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IGNORED

Munitionskauf in DE


Tom1980

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Geschrieben

Werde im Februar in Bayern mit einem alten Jagdfreund jagen gehen.

Wie siehts beim Munitionskauf aus?

Was benötige in ich DE (bin aus Österreich) um Munition zu kaufen? (reicht eine Waffenbesitzkarte?)

Danke im Voraus

Geschrieben

Hallo Tom.

Hab leider kaum persönliche Erfahrungen damit. Du benötigst von der deutschen Waffenbehörde einen Munitionserwerbsschein nach § 11 WaffG. Diesen erhälst Du, wenn Du die Erlaubnisvoraussetzungen nach § 4 WaffG erfüllst (Volljährigkeit, Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung) und die Munition (nur für Waffen der Richtline A-C, wobei Du für B erst eine Zustimmung aus Österreich brauchst) im Wege der Selbstvornahme verbringst oder eine schriftliche Erklärung vorlegst, dass und aus welchen Gründen Du die Munition nur in DE zu besitzen beabsichtigst.

Geschrieben

Hallo Tom.

Hab leider kaum persönliche Erfahrungen damit. Du benötigst von der deutschen Waffenbehörde einen Munitionserwerbsschein nach § 11 WaffG. Diesen erhälst Du, wenn Du die Erlaubnisvoraussetzungen nach § 4 WaffG erfüllst (Volljährigkeit, Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung) und die Munition (nur für Waffen der Richtline A-C, wobei Du für B erst eine Zustimmung aus Österreich brauchst) im Wege der Selbstvornahme verbringst oder eine schriftliche Erklärung vorlegst, dass und aus welchen Gründen Du die Munition nur in DE zu besitzen beabsichtigst.

Wer in Deutschland jagen will, benötigt einen deutschen Jagdschein. Dieser berechtigt zum Erwerb von Munition.

Mit freundlichen Grüßen

B. Ranninger

Geschrieben

Oder der jagdschein wird in DE anerkannt, dann brauchts nur noch ne Jagderlaubnis eines Jagdausübingsberechtigten (sofern Jagdhaftpflichtvers. vorh.)

Svenni

Geschrieben

Oder der jagdschein wird in DE anerkannt, dann brauchts nur noch ne Jagderlaubnis eines Jagdausübingsberechtigten (sofern Jagdhaftpflichtvers. vorh.)

Svenni

Eben nicht!

Zum Munitionserwerb benötigt er, wie Foristi Ranninger schon richtig bemerkte, einen Jagdschein welcher von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde.

Den gibt es als Ausländertages- oder Jahresjagdschein. Generell muß dazu eine Jagdhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung nachgewiesen werden. Beim Jahresjagdschein muß die Jägerprüfung seines Heimatlandes in DE anerkannt sein.

Da er über eine Jagdkarte eines Österreichischen Bundeslandes verfügt, sehe ich dort keine Probleme.

Es müsste noch anhand der Versicherungspolice geprüft werden ob die AT-Versicherung auch bei Jagden im Ausland gilt.

Mitzunehmen wären auf jeden Fall einen EFP sowie die Versicherungspolice, denn nur sehr wenige Sachbearbeiter wissen das die Jagdkarte gleichzeitig als Versicherungsnachweis anzusehen ist, da in AT die Versicherung in der Jagdkarte schon includiert wird.

Ich wünsche Tom auf jeden Fall ein Waidmannsheil

Frank

Geschrieben

Zitat: "Eben nicht!

Zum Munitionserwerb benötigt er, wie Foristi Ranninger schon richtig bemerkte, einen Jagdschein welcher von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde."

mein posting bezog sich nur auf das jagen, nicht auf den Mun.Erwerb

(Zitat: "Wer in Deutschland jagen will, benötigt einen deutschen Jagdschein")

Wollte sagen, wenn der jagdschein in DE anerkannt wird, wird auch ein deutscher Tagesjagdschein ausgestellt)

Mun-Erwerb ist natürlich wie schon oben gesagt, was andres.

Svenni

Geschrieben

Wer in Deutschland jagen will, benötigt einen deutschen Jagdschein. Dieser berechtigt zum Erwerb von Munition.

Mit freundlichen Grüßen

B. Ranninger

Ähem...

der deutsche Jagdschein berechtigt zum Erwerb von LW-Munition, KW-Mun auch hier nur mit WBK mit KW und Mun-EWB oder JJS plus WBK mit LW in KW-Kaliber.

Geschrieben

wie sieht das ganze für sportschützen aus? würde gerne mal Hohlspitz-Munition probieren :)

Willkommen bei WO.

HP`s machen auch nur Löcher in der Pappe. Oder was wolltest Du sonst probieren? :huh:

Geschrieben

Willkommen bei WO.

HP`s machen auch nur Löcher in der Pappe. Oder was wolltest Du sonst probieren? :huh:

ist schon klar :) trotzdem wärs mal interessant

Geschrieben

Moin Jungs,

hey, macht doch nicht so rum mit dieser Frage !

Wenn der Jagdfreund eine Jagdeinladung nach Deutschland hat, in Österreich einen gelösten Jagdschein besitzt, dieser dann in Deutschland in eine Jagderlaubnis umsetzt und eine entsprechende Jagdhaftpflicht nachweißt...dann kann er doch jagen gehen, oder ?!?!?!

...und was die Mumpeln angeht, mein Gott, dann tritt er eben mit seinem deutschen Jagdfreund in den Waffenladen, der Freund legt seinen Jagdschein vor und spricht "was brauchst Du denn" ?

Ist das alles immer schwierig, das nervt, wenn ich in Österreich jage und mir gehen die Bohnen aus dann mach ich das genauso ! Mich interessieren da keine Vorschriften oder Gesetze, das hin und her dient doch nicht der Entspannung und Passion der Jagd, fühlt da keiner von Euch mit ? Wenn wir alle immer alles ins kleinste ausdiskutieren, geht irgendwann der Spaß verlohren.

GESETZE müssen sein !!! Keine Frage, aber irgendwann is auch gut !

Nicht das Ihr mich falsch versteht, ich bin für die Einhaltung von WaffG und JG aber...

Ich frage doch auch nicht, ob ich Holland Sprit kaufen darf, reicht jawohl wenn ich hier meinen Schein gemacht habe ! Geht eh kaum noch schwieriger...

Liebe Grüße,

Frank

Geschrieben
Ich frage doch auch nicht, ob ich Holland Sprit kaufen darf, reicht jawohl wenn ich hier meinen Schein gemacht habe !

Wie heißt es so schön? Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich?

Geschrieben

also keine chance, als sportschütze, ein paar HPs in DE zu verschießen? :-(

Da musst Du nur das Land in dem das WaffG viel liberaler ist verlassen und uns in .de besuchen, Bayern reicht schon, HP bekommst u. U am Stand.

Karl

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