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IGNORED

Waffenschränke A und B nicht mehr gültig?


INQUI

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Geschrieben
Hach, waere das ein Spass, wenn Werbespots neuerdings Gesetze aendern koennten. So weit sind wir nicht mal in der Bananenrepublik Deutschland.
Ich wäre mir da nicht so sicher. Ihr kennt schon die Begriffe "vorauseilender Gehorsam" und "sich selbst erfüllende Prophezeihung"?

Liebe Grüße

fa

Geschrieben

Sal-Peter brachte dieses Zitat:

"Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen"

Also nehmt einen B-Schrank BJ 2005, der nach der abgelaufenen B-Norm gebaut wurde, und definiert ihn als RAUM.

:gutidee:

Sal-Peter hat recht :eclipsee_gold_cup: , dieser eine Satz zeigt deutlich den Willen des Gesetzgebers: dem geht es nicht um die Gültigkeit einer Norm oder um die Echtheit einer Plakette sondern um sichere Aufbewahrung nach einem gewissen Mindeststandard. Der wird über die A- und B-Norm definiert. Dass die Hersteller weiter A- und B-Schränke bauen, damit hat der Gesetzgeber nicht gerechnet, es aber (oder deshalb) auch nicht ausgeschlossen. Ein B-Tesor von 2005 ist vergleichbar gesichert wie ein B-Tresor von 1995.

PUNKT.

Geschrieben

Gut, dass wir darüber gesprochen haben. :)

Probiert es mal mit Logik?

@IMI: Mach dir doch mal die Mühe und rechne aus, wieviel man inklusive Lieferung pro Kilo Tresor bezahlt für einen vergleichbaren A-, B- und VdS-Schrank des gleichen Herstellers. Mit welchem Modell wird der größte Gewinn erziehlt? ;)

"Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen"

Der Satz ist logisch. Deine Ausführung dazu nicht :rolleyes:

@Sal-Peter: Ich habe nie bestritten, dass der SB von den Vorgaben abweichen kann.

Geschrieben

...@IMI: Mach dir doch mal die Mühe und rechne aus, wieviel man inklusive Lieferung pro Kilo Tresor bezahlt für einen vergleichbaren A-, B- und VdS-Schrank des gleichen Herstellers. Mit welchem Modell wird der größte Gewinn erziehlt? ;)...

Mit welchem, sags mir?!

IMI

Geschrieben
Mach dir doch mal die Mühe und rechne aus, wieviel man inklusive Lieferung pro Kilo Tresor bezahlt für einen vergleichbaren A-, B- und VdS-Schrank des gleichen Herstellers. Mit welchem Modell wird der größte Gewinn erziehlt?

Du kaufst Deine Tresore nach Gewicht? :confused:

Geschrieben

Mit welchem, sags mir?!

IMI

Mit einem A-Schrank.

Du kaufst Deine Tresore nach Gewicht? :confused:

Ja ;) Ab einer bestimmten Klasse ist der Schutz so hoch, dass es extrem unwahrscheinlich ist, dass der Schrank vor Ort aufgebrochen wird. Dann muss er nur noch schwer (und laut) wegzubekommen sein.

:D Das mit der Logik im Waffenrecht lassen wir aber lieber bleiben. Einer der Kardinalfehler, den man niemals begehen sollte... :ninja:

Verdammt! Das habe ich übersehen :rotfl2::s75:
Geschrieben

Du kaufst Deine Tresore nach Gewicht? :confused:

Is´ ja wie beim Metzger: Wieviel kg Tresor hätten Sie denn gerne? " Darfs a bisserl mehr sein?"

:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

IMI

Mit einem A-Schrank...

Aber wer lässt sich um Himmelswillen A-Schränke liefern?

Ich habe nur B-Schränke und DIE habe ich zum Teil selbst getragen...

Ich gehe mal einfach davon aus, dass die meisten A-Schränke leichter als B-Schränke sind.

IMI

Geschrieben

Schon mal dran gedacht, dass die VDMA-Norm erst nach Verabschiedung des WaffG außer Kraft getreten ist ? :rolleyes:

Hallo SB,

schon mal daran gedacht, dass dies auch in anderen Bereichen gilt, ohne dass jemand solch ein Aufheben darum macht?

Zwei Beispiele:

Die Zulassungsvorschriften für Kraftfahrzeuge ändern sich ständig. Aber niemand fordert, Oldtimer nachzurüsten oder aus dem Verkehr zu ziehen.

Gleiches gilt für das Baurecht. Der Kölner Dom und das Ulmer Münster wurden zu Zeiten erbaut, als es noch keine DIN-Normen gab. Trotzdem verlangt niemand ihren Abriß.

Auch muss niemand sein Häusle nachrüsten, nur weil sich die DIN 1045 (das ist die Betonbaunorm) mal wieder geändert hat.

Nur beim Waffenrecht, da fangen wir diese Diskussion an :gaga:

Gruß

Michael

Geschrieben

Schöne Beispiele :s82: Bei beiden werden bestehende Verhältnisse geschützt und Neuzulassungen/Neubauten geregelt. Wer möchte denn hier, dass du deinen alten Tresor rauswirfst? Niemand.

Geschrieben

Schöne Beispiele :s82: Bei beiden werden bestehende Verhältnisse geschützt und Neuzulassungen/Neubauten geregelt. Wer möchte denn hier, dass du deinen alten Tresor rauswirfst? Niemand.

Genau da liegt der Unterschied, Du bekommst heute keine Baugenehmigung für den Kölner Dom in der ursprünglichen Bauausführung oder eine Neuzulassung für einen 1980 gebauten Golf.

Die Regelung war ja auch ursprünglich nur als Bestandsschutz für alte Waffenschränke gedacht.

Karl

Geschrieben

Nein, das ist kein Bestandsschutz, sondern eine genau spezifizierte Anforderung fuer die Aufbewahrung von WBK-Pflichtigen Waffen fuer die gesamte dauer der Gueltigkeit dieses Machwerks.

Das merkt man schon daran, das Besitzer nicht klassifizierter Stahlschraenke massive Probleme haben.

Auch wenn diese besser als A sind. Dann brauchts naemlich groessere Rennereien, wenns ueberhaupt klapppt. Das alles erspart man sich nur, wenn irgendwo ein Schildchen mit der Klassifizierung dran ist. Dafuer wars gedacht. Jeder, der lesen kann, kann somit sehen, ob dieser oder jener Schrank den Anforderungen des WaffG entspricht.

Aber da manche lieber Werbeaussagen anstatt Gesetze lesen, kommts zu absurden Diskussionen wie dieser.

Geschrieben
Schon mal dran gedacht, dass die VDMA-Norm erst nach Verabschiedung des WaffG außer Kraft getreten ist ? :rolleyes:

Das Auslaufen der relavanten VDMA-Normen war zum Inkrafttreten der AWAffV bereits amtlich bekannt. (sh. Datum der Presserklärung des VDMA).

Da die AWaffV ja das WaffG präzisiert, hätte man, wenn es gewollt gewesen wäre, die Formulierungen ändern müssen. z.B. "Bestandsschutz haben nur A- und B-Tresore, die vor dem Auslaufen der VDMA-Norm gebaut wurden" oder ähnliches.

Was unterscheidet denn - aus der Sicht eines potentiellen Aufbrechers - einen Schrank, der das Siegel "VDMA B" trägt von einem, der entsprechend der gleichen Norm aber erst im Jahr 2005 gebaut wurde?

In skandinavischen Ländern versteht man unter "sicherer Aufbewahrung" (so las ich irgendwo bei WO), dass man seine Jagdflinte an den Kleiderhaken hängt, damit niemand drüberstolpert. Also lasst mal die Kirche im Dorf und macht nicht alles viele komplizierter, als es sich der Gesetzgeber bzw. dessen Ghostwriter Sluggy gedacht hat.l

Geschrieben

Also so absurd finde ich diese Diskussion gar nicht und bislang basieren alle Aussagen hier auf Mutmaßungen und eigenen Auslegungen. Ich suche deshalb nach passenden Fundstellen.

Die Schlüsselfrage stelle ich hier gerne nochmals: "Bezieht sich die Gleichstellung explizit auf die VDMA-Norm 24992 (Stand Mai 1995) oder ganz allgemein auf die Gleichartigkeit der technischen Bauweise - also z.B. einwandiger Stahlschrank ist generell gleichwertig zum A-Schrank - ?"

Zieht man hilfsweise die Begründung des Entwurfs zum WaffNeuRegG zu § 36 Abs. 2 WaffG heran, so steht dort eingangs, dass die VDMA 24992 aufgehoben und nicht mehr dem Stand der Technik angepasst wird. Weiterhin zitiere ich wortwörtlich daraus: "... werden nach diesem Zeitpunkt keine Schränke mehr hergestellt, die als der Norm entsprechend gekennzeichnet sind. Hergestellte oder beim Verbraucher befindliche Schränke können jedoch weiter genutzt werden. Sie ermöglichen Personen, die Langwaffen oder im Erwerb erlaubnisfreie Waffen bisher nicht in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt haben, eine kostengünstige Anpassung des Sicherheitsstandards der Aufbewahrung."

Also nach dem Willen des Gesetzgebers ist es nach meinem Verständnis so, dass alle nach Ablauf der VDMA-Norm hergestellten "Quasi"-A- und B-Schränke ohne Zertifizierung nicht zur Waffenaufbewahrung der in § 36 Abs. 2 WaffG genannten Waffenarten genutzt werden dürfen.

Geschrieben

Wenn mans gewollt haette, dann haette mans ins Gesetz schreiben muessen. Hat man aber nicht. Daher ists schnuppe, wann die Dinger gebaut wurden.

EOD meinerseits.

Geschrieben

Also nach dem Willen des Gesetzgebers ist es nach meinem Verständnis so, dass alle nach Ablauf der VDMA-Norm hergestellten "Quasi"-A- und B-Schränke ohne Zertifizierung nicht zur Waffenaufbewahrung der in § 36 Abs. 2 WaffG genannten Waffenarten genutzt werden dürfen.

Die Hersteller bestätigen aber weiterhin, dass solche Schränke nach den Richtlinien der VDMA-Norm gebaut wurden. In den Schränken ist immer eine Kennzeichnung darüber, dass es sich dabei um Sicherheitsbehältnisse der Klasse A/B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) handelt. Meiner Meinung nach braucht sich dann kein Legalwaffenbesitzer Sorgen machen. Man kann schließlich nicht verlangen, dass wir uns jetzt auch noch in Klassifizierungsnormen und Verbandszuständigkeiten einlesen müssen. Wenn der Hersteller sagt, dass sein Schrank nach der vom Gesetz akzeptierten VDMA 24992 gebaut wurde, dann muss das reichen.

Geschrieben

Hallo,

ich war heute bei meinem Sachbearbeiter, zwecks Beantragung der gelben WBK, so weit so gut, die Sache mit dem A-Schrank stört ihn nicht. Nur sind die hier in Oldenburg auch auf die komische Idee gekommen die Gelbe WBK zu beschränken, wenn der Verein nicht bei allen Kategorien Kreuze gemacht hat.

Ich wurde mit dem Rat weg geschickt mir die Kreuze von Vorstand nachtragen zu lassen und dann wieder zu kommen.

Gruß Gomez

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