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IGNORED

Waffe auf dem Schiesstand holstern ...


weLLman~

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Hallo !

darf ich meine Kurzwaffe auf dem Schiesstand in einem offen getragenen Holster, ohne Magazin in der Waffe, führen - wenn ich z.b. Langwaffe schiesse und ich dadurch meine Kurzwaffe im Futteral/Tasche/Koffer nicht beaufsichtigen kann.

Viele habe ihre Kurzwaffen in Futteralen o.ä. hinter sich auf dem Stuhl liegen, so das ein "Fremder" sich leicht bedienen könnte. Zumal man mit den Gehörschutz kaum was warnimmt.

Es gibt keine Verschlussmöglichkeit, im Auto lasse ich sie auch nicht. Es kann sie auch niemand anders für mich verwahren.

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In jedem Falle die Standordnung lesen und den Schießleiter befragen.

Grundsätzlich ist das möglich. Hier handelt es sich m.E. nicht um "Führen" da ja die Waffe ohne Magazin nicht schussbereit ist, aber bitte NUR AUF DEM SCHIESSSTAND!!!!

Nochwas Grundsätzliches: Ist es bei Euch üblich, dass fremde Waffen einfach so in die Hand genommen werden???? Bei uns gäbe das Schießstandverbot für mindestens ein Jahr. (Schwerwiegende Verletzung der Sicherheitsbestimmungen!) :17:

:bb1:

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Grundsätzlich ist das möglich. Hier handelt es sich m.E. nicht um "Führen" da ja die Waffe ohne Magazin nicht schussbereit ist, aber bitte NUR AUF DEM SCHIESSSTAND!!!!

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Es ist "Führen" im Sinne des WaffG.

Zulässig, wenn der Hausherr (Standbetreiber bzw. in seiner Vertretung de Schießaufsicht) dies gestattet.

Im Sinne dieses Gesetzes

4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt,

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...

Nochwas Grundsätzliches: Ist es bei Euch üblich, dass fremde Waffen einfach so in die Hand genommen werden???? Bei uns gäbe das Schießstandverbot für mindestens ein Jahr. (Schwerwiegende Verletzung der Sicherheitsbestimmungen!) :17:

:bb1:

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Üblich ist das sicherlich nirgends...

Aber Diebstahl ist wohl auch nicht normal, und trotzdem üblich... :ninja:

Also warum sollte es nicht mal vorkommen, dass jemand ein Waffe stiehlt?

Ähnlich Gedanken kamen mir übrigens auch schon; und es wäre wahrlich ein schmerzhafter Verlust, mich meiner schwarzen Schätze beraubt zu wissen... :crying::crying:

IMI

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...

Nochwas Grundsätzliches: Ist es bei Euch üblich, dass fremde Waffen einfach so in die Hand genommen werden???? Bei uns gäbe das Schießstandverbot für mindestens ein Jahr. (Schwerwiegende Verletzung der Sicherheitsbestimmungen!) :17:

:bb1:

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bei uns sicherlich aehnlich...

jedoch verstehe ich die frage eher so, dass er emint, dass ein "voellig fremder" (ggf. boeser bube) sich die eisen aneignen koennte...und solche gestalten halten sich eher selten an die regeln.

(wobei sich dann wieder die frage stellt, ob ueberhaupt ein "voellig fremder" in der lage sein darf/kann, direkt zugang zum schiessstand zu haben, ohne vorher quasi 'abgefangen' zu werden/nach seinem begehr befragt zu werden ?!?)

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Es ist "Führen" im Sinne des WaffG.

Zulässig, wenn der Hausherr (Standbetreiber bzw. in seiner Vertretung de Schießaufsicht) dies gestattet.

Im Sinne dieses Gesetzes

4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt,

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Die Einwilligung des Standbetreibers liegt implizit vor. Anders wäre kein Schießbetrieb möglich. :gaga:

Es gibt keine Regelung im Waffengesetz wodurch das Holstern einer Waffe auf dem Stand untersagt würde. Entscheidend ist also die Standordnung. Das Hausrecht des Standbetreibers ist nämlich zu respektieren.

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Die Einwilligung des Standbetreibers liegt implizit vor. Anders wäre kein Schießbetrieb möglich.  :gaga: ...

Entscheidend ist also die Standordnung. Das Hausrecht des Standbetreibers ist nämlich zu respektieren.

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Genau. Der Standbetreiber (bzw. die Aufsicht) kann das Holstern der Waffe verbieten. Im "normalen Schießbetrieb" (statisch) ist ja normalerweise die Waffe offen und leer abzulegen, sobald "Sicherheit" angesagt ist. Dementsprechend muß man sich - in diesem Fall - die Erlaubnis extra geben lassen. Hat aber nichts mit dem WaffG zu tun.

Es wird gern fälschlich angenommen, daß unter "Führen" nur zugriffs- und feuerbereites Führen zu verstehen ist. Dem ist aber nicht so.

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Also bei uns, DSB ist es nicht möglich.

Es steht so in der Sportordnung (Ziff. 2.50.5) , Standordnung (Verweis auf Sportordnung) und wenn jemand einen "Aufsichtenlehrgang" gemacht hat hat er es auch in seinen Unterlagen.

Bei "uns" am Stand wäre es aber auch nicht nötig. Auf Deine Kurzwaffentasche die im Schützenbereich abgestellt ist passt die Aufsicht auf (Gewehraufsicht) wenn Du Langwaffe schiesst und nicht zum Kaffetrinken gehst.

Mich würde mal interessieren welche Langwaffendisziplin du mit geholsterter Kurzwaffe denn schiessen willst. Meinen 6 Zöller Revolver jedenfalls möcht ich nicht umgehängt haben wenn ich Gewehr schiesse.

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Also ich kenn das Holstern der Waffe vom IPSC schiessen - und finde es eine SEHR sicherre Methode die Waffen während der Abklebens/Umbau des Standes aufzubewahren.

Bei uns auf dem Stand sind nach Verkündigung der Sicherheit alles Schützen an den Scheiben zur Auswertung. Obwohl der Raum abgeschlossen ist, gibt es in unserem Verein eine Reihe von Personen, die einen Schlüssel haben.

Rein theoretisch kann sich jemand der Waffen bemächtigen, wenn wir vorne bei den Scheiben sind.

Ist die Waffe "am Mann", dann gibt es diese Möglichkeit einfach nicht.

Mein Votum:

Auf dem Stand gehört die Waffe ins Holster!!

:pro:

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Eventuell auch ins Halfter etwa? :wub:

moin wolli !

ich habe nichts zur sache, sondern einen reinentheoretischen beitrag bzw. frage:D

das ding wo man pistolen reintut ist doch ein HOLSTER.

und ein HALFTER ist das "lenkrad" ( Zaumzeug) bei pferden.

oder liege ich da falsch :confused:

handgunner

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Und welche Aufsicht möchte hinter sich zugriffbereite Waffen am Mann haben?

Hinzu kommt, dass sie den Zustand nicht kennt bzw. nicht überwachen kann!

Hope

403924[/snapback]

Also, ich hab's ja schon öfter geschrieben:

Ich habe schon auf DIVERSEN Gau- und Landesmeisterschaften erlebt, daß die Aufsichten nach der letzten Wertungsserie "vorne" die Scheiben gewechselt haben und "hinten" hat eine Aufsicht das Kommando zum Wegräumen von Waffen UND Mun gegeben. :gaga::gaga::gaga:

ICH hab' mich geweigert, bis keiner mehr am Kugelfang war ...

Im Vergleich DAZU is' eine geholsterte Waffe seeeehr sicher.

Grüße

Iggy

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Nochwas Grundsätzliches: Ist es bei Euch üblich, dass fremde Waffen einfach so in die Hand genommen werden???? Bei uns gäbe das Schießstandverbot für mindestens ein Jahr. (Schwerwiegende Verletzung der Sicherheitsbestimmungen!) :17:

:bb1:

403699[/snapback]

Das Anfassen fremder Waffen sollte NATÜRLICH GRUNDSÄTZLICH tabu sein!

Sehe ich allerdings eine IRGENDWO in geschlossenem Zustand abgelegte Waffe, so erlaube ich mir selbstverständlich, diese zu öffnen, zu prüfen, ob sie wirklich ungeladen ist und dann wieder in geöffnetem Zustand abzulegen.

Grüße

Iggy

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Ein heikles Thema ...

Ich bin aber sicher bei vielen DSB Vereinen würde es Tote geben.

Wieso führt der überschlaue Verband keine SuRTs ein ?.

Wenn man das holstern erlauben würde müssten auch die Schützen auf einem gewissen Stand der Dinge sein um dies sicher erledigen zu können.....

Aber meistens sind die Aufsichten und Leitenden Personen von völliger waffentechnischer Ahnungslosigkeit gesegnet....

(FRUST SCHIEB....) :crying:

Ein frustrierter Wilddieb

:bud::bud::bud:

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Nochwas Grundsätzliches: Ist es bei Euch üblich, dass fremde Waffen einfach so in die Hand genommen werden???? Bei uns gäbe das Schießstandverbot für mindestens ein Jahr. (Schwerwiegende Verletzung der Sicherheitsbestimmungen!) :17:

:bb1:

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Nein natürlich nicht, ich meinte damit nur, daß es "jedem" möglich wäre in die Taschen auf den Stühlen zu langen ... und sich zu bedienen.

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auf dem Stand gehören die Waffen dort hin, wo der Standbetreiber sie will.

Das entscheidet nicht der Verband, nicht einmal der ach so übermächtige DSB und auch sonst keiner.

403870[/snapback]

Also nochmal:

Nach Ziff. 2.50.5 der Sportordnung des DSB ist das Tragen in Holstern verboten.

Die Schiesstandordnung verweist darauf dass nur nach genehmigter Sportordnung geschossen wird.

Als "zertifizierte" Aufsicht habe ich mich auf die Sportordnung verpflichtet.

Wer also an "unserem" Stand mit Waffe im Holster auftaucht fliegt raus.

Genauso wie der Polizist mit der Mannscheibe unter dem Arm der mir mit Dienstausweis und GEsetzbuch in der Hand weis machen will dass "ER" (als Gastschütze) darauf schiessen darf.

Mag sein dass er das "irgendwo" darf. Bei mir nicht.

Ist übrigenbs keine graue Theorie sondern schon x-mal praktiziert.

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Mich würde mal interessieren welche Langwaffendisziplin du mit geholsterter Kurzwaffe denn schiessen willst. Meinen 6 Zöller Revolver jedenfalls möcht ich nicht umgehängt haben wenn ich Gewehr schiesse.

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BDMP- DG1, ZG4 - was ich will/kann, mich stört die Waffe im Oberschenkelholster überhauptnicht, auch im Gürtelholster nicht. Im Gürtelholster sieht man sie natürlich nicht mehr unter der Jacke, was ich nicht so gut finde. Im Oberschenkelholster kann jeder sehen das kein Mag drin ist.

Ein 6"-Revolver ist eher nicht so mein Ding, den würde ich auch nicht holstern wollen :-) aber sämtliche "gängigen" Dienstpistolen in 9x19 gehen schon ...

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Also nochmal:

Nach Ziff. 2.50.5 der Sportordnung des DSB ist das Tragen in Holstern verboten.

403966[/snapback]

Ich habe nichts mit dem DSB zu tun ...

Der BDMP sagt:

C.1.3.1 Das Verwenden von Holstern wird dann empfohlen, wenn keine

Ablagemöglichkeit für die Waffe zur Verfügung steht. Die Verwendung von

Schulter-, Cross Draw- und verdeckt getragenen Holstern ist nicht

zugelassen. Der Abzug der geholsterten Waffe sollte verdeckt sein. Die

Mündung der geholsterten Waffe muss innerhalb eines Radius von einem

Meter abwärts zeigen. Waffen sind ungeladen und entspannt im Holster zu

tragen (Pistolen ohne Magazin). Ein Verstoss gegen diese Regel führt zur

sofortigen Disqualifikation. Das Verlassen des Schiessstandes, des

markierten Geländes bzw. des Sicherheitsbereiches mit geholsterter Waffe

ist verboten und führt ebenfalls zur sofortigen Disqualifikation.

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Also lässt sich feststellen, daß das Thema "holstern" auf den Verband ankommt ?

403978[/snapback]

Auf den Standbetreiber/Hausherrn.

Nur bin ich ja als registrierte Aufsicht "Hausherr".

Vielleicht haben ja jetzt ein paar BDMP`ler was zu berichten?

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@Handgunner,

das

Eventuell auch ins Halfter etwa?  :wub:

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ist ein Wortspiel zwischen Wolli und mir.

hier

……..

und ein HALFTER ist das "lenkrad" ( Zaumzeug) bei pferden.

oder liege ich da falsch  :confused:

handgunner

403911[/snapback]

liegst Du falsch. Halfter nix Lenkrad. Pferde werden beim Reiten nicht am Kopf gelenkt, sondern mit dem Kreuz (Rückgrad) und den Beinen (Unterschenkeln). Mit dem Zaumzeug gibt man Hilfen.

Und am Halfter werden sie angebunden um den Verlust der selben zu verhindern.

……..

Sehe ich allerdings eine IRGENDWO in geschlossenem Zustand abgelegte Waffe, so erlaube ich mir selbstverständlich, diese zu öffnen, zu prüfen, ob sie wirklich ungeladen ist und dann wieder in geöffnetem Zustand abzulegen.

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Damit hättest Du bei uns schon Ärger!

Du hast keine fremde Waffe zu überprüfen.

Sollte etwas derartiges (was zu Glück noch nicht vor kam) passieren wird sofort „Sicherheit“ befohlen und der Verursacher gesucht. Nach dem er gefunden ist kann er seine „sieben Sachen“ packen und verschwinden.

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