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IGNORED

Alkohol am Steuer = WBK Erwerb ausgeschlossen?


Gast Cyberdiver

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nach so einem Erlebnis solltest du dich fragen, auf was für Ideen man im Vollrausch sonst noch kommen kann :17: und ob sich das mit der Beantragung einer WBK verträgt :excl:

Geschrieben
……. (ich hoffe sie halten sich selbst in allen Lebenslagen an ihre korrekte Linie)

muß ich den Eindruck gewinnen, daß einige hier unfehlbar sind.

was Du für einen Eindruck gewinnst ist mir Schxxxegal.

Es geht hier um das Fahren unter Alkohol und sonst nichts.

Dich möchte ich hören, wenn ein Besoffener Dein Kind totgefahren hat.

Allerdings: Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten....... :s75:

Gruß openeye

Wer hat gesagt, dass er selbst ohne Sünde sei?

……….Ich meine nur : Ihr "Steinewerfer" - wart Ihr nie JUNG ? Ich meine SO jung , daß nach einer Feier mit Kameraden , wo man sich verantwortungsbewußt NICHT(!) ans Steuer gesetzt hat , 3-4 Stunden Schlaf , eine kalte Dusche , ein starker Kaffee und drei Zigaretten nach einem herzhaften Frühstück VÖLLIG ausreichend war , um sich TOTAL fit zu empfinden :wub: ……

sicher, das ist vorgekommen. Und ich bin sehr dankbar, dass nie ein Unfall geschehen ist und ich mit seinen Folgen leben müsste.

………. O.K. - heute ist der Begriff Restalkohol bekannter , es ist nichts passiert , die Zeiten sind eh vorbei - aber für mich war das damals ein Schlüsselerlebnis , aus dem ich SOFORT die nötigen Konsequenzen gezogen habe und das dazu geführt hat , daß ich mich ab dem Zeitpunkt auch NACH so einer Nacht nicht mehr ans Steuer gesetzt habe .

der Begriff Restalkohol ist genau der Grund, warum ich seit vielen Jahren keinen Alkohol mehr trinke. Es geht auch ohne.

Er sollte froh sein, das er nur den Lappen abgeben durfte, und das sonst niemand verletzt wurde.

so sehe ich das auch.

Vieleicht sollten die Schützen auf dem Schießstand doch mal mehr Courage zeigen wenn einer " angeheitert vom morgendlichen Frühschoppen" auf den Schießstand kommt.

Wer wegkuckt mach sich ja auch mitschuldig wenn was passiert,……..

Daß das nicht ganz einfach ist weißt Du selbst.

Ich für meinen Teil tue es, wenn es offensichtlich ist.

[ironie]

ist für die ach so toleranten unter Euch besoffen fahren ein Kavaliersdelikt?

Oder fühlen sich hier welche persönlich angesprochen?

[/ironie]

Geschrieben

@Alea: Völlig Deiner Meinung !

@Cyberdiver: Wer mit 2,7 Promille noch in der Lage ist, sich auf ein Krad zu setzen, der hat nicht zum ersten Mal getrunken. Auch der Filmriß entschuldigt nichts. Was wäre denn, wenn wirklich jemand zu Schaden gekommen wäre ??? Wenn Dein Kind / Deine Eltern / Deine Freundin von einem besoffenen Autofahrer über den Haufen gefahren wird kannst du dann ein "sorry, ich hatte soviel drin, dass ich mich an nichts erinnern kann" als Entschuldigung gelten lassen ???

Nun hast Du eben Sch.isse gebaut und solltest auch wie ein Mann dazu stehen. Sei froh, dass in ein paar Jahren auch ein Führerschein und eine WBK wieder möglich sind. Vielleicht kannst Du dann Deinen Kindern erzählen, dass sie sich nicht bis zum Koma saufen müssen um eine gute Zeit zu haben.

Übrigens: Von mir aus sollen die jungen Leute soviel saufen wie sie wollen solange sie

a.) nicht am Straßenverkehr teilnehmen und

b.) nicht volltrunken bei der Polizei oder im Krankenhaus landen wo sie nur anderen sinnlos Arbeit machen.

Geschrieben

Lecker Bierchen oder mehrere?? Kein Problem....später. :)

Wer bei uns mit einer Fahne auf den Stand kommt, fliegt sofort runter (weiss auch jeder und ist daher noch nie vorgekommen).

Danach werden die Waffen weggebracht und dann treffen wir uns. Ist doch eigentlich ganz einfach, oder?

Bei 2,7 Promille (ej, von der Blutprobe veranstaltet das Revier die Weihnachtsfeier :s75: ) dürfte es mit einer WBK seeeehr lange dauern. Ist vielleicht auch besser so. ;)

Geschrieben

Von wegen, der Vergleich hinkt, wer wird schon gleich auf Kinder schießen! Wer sich so betrinkt hätte auch zur Waffe greifen können ohne sich zu erinnern. Ich wollte mit meinem Betrag nicht alle über einen Kamm scheren, es geht nicht um das 0,3 ltr. Bier nach dem schiessen. Wer mit 0,499 Alkohlgehalt angehalten wird gegen den richtet sich nicht der Vorwurf, muß zwar nicht sein aber schließlich ist es nicht verboten.

Geschrieben

Wer mit 0,499 Alkohlgehalt angehalten wird gegen den richtet sich nicht der Vorwurf, muß zwar nicht sein aber schließlich ist es nicht verboten.

Wenn er nicht auffällig wird oder keinen Unfall baut.

Dazu passend:

Autofahrer in Dresden mit 6,18 Promille erwischt

Dresden - Mit einem in Deutschland bislang unerreichten Alkoholpegel von 6,18 Promille ist ein Autofahrer in Dresden erwischt worden. (Foto: Symbolbild)

Der Atemalkoholwert wurde nach Polizeiangaben bei einem 43- Jährigen gemessen und bestätigte sich auch in einem zweiten Test.

Daraufhin wurde eine Blutentnahme angeordnet. Der bisherige Spitzenwert - 6,14 Promille - war im Mai 2004 bei einem Autofahrer in Hagen festgestellt worden. Nach Auskunft von Medizinern besteht schon bei etwa 4 Promille Lebensgefahr.

Quelle: http://portale.web.de/Schlagzeilen/Kriminalitaet/

Geschrieben

JETZT wissen wir mehr :rolleyes:

Kamerad CyberDiver - DU hast ein Problem - und zwar nicht nur wegen "Lappen" - sondern wegen Alk !!

Wer sich bis zum Filmriß zudröhnt - der sollte ganz schnell eine kritische Bestandsaufnahme machen - und falls notwendig auch ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen !

Obwohl mir persönlich der vom jugendlichen Zechen geläuterte und zum weisen Genießer gewordene Mensch unverdächtiger erscheint , als der Radikal-Abstinenzler (wer mit etwas vernünftig umgehen kann erscheint mir nun mal unverdächtiger als jemand der darüber urteilt, ohne es selbst zu kennen :rolleyes: ) ist zudröhnen bis zum Filmriß nicht tolerierbar - vor allen Dingen nicht im Zusammenhang mit Waffenbesitz : Dieser verpflichtet nun mal , JEDERZEIT Herr seiner Sinne zu sein .

Also - zieh Deine Lehre daraus , stell fest ob es sich um eine Alkoholkrankheit handelt , dann mußt Du es ganz lassen , wenn es nur ein Ausrutscher war - dann nimm es als einmalige Lehre und sorg dafür,daß so etwas NIE MEHR vorkommt . Du hast jetzt ein paar Jahre Zeit - wenn Du am Schießen wirklich interessiert bist - mit LuPi und LG reicht es bis Olympia - und wenn Du nach 5 Jahren wirklich wieder zuverlässig bist - dann triffst Du auch mit den anderen Waffen besser .

Jeder macht mal nen Fehler - Hauptsache Du hast was draus gelernt und es ist nichts Schlimmes passiert!

Mouche

Geschrieben

Hui, 2,7 ATÜ aufm Kessel und dann noch aufn Bock?????

Ne also wirklich das is zu viel des guten!

Ich fahr auch Mopped, und als Biker trinkt man schon mal nen kräftigen Schluck, danach ist aber fahren absolut tabu!!!!!

Zumindest handhabe ich das so und auch die Bikerkollegen ringsum.

Und ich kann Dir sagen, auf den Treffen hier wird meist Bier in heftigen Größenorndnungen vertilgt!!!!!! Und es liegen immer mal ein paar Schnappsleichen rum.

Ich für meinen Teil hänge zum einen an meinem Leben und zum anderen an meinem Führerschein(weil ohne den ich meinen Job SOFORT nicht mehr ausüben kann, von der verlorenen Zuverlässigkeit wollmer mal gar nicht anfangen).

Ich bin kein Waisenknabe, ich hab mich auch schon heftig zugelöhtet, aber nie bis zum Filmriss, so viel vertrag ich einfach nicht, ohne mir die Seele ausm Leib zu K****n :D

Und das mit den älter und weiser werden hat auch was, ich weiss heute recht genau, wann ich aufhören muß, um am nächten Tag wieder fit zu sein.

MfG

AWO425

Geschrieben

JETZT wissen wir mehr :rolleyes:

Kamerad CyberDiver - DU hast ein Problem - und zwar nicht nur wegen "Lappen" - sondern wegen Alk !!

Wer sich bis zum Filmriß zudröhnt - der sollte ganz schnell eine kritische Bestandsaufnahme machen - und falls notwendig auch ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen !

Obwohl mir persönlich der vom jugendlichen Zechen geläuterte und zum weisen Genießer gewordene Mensch unverdächtiger erscheint , als der Radikal-Abstinenzler (wer mit etwas vernünftig umgehen kann erscheint mir nun mal unverdächtiger als jemand der darüber urteilt, ohne es selbst zu kennen :rolleyes: ) ist zudröhnen bis zum Filmriß nicht tolerierbar - vor allen Dingen nicht im Zusammenhang mit Waffenbesitz : Dieser verpflichtet nun mal , JEDERZEIT Herr seiner Sinne zu sein .

Also - zieh Deine Lehre daraus , stell fest ob es sich um eine Alkoholkrankheit handelt , dann mußt Du es ganz lassen , wenn es nur ein Ausrutscher war - dann nimm es als einmalige Lehre und sorg dafür,daß so etwas NIE MEHR vorkommt . Du hast jetzt ein paar Jahre Zeit - wenn Du am Schießen wirklich interessiert bist - mit LuPi und LG reicht es bis Olympia - und wenn Du nach 5 Jahren wirklich wieder zuverlässig bist - dann triffst Du auch mit den anderen Waffen besser .

Jeder macht mal nen Fehler - Hauptsache Du hast was draus gelernt und es ist nichts Schlimmes passiert!

Mouche

:icon14::icon14::icon14:

So sehe ich das auch!

Geschrieben

Komisch: es ist gar nicht bewiesen, daß er Krad gefahren ist, aber fast alle gehen automatisch davon aus...

Ich finde, das ist dann auch nicht sooo wichtig (in Bezug auf die WBK), wenn man sowieso nicht mehr Herr seiner Selbst ist <_<

Geschrieben

Bei 2,7 Promille lieg ich im Krankenhaus oder schon unter der Erde. Und ich trink schon mal alle paar Wochen ein oder zwei Bier und bin auch nicht gerade ein kleine Person.

Sich bei 2,7 Promille noch annähernd auf den Beinen (wenn auch mehr schlecht als recht) halten zu können weisst auf regelmässigen und nicht zu knappen Alkoholgenuss hin. Egal ob er gefahren ist oder nur geschoben hat ... hier in der Nähe wurde ein Fahrradfahrer verurteilt der mit 2,5 Promille sein Fahrrad geschoben hat und einen Unfall verursacht hat. Denn auch als Fussgänger nimmt man ja am Strassenverkehr teil!

Nix gegen ein paar Bierchen ... aber bei solchen Werten hört sich der Spass auf. Ohne Therapie (Entzug) kein Führerschein und keine WBK.

Geschrieben

Komisch: es ist gar nicht bewiesen, daß er Krad gefahren ist, aber fast alle gehen automatisch davon aus...

Das ist absolut nebensächlich, Tatsache ist: Er hat es angefasst.

Wer mit 2,7 Promille das Krad noch anfasst, ohne mitzukriegen oder sich später dran erinnern zu können, was er damit macht, der könnte auch seine Waffe anfassen, ohne mitzukriegen, was er damit tut oder sicher hinther dran erinnern zu können. Von Baseligkeit/Ungeschicktheit im zugedröhnten Zustand in Sachen Umgang mit einer möglicherweise bereits geladen herumleigenden Waffen mal ganz zu schweigen. Da reicht es schon, wenn man dem Kumpel mal eben so ein Ding (cool!!!) zeigen will, das geladen im Schrank liegt und es zugerauscht entladen will - kann ziemlich ins Auge gehen... Und hinterher mildernde Umstände weil nicht zurechnungsfähig und sich nicht mehr erinnern können... :contra:

Geschrieben

Es findet sich ja für jede Tat ein Anwalt der die Fakten dann erst einmal gründlich durchquirlt und dann für alle eine neue Wahrheit schafft. Zum Glück haben wir hier aber kein finanzielles Interesse und können eben auch moralisieren.

Außerdem: So blöd ist die Polizei auch nicht.....

Geschrieben

Dies ist auch seit langem bekannt, wieso aber immer noch nicht die 0 Promillegrenze beim Führen von Kraftfahrzeugen gilt ist mir absolut unverständlich.

Forderst Du Führerscheinentzug für Asthmatiker und alle anderen, die auf alkoholhaltige Medikamente angewiesen sind. Mit ihren 0,0001 Promille dürften die dann ja nicht mehr fahren.

Geschrieben

@Harry Callahan:

Ein Angeklagter hat das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Daß er das tut sagt nichts über seine Schuld. Es wäre fahrlässig, jemandem einen Anwalt zu verweigern, nur, weil es etwas mit Alkohol zu tun hat.

Das ist genau das was ich meine. Den Anwalt interessier nicht, ob sein Klient die Wahrheit sagt, oder besoffen Auto gefahren ist oder ob er geeignet ist, eine Waffe zu besitzen. Es geht ihm darum, das beste für seinen Klienten herauszuholen, egal ob dieser im Recht ist oder nicht. Würde ein Anwalt niemanden verteidigen, der schuldig ist, hätte er ja kaum etwas zu tun.

In dieser Situation sind wir hier aber nicht. Wir können hier ohne geschäftliches Interesse unsere Meinung äußern und die ist in meinem Fall, dass jemand mit einem heftigen Alkoholproblem keine Waffe besitzen sollte. Ob irgendein Rechtsverdreher den Sachverhalt nun so dreht, dass der arme unbescholtene Bürger nur ein unschuldiges Opfer seiner Umstände wurde, ist dabei egal.

Wer mit der Juristerei nichts am Hut hat, ist schnell überfordert mit der Selbstverteidigung, da geht es schon um so einfache Sachen wie Einhalten von Fristen. Vielleicht ist er gar nicht gefahren und hat das Krad wirklich nur geschoben? Was soll das heißen: es findet sich für jede Tat ein Anwalt?

Genau das, was ich geschrieben habe. Auch wenn jemand als Wiederholungstäter im Suff ein Kind über den Haufen fährt findet sich ein Anwalt, der versucht den Täter als unschuldig darzustellen - übrigens unabhängig davon ob er von der Schuld des Täters weiß/ selbst überzeugt ist.

Das impliziert doch schon, daß er schuldig ist und deshalb keine Verteidigung benötigt. Dabei ist die Schuld noch gar nicht bewiesen, und darauf kommt es eben an.
Aber an gewissen Fakten kommt ein Anwalt auch nicht vorbei.
Was hier im Forum der einzelne meint, ist für Staatsanwaltschaft und Richter überhaupt nicht interessant. Im positiven wie negativen Sinne.
Genau. Deshalb können wir auch unsere Meinung schreiben, unabhängig davon ob dies jetzt juristisch oder politisch korrekt ist.
Wenn er schuldig ist, dann kann auch der beste Anwalt eine Strafe nicht verhindern. Es geht also überhaupt nicht darum, einen Täter zu schützen.
Schon mal mit einem Rechtsmedizinier über Alkohol am Steuer gesprochen und welche Aussagen man machen soll ? Selbstverständlich kann man die Tatsachen so "verbiegen" dass weniger Strafe herauskommt.
Geschrieben

Wo ist bewiesen, daß cyberdiver ein Wiederholungstäter ist ? Hier war noch nicht mal von Wiederholung die Rede und du nimmst dies als selbstverständlich an.

Habe ich nirgendwo geschrieben. Wenn man sich mit 2,7 Promille aber noch auf den Beinen halten kann, impliziert dies eine gewisse Gewöhnung. Aus diesem Grund erfolgen auch die Koordinationsprüfungen im Rahmen der Blutalkoholkontrolle.
Von wegen ein Kind über den Haufen fahren: Davon ist nichts zu sehen ! Das Starfrecht unterscheidet Gott sei Dank z.B. zwischen Parken im Absoluten Parkverbot ohne Behinderung und Parken im Absoluten Parkverbot mit Behinderung, und es ist eben ein qualitativer Unterscheid, ob er nun wirklich mit dem Krad gefahren ist oder nicht.
Beruhige Dich ein wenig und lies nochmal mein Posting.
Und kein Anwalt der Welt wird aus einem nachgewiesenen Mörder ein Unschuldslamm machen können.
Er wird es aber versuchen. Er wird die Tat als Verzweiflungtat abtun, die schlimme Kindheit seines Mandanten darstellen und nachzuweisen, dass das Opfer ja eigentlich selbst schuld ist, dass es viermal ins Messer gelaufen ist. Und: Wenn er schon ein "nachgewiesener Mörder" ist, ist die Verhandlung ja schon gelaufen. :D
Und aus genau diesem Grunde liegt die Entscheidung bei unabhängigen Richtern und nicht bei Leuten, die das "gesunde Volksempfinden" vertreten (das ham wir von '33 bis '45 schonmal gehabt, und das reicht uns heute noch).
Tja, dass ist das Killerargument, wenn man in D nicht weiterkommt. Schon mal was von Schöffen gehört ? Die Justuz scheint sich den gesunden Menschenverstand gerne mal heranzuziehen.
Leute, die keine Ahnung von der Sachlage haben, geben eine moralische Wertung ab, statt sich an die Fakten zu halten.
Genau. Wenn ich der Meinung bin, dass jemand nicht geeignet ist eine WBK zu bekommen, kann ich dies hier kundtun ohne mich an die Gesetzeslage halten zu müssen.
Geschrieben

Ganz klar, unbedingt einen erfahrenen Anwalt nehmen!!!

Was die WBK angeht, solltest Du die 60 Tagessätze bekommen, hast Du dann eine Wartezeit von (mindestens) 5 Jahren.

Geschrieben

Forderst Du Führerscheinentzug für Asthmatiker und alle anderen, die auf alkoholhaltige Medikamente angewiesen sind. Mit ihren 0,0001 Promille dürften die dann ja nicht mehr fahren.

Nö, fordere ich nicht. Ich beziehe das auf den Konsum von alkolischen Genussmitteln. Hier solte gelten, das man gar keinen Alkohol mehr trinken darf, wenn man anschließend noch ein Fahrzeug führen will.

Geschrieben

Dummes Zeug. Oder hast Du hellseherische Qualitäten? Nur bei Diktaturen ist der Ausgang des Verfahrenes von vorneherein klar...

Heinrich

Schreibe ich so undeutlich ??? Es geht nicht darum, wie das Verfahren ausgeht, sondern welche Tricks angewendet werden um den Ausgang des Verfahrens zu verändern.

Also als Ganzjahres-Motorradfahrer mit vielfacher Sturzerfahrung :17: behaupte ich mal, 1. du kommst keine 100 m weit mit 2.7%o und als Anfänger sowieso nicht; 2. Wenn du wirklich gefahren wärst und dann gestrürzt, OHNE Helm, dann wüßtest du es. Deine Klamotten wären an der Aufschlagseite total zerfetzt und du hättest mit Sicherheit zumindest einen Bluterguß am Schädel (man kann kaum vom Moped fallen, ohne irgendwie mit dem Helm/Kopf aufzuditschen).

Ohne Gewöhnung gebe ich Dir recht. Für manche sind 2,7 Promille aber gerade mal Standgas und die verhalten sich dabei recht unauffällig.

Geschrieben

Nö, fordere ich nicht. Ich beziehe das auf den Konsum von alkolischen Genussmitteln. Hier solte gelten, das man gar keinen Alkohol mehr trinken darf, wenn man anschließend noch ein Fahrzeug führen will.

Das gibt halt ein paar Abgrenzungsprobleme:

1. Nachweisgrenze für Alkohol im Blut

2. Fehler im Nachweisverfahren

3. Wie lange darf man nichts trinken, wenn man fahren will? Der Zeitraum müßte definiert werden

4. Wirkt Alkohol unterschiedlich, wenn er nicht medizinisch eingenommen, sondern "genossen" wird?

Geschrieben

3. Wie lange darf man nichts trinken, wenn man fahren will? Der Zeitraum müßte definiert werden

Solange bis der Blutalkoholspiegel wieder bei 0,0 ist. Eine Definition über den Zeitraum ist nicht möglich und auch nicht notwendig. Diese erfolgt ja zur Zeit auch nicht.

4. Wirkt Alkohol unterschiedlich, wenn er nicht medizinisch eingenommen, sondern "genossen" wird?
Bei gleichem Blutspiegel und bei identischer Anflutung - nein.
Geschrieben

Forderst Du Führerscheinentzug für Asthmatiker und alle anderen, die auf alkoholhaltige Medikamente angewiesen sind. Mit ihren 0,0001 Promille dürften die dann ja nicht mehr fahren.

Ich möchte aber auch nicht unbedingt von einem Asthmatiker überfahren werden, der vergessen hat, seine Medikamente zu nehmen!

D.h. Toleranz hin und her, aber irgendwo muß ja auch der Gesetzgeber eine Grenze ziehen von wegen tolerierbar und nicht.

mfg

Ralf

Geschrieben

Hallo

Gott sei dank sind Waffenbesitzer dagegen immun, Vorverurteilungen auszusprechen.

Ihr kennt zwar keine genauen Fakten, seid aber dafür, daß nie mehr eine WBK ausgestellt werden darf. Kleine Kinder erschießt der bestimmt auch. Und ihr wundert euch, daß nach einem Amoklauf die totale Entwaffnung droht? Den Maßstab der Vernunft müßen hier einige erst mal selbst anlegen.

Steven

Geschrieben

D.h. Toleranz hin und her, aber irgendwo muß ja auch der Gesetzgeber eine Grenze ziehen von wegen tolerierbar und nicht.

Das tut er ja bereits: Ab 0,3 Promille kommt man in Schwierigkeiten.

Mir ging es nur darum aufzuzeigen, welche unerwünschten Nebeneffekte Forderungen wie 0,0 Promille bewirken können. Die 0,3 waren übrigens lange Jahre die technische Grenze für einen sicheren Nachweis von Blutalkohol. Inzwischen sind die Verfahren natürlich besser geworden, aber 0,0 ist immer noch nicht sicher überprüfbar. Bei 0,0 im Gesetz stellt sich z. B. die Frage wer das Risiko für die (zwar kleinen aber vorhandenen) Meßfehler trägt. Wird mir (wie gefordert) lebenslang die Zuverlässigkeit abgesprochen, nur weil der Alkoholtest einen Wert von 0,01 Promille ergibt obwohl ich seit 6 Monaten keinen Tropfen mehr getrunken habe?

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