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Tresor Frage / Aufstellungsort


flifla

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Hallo allerseits,

nein keine Frage zu Sicherheitsstufe A, B oder sonstwas ... :)

Anders ... ein Kollege hat einen 650kg Tresor zu Hause stehen. Nun leider nicht im Haus, weil er den wegen dem Gewicht und der Größe nicht da rein bekommt. Er würde aber gerne seine Langwaffen und eine Kurzwaffe darin verstauen. Problem (oder auch nicht ?) der Tresor steht in der Garage ! Darf er dann den Tresor überhaupt als "Waffenschrank" benutzen ? Muss das Ding ins Haus ? Muss es verankert werden ? Was ist, wenn die Garage abschließbar ist ? Die Garage ist sozusagen ein Anbau am Haus, also kein so Beton-Container-Dingens, also nicht freistehend ...

Danke für Meinungen, Einschätzungen aber auch genaue Auskünfte !

Beste Grüße flifla

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der Tresor steht in der Garage !

...die Frage ist: Gehört die Garage zu dem Gebäude? Und kann eine Garage dann als "dauert bewohntes Gebäude" gelten?!

(6) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen; in diesen Fällen soll die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle beteiligt werden.

Gruß Gromit

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Was schwerer ist als 200 kg muß nicht verankert werden... aber möchte ich meinen Schätzen das Klima der Garage antun...?

Heinrich

Auch was leichter ist als 200 kg MUSS NICHT verankert werden.

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Muss nicht verankert werden?

Gabs da nicht einmal den Fall eines Berliner Schützen, wo mit dessen Zustimmung eine Beschau durchgeführt wurde, ein nicht verankerter B-Tresor vorgefunden wurde und als Dankeschön ein Waffen-

besitzverbot ausgesprochen wurde?

Noch unter altem Waffenrecht.

Gruß,

frogger

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Nein, muß nicht verankert werden - hat dann aber bis 200kg Sicherheitsstufe A auch wenn die Wandstärke und Verriegelung B ist!

Anregungen zur Garage gibt´s nun also genug, entscheidend: Wenn von Deiner Behörde als Teil des bewohnten Hauses anerkannt UND hinreichend trocken dann: supi. :gutidee:

Wenn eins von beiden nicht: Dann doch schnell noch ein Fundament im Haus giessen lassen ;) .

Alles andere: Spekulatius bitte nur auf den Weihnachtsteller, nicht in WO.

Ach ja einen Senf hätte ich noch: Du solltest Dich noch schlau machen, ob die zwei Gefahrenklassen Munition und Treibstoff zusammen gelagert werden dürfen. Meines Wissens darf nur fertige Munition, nicht aber Pulver in dem Tresor gelagert werden. (Es sei denn, Du lässt das Auto und jeglichen Sprit draussen.) Am besten auch gleich schriftlich bei der Behörde genehmigen lassen.

Gruß

Shotgun

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Nein, muß nicht verankert werden - hat dann aber bis 200kg Sicherheitsstufe A auch wenn die Wandstärke und Verriegelung B ist!

Gruß

Shotgun

wasssss :o mein b schrank hat nur ne a einstufung wenn er unter 200 kg wiegt und ich ihn nicht verankere??? :confused:

wo kommt denn nun diese weissheit her?

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Sicherheitsschränke nach EN 1143-1 (N/0,1,2,...) mit einem Gewicht kleiner gleich 1.000kg müssen mit den beiligenden Mitteln verankert werden, damit das Zertifikat gültig ist.

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Hallo

die Ausgangsfrage lautete: Tresor 650 KG in Garage? Zuerst ist zu klären, welche Klasse der Tresor hat. Gehen wir von B aus. In der Regel liegt im B keine Verankerung dabei. Also einfach hinstellen reicht. Natürlich ist es besser, zwei Schrauben durch die meistens vorhandenen Löcher zur Befestigung an der Wand oder im Boden zu verwenden. Aber keine Pflicht. Das mit den unter 200 KG ist gleich unbefestigt A ist nartürlich vollkommener Blödsinn. Das kommt meist daher, daß mal jemand gehört hat von jemanden der gehört hat und keiner liest das Waffengesetz bzw. die Verordnung. Die prüfung bezieht sich dann nur noch auf die Garage. Ist mit Sicherheit sehr individuell zu entscheiden. Die Garage am Haus mit Tür ist natürlich ein Pluspunkt. Auf der sicheren Seite wird man sein, wenn der Sachbearbeiter involviert wird und eine schriftliche Aussage dazu macht.

Das mit dem Sprit und der Mun zusammen wird vom Waffengesetz noch nicht mal angesprochen und gehört in die gleiche Klasse von gehört von jemanden der gehört hat wie die unter 200 KG.

Das Waffengesetz ist eine interessante Lektüre und man weis anschließend wovon man redet.

Steven

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Das mit dem Sprit und der Mun zusammen wird vom Waffengesetz noch nicht mal angesprochen und gehört in die gleiche Klasse von gehört von jemanden der gehört hat wie die unter 200 KG.

Es soll in Deutschland neben dem Waffengesetz noch weitere Rechtsnormen geben. Hab' ich mal von jemandem gehört. :ninja:

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Hallo Jennerwein

ich bezog mich auf das Ausgangspostin von flifla.

Die Antwort von shotgun hatte zuerst Mun und Sprit als Problem. Du hast insofern recht, daß er danach schrieb, das NC nicht mit Sprit gelagert werden darf. Ist richtig, war aber bisher nicht gefragt.

Steven

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Hallo,

hey, danke für die rege Diskussion !

Ich habe diese Frage nicht gepostet in der Erwartung, hier jetzt alle Feinheiten der Sachlage geklärt zu bekommen. Vielmehr wollte ich mal abklopfen ob die Kombination "Tresor <--> Garage - als Waffenschrank" sofort ein Ding der Unmöglichkeit darstellt.

Der nächste Schritt wäre jetzt naturlich entsprechende Stellen/Personen/Behörden zu Rate zu ziehen.

Danke für die Hinweise !

Grüße flifla

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  • 1 Monat später...

Also ich sehe das eher Praktisch " Bitte nicht gleich Hauen"

Garage an irgend einem Punkt mit dem dauerhaft bewohnten Gebäude verbunden (ob mit oder ohne direktem Zugang Haus <--> Garage) = stellt das eine Gebäudeeinheit dar. Also dauerhaft bewohntes Gebäude.

Steht die Garage frei dann dürfte das ganze etwas schwieriger darzustellen sein. D.h. --> Im Zweifel lieber die Finger davon lassen (Dann nimmst den 650kg Schrank eben als Muni-Behälter (hat den Vorteil das wenigstens die nicht immer Treppauf und Treppab geschleppt werden muss - falls nötig-).

So, jetzt dürfts mi Steinigen :-)

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  • 3 Wochen später...

Was schwerer ist als 200 kg muß nicht verankert werden...

Das wird oft mit dem Kleingedruckten in der Hausratversicherung verwechselt. Da wird oft wegen der 200kg Gewicht oder 200kg Abrissfestigkeit eine andere Entschädigungshöchstsumme angesetzt. Prinzipiell braucht aber der B-Schrank unter 200 kg nicht verankert zu werden, wenn nicht mehr als 5 Kurzwaffen drin sind.

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