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IGNORED

"Karteileichen" im Verein


bamm084

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Gibt es eine rechtliche Vorschrift, die vorsieht, daß langjährige Vereinsmitglieder die jedoch nicht mehr am aktiven Betrieb teilnehmen, ihr Bedürfnis bzw. den Munitionserwerb verlieren?

Ich habe mal gehört, daß solche "Karteileichen" oder auch passive Mitglieder vom Vorstand der Behörde gemeldet werden müssen/sollten, da sie ja eigentlich trotz ihrer Vereinsmitgliedschaft kein Bedürfnis zum Besitz oder Erwerb von Waffen bzw. Munition haben.

Stimmt dies? Wenn ja auf jelcher Grundlage des WaffG oder der WaffV?

Geschrieben

ALSO, Ich bin ja hier im Forum deswegen schon als "Petze" bezeichnet worden, ABER selbst ich melde nur die ausgetrettenen Mitglieder!!!

Wenn jeder Verein seine " Karteileichen" meldet, und als Reaktion dann nur 33% von den " Karteileichen " austretten, weil sie Beleidigt sind, wage ich zu behaupten das min. 50 % aller Vereine zumachen könnten, weil der aktive Schiessbetrieb nicht ohne die zahlenden , passiven "Karteileichen" möglich wäre!!

Geschrieben

Was stört Dich an den "Karteileichen"? Wie Sammler richtig schrieb, würden einige Vereine pleite sein, wenn die "passiven Mitglieder" (gefällt mir besser als Karteileichen) austräten.

Viele Vereine leben von den Passiven(zahlen brav ihre Beiträge, machen nichts kaputt).

So what?

Geschrieben

siehe Thread: Wo\Waffenrecht

siehe WaffG: § 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine

(5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde

Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein

ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.

Geschrieben

Ich habe mal gehört, daß solche "Karteileichen" oder auch passive Mitglieder vom Vorstand der Behörde gemeldet werden müssen/sollten, da sie ja eigentlich trotz ihrer Vereinsmitgliedschaft kein Bedürfnis zum Besitz oder Erwerb von Waffen bzw. Munition haben.

Wo hört man eigentlich solchen Unfug? :confused:

Geschrieben
Viele Vereine leben von den Passiven(zahlen brav ihre Beiträge, machen nichts kaputt).

Und wenn die alle schießen wollten - müsste man wohl auf vielen Ständen Nummern ziehen, 2xfünf Schuß und wieder hinten anstellen.

Das einzige, was der Gesetzgeber diesbezüglich fordert ist, dass das Mitglied nicht innerhalb der ersten drei Jahre nach Erteilung der ersten WBK zum Passivmitglied "mutiert".

Geschrieben

Selbst wenn diese passiven Mitglieder von sich aus dem Verein austreten würden, müssten sie ihre Waffen nicht abgeben, sofern sie nach altem Waffenrecht erworben wurden und somit Bestandsschutz genießen, oder? Lediglich diejenigen die ihre Waffen nach dem neuen WaffG erworben haben könnte dies passieren.

Geschrieben

Selbst wenn diese passiven Mitglieder von sich aus dem Verein austreten würden, müssten sie ihre Waffen nicht abgeben, sofern sie nach altem Waffenrecht erworben wurden und somit Bestandsschutz genießen, oder? Lediglich diejenigen die ihre Waffen nach dem neuen WaffG erworben haben könnte dies passieren.

Das glaube ich nicht.

Wir haben ein Vereinsmitglied das NUR nach dem alten WaffG Waffen hat. Er hatte einen Motorrad-Unfall, rechte Hand zertrümmert (u.a.) und ist deshalb aus dem Verein ausgetreten. Der Verein hat den Austritt gemeldet und keine 2 Wochen später wurde er am Amt vorgeladen.

Er hat seine Waffen zwar noch weil er gesagt hat er macht nur "vorrübergehend" Pause aber er liegt auf Wiedervorlage. Wie es weiter geht falls er in einem Jahr immer noch nicht schiessen kann weis "man" nicht.

Edit: JETZT wurde ihm aber schon mal der Munitionserwerb gestrichen.

Geschrieben

Das glaube ich nicht.

Wir haben ein Vereinsmitglied das NUR nach dem alten WaffG Waffen hat. Er hatte einen Motorrad-Unfall, rechte Hand zertrümmert (u.a.) und ist deshalb aus dem Verein ausgetreten. Der Verein hat den Austritt gemeldet und keine 2 Wochen später wurde er am Amt vorgeladen.

Er hat seine Waffen zwar noch weil er gesagt hat er macht nur "vorrübergehend" Pause aber er liegt auf Wiedervorlage. Wie es weiter geht falls er in einem Jahr immer noch nicht schiessen kann weis "man" nicht.

Edit: JETZT wurde ihm aber schon mal der Munitionserwerb gestrichen.

Und, hat er schon Klage eingereicht?

Gruß

Michael

Geschrieben

Und, hat er schon Klage eingereicht?

Gruß

Michael

Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage würde ich nicht als besonders gut einstufen. Wenn er Pech hat packt ihn das Amt bei der persönlichen Eignung zum Schußwaffenbesitz. Eine zertrümmerte rechte Hand ist keine gute Grundlage um so einen Streit zu gewinnen. :o

Wenn er auch nur halbwegs clever gewesen wäre (und ihm wirklich was an der Waffe liegt), dann wäre er nicht aus dem Verein ausgetreten.

Geschrieben

Ein solche Karteileiche wäre ich im Verein in meiner alten Heimat auch. Aus beruflichen Gründen werde ich wohl erst in einigen Jahren dort wieder zum Schießen auftauchen.

Zwischenzeitlich bin ich aber an meinem derzeitigen Wohnort in einem anderen Verband sowie jagdlich sehr aktiv. Also Vorsicht mit Schnellschüßen.

Geschrieben

Auch wir haben in unseren Reihen einen Schützen dessen rechte (bisherige) Schußhand durch einen Gelenkbruch nicht mehr einsetzbar ist.

Er ist nicht ausgetreten, er hat in langen Trainingsabschnitten die linke Hand "erzogen".

OK, er war und wird kein Landesmeister, trotzdem trifft er inzwischen wieder die Mitte.

Geschrieben

Eine zertrümmerte rechte Hand ist keine gute Grundlage um so einen Streit zu gewinnen. :o

Warum?? Bei uns im Verein haben wir jemanden der hält seine Waffe mit links und zielt mit dem rechten Auge. Geht auch.

Wenn er auch nur halbwegs clever gewesen wäre (und ihm wirklich was an der Waffe liegt), dann wäre er nicht aus dem Verein ausgetreten.

Du willst als behaupten das nur Vereinsschützen wahre Sportschützen sind. <_<

Wirt das ein Vereinszwang durch die Hintertür?

Mfg Weini

Geschrieben

Das glaube ich nicht.

Wir haben ein Vereinsmitglied das NUR nach dem alten WaffG Waffen hat. Er hatte einen Motorrad-Unfall, rechte Hand zertrümmert (u.a.) und ist deshalb aus dem Verein ausgetreten. Der Verein hat den Austritt gemeldet und keine 2 Wochen später wurde er am Amt vorgeladen.

Er hat seine Waffen zwar noch weil er gesagt hat er macht nur "vorrübergehend" Pause aber er liegt auf Wiedervorlage. Wie es weiter geht falls er in einem Jahr immer noch nicht schiessen kann weis "man" nicht.

Edit: JETZT wurde ihm aber schon mal der Munitionserwerb gestrichen.

Also sorry, ich kapier' das nicht - warum muß in so einem Fall der/die Betroffene immer als erste Maßnahme gleich aus dem Verein austreten??? Hätte er/sie die 50 bis 100 Mücken Beitrag brav weiter gezahlt und ansonsten den Verein Verein sein lassen, bis er/sie wieder fit ist, dann wären doch keinerlei schlafende Hunde geweckt worden und alles wäre paletti... und falls jemand wirklich so knapp bei Kasse ist, daß ihm der Vereins-Jahresbeitrag echt wehtut, dann ist er im Schießsport ohnehin absolut fehl am Platze. Klingt vielleicht hart, muß aber mal gesagt werden.

Greetinx,

R.L.B.

FWR-Mitglied Nr. 000 280

(...von Anfang an dabei :) )

Geschrieben

Du willst als behaupten das nur Vereinsschützen wahre Sportschützen sind. <_<

Nein, ich behaupte nur, daß er sich durch Verbleiben im Verein eine Menge Ärger erspart hätte. Siehe den gestrichenen Munitionserwerb. Dagegen kann er jetzt auf eigenes Risiko klagen. Wer die Klägerunfreundlichkeit deutscher Verwaltungsgerichte kennt, der vermag die Erfolgsaussichten zu beurteilen.

Geschrieben

Ui, dieser Thread entwickelt sich ja wider Erwarten ganz prächtig. :) Dachte erst: das ist ja eine langweilige Frage und Smithy hat ja auch kurz und präzise die richtige Antwort gegeben. Aber nun kommen doch sehr interessante Aspekte auf.

Der Sammler und openeye sehen es ganz pragmatisch. Auch eine Sicht der Dinge. :D

Einen Bestandsschutz gibt es hier wahrlich nicht. Die alten Erlaubnisse gelten zwar im genehmigten Umfang fort, haben aber keinen Einfluss auf die Melderegelung. Gemeldet werden müssen generell alle WBK-Inhaber, die austreten. Wann diese ihre WBK erhalten haben, interessiert dabei nicht. Was die zuständige Waffenbehörde in puncto Bedürfniswegfall daraus macht, ist eine andere Geschichte. Diese wird zunächst prüfen, ob der ausgetretene Schütze noch in anderen Vereinen gemeldet ist, wie lange dieser aktiv geschossen hat, ob der Bedürfniswegfall nur vorübergehend ist (z.B. wegen Umzug, aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, Vereinswechsel wegen Streitereien etc.) und ob ein WBK-Widerruf erfolgen muss oder aus besonderen Gründen davon abgesehen werden kann.

@Weini: es geht hier nicht um Vereinszwang durch die Hintertür. Gemeint war, dass sich der Schütze mit dem Unfall nicht wegen seines Bedürfnisses rechtfertigen müsste, wenn er nicht aus dem Verein ausgetreten wäre.

JETZT wurde ihm aber schon mal der Munitionserwerb gestrichen.

Das halte ich übrigens für eine recht seltsame Maßnahme der Behörde, die nicht Fisch und nicht Fleisch ist. Entweder hat der Sportschütze ein Bedürfnis und darf seinen Krempel (Waffen und Munition) behalten - oder das Gegenteil ist der Fall und der WBK-Widerruf mit den bekannten Folgen findet statt. Irgendwie nach dem Motto: ich wasch dir den Pelz, mach dich aber nicht nass. ^_^

Einem unzuverlässig gewordenen Waffenbesitzer nimmt man ja auch nicht nur die Munition weg...

Geschrieben

Also sorry, ich kapier' das nicht - warum muß in so einem Fall der/die Betroffene immer als erste Maßnahme gleich aus dem Verein austreten??? Hätte er/sie die 50 bis 100 Mücken Beitrag brav weiter gezahlt und ansonsten den Verein Verein sein lassen, bis er/sie wieder fit ist, dann wären doch keinerlei schlafende Hunde geweckt worden und alles wäre paletti... und falls jemand wirklich so knapp bei Kasse ist, daß ihm der Vereins-Jahresbeitrag echt wehtut, dann ist er im Schießsport ohnehin absolut fehl am Platze. Klingt vielleicht hart, muß aber mal gesagt werden.

Greetinx,

R.L.B.

FWR-Mitglied Nr. 000 280

(...von Anfang an dabei :) )

GENAU meine Meinung. Das Thema hatten wir auch schon mal.

Er hat halt "vorschnell" gehandelt nach dem Motto bis die 6 oder 7 Operationen überstanden sind kann ich eh nicht mehr schiessen. Es war ein Fehler der hauptsächlich aus Frust entstanden ist.

Das Schiessen war gleich nach dem Unfall das kleinere Problem. Wer macht da schon alles richtig :o

Geschrieben

Selbst wenn diese passiven Mitglieder von sich aus dem Verein austreten würden, müssten sie ihre Waffen nicht abgeben, sofern sie nach altem Waffenrecht erworben wurden und somit Bestandsschutz genießen, oder? Lediglich diejenigen die ihre Waffen nach dem neuen WaffG erworben haben könnte dies passieren.

Das halte ich für einen Irrtum. Auch im alten Waffengesetz stand der Passus, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis bei Wegfall des Bedürfnisses entzogen werden kann. Damals war es aber wohl eine "kann"-Bestimmung, die so gut wie nie angewandt wurde, aber einen echten Bestandsschutz gibt es meines Wissens nicht.

Gruß

HaPe

Geschrieben

Eigentlich genau andersrum. <_< Früher hieß es im WaffG nämlich ohne Ausnahmemöglichkeiten: "Eine Erlaubnis oder Zulassung nach diesem Gesetz ist zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen."

In puncto Bedürfnis gab es allerdings weit verbreitet die Auffassung, dass der Wegfall desselben im Gegensatz zur Zuverlässigkeit keine nachträglich eingetretene (objektiv feststellbare und durch Sinneswahrnehmung beweisbare) Tatsache darstellt, sondern lediglich einen unbestimmten Rechtsbegriff, der nicht Widerrufsgrund sein kann.

Der Gesetzgeber erkannte dies und erzielte mit § 45 WaffG eine gelungene Klarstellung. :icon14: In der VwV sollten meines Erachtens einige Beispiele aufgeführt werden, in welchen trotz endgültigem Wegfall des Bedürfnisses vom Widerruf abgesehen werden kann.

Geschrieben

Zunächst vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Es freut mich zu hören, daß ihr die selbe Meinung habt wie ich. Ich sehe es auch so, daß die passiven Mitglieder eine wichtige Stütze der Vereine sind (Beiträge die den Sport überhaupt erst ermöglichen) vor allem aber auch dann, wenn sie ehrenamtliche Funktionen innehaben.

Zum Hintergrund:

Wir hatten im Verein nur vor kurzem ein kontroverses Gespräch (um die rechtlichen Aspekte/Grundlagen), was (oder ob überhaupt) dem Vereinsvorstand passieren kann, wenn ein Mitglied eine längere Zeit (> 3 Jahre) nicht mehr zum Schießen kommt und es dann zu ich sage mal "Waffenmißbrauch" kommt.

Hier gab es eben auch die Meinung, daß dann der Vorstand evtl. Probleme (z.B. mit der Zuverlässigkeit) bekommen könnte.

Aber ich sehe, daß hier (wie ich es auch bereits vermutet habe - aber sicher war ich mir halt nicht) außer der Mitgliedschaft im Verein/Verband keine weiteren gesetzl. Anforderungen an die schießsportlichen Aktivitäten von Vereinsmitgliedern gestellt werden.

Geschrieben

Hallo liebe Sportfreunde,

anders rum, eigentlich sollten wir diesen Thread schnell löschen. Warum? Gerade weil es ein heikles Thema ist. Unser Verein könnte auch gleich dicht machen oder der Stand wäre übervoll usw. wenn... Und diese Diskussionen zu diesem Thema können theoretisch alle lesen! Schon durch die Diskussion könnten wir gerade die mit der Nase drauf stoßen, die nur Gründe suchen uns den Sport zu vermiesen und die Waffen zu entziehen. Also gibt es keine "Karteileichen" , sondern Sportschützen die regelmäßig schießen, mal mehr und weniger. Und egal bei dem mehr oder weniger, sind es verantwortungsvolle Bürger.

Ich hoffe nicht alle vor dem Kopf gestoßen zu haben und will keineswegs dieses Thema neu ankurbeln, aber überlegt mal und haut das Thema in die Tonne. Da gibs doch sicherlich einiges, was uns im Sport weiter hilft.

Bernd

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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