis hat. Der Skipper braucht eine WBK, um die Waffe zu besitzen. Wenn Du Nutzungsrecht des Bootes hast, dann hast Du auch ein Bedürfnis und erfüllst damit die Voraussetzung zur Erteilung einer eigenen WBK.

Ausnahme nach WaffG §12,1.3c: Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer als Charterer von seegehenden Schiffen zur Abgabe von Seenotsignalen den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf.

doch, doch, ist so :D

ich glaube skipper hat es ganz gut auf den punkt gebracht.

der eigner darf dir die wbk-pflichtige waffe überlassen.

voraussetzung ist aber das du den sachkundestempel im sportbootführerschein hast.

ich z.b. habe kein eigenes boot, charter jedoch sporadisch und erhalte somit ein fremdes boot mit der wbk-pflichtigen waffe nach überprüfung des sachkundespempels. anders geht es nicht, den ohne eigenes boot bekomme ich keine wbk und könnte somit keine boote chartern die solche waffen an bord haben. die seenotrettungsmittel einfach von bord zu nehmen und gegen andere zu tauschen die nicht wbk-plichtig sind, geht auch nicht, da die versicherungen der boote diese seenotretungsmittel manchmal vorschreiben.

Geschrieben

der eigner darf dir die wbk-pflichtige waffe überlassen.

voraussetzung ist aber das du den sachkundestempel im sportbootführerschein hast.

Das mit der Sachkunde steht so nicht im Waffengesetz. dort steht nur, das sich Charterer eine Signalwaffe leihen dürfen. Als ein Charterer ist derjenige, der den Leihvertrag vom Boot hat, das mus nicht zwangsläufig der Bootsführer sein. Und vom wem er sich diese Waffe leiht und welche Bedingungen erfüllt sein müssen davon auch steht nichts im Gesetz.

Geschrieben

Eben, denn der Charterer braucht dafür keine WBK. Er ist lediglich dazu verpflichtet, den Besitz nach den Weisungen des Berechtigten auszuüben.

Das mit dem Sachkundestempel trifft nur für den Antragsteller zu, der eine erlaubnispflichtige Signalwaffe auf WBK erwerben möchte.

Geschrieben

Er ist lediglich dazu verpflichtet, den Besitz nach den Weisungen des Berechtigten auszuüben.

Auch wenn diese Formulierung so im Gesetz steht, ist das in meinen Augen sehr ungünstig ausgedrückt.

Wie soll der Charterer bei Bedarf die Anweisung des Berechtigten einholen? Muß der Berechtigte Seefunk haben? Was macht der Segler im Funkloch, egal ob Handy oder UKW? Was passiert, wenn der Charterer im Sennotfall die Signalpistole benutzt hat, aber der Berechtigte die Anweisung nicht gegeben hat? Fragen über Fragen :confused:

Geschrieben

Auch wenn diese Formulierung so im Gesetz steht, ist das in meinen Augen sehr ungünstig ausgedrückt.

Wie soll der Charterer bei Bedarf die Anweisung des Berechtigten einholen? Muß der Berechtigte Seefunk haben? Was macht der Segler im Funkloch, egal ob Handy oder UKW? Was passiert, wenn der Charterer im Sennotfall die Signalpistole benutzt hat, aber der Berechtigte die Anweisung nicht gegeben hat? Fragen über Fragen :confused:

Wenn ich mein Boot verleihe, lautet die Anweisung: "Gebrauch unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen."

Karl

Geschrieben
Wie soll der Charterer bei Bedarf die Anweisung des Berechtigten einholen?

... die Anweisung heißt einfach: Nicht benutzen... im Falle von Seenot erübrigt sich eine solche dann wohl...

Eine Frage hätte ich aber: Du hast in einem anderen tread geschrieben, dass eine Signalpistole das beste und wirksamste Mittel zur Signalgebung ist... wenn ich mir die Datenblätter (zB. Comet) der Einmalprodukte mit denen der cal. 4 Waffen vergleiche, so ist die Steighöhe (300m) und die Leuchtstärke (mit 30.000 cd) gleich... im Gegensatz zur roten cal. 4 Fallschirmrakete (30 sec.) ist die Leuchtdauer einer roten „Einmalrakete" (mit Solas-Zulassung) sogar 40 sec. Wo liegt also der Vorteil?

Gruß Gromit

Geschrieben

... ist die Leuchtdauer einer roten „Einmalrakete" (mit Solas-Zulassung) sogar 40 sec. Wo liegt also der Vorteil?

Gruß Gromit

Hast Du mal ne Quelle für so eine Einmalrakete?

Und die sind dann EWB FREI?

IMI

Geschrieben

Was passiert, wenn der Charterer im Sennotfall die Signalpistole benutzt hat, aber der Berechtigte die Anweisung nicht gegeben hat? Fragen über Fragen :confused:

Hallo skipper,

ich denke wenn Du Dich als verantwortlicher Bootsführer dazu entscheidest Rot zu schießen, ist eine Frage nach dem Waffenrecht wohl nicht primär wichtig. Ich denke bei einer Seeamtsverhandlung wird die Frage wie es zu dieser Situation gekommen ist viel wichtiger zu beantworten sein, also die Frage, ob man nun die SigPi hätte benutzen dürfen oder nicht.

Kann es denn überhaupt eine Frage geben, ob auf einem Schiff ein Rettungsmittel benutzt werden darf oder nicht?

Gruß

The Hun

Geschrieben

Moin,

beantworte ich erstmal die Frgae wo und wann kann man eine Signalpistole benutzen:

Eine Signalpistole bittet neben der roten Seenotsignalmuntion auch die Möglichkeite weiß, grün und Blitz-Knall zu schiessen, dieses sind nicht reine Seenotsignale. Weiß wird zur Nachtbeleuchtung benutzt. Hier kann es verschiedenen Situationen geben, wo das sinnvoll ist. Das Blitz-Knall-Signale sind Warnsignale am Tage.

Des weiteren bietet die Firma Comet einen Aufsatz für die Signalpistole zum Leinen werfen an.

Zu der angesprochenen Leistungsfähigkeit sind Fallschirmsignal gleichwertig, im Kaliber 4 gibt es aber nicht nur die Fallschirmsignale sondern auch "Signalmuniton."

siehe auch www.comet-pyro.de

Fallschirmsignal rot T2: Steighöhe 300m, Leuchtdauer mind. 40 sec, Leuchtsträrke 30.000cd

Fallschirmsignal rot Kal. 4: Steighöhe 300m, Leuchtdauer mind. 30 sec, Leuchtsträrke 30.000cd

Signalmuntion rot Kal. 4: Steighöhe 100m, Leuchtdauer mind. 8 sec, Leuchtsträrke 30.000cd

Einen weiteren Unterschied gibt es noch: eine Signalpistole ist einhändig Bedienbar, die Fallschirmsignalrakeeten der Klasse T2 nicht.

signalpistolen haben natürlich einen Nachteil: Wenn Sie in das Wasser fallen, sind diese weg.

Kann es denn überhaupt eine Frage geben, ob auf einem Schiff ein Rettungsmittel benutzt werden darf oder nicht?

Gruß

The Hun.

Als reine Rettungsmittel nicht, aber eine Signalpistole ist bzw. kann mehr sein. Wenn das Blitz-Knall-Signal benutzt wird ist noch kein Seenotfall vorhanden oder wenn ein Leinenwurfaufsatz benutzt wird.

Geschrieben

Hast Du mal ne Quelle für so eine Einmalrakete?

Und die sind dann EWB FREI?

Der Marktführer ist die Firma Comet. Die Dinger unterliegen dem Sprengstoffrecht und dürfen nicht frei erworben werden. Man benötigt den Sachkundestempel im Sportbootführerschein, damit kann man Handraketen kaufen.

Wo liegt also der Vorteil?

Wenn Du schon einmal versucht hättest auf einer in rollender Sturmsee taumelnden Segelyacht das kleine Sicherungskäppchen von der Handrakete abzuschrauben, diese dann ordentlich senkrecht zu halten und mit der anderen kräftig an der Reißleine zu ziehen, dann wäre dir klar wo der Vorteil der Signalpistole liegt. :)

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