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IGNORED

Voreintrag Grüne


eisenherz

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi, wenn in der Grünen eine Sportpistole im Kaliber 9 mm Luger eingetragen ist, kann dann auch z.B. eine Gebrauchspistole oder eine Ordonnanzpistole (wie die P 38) gekauft werden? Oder muss das dann explizit so in der Grünen stehen? Vielen Dank für Antworten.

Eisenherz

Geschrieben

Hi, wenn in der Grünen eine Sportpistole im Kaliber 9 mm Luger eingetragen ist, kann dann auch z.B. eine Gebrauchspistole oder eine Ordonnanzpistole (wie die P 38) gekauft werden? Oder muss das dann explizit so in der Grünen stehen? Vielen Dank für Antworten.

Eisenherz

In der Grünen steht

Laufende Nr (ist 1, 2 usw.)

Art (ist Pistole oder Revolver)

Bezeichnung der Munition oder des Kalibers (ist 9 Para)

Hersteller oder Warenzeichen (Hersteller)

Für so einen Schnickschnack wie "Gebrauchspistole", "Ordonanzpistole", "Sportpistole" ect. ist da kein Platz und nichts vorgesehen.

Ich nehme an Du meinst, wie es bei uns früher war, dass in der Befürwortung sowas wie "Sportpistole 6 Zoll , 9 Para " steht und was Du Dir dann kaufen darfst.

Du kannst Dir dann JEDE 9 Para kaufen da weder die Lauflänge noch die Phantasiebezeichnungen (für einen Ordonanzschützen ist was anderes "sportlich" als für einen `reinen DSB`ler) als Voreintrag in die Grüne übernommen werden.

Geschrieben

Jetzt mal ne Überlegung:

Wenn ich mir statt der Pistole für Disziplin A eine (im gleichem Kaliber) für Dizsiplin B kaufe und die Pistole nicht für A zugelassen ist, hab ich dann überhaupt noch ein Bedürfnis?

Leusel

Geschrieben

Jetzt mal ne Überlegung:

Wenn ich mir statt der Pistole für Disziplin A eine (im gleichem Kaliber) für Dizsiplin B kaufe und die Pistole nicht für A zugelassen ist, hab ich dann überhaupt noch ein Bedürfnis?

Leusel

Da wir das schon x-mal hatten eine Gegenfrage:

Was hat die Pistole für Disziplin B dass sie für Disziplin A nicht zugelassen ist?

Geschrieben

Da wir das schon x-mal hatten eine Gegenfrage:

Was hat die Pistole für Disziplin B dass sie für Disziplin A nicht zugelassen ist?

Mit der P38 könnt ich z.B. beim BDS sowohl Pistole bis 9mm als auch Ordonnanzpistole schießen.

Das man bei der "Sport"pistole dann vermutlich keinen Blumentopf gewinnt, rechtfertigt dann ein neues Bedürfnis für diese Disziplin.

:s75:

Geschrieben

Eben, wir reden ja von "zugelassen" und nicht von vermeintlichen Nachteilen ;)

Ausserdem dient sowohl Disziplin A wie Disziplin B meiner "schiessportlichen Tätigkeit" (sonst wäre es keine Disziplin) . Das "Bedürfnis" ist deshalb (m.E.) im Einzelfall zu beurteilen, deshalb auch meine Nachfrage.

Geschrieben

Da wir das schon x-mal hatten eine Gegenfrage:

Was hat die Pistole für Disziplin B dass sie für Disziplin A nicht zugelassen ist?

Angenommen:

Bedürfnis vom DSB für einen Revolver .357 mag.

Voreintrag: Revolver, Kal. .357

Kauf: Revolver .357 mit 8 Zoll

Und nun?

Jetzt merke ich, dass ich damit nur im BDS schieß0en darf und beantrage einen 2. Revolver in .357? Oder was tun?

Geschrieben

Angenommen:

Bedürfnis vom DSB für einen Revolver .357 mag.

Voreintrag: Revolver, Kal. .357

Kauf: Revolver .357 mit 8 Zoll

Und nun?

Jetzt merke ich, dass ich damit nur im BDS schieß0en darf und beantrage einen 2. Revolver in .357? Oder was tun?

Du irrst; Du vergisst die Disziplin GK Kombi des BSSB:

"...Grösse und Gewicht der Waffe unterliegen keinem Limit..."

Somit war Dein Beispiel falsch :rolleyes::heuldoch:

IMI

Geschrieben

Besseres Beispiel wäre einen Voreintrag in .357 mag und man kauft eine 1 3/4 Zoll Spupsnase. Ist meines Wissens sportlich gar nicht zugelassen.

Ich habe meinem SB gesagt, er möchte bitte das Wort Sport davor schreiben. Somit habe ich Einträge wie Sportpistole und Sportrevolver. Sollte ich meinen Jägerprüfung erfolgreich absolvieren, brauche ich kurze Waffen ohne empfindliche Visierung. Aber Herr SB, ein Sportwaffe ist für den Jäger nicht zu gebrauchen. Bitte neuen Voreintrag für...

Geschrieben

Besseres Beispiel wäre einen Voreintrag in .357 mag und man kauft eine 1 3/4 Zoll Spupsnase. Ist meines Wissens sportlich gar nicht zugelassen.

Dann sprechen sie Dir sowieso die Sachkunde ab und Du hast gar nix mehr.

Wer eine grüne WBK "als Sportschütze" ausgestellt bekommt sollte schon im gesetzlichen Rahmen bleiben.

Unter 2 Zoll Lauflänge ist da tatsächlich pfui.

Geschrieben

Du irrst; Du vergisst die Disziplin GK Kombi des BSSB:

"...Grösse und Gewicht der Waffe unterliegen keinem Limit..."

Somit war Dein Beispiel falsch :rolleyes::heuldoch:

IMI

Bin aber kein Bayer und nicht im BSSB.

Außerdem will ich auf die Deutsche.

Was nun?

Geschrieben

Bin aber kein Bayer und nicht im BSSB.

Außerdem will ich auf die Deutsche.

Was nun?

Nun, DAS hättest Du vorher schreiben müssen; Du siehst, eine Antwort kann nur immer so präzise sein, wie die Frage... :bud:

...

Jetzt merke ich, dass ich damit nur im BDS schieß0en darf und beantrage einen 2. Revolver in .357? Oder was tun?

Und eben genau DIESE Feststellung Deinerseits ist falsch :heuldoch:

NUR im BDS... ts, ts, ts

IMI

Geschrieben

In der Grünen steht

Laufende Nr (ist 1, 2 usw.)

Art (ist Pistole oder Revolver)

Bezeichnung der Munition oder des Kalibers (ist 9 Para)

Hersteller oder Warenzeichen (Hersteller)

Für so einen Schnickschnack wie "Gebrauchspistole", "Ordonanzpistole", "Sportpistole" ect. ist da kein Platz und nichts vorgesehen.

Tja... stimmt schon... er hat aber gefragt "was ist, wenn das drinsteht"... und Fakt ist, manche Ämter schreiben das rein. In meiner WBK steht "Sportpistole" und ich hab mir 'ne Beretta 92FS gekauft. Die ist sportlich einsetzbar und wird auch auf deutschen Meisterschaften geschossen, also ist es eine Sportpistole. Punkt. Wenn die P38 Sportordnungsgemäss verwendet werden kann, dann ist sie in dem Moment eben auch eine Sportpistole.

:)

Geschrieben

Und eben genau DIESE Feststellung Deinerseits ist falsch :heuldoch:

NUR im BDS... ts, ts, ts

IMI

Hab´ ich nicht gewusst, dass ich nach Bayern umziehen kann und dort als DSB - Schütze mit einem 8" schießen darf. Danke!

Möglicher Weise darf ich das in einem anderen Landsverband, in China, in Mexiko oder auf dem Mond.

Aber sag: Hast du auch was zur Sache zu vermelden???

Geschrieben

Tja... stimmt schon... er hat aber gefragt "was ist, wenn das drinsteht"... und Fakt ist, manche Ämter schreiben das rein. In meiner WBK steht "Sportpistole" und ich hab mir 'ne Beretta 92FS gekauft. Die ist sportlich einsetzbar und wird auch auf deutschen Meisterschaften geschossen, also ist es eine Sportpistole. Punkt.

Wobei wir im Ergebnis ja wieder eins sind ;) Das hab ich ja mit "Bedürfnis im Einzelfall" gemeint.

SELBST wenn eine Waffenbehörde sowas reinschreibt (weder bei meinen 5 KW noch 2 LW steht sowas) ist das (Phantasiebezeichnung) auch "relativ" und wandelbar wo sagar der DSB erst die Bezeichnung "Gebrauchspistole/revolver" durch "Sportpistole GK/Sportrevolver GK" ersetzt hat.

So könnte man ja jetzt auch fragen ob denn die WBK geändert werden muss :rotfl2:

Und weil die bayerischen Behörden praxisgerecht arbeiten schreiben sie sowas erst gar nicht rein ;)

Geschrieben

@ Eisenherz

Lass Dich durch das Geplänkel mit der Lauflänge nicht durcheinanderbringen.

Eine Pistole in 9 Para die für einen "Sportschützen" befürwortet ist ist eine Sportpistole wie 2 meiner Vorredner auch schon gesagt haben.

Bei Revolvern wird´s da etwas "genauer" durch die Lauflänge wobei der 8-Zöller genauso ein Extrembeispiel ist wie der 1 1/2 Zöller. Hat aber mit DEINER Frage auch nichts zu tun da es erstens um eine Pistole geht und ich zweitens den Voreintrag sehen möchte wo eine Lauflänge angegeben ist.

Und wie schon gesagt, die BEZEICHNUNGEN ändern sich eh ständig. Die haben auch was mit Politik und öffentlicher Darstellung was zu tun.

Geschrieben

auch in bayern gibts in der wbk die bezeichnung sportpistole (ist bei mir so).

ist aber völlig egal, was du sportlich schiessen darfst (das heisst es gibt irgendeine disziplin dafür), kannst du mit diesem voreintrag kaufen, natürlich sollte das dann schon 9para sein :D

Geschrieben

Mit der P38 könnt ich z.B. beim BDS sowohl Pistole bis 9mm als auch Ordonnanzpistole schießen.

Das man bei der "Sport"pistole dann vermutlich keinen Blumentopf gewinnt, rechtfertigt dann ein neues Bedürfnis für diese Disziplin.

:s75:

Wenn Du einen Antrag für eine Sportpistole (Disziplin erlaubt verstellbare Visierung, Abzug usw) und dann eine Ordonanzpistole kaufst ist das i. O. die Waffe ist ja auch für die Disziplin erlaubt, wenn du dann was besseres brauchst weil das Ding nichts taugt, wird dich der SB wahrscheinlich fragen warum du die keine ordentliche Waffe gekauft hast und erst mal nein sagen.

Karl

Geschrieben

Die Behörde hier vor Ort schreibt bei Sportschützen "Sportpistole" oder "Sportrevolver" in die WBK. Das ist die Infomation, die der Verkäufer braucht, damit er keine Stupsnase abgibt die sportlich gar nicht zugelassen ist.

Geschrieben
Hi, wenn in der Grünen eine Sportpistole im Kaliber 9 mm Luger eingetragen ist, kann dann auch z.B. eine Gebrauchspistole oder eine Ordonnanzpistole (wie die P 38) gekauft werden?

Daß es da Spielraum gibt, ist sicher inzwischen klar geworden. Ich weiß aber nicht, was der Verband beim überübernächsten Antrag sagt, wenn immer etwas anderes erworben als beantragt wurde. Warum beantragt Dein Bruder nicht einfach das, was er haben will? Wenn er dann einen kurzläufigen Revolver haben möchte, kann er doch im BDMP 1500 off duty Revolver schießen. Es gibt ja wirklich kaum etwas in Deutschland, für das es keine Disziplinen gibt (naja, außer evtl. der pumpgun mit Pistolengriff und den Vollautomaten - ich weiß).

Geschrieben

Die Behörde hier vor Ort schreibt bei Sportschützen "Sportpistole" oder "Sportrevolver" in die WBK. Das ist die Infomation, die der Verkäufer braucht, damit er keine Stupsnase abgibt die sportlich gar nicht zugelassen ist.

Einer meiner Voreinträge (sportliches Bedürfnis) auf grün lautete "Revolver in 357mag mit mindestens 3" Lauflänge".

Weniger Einschränkung geht doch eigentlich kaum, und es wird sofort deutlich, daß es sich um einen Sportrevolver handeln sollte.

mfg

Ralf

Geschrieben

Einer meiner Voreinträge (sportliches Bedürfnis) auf grün lautete "Revolver in 357mag mit mindestens 3" Lauflänge".

Weniger Einschränkung geht doch eigentlich kaum, und es wird sofort deutlich, daß es sich um einen Sportrevolver handeln sollte.

mfg

Ralf

Ja, das ist eine andere Version von "Sportrevolver". Man kann einen Revolver erwerben, der für irgendeine sportliche Disziplin zugelassen ist.

Geschrieben

So isses, und weder der Käufer noch der Verkäufer müssen mit Problemen rechnen, denn wenn ich mir mit "sportlichem Bedürfnis" und Voreintrag ohne Einschränkung bei einem mir unbekannten Büma einen Stupsi kaufen würde, hätte ich doch spätestens bei der Anmeldung ein dickes Problem.

mfg

Ralf

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