Zum Inhalt springen
IGNORED

Munitionslagerung


@ddi

Empfohlene Beiträge

:confused: Also nach lagem Hin und Her hab ich mir für meine Munition ne Stahlkiste mit Schwenkriegelschloss zugelegt (Davor war sie in nem extra Fach vom Waffenschrank).

Weil die Kiste aber ziemlich groß ist, will ich sie nicht im meiner Wohnung rumschimmeln lassen.

Also hab ich mich dazu entschieden sie im Keller abzustellen.

Aber:

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus.

Zum vorgesehenen Raum haben nur ich und andere Familienangehörige Zutritt.

Da ich mich rechtlich absichern wollte hab ich bei meinem Sachbearbeiter(w) angerufen und ihm das Problem geschildert.

Er hat mir gesagt, dass er keine Ahnung hätte und mich an die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle (kpB)verwiesen.

Also hab ich mich mit dem Beamten in der kpB in Verbindung gesetzt und auch ihm meinen Fall vorgetragen.

Und dann kam der Knüller:

Er sagte, dass er keine Ahnung habe und wollte mich wieder zurück an meinen Sachbearbeiter verweisen :rotfl2: , bis ich ihm klargemacht habe, dass ich von eben diesem auf die kpB aufmerksam gemacht wurde.

Ich erklärte ihm, dass dieser Kellerraum eine ganz normale Holztür mit Schloss(wie an einer Haustür) besitze. Er sagte, dass das viel zu unsicher sei und seiner Meinung nach nicht ausreichen würde und ich irgendeine Sicherheitstür einbauen solle.

Ich sagte ihm dann dass es mir egal sei, wenn ich mich an die gesetzlichen Vorgaben halte und dennoch jemand bei mir in den Keller einbricht.

Daraufhin hat er dann versucht mir irgendetwas über Sprengstofflagerung mit Brandschutztüren und Druckentlastungsfenstern zu erklären, was mich immer mehr verwirrte.

Welcher durchschnittliche Waffenbesitzer lagert seine Munition nach den gleichen Standarts wie Sprengstoff? :gaga:

Zu guter letzt hat er mich gebeten morgen nocheinmal anzurufen, weil er sich bis dahin einlesen will.

Nun meine Frage: Darf ich meine Munition in einer Stahlkiste mit Schwenkriegelschloss in einem ganz normalen Raum im Keller eines Mehrfamilienhauses lagern?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bist Du sicher, dass Du nicht mit dem AZUBI oder dem Hausmeister telefoniert hast ? :D

Sorry, musste sein... :rotfl2:

Nein,

der Sachbearbeiter(w) :wub: hat alle meine waffen in die WBK eingetragen

nur mit dem Herrn bei der KriPo bin ich mir nicht ganz so sicher,

aber Sachbearbeiter du müsstes doch Ahnung haben?

Gruß @ddi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Keine Ahnung. Frag doch mal bei der kriminalpoli.... :D

Nein, mal im Ernst: § 13 Abs. 3 AWaffV scheint mir eindeutig genug zu sein. Gefordert wird ein Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertiger Verschlussvorrichtung oder ein gleichwertiges Behältnis. Dass dieses sich nochmals wo in einem verschlossen Raum befinden muss, kann ich dort nirgends lesen.

Letztendlich musst Du nach § 36 WaffG erforderliche Vorkehrungen treffen, um das Abhandenkommen von Munition zu verhindern. Mehr Sicherheit ist natürlich immer besser. Du musst also abwägen, ob die Stahlkiste sicher genug ist, denn im Zweifel wirst Du nachweisen müssen, dass die Aufbewahrung sicher genug war.

Da nach Deinen Angaben nur Familienangehörige an die Kiste kommen, sollte das meines Erachtens so in Ordnung sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Da nach Deinen Angaben nur Familienangehörige an die Kiste kommen, sollte das meines Erachtens so in Ordnung sein.

Genau. Und wenn die "Kiste" 1.) ein vernünftiges Schloß hat und 2.) mit zwei bis vier 12er oder 14er Steinanker-Dübeln an Wand oder Boden verschraubt ist, dann hat man sein Möglichstes getan... eventuelle Tragegriffe an der Kiste ggf. abschrauben, gibt zusätzliche Sicherheit :rotfl2:

Greetinx,

R.L.B.

FWR-Mitglied Nr. 000 280

(...von Anfang an dabei)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Keine Ahnung. Frag doch mal bei der kriminalpoli.... :D

Nein, mal im Ernst: § 13 Abs. 3 AWaffV scheint mir eindeutig genug zu sein. Gefordert wird ein Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertiger Verschlussvorrichtung oder ein gleichwertiges Behältnis. Dass dieses sich nochmals wo in einem verschlossen Raum befinden muss, kann ich dort nirgends lesen.

Letztendlich musst Du nach § 36 WaffG erforderliche Vorkehrungen treffen, um das Abhandenkommen von Munition zu verhindern. Mehr Sicherheit ist natürlich immer besser. Du musst also abwägen, ob die Stahlkiste sicher genug ist, denn im Zweifel wirst Du nachweisen müssen, dass die Aufbewahrung sicher genug war.

Da nach Deinen Angaben nur Familienangehörige an die Kiste kommen, sollte das meines Erachtens so in Ordnung sein.

Vielen Dankfür die Info :s82: ,

dann kann Weihnachten ja kommen!

Gruß @ddi :bb1:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Welcher durchschnittliche Waffenbesitzer lagert seine Munition nach den gleichen Standarts wie Sprengstoff? :gaga:

Kleine Frage am Rande, die nicht unmittelbar mit diesem Thema etwas zu tun hat, aber nachdem ich die neue "Visier" gelesen habe mit dem Hinweis, sich noch mit Munition einzudecken, weil im nächsten Jahr alles teurer wird ...:

Wieviele Jahre kann ich denn überhaupt erworbene Fabrikmunition (für Kurzwaffen)

lagern, ohne dass die Munition "kaputt" wird, also schlechter schießt, das Schußbild sich verändert ...?

Und zwar unter der Voraussetzung, dass sie optimal gelagert wird (trocken,Zimmertemparatur u.a.) :confused:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wieviele Jahre kann ich denn überhaupt erworbene Fabrikmunition (für Kurzwaffen)

lagern, ohne dass die Munition "kaputt" wird, also schlechter schießt, das Schußbild sich verändert ...?

Und zwar unter der Voraussetzung, dass sie optimal gelagert wird (trocken,Zimmertemparatur u.a.) :confused:

Hab jetzt meine Frage unter "Munition" reingestellt.- Sorry!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kleine Frage am Rande, die nicht unmittelbar mit diesem Thema etwas zu tun hat, aber nachdem ich die neue "Visier" gelesen habe mit dem Hinweis, sich noch mit Munition einzudecken, weil im nächsten Jahr alles teurer wird ...:

Wieviele Jahre kann ich denn überhaupt erworbene Fabrikmunition (für Kurzwaffen)

lagern, ohne dass die Munition "kaputt" wird, also schlechter schießt, das Schußbild sich verändert ...?

Und zwar unter der Voraussetzung, dass sie optimal gelagert wird (trocken,Zimmertemparatur u.a.) :confused:

Man kann heute noch Munition aus den Weltkriegen kaufen, die funktioniert. Unter optimalen Bedingungen müßte das Zeug fast ewig halten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Jahr später...
Man kann heute noch Munition aus den Weltkriegen kaufen, die funktioniert. Unter optimalen Bedingungen müßte das Zeug fast ewig halten.

Sagt der Zustand der Verpackungsschachteln etwas über den Zustand der Munition aus?

D.H.bedeutet eine zerrissene, vergilbte Schachtel somit schlechte Munitionslagerung?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Keine Ahnung. Frag doch mal bei der kriminalpoli.... :D

Nein, mal im Ernst: § 13 Abs. 3 AWaffV scheint mir eindeutig genug zu sein. Gefordert wird ein Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertiger Verschlussvorrichtung oder ein gleichwertiges Behältnis. Dass dieses sich nochmals wo in einem verschlossen Raum befinden muss, kann ich dort nirgends lesen.

Letztendlich musst Du nach § 36 WaffG erforderliche Vorkehrungen treffen, um das Abhandenkommen von Munition zu verhindern. Mehr Sicherheit ist natürlich immer besser. Du musst also abwägen, ob die Stahlkiste sicher genug ist, denn im Zweifel wirst Du nachweisen müssen, dass die Aufbewahrung sicher genug war.

Da nach Deinen Angaben nur Familienangehörige an die Kiste kommen, sollte das meines Erachtens so in Ordnung sein.

Also, ich würde dir in jedem Fall dazu raten, für eine stärkere Sicherung zu sorgen. D.h., eine zusätzliche Türsicherung (andere Tür oder Querriegel) und/oder eine Verankerung der Kiste bzw. des Tresors. Im Keller bekommt niemand der Nachbarn mit, wenn er aufgebrochen wird. D.h., Kellerräume sind per se unsicherer als eine Wohnung.

Die Sicherung der Munition ist nicht nur eine Frage des Gesetzes. Denn selbst wenn du den gesetzlichen Mindeststandard - der nicht besonders hoch ist - eingehalten haben solltest, wirst du dir Vorwürfe machen, wenn die Munition gestohlen wird und damit etwas passiert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bloedsinn.

Das Zeug ist in so ziemlich jedem Nachbarstaat frei ab 18. Was soll passieren? Glaubst Du an international operierende Banden, die ausgerechnet in der VRD auf Munitionsdiebstahl aus sind, weil sie die paar Euro sparen wollen, die sie sonst im Rest der Welt fuer ein paar Murmeln ausgeben muessten?

So eine laecherliche Hysterie wie hier wird im gesunden Rest der Welt naemlich NICHT um Munition gemacht.

Stahlblechbehaelter mit Schwenkriegelschloss und fertig. Mehr steht nicht im Gesetz, mehr brauchs nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.