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IGNORED

Contender Pistole in .223 Rem


Gast lady-shooter

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Gast lady-shooter
Geschrieben

Hallo liebe Gemeinde,

da dachte ich über eine einschüssige Pistole Contender oder Encore in .223Rem nach. Oder auch ein anderes

rassantes Patrönchen, um spasseshalber auch mal Eisenschweine umzuwerfen (Glas drauf, Handschuh).

Jetzt hat mir jemand von der Investition in ein Kaliber bis 6,xx mm abgeraten, da er gehört habe, dass

kleinkalibrige zentralfeuerpatronen-taugliche Kurzwaffen zu verbotenen Gegenständen befördert

werden sollen, da man damit durch die Schutzwesten der Polizei durchschießen könne.

Meine Frage nun, ist da was wahres dran? An dem im Busche seienden Verbot, na klar. Ob man damit

Schutzwesten lochen könnte interessiert mich eigentlich nicht. Nur nicht das dass falsch verstanden wird.

Weiss jemand genaueres?

Danke.

Lady-Shooter

Geschrieben

Gehört habe ich sowas leider auch schon, gerüchteweise.

Nun frage ich mich:

1. Ist das ein Problem für die öffentl. Sicherheit?? Gibt es überhaupt auch nur einen (1)! einzigen Fall, wo ein Legalwaffenbesitzer mit ner PSM o.ä. auf Polizisten mit Schutzwesten gefeuert hat?

2. Die entsprechende Hartkernmuni bleibt sowieso verboten (z.B. SS190 Geschoss für die 5,7x28)!

3. Gewehrkaliber müssten dann auch verboten werden.

4. Auch rasant-kräftige Pistolenkaliber wie .440 Corbon dürften ähnliche durchschlagende Wirkung haben.

Also, es gäbe jede Menge Gründe gegen ein solches Verbot. Wahrscheinlich ist es einigen aber ganz Recht, wenn sie "sowas" haben dürfen, der gemeine Sportschütze/Jäger aber halt nicht... "Wovon träumt ihr nachts" hat einer den Five-SeveN "Haben-wollenden" hier im Forum entgegengehalten. Alles klar...

Aber: eine der wenigen Freiheiten, nämlich die freie Kaliberwahl, die wir in D noch hatten, fällt damit. Wenn erstmal bestimmte Pistolenkaliberverbote so akzeptiert wurden, geht´s schnell weiter: keine Militärkaliber (Italien etc. lässt grüßen), nix > .270 (Irland lässt grüßen), nix > .22lr, nix ausser Diabolos, NIX.

Schöne Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Mich würde wirklich einmal interresieren warum man in Schützenkreisen ständig irgentwelche *****haus parolen ausgeben muß?

Das ganze errinnert mich an das Gerücht mit dem Vereinszwang für Sportschützen - falsch bis zum geht nicht mehr - aber es gibt genügent die es glauben.

Wenn es so wäre müsste man sämtliche Gewehrkaliber verbieten.

Mfg Weini

Geschrieben
30-06 gibbet auchnoch B)

In einer Zeitung (Visier?) stand mal ein Bericht über eine Kurzwaffe in 50 BMG. Mündungsfeuer und Knall dürften einmalig sein :00000733:

Geschrieben

Nimm sie doch in 45-70, da kannst du jeden Cassullschützen beidrucken. Die wirft auch alles um, manchmal auch den Schützen. Besonders wenn sie mit 500gr Geschossen geladen ist. Macht aber trotzdem Spaß, wenn auch nicht jeden Tag. :gutidee:

Geschrieben

In einer Zeitung (Visier?) stand mal ein Bericht über eine Kurzwaffe in 50 BMG. Mündungsfeuer und Knall dürften einmalig sein :00000733:

Das ist z.B So eine Kurzwaffe.

Im Hintergrund dürften die dafür passenden Kurzwaffenpatronen stehen...

IMI

Geschrieben

Leute, ich beneide Euch, wenn Ihr einen Stand habt, wo fette Kurzwaffen zugelassen sind. Praktisch ist bei uns bei 1500 Joule schluss, wo gerade noch eine 44 mag erlaubt ist.

Das ist z.B So eine Kurzwaffe.

Im Hintergrund dürften die dafür passenden Kurzwaffenpatronen stehen...

IMI

Geil, ein Einzellader, in (vielleicht) 50 BMG. Sowas kann ohne Bedürfsnis auf die "Gelbe".

Geschrieben

Das ist z.B So eine Kurzwaffe.

Im Hintergrund dürften die dafür passenden Kurzwaffenpatronen stehen...

IMI

DER ideale Fangschußgeber!

Spaß beiseite ... wie und wo kann ich in D sowas erwerben und schießen? :wub:

(Gelbe WBK? Händler, Schießstand usw.?)

Geschrieben

Also, wen das Gerücht näher interessiert: Googeln hilft:

muni12.07.2005 - 22:09

Hallo, wer sich schon freute auf Hostagekillers (HK) neue Pistole auch in zivil für die 4,6x30, bzw. die zivile FiveSeven von FN und dafür die CDU als Bessermacher im WaffG bemühte; hier der ABSCHRECKER:

Hamburg, mit Hilfe von "Düringen" und natürlich Nordrhein-Wandalien --alles Schwarzländers--bringen für die nächste Sitzung der IMK folgenden Entwurf ein:

Aus Sorge das mit diesen "neuen" Waffen in diesen Superjackenschädigenden neuen Kalibern dann reihenweise Schutzwestentragenden Polizisten befeuert werden, sieht sich der schwarze Senat Hamburg genötigt ein VERBOT aller WAFFEN, im Kaliber kleiner als 6,3mm und in Zentralfeuer ausgeführt, zu fordern...es könnten ja Leute sich -auch bei Vorliegen von spezieller ziviler Munition- dann Munition in Hartkern usw. beschaffen...und das sei ein zu grosses Risiko, wenn dann diese waffen auf den Markt kommen....

Anscheinend kann da KEINER Denken, oder hat von Waffen und Ballistik und Gebräuchen am Markt keine Ahnung.

1)führt das Verbot dieser Schusswaffen mit den angegebenen Merkmalen dazu, das mal eine ganze Reihe historischer Waffen einem Verbotsmerkmal unterfielen (von 4mm M20 über 2+3mm Kolibri bis hin zur 5mm Bergmann, der 5,75 Velodog, der 5,45x18 als moderne Variante und ach so gefährliche Kaliber wie .22 JET, .22lr Zentralfeuer, 256Winchester und noch etliche mehr-siehe Buch EB neueste Ausgabe-

2) liesse das ganze auch unberücksichtigt, das für die dann zum Verkauf drängenden Waffen, nur "zivile" Munition am Markt wäre, die eben NICHT die Möglichkeit des Jackendurchschlags haben. Es gibt sowohl von FN als auch von HK i.V.mit Ruag zivilisierte Munitionssorten mit Hohlspitz, oder Bleikern --auch bereits für die Polizei--, die eben keine Hartkernkomponente besitzen, auch keine Leuchtspur o.ä. beinhalten und somit nicht verboten wären, bzw. zivil eingesetzt werden dürften.

3) wenn diese Befürchtung denn wirklich auch auf dem Mist der GdP gewachsen ist: wieso fürchten die nicht, das man sich auch Munition in den klassischen kalibern (z.B. 9Para, .45ACP) mit Hartkern oder ähnllichem beschafft?? Oder werden die dann auch künftig verboten, da man ja nie sicher sein kann, das sich ein Bundesbürger nicht auch flugs Hartkern- oder schlimmeres auch in diesen Kalibern zulegt.

Natürlich würde diese Änderung im Gewande einer Rechtsverordnung daherkommen, ohne Einschaltung des Parlaments...man hat ja den Blankoschein dafür....

Und wie schnell kann dann aus einem Verbot der Kaliber kleiner als 6,3mm Zentralfeuer auch eins werden: verboten ist: grösser als .38 , oder sogar :grösser als .22lr Randfeuer ist...o.ä. z.Beispiel....

Also nicht das politische Gewand ist das Seligmachende, für den Waffenbesitzer; sondern des Politikers sachlicher Verstand....und an dem ist doch oft sehr stark zu zweifeln. sonst könnte ein derartiger Schwachfug nicht entstehen.

Da war , bzw.. ist mir ein Herr Schily, bzw. ein Herr Körper ja noch als pragmatische Lösungssucher i.S. des Waffenrechts noch in jedem Falle lieber, als ein heraufziehender neuer Herr B. aus B....und damit meine ich nicht die Reinkarnation des Brenneke aus Berlin (oder doch??), sondern den Herrn B. aus Bayern, der sich schon auf dem Throne des IM (wie das klingt: IM) wähnt.

Deren Methoden würde der nämlich gerne einführen....Nix gegen die Bayern....nur gegen verkorkste Ideen......

GF

Muni

Quelle

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Hmmm.... ein Verbot aller Waffen im Zentralfeuer-Kaliber kleiner als 6,3 mm ? Da stellt sich die Frage (Exoten wie .223er Kurzwaffen hin oder her..) was wird dann aus dem verbreiteten Feld-Wald-Wiesen-Kaliber .223 Rem. für Langwaffen ?

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Hmmm.... ein Verbot aller Waffen im Zentralfeuer-Kaliber kleiner als 6,3 mm ? Da stellt sich die Frage (Exoten wie .223er Kurzwaffen hin oder her..) was wird dann aus dem verbreiteten Feld-Wald-Wiesen-Kaliber .223 Rem. für Langwaffen ?

Gruß,

karlyman

Ich hab eben mal in Wiedrladen von DN geblättert und bin auf 20 Patronen gestoßen, die dann verboten werden müssten (darunter auch die jagdlich beliebten wie .22Hornet und .222Rem).

Geschrieben

Hallo,

es wird mit Sicherheit -sollte es wider erwarten zu einem Verbot kommen- einen Bestandsschutz für alle bis zu diesem Zeitpunkt rechtmässig erworbenen Waffe geben.

Also nix wie ran und die guten Stücke sichern. :D

Gruss

Cooper

Geschrieben

Leider sind die, die von S....hausparolen hier schrieben, nur Klugs....er.

Das LKA SH hat einen entsprechenden Antrag beim BVA gestellt, mit dem Ziel ohne viel

Aufsehens und ohne Gegenwind ein Verbot für Zentralfeuerpatronen kleiner als 6,2 für

Kurzwaffen zu erwirken. Dies wurde vor wenigen Tagen öffentlich von einem LKA-ler mit

den Begriffen Cop-Killer garniert - HK häbe schon zugesagt, ihre entsprechende Waffe nicht

den Zivilen zu verkaufen, aber die FN, die seien böse mit ihrer Five SeveN - verkündet.

Leider Schwachsinn, den welchen WaffR-Ignoranten kümmert das Verbot in Deutschland.

Cop-Killen ist hier doch auch schon verboten. Trifft also wie immer nur die WaffR-Befolger.

Bestandschutz wage ich zu bezweifeln. Aber da kann sicher Sachbearbeiter was dazu sagen.

hotel

Geschrieben
Das LKA SH hat einen entsprechenden Antrag beim BVA gestellt, mit dem Ziel ohne viel Aufsehens und ohne Gegenwind ein Verbot für Zentralfeuerpatronen kleiner als 6,2 für Kurzwaffen zu erwirken.[...]

Hmmm ... geht es jetzt um Patronen die explizit für KW vorgesehen sind? Das wären dann die (mehr oder minder neuen) Patronen, die im Rahmen der HK / FN -Neuentwicklungen gebastelt wurden, und sonst fällt mir nur die .221 Rem.Fireball ein. Die Diskussion würde sich dann ähnlich entwickeln, wie die Frage "Welche Munition darf ich als LW-Munition auf Jagdschein erwerben?".

Oder geht es generell um Patronen <= 6,3mm Geschoßdurchmesser => Das wäre dann ein (imho) kaum durchsetzbarer Ansatz (zumindest im jagdlichen Bereich), der sich vermutlich am Ende maximal in einer Erweiterung der vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen (AWaffV §6) wiederfinden würde.

Geschrieben

Hmmm ... geht es jetzt um Patronen die explizit für KW vorgesehen sind? Das wären dann die (mehr oder minder neuen) Patronen, die im Rahmen der HK / FN -Neuentwicklungen gebastelt wurden, und sonst fällt mir nur die .221 Rem.Fireball ein. Die Diskussion würde sich dann ähnlich entwickeln, wie die Frage "Welche Munition darf ich als LW-Munition auf Jagdschein erwerben?".

Oder geht es generell um Patronen <= 6,3mm Geschoßdurchmesser => Das wäre dann ein (imho) kaum durchsetzbarer Ansatz (zumindest im jagdlichen Bereich), der sich vermutlich am Ende maximal in einer Erweiterung der vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen (AWaffV §6) wiederfinden würde.

Der Ansatz wird so oder so kaum haltbar sein:

Die Patronen von HK und FN werden auch in Langwaffen eingesetzt (es gibt in den USA inzwischen auch ein Langwaffen-Halbautomat die FN 90 P Civil, die 5,7x28 verschiesst). Umgekehrt gibt es natürlich auch Pistolen+Revolver in .223 Rem u.a. Also gibt es keine eindeutigen "Kurzwaffenkaliber" und "Langwaffenkaliber", die gesetzlich klar definiert werden könnten, da ein und dasselbe Kaliber beides zugleich sein kann.

Ausserdem steht da was von Zentralfeuerpatronen - also kleine Revolver in .17 HMR etc. sind weiter ok?

@ Dr. A.Hotel:

Betrifft das Verbot beim BVA nur die Sportschützen oder auch Sammler und Jäger?

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Das ganze scheint auch durch amerikanische Panikmache entstanden.

Dort war (warum weiss ich nicht) seinerzeit die SS190 5.7x28 verkauft worden, die einen Stahlkern hat. Die Werbeaussagen von FN beziehen sich offensichtlich alle auf dieses Hartkerngeschoss, dann aber noch aus der mit längerem Lauf verschossenen P90 (MP).

Nun hat das Brady Center Tests mit Schutzwesten gemacht und dazu (die ebenfalls nicht mehr erhältliche) SS192 Munition verwendet. Diese Test wurden allerdings mit einer amerikanischen Level IIA, Weste gemacht. Westen dieser Schutzklasse müssen nichtmal eine stark geladene 9mmLuger VMR aushalten. An Schutzwesten für Polizisten werden viel höhere Anforderungen gestellt.

Die von Polizisten genutzten Schutzwesten der US-Klasse IIIa werden nicht durchschlagen und da die deutschen Klasse I Westen strengere Maßgaben angelegt werden dürte erst recht nichts passieren. Zumal die neuen zivilen Patronen von FN schon von US-Level IIA gestoppt werden.

Die Brady Campaign hat halt wieder eine ihrer Kampagnen durchgezogen und gegen legale Waffen gewettert. Dadurch ist allerdings eher das Gegenteil eingetreten und viele Leute haben sich eine Pistole in dem neuen noch nicht so bekannten Kaliber gekauft. Natürlich konnten sie sich wieder mal in die Medien bringen und hetzen.

Gruß

bullpup

Geschrieben

@ Dr. A.Hotel:

Betrifft das Verbot beim BVA nur die Sportschützen oder auch Sammler und Jäger?

Es wird doch nicht die Munition treffen (siehe .222 oder .223 oder Fireball) sondern sämtliche Kurzwaffen für

Zentralfeuerpatronen mit einem Kaliber kleiner als 6,3mm.

Ich finde diese Aussage ganz klar und ein-eindeutig. Betrifft nicht Kurzwaffen in .17HMR (R wie Rimfire),

betrifft keine Kurzwaffen .22LR, betrifft auch nicht die Patronen .223 als solche.

Die Grenze kommt sicher wegen der 6,35 Br (.25ACP) und gedacht wurde dabei eben an die FN und HK.

Das bedeutet, die Kurzwaffen mit Kalibern kleiner als .250, die keine Randzünder haben, sollen zu verbotenen

Gegenständen gemacht werden (Nacht- und Nebelaktion des LKA in Kiel beim BVA), was selbstverständlich

etwas anderes ist, als die Waffen, die für den Schießsport ausgeschlossen wurden. Träfe dann auch, um die

Frage zu beantworten, die Jäger und auch Sammler (solange die nicht gerade das Sammelgebiet Verbotene

Gegenstände haben sollten).

hotel

Geschrieben

Ich entschuldige mich bei allen, die ich durch den Verdreher verwirrt habe, so was von

höfflichst und bitte um Nachsicht.

Habe den Fehler berichtigt

Das LKA SH hat einen entsprechenden Antrag beim BVA gestellt, mit dem Ziel ohne viel

Aufsehens und ohne Gegenwind ein Verbot für Kurzwaffen für Zentralfeuerpatronen

kleiner als 6,2 für zu erwirken.

hotel

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