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IGNORED

Vorladung bei Beantragung von WBK


wjohnjoe

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

1) .............. Ich kann den SB gut verstehen, dass er den Antragsteller wenigstens flüchtig kennenelernen will, da der SB ja auch eine Verantwortung hat.

2) .................. Ausserdem lassen sich Unklarheiten und nicht korrekt aufgefüllte Anträge so im persönlichen Gespräch am besten und effektivsten ausräumen.

Just my 0,02 €

Also, nachvollziehen kann ich deine Argumente für eine getürkte Vorladung nicht richtig:

zu 1)

Seine dienstlichen Pflichten hat der SB dann erfüllt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis vorliegen. Von einem persönlichen Handschlag habe ich im WaffG noch nichts gefunden.

zu 2)

Wenn der Antrag nicht korrekt ausgefüllt ist, dann liegen die Voraussetzungen auch nicht vor. Die WBK dürfte dann ja auch noch nicht geschrieben worden sein (könnte ja sein dass ein korrekter Antrag nicht mehr zu Stande kommt).

Gruß Joe

Geschrieben

Damit unterstellst Du aber,

  • dass der Verband dem Blinden 12 Monate regelmäßiges Training und das Bedürfnis bescheinigt hat
  • und dass ein Sachbearbeiter durch bloses Ansehen die persönliche Eignung überprüfen kann.

Das Waffenrecht hat den beteiligten am Erlaubnisprozess bestimmte Aufgaben zugewiesen. Die Überprüfung der persönlichen Eignung sollte durch entsprechende Fachleute geprüft werden, wenn es erforderlich erscheint. Das Abholen der WBK erscheint mir darüber hinaus auch nicht der optimale Zeitpunkt dafür zu sein.

PS: Schießsport für Blinde gibt es tatsächlich, sogar Blindenbiathlon !

Das war eigentlich schon fast ironisch gemeint.

Ich meinte eigentlich, eine WBK für jemanden anders beantragen, ohne da0 dieser etwas davon weiß.

Es besteht die theoretische Möglichkeit (mit entsprechender Energie) etwas zu "türken"

nur zum Beispiel:

Ich melde mich unter dem Namen meines Bruders in einem Verein an ...

mache da eine Zeitlang mit... usw.

Kann der Sachbearbeiter sicher sein, daß mal einer den Personalausweiß mal sehen wollte?

Geschrieben

............ Kann der Sachbearbeiter sicher sein, daß mal einer den Personalausweiß mal sehen wollte?

Wenn schon, dann bitte Personalausweis!

.................... Ich meinte eigentlich, eine WBK für jemanden anders beantragen, ohne da0 dieser etwas davon weiß. Es besteht die theoretische Möglichkeit (mit entsprechender Energie) etwas zu "türken"

nur zum Beispiel:

Ich melde mich unter dem Namen meines Bruders in einem Verein an ...

mache da eine Zeitlang mit... usw. .....................

Gerade darum per Post mit PZU! Außerdem, was willst du den dann alles türken? Du müsstest zu viel zurecht biegen und würdest schon beim Aufnahmeantrag auffallen. Bei uns kennt man sich bevor eine offizielle Aufnahme im Verein erfolgt!!! Ich gehe davon aus dass dies in den meisten Vereinen auch nicht anders ist.

Geschrieben

Hallo

seit Jahren plädiere ich dafür, daß jeder Händler und privater Verkäufer beim Verkauf einer Waffe nicht nur die WBK sonder auch den Personalausweis einsieht. Alles andere ist Leichtsinn und wird im Schadenfall Konsequensen nach sich ziehen.

Steven

Geschrieben

Ist ja ein lustiger Thread hier. Kommt gerade richtig zu meiner Nachtschicht. :huh:

Also ich sehe es wie Joe. Wenn die Erlaubnisvoraussetzungen nach § 4 WaffG geprüft/nachgewiesen sind, ist für die Waffenbehörde alles im grünen Bereich. Alles weitere ist Willkür und bringt wohl kaum weitere Erkenntnisse.

Der Hintergrund der "Vorladung" scheint mir eher zu sein, das Porto und das Fertigen eines Begleitschreibens - bei Barzahlung auch noch die Sollstellung an die Kasse - zu sparen. B)

Grüssle

SB :sla:

Geschrieben

Moin zusammen,

mag sein, dass es bei Jägern etwas anders läuft.

Als ich meinen ersten JJ und die erste WBK beantragte, habe ich die Bescheinigung über die bestanede Jägerprüfung vorgelegt (ausgestellt von einem anderen Landkreis!) und konnte beide Papiere sofort mitnehmen. :00000733:

Ebenso ist es bei bei Einträgen von weiteren Waffen: Formular vor Ort ausfüllen, WBK vorlegen, löhnen und wieder gehen: keine 5 Minuten. :pro:

Die kleinen Schikanen laufen auf anderen Ebenen :angry2:

Gruß

Michael

Geschrieben

Moin zusammen,

mag sein, dass es bei Jägern etwas anders läuft.

Als ich meinen ersten JJ und die erste WBK beantragte, habe ich die Bescheinigung über die bestanede Jägerprüfung vorgelegt (ausgestellt von einem anderen Landkreis!) und konnte beide Papiere sofort mitnehmen. :00000733:

Ebenso ist es bei bei Einträgen von weiteren Waffen: Formular vor Ort ausfüllen, WBK vorlegen, löhnen und wieder gehen: keine 5 Minuten. :pro:

Die kleinen Schikanen laufen auf anderen Ebenen :angry2:

Gruß

Michael

Hi, genauso läufts bei meiner Behörde auch.

IMI

Geschrieben

....und konnte beide Papiere sofort mitnehmen. :00000733:

Die Behörde konnte dich also "begutachten", denn Du warst ja persönlich da. :D

Auch in unserem Landkreis sind die SB der Waffenbehörde recht locker und machen keinen Ärger - außer das Gesetz zwingt sie dazu. :icon14:

Geschrieben

Ich hole meine WBKs nach Eintragung immer persönlich ab (das Verhältnis zum Sachbearbeiter ist gut und wenn er etwas Zeit hat, unterhält man sich noch ein bißchen...). Ich werde das auch weiterhin so halten.

Nur - ZWINGEN möchte ich mich andererseits dazu auch nicht lassen.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Ich hole meine WBK auch immer persönlich ab.

Meine SB fordert mich aber regelrecht dazu auf, dies auf dem Postweg zu machen.

In den Fällen wo es sich nicht einrichten lässt persönlich auf die Behörde zu gehen, schicke ich alles per Post. Dies dauert dann auch nur 3 Tage und ich muss meine WBK nicht allzulange entbehren.

Ich wohne ca. 135 km von meiner Behörde entfernt, da ich wochentags doch sehr viel an meinem Zweitwohnsitz bin.

IMI

Geschrieben

Hatte ich kürzlich beim Ausstellen meiner ersten WBK auch. Hatte hier ein Schreiben von meinem SB bekommen, was wie folgt lautete:

Vollzug des Vollzug des Waffengesetzes (WaffG);

Sehr geehrter Herr hotch,

Sie werden gebeten, beim Landratsamt XY vorzusprechen wegen:

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte

Wie werden gebeten bei Ihrer Vorsprache folgende Unterlagen mitzubringen:

Sachkundebescheinigung

Bedürfnisbescheinigung des Landesverbandes

Stahlschranknachweis

Hatte dann ein sehr lockeres Gespräch mit meinem SB. Gelb und Grün wurden ausgestellt. Auf Grün zwei Voreinträge (mit Eintrag SpoPi und Austrag aus der WBK des Schützenkollegen).

Bezahlen mußte ich allerdings nicht bar, sondern auf Rechnung ;)

EDIT:

Bei mir sind es ca. 40 km zum zuständigen LRA.

Geschrieben

Solange man nur darum gebeten wird, ist ja auch alles im grünen Bereich. Eine Verpflichtung hierzu besteht im Waffenrecht allerdings nicht, denn gemäß § 26 Abs. 2 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz gilt folgendes:

"Eine weitergehende Pflicht, bei der Ermittlung des Sachverhalts mitzuwirken, insbesondere eine Pflicht zum persönlichen Erscheinen zur Angabe von personenbezogenen Daten oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder zur Aussage besteht nur, soweit sie durch Rechtsvorschriften besonders vorgesehen ist."

§ 39 WaffG führt zwar diverses zur Auskunfts- und Vorzeigepflicht aus, verpflichtet aber nicht zum persönlichen Erscheinen.

Grüssle

SBine

Geschrieben

Moin, Moin,

sorry dass ich gestern nicht geschrieben habe: Viel zu tun! Aber egal.

Nu zu Dienstag.

Ich völlig auf geregt, schwing mich auf mein Fahrrad :bud: und reite äh fahre zur Polizei.

Auf dem halben Wege fängt es an zu regnen. Musste ja so kommen. Dort angekommen hiess es:

"Na komme se erstmal hoch, dann schaun wah mal. Regnet wohl draussen!" Wie kommt er nur drauf?

Er wollte dann wissen ob ich Sportschütze bin, welche Wafffe ich haben will und ob ich nen Schrank habe. Habe alles beantwortet und ihn freundlichst darauf hin gewiesen das auch alles auf der Rückseite des Formblattes steht. Er drehte es um und war völlig überrascht. Nun gut, er wollte dann noch meinen Persi sehen mit der Bemerkung: "Naja das werden Sie schon seien" Und dann durfte ich wieder raus in den Regen.! OHNE WBK! Er erklärte mir dann das die Behörde will, das der Revierpolizist sich den Antragsteller mal anguckt. Das ganze hat 10 Minuten gedauert. Ich war pitsche nass und warte immer noch.

Also bis dann. Aber wenn was neues ist, meld ich mich wieder

Gruss

Johnjoe :D

Geschrieben

Wenns wieder regnet, darfst Du Deine WBK wahrscheinlich abholen. Vorher nicht. :D

Du lässt Deine Antragsteller wohl auch gerne im Regen stehen, SBine? :bud:

IMI

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