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IGNORED

WBK unter 25 Jahren ?


Gast

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Geschrieben

Ich brauche dringend Hilfe bei einer Frage, und zwar bin ich 19 Jahre und möchte eine gelbe WBK beantragen die mich auch zum Besitz von Kurzwaffen über Kaliber .22 lfb hinaus berechtigt.

Ist sowas möglich wenn mann noch unter 21 jedoch bereits länger als 12 Monate im Verein ist und ein Gutachten vorweisen kann ? :confused:

Bzw. was muss ich vorweisen damit ich eine solche gelbe WBK bereits mit 19 bekommen kann ?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Schonmal danke für die Antworten.

:bb1:

Geschrieben

Ich brauche dringend Hilfe bei einer Frage, und zwar bin ich 19 Jahre und möchte eine gelbe WBK beantragen die mich auch zum Besitz von Kurzwaffen über Kaliber .22 lfb hinaus berechtigt.

Ist sowas möglich wenn mann noch unter 21 jedoch bereits länger als 12 Monate im Verein ist und ein Gutachten vorweisen kann ? :confused:

Bzw. was muss ich vorweisen damit ich eine solche gelbe WBK bereits mit 19 bekommen kann ?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Schonmal danke für die Antworten.

:bb1:

Erstens, gibts auf gelbe WBK keine Kurzwaffen über Kaliber .22lfB und .22lfB nur als Einzellader.

Ausnahme nur Kurzwaffen Mehrlader mit Funkenzündung z.B. einen Perkussionsrevolver, aber das Schwarzpulver dafür gibts nur gegen Pulverschein und den gibts erst ab... genau!

Und im Gesetz steht nun mal deutlich das Sportschießen mit Großkaliber und eigener Waffe erst ab 21 beginnt und dann mit Gutachten.

Also wirst Du Dich als Sportschütze noch ein Weilchen gedulden müssen, und die Zeit lässt sich auch fürs Training nützen, im Verein und auf dem Schießstand kannst Du ja z.B. mit einer Vereinswaffe schon mal üben.

Und ein Waffensachkunde Kurs bietet sich auch an, dann weisst Du auch am 21. Geburtstag welche EWB Du für eine großkalibrige Kurzwaffe brauchst.

Geschrieben

Hi,

wenn du was größeres als cal. 22 willst kannst du dir eine Vorderladerpistole zulegen. Dafür brauchst du auch keine WBK und keine Gutachten, pulver bekommst du aber nur auf im Verein zum sofortigen Verbrauch. Sonst must du dich wohl noch eine Weile gedulden.

Gruß Gomez

Geschrieben

Im Gesetz steht doch aber auch dass mit medizinischem Gutachten grosskaliber Kurzwaffen unter 21 möglich sind ... :confused:

Also wenn ich den §14 (1) lese, gibts da keine weiteren Interpretationen...

Geschrieben
wenn du was größeres als cal. 22 willst kannst du dir eine Vorderladerpistole zulegen. Dafür brauchst du auch keine WBK und keine Gutachten, pulver bekommst du aber nur auf im Verein zum sofortigen Verbrauch. Sonst must du dich wohl noch eine Weile gedulden.

Ihr habe ja alle bei euch eine merkwürdige Auslegung von WaffG und SprengG <_<

Punkt 1 - Grundvoraussetzung für den Erwerb von Waffen ausserhalb des Schiesstandes ist die magische Grenze von 18 Jahren.

Punkt 2 - Unter 21 Jahren werden für Sportschützen (nicht für Jäger!) nur KK ("Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt") sowie Einzellader-Flinten bis Kaliber 12 ("und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist") Sh. §14 (1) WaffG.

Da steht nichts von "KK nur Einzellader!!!"

Punkt 3 - Will man zwischen 21 und 25 eine Grosskaliberwaffe bzw. eine Repetier/SL-Flinte, braucht man den "Idiotentest". (§6 WaffG)

Punkt 4 - Das mit "Pulver zum sofortigen Verbrauch" habe ich in keiner einschlägigen Vorschrift gefunden.

Was möglich ist, ist, dass ein Inhaber einer Erlaubnis nach §27 SprengG einem anderen Schützen UNTER SEINER AUFSICHT laden lässt. Einfach ein paar Gramm abzugeben "Hier, nu load a moal" und dann ist nicht ganz so im Sinne des Erfinders... äh ... Gesetzgebers.

Geschrieben

Moin,

wenn Du die gelbe WBK mit zuverlässigen 19 Jahren (und vollständigen Nachweisen/Unterlagen) beantragst, wirst Du diese im Regelfall zunächst mit einer Beschränkung auf die olympischen KK-Disziplinen leben müssen. Das einzige was Du momentan machen kannst, ist bei Deiner Behörde mit guter Begründung eine Ausnahmegenehmigung nach § 12 Abs. 5 WaffG zu beantragen. Da nicht jeder 19-jährige ein Ausnahmefall ist, schätze ich die Chancen allerdings eher gering ein... <_<

@Fritzig: Das Gutachten ist zu bringen, wenn der Antragsteller zur erstmaligen WBK-Erteilung für GK-Waffen noch unter 25 Jahre alt ist.

Geschrieben
schätze ich die Chancen allerdings eher gering ein...

und das find ich manchmal richtig gut...

Gott und Vaterland? woran erinnert mich das bloß....? simsalabim...Saladin ... nein Salazar!

...und diverse lustige menschenfreundliche Schützenvereine in Südamerika schmücken sich auch mit diesem Motto

B

Geschrieben

Erstens, gibts auf gelbe WBK keine Kurzwaffen über Kaliber .22lfB und .22lfB nur als Einzellader.

Ausnahme nur Kurzwaffen Mehrlader mit Funkenzündung z.B. einen Perkussionsrevolver, aber das Schwarzpulver dafür gibts nur gegen Pulverschein und den gibts erst ab... genau!

LEST DOCH ENDLICH MAL DAS VERFLIXTE WAFFENGESETZ BEVOR IHR HIER KLUGSCHEI$$T !!!

DAS IST JA NICHT ZUM AUSHALTEN! UND SOWAS AM FRÜHEN MORGEN !!!!

Jede noch so einfache Frage zieht einen 2-3-seitigen Thread hinter sich her, weil jeder **** seinen "ich hab mal gehört"- oder "ich finde"- oder "ich glaube"-Scheiss in die Tastatur hacken muss.

Reicht es nicht, wenn es bei kniffligen Fragen und unklarheiten im WaffG Diskussionen gibt?

NGAAARGH!

So. Das war mein Ausflipper zum Anfang vom Ende der Arbeitswoche.

Es mögen sich bitte nicht die angesprochen fühlen, die korrekte Antworten gepostet haben.

Jetzt bin ich gaaaaanz relaxed und mach mir einen zweiten Kaffee...

:)

Geschrieben

Erstens, gibts auf gelbe WBK keine Kurzwaffen über Kaliber .22lfB und .22lfB nur als Einzellader.

Ausnahme nur Kurzwaffen Mehrlader mit Funkenzündung z.B. einen Perkussionsrevolver, aber das Schwarzpulver dafür gibts nur gegen Pulverschein und den gibts erst ab... genau!

...

:confused: HAEEHHH ???

wo steht dem ???

dann duerfte ich mir also dieser meinng nach auf neu-gelb beispielsweise keine contender in, sagen wir mal .44, .223, .357, .......und viele andere...... kaufen ?!????

vielleicht hast du eine andere neu-gelbe; auf meiner steht "...einlaeifige einzellader kurzwaffen....", und nix von einer kaliber-begrenzung.

aber ich kann mich irren...

Geschrieben

:confused: HAEEHHH ???

wo steht dem ???

dann duerfte ich mir also dieser meinng nach auf neu-gelb beispielsweise keine contender in, sagen wir mal .44, .223, .357, .......und viele andere...... kaufen ?!????

vielleicht hast du eine andere neu-gelbe; auf meiner steht "...einläufige einzellader kurzwaffen....", und nix von einer kaliber-begrenzung.

aber ich kann mich irren...

Yipieh!!!! Ich habe auch die scheinbar selten ausgestellt Gelbe wie Du, Shootist.

Bei mir steht auch "...einläufige einzellader kurzwaffen...."!

Da haben wir beide wohl Glück gehabt :rolleyes:

IMI

Geschrieben

@Fritzig: Das Gutachten ist zu bringen, wenn der Antragsteller zur erstmaligen WBK-Erteilung für GK-Waffen noch unter 25 Jahre alt ist.

Ja, hatte mich geirrt, sorry und danke :)

LEST DOCH ENDLICH MAL DAS VERFLIXTE WAFFENGESETZ BEVOR IHR HIER KLUGSCHEI$$T !!!

Hast ja verdammichnochnmal Recht !

Geschrieben

:confused: HAEEHHH ???

wo steht dem ???

dann duerfte ich mir also dieser meinng nach auf neu-gelb beispielsweise keine contender in, sagen wir mal .44, .223, .357, .......und viele andere...... kaufen ?!????

Klar ich hab das Koma ungünstig gesetzt, oder vergessen.

Natürlich allgemein Einzellader Kurzwaffen.

Ich seh da nur ein Problem *leiseflüster* das die Teile in keiner SPO stehen also eigentlich keine sportlich einsetzbare Waffen sind, und ich hoffe das da manche eifrige Leute nicht auf dumme gedanken kommen.

Ich ahb zumindest mitbekommen, das manche Länder da sehr genau auf das sportliche bedürfnis schauen.

Erwerb natürlich kein Problem auf WBK neugelb.

Geschrieben
wo steht dem ???

dann duerfte ich mir also dieser meinng nach auf neu-gelb beispielsweise keine contender in, sagen wir mal .44, .223, .357, .......und viele andere...... kaufen ?!????

Dem steht für unter 21-jährige (und über die sprechen wir ja im Moment in WaffG §14(1):

WaffG 2002 § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des

sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der

Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und

Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition

mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J)

beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner,

sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung

eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

Geschrieben

Sihouette BDS <_<

Stimmt ! :yahoo:

Danke hab ich nicht dran gedacht, weil das ja bei uns leider mangels Gelegenheit und geeigneter Stände nicht in dem wünschenswerten Umfang trainiert und ausgeübt werden kann.

Geschrieben

Hab ich was verpasst? Hat ein Verband Disziplinen für großkalibrige Einzelladerkurzwaffen?

Ich lerne gerne dazu! :)

hallo !

du hast was verpasst !!!!

neben dem bds bietet zum beispiel die dsu eine scheiben - disziplin auf 50 und 100 meter an. kaliber frei.

schönes wochenende !

handgunner

Geschrieben

Stimmt ! :yahoo:

Danke hab ich nicht dran gedacht, weil das ja bei uns leider mangels Gelegenheit und geeigneter Stände nicht in dem wünschenswerten Umfang trainiert und ausgeübt werden kann.

Dann war aber "steht in keiner SpO" ein bisschen drastisch formuliert ;)

Sorry wegen des Nuhr-Bildes. Ich bin jetzt wieder ganz ausgeglichen.

(...und Silhouetten-Stände haben wir hier oben leider auch keine :sad: )

Geschrieben

Wahrsager, tu dir selbst und uns den Gefallen und poste in Zukunft morgens nicht mehr, bevor du genug Kaffee zu dir genommen hast. Bin selbst Morgenmuffel, aber ich bin so nett und warne meine Umwelt, bevor ich sie zusammenscheiße. ;)

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