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IGNORED

Waffenschein i.S. v. § 19 WaffG


MZ1

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Kannst Du das bitte mal näher erklären ?

394937[/snapback]

Das alte WaffG erlaubte es einem Jäger seine Waffen auf dem Weg zur Jagd geladen und zugriffsbereit zu führen. Das neue WaffG erlaubt es nur noch die Waffen zugriffsbereit zu führen, geladen werden dürfen sie erst im Revier.

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Das alte WaffG erlaubte es einem Jäger seine Waffen auf dem Weg zur Jagd geladen und zugriffsbereit zu führen.

Eben: Und da ja die bösen Jäger auf ihrem Weg zur Jagd jede Menge Menschen gemeuchelt haben, mußte dies umgehend geändert werden. :contra:

Schließlich soll ja auch ein Jäger sich nicht verteidigen können, falls er (z.B. von einem militanten Jagdgegner) angegriffen wird.

Ironie an:

Wenn man schon der übrigen Bevölkerung nicht erlaubt, sich zu schützen - warum dann einem Jäger? :peinlich:

Ironie aus

Rolf

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Interessante Diskussion,

Ich weiss wie die Gesetzeslage in D ist. Privatpersonen bekommen einen WS nur in extremen Ausnahmefällen und dann zeitlich befristet.

Bitte kreuzigt mich nicht gleich wieder, aber ich habe da nur so einen Gedanken:

Wenn ein Jäger oder Sportschütze schon viele Jahre seine Zuverlässigkeit bewiesen hat, warum sollte Ihm im Bedrohungsfall das führen einer Waffe versagt werden? Nur weil es einigen Politikern nicht gefällt? Er ist zuverlässig und sachkundig was denn noch?

Grüße

Bender

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Mich würde mal interessieren ob unsere sogenannten Spitzenpolitiker immer noch das recht haben Waffen zu tragen wie es am Anfang unserer Repubilk war.

394948[/snapback]

Hatte nicht "Richter Gnadenlos" zeitweilig einen WS, den er nach seinem Abgang wieder abgeben mußte?

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Er ist zuverlässig und sachkundig wass denn noch?

Na, ist doch ganz einfach: Er ist politisch unkorrekt!

Er ist Waffenbesitzer und damit per definitionem böse (vor allem für unsere rotgrünen - eingeschränkt auch für die schwarzen).

Du kannst unseren rotgrünen(/schwarzen) Gutmenschen nicht mit vernünftigen Argumenten kommen!

Rolf

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Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das von dir verlangt vor einem Angriff zu flüchten. Es gilt der Grundsatz "Das Recht weicht nicht dem Unrecht."

394925[/snapback]

So steht das schön im Gesetz. Ich will aber mal den Richter sehen, der Dich aufgrund von Notwehr gehen lässt wenn Du jemanden erschossen hast, dich der Situation aber durch Wegrennen hättest entziehen können.

Selbst in den liberalen USA würde man damit nicht durchkommen.

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Und noch eins:

Wenn also jemand meint er müsse unbedingt seine Waffe führen, dann wär es doch nur vernünftig das der Antragsteller auf eigene Kosten eine spezielle Weiterbildung zum "führen einer Waffe" besucht. Dann wär er ordentlich ausgebildet und alle könnten zufrieden sein. :pro:

Grüße

Bender

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So steht das schön im Gesetz. Ich will aber mal den Richter sehen, der Dich aufgrund von Notwehr gehen lässt wenn Du jemanden erschossen hast, dich der Situation aber durch Wegrennen hättest entziehen können.

Selbst in den liberalen USA würde man damit nicht durchkommen.

394959[/snapback]

Das amerikanische Notwehrrecht verlangt tatsächlich einen Fluchtversuch. :D

super liberal eben .... :rotfl2:

Wenn Du nicht glaubst, daß dich ein Richter nach einer Notwehrhandlung gehen läßt: www.bundesgerichtshof.de > Entscheidungen und dort nach dem Stichwort "Notwehr" suchen. Du wirst erstaunt sein, was in Deutschland alles als Notwehr durchgeht.

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Verhältnismäßigkeit? Wo steht das?

394967[/snapback]

Er meint Putativnotwehr und Notwehrexzess.

Im ersten Fall liegt gar keine Notwehr vor, weil z.B. eine Person wild mit den Händen fuchtelnd eigentlich nur nach dem Weg fragen wollte und im zweiten Fall wird die Notwehr übertrieben z.B. durch weiteres Eindreschen auf einen bereits wehr- und hilflos daliegenden Angreifer...

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:angry2:

es ist schon interessant wie mit der Beantragung eines WS umgegangen wird.

ich weiß durch mein Umfeld ( Werttransportfahrer, Polizisten und BGS'ler ) das es für einen "normalen Bürger" unmöglich ist einen WS zu bekommen, denn der Antrag wird eigentlich grundsätzlich von der Behörde abgelehnt.

Was also macht jetzt ein "bedrohter" Bürger, sei er Spielhallenbesitzer, Drogendealer, Mitglied der Russenmafia, Gangster, Schutzgelderpresser oder einfach ein ängstlicher Mitbürger???

Da es ja wohl sehr viel einfacher ist ( eigenes Sicherheitsbedürfnis ), eine Waffe illegal zu besorgen, wird keiner der oben Genannten auf die Idee kommen, sich einen WS ausstellen zu lassen, da er die Gewissheit hat ihn ja eh nicht zubekommen.

Wieviele "brave Bürger" haben sich nach der Wende und nach dem Balkankrieg Schusswaffen zum Selbstschutz zugelegt???

Ich gehe davon aus, das die überwiegende Anzahl der illegalen Schusswaffen in Deutschland nicht nur in Gangsterhänden ist, sondern auch viele normale Bürger diese sich zum Selbstschutz zugelegt haben.

Was soll man auch mit einer Gaspistole machen, wenn der Gangster eine echte hat??? Die nächste Polizeistation ist ja zu weit weg und dazu noch unterbesetzt.

Falls dann doch ein Gangster die Spielhalle überfällt, dann wehrt man sich halt mit der illegalen Schusswaffe, was kann schon passieren, außer das man wegen Verstoß gegen das WafffG verurteilt wird.

Die Strafe kann ja nicht so hoch ausfallen, man hat ja einen festen Wohnsitz, ist auch bisher nicht vorbestraft, hat womöglich in Notwehr gehandelt.

Was sind schon 11/2 Jahre auf Bewährung? Immer noch besser als eine Kugel im Bauch, oder???

Das paradoxe daran ist, das der Staat an dieser Problematik ( illegaler Waffenbesitz ) mitschuldig ist, denn wenn er mehr WS befürworten würde, käme ja so mancher Bürger ganicht auf die Idee sich illegal eine Waffe zu besorgen, um den eigenen Selbstschutz zu gewährleisten.

Gruß

Michael

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:angry2:

es ist schon interessant wie mit der Beantragung eines WS umgegangen wird.

ich weiß durch mein Umfeld ( Werttransportfahrer, Polizisten und BGS'ler ) das es für einen "normalen Bürger" unmöglich ist einen WS zu bekommen, denn der Antrag wird eigentlich grundsätzlich von der Behörde abgelehnt.

Was also macht jetzt ein "bedrohter" Bürger, sei er Spielhallenbesitzer, Drogendealer, Mitglied der Russenmafia, Gangster, Schutzgelderpresser oder einfach ein ängstlicher Mitbürger???

Da es ja wohl sehr viel einfacher ist  ( eigenes Sicherheitsbedürfnis ),  eine Waffe illegal zu besorgen, wird keiner der oben Genannten auf die Idee kommen, sich einen WS ausstellen zu lassen, da er die Gewissheit hat ihn ja eh nicht zubekommen.

Wieviele "brave Bürger" haben sich nach der Wende und nach dem Balkankrieg Schusswaffen zum Selbstschutz zugelegt???

Ich gehe davon aus, das die überwiegende Anzahl der illegalen Schusswaffen in Deutschland nicht nur in Gangsterhänden ist, sondern auch viele normale Bürger diese sich zum Selbstschutz zugelegt haben.

Was soll man auch mit einer Gaspistole machen, wenn der Gangster eine echte hat??? Die nächste Polizeistation ist ja zu weit weg und dazu noch unterbesetzt.

Falls dann doch ein Gangster die Spielhalle überfällt, dann wehrt man sich halt mit der illegalen Schusswaffe, was kann schon passieren, außer das man wegen Verstoß gegen das WafffG verurteilt wird.

Die Strafe kann ja nicht so hoch ausfallen, man hat ja einen festen Wohnsitz, ist auch bisher nicht vorbestraft, hat womöglich in Notwehr gehandelt.

Was sind schon 11/2 Jahre auf Bewährung? Immer noch besser als eine Kugel im Bauch, oder???

Das paradoxe daran ist, das der Staat an dieser Problematik ( illegaler Waffenbesitz ) mitschuldig ist, denn wenn er mehr WS befürworten würde, käme ja so mancher Bürger ganicht auf die Idee sich illegal eine Waffe zu besorgen, um den eigenen Selbstschutz zu gewährleisten.

Gruß

Michael

394976[/snapback]

Ziemliche Schwarzmalerei in meinen Augen. Auch wenn es zweifellos (zurecht) nicht einfach ist, einen Waffenschein zum Selbstschutz zu erhalten, ist es nicht unmöglich.

Und woher weißt Du so genau, dass sich Bürger dann illegale Waffen besorgen und dass das so einfach ist, hm ? :rolleyes:^_^:spiteful:

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Ziemliche Schwarzmalerei in meinen Augen. Auch wenn es zweifellos (zurecht) nicht einfach ist, einen Waffenschein zum Selbstschutz zu erhalten, ist es nicht unmöglich.

De facto ist es schon unmöglich. Die Behörde bringt immer den Einwand, Sicherheit könne auch anders (z. B. durch Beschäftigung einer Söldnertruppe - äääähm einer Wachfirma) erzielt werden. Ob ich mir das leisten kann interessiert nicht. :peinlich:

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Da es ja wohl sehr viel einfacher ist  ( eigenes Sicherheitsbedürfnis ),  eine Waffe illegal zu besorgen, wird keiner der oben Genannten auf die Idee kommen, sich einen WS ausstellen zu lassen, da er die Gewissheit hat ihn ja eh nicht zubekommen.

...

Das paradoxe daran ist, das der Staat an dieser Problematik ( illegaler Waffenbesitz ) mitschuldig ist, denn wenn er mehr WS befürworten würde, käme ja so mancher Bürger ganicht auf die Idee sich illegal eine Waffe zu besorgen, um den eigenen Selbstschutz zu gewährleisten.

394976[/snapback]

Das hört sich für mich an, als könne man dann auch behaupten - Leute, verteilt den Sprit umsonst, denn das Benzin kann man auch klauen...

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(z. B. durch Beschäftigung einer Söldnertruppe - äääähm einer Wachfirma)

394985[/snapback]

Was brauchts eigentlich, um eine eigene kleine Wachschutzfirma (Ich-AG :bud: ) auf die Beine zu stellen? Könnte doch am Ende billiger sein, als einen Prozeß in der 3. Instanz zu verlieren?

(Nenee, ich brauch das nicht. Hier in der Gegend wohnen nur friedliche Mitbürger und soviel zu holen gibts bei mir auch nicht.)

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De facto ist es schon unmöglich. Die Behörde bringt immer den Einwand, Sicherheit könne auch anders (z. B. durch Beschäftigung einer Söldnertruppe - äääähm einer Wachfirma) erzielt werden. Ob ich mir das leisten kann interessiert nicht.  :peinlich:

394985[/snapback]

Du musst es ja wissen, wenn Du die Dinger genehmigst.... :ninja:

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Hätte der Spielhallenfritze von dir den WS bekommen? (Die Fakten sind ja in den oben geposteten Urteilsbegründungen zu finden)

395004[/snapback]

Ein schwieriger Fall ist das, in welchen viele Aspekte einfließen. Ich wage trotzdem mal eine Prognose.

Für den Spielhallenbetreiber spricht, dass (nach der 1. Ablehnung) eine seiner Aufsichten getötet worden ist und auch sein Sohn bei einem Überfall tatsächlich verletzt worden ist.

Gegen ihn spricht, dass die Polizei nicht von seinen Problemen unterrichtet ist und er wohl unzureichenden Passivschutz installiert hat. Da er mindestens zwei Spielhallen und ein Einkaufszentrum leitet, scheint er nicht gerade arm zu sein. (Hier) die Frage nach professionellen Wachpersonen zu stellen, ist deshalb legitim. So richtig geht das aber aus dem Bericht nicht hervor.

Sollte er gute Sicherungsmaßnahmen getroffen haben, tendiere ich zu einer Erteilung des Waffenscheins. Ich würde aber zunächst das persönliche Gespräch mit ihm suchen...

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Das amerikanische Notwehrrecht verlangt tatsächlich einen Fluchtversuch.  :D

super liberal eben ....  :rotfl2:

Wenn Du nicht glaubst, daß dich ein Richter nach einer Notwehrhandlung gehen läßt: www.bundesgerichtshof.de > Entscheidungen und dort nach dem Stichwort "Notwehr" suchen. Du wirst erstaunt sein, was in Deutschland alles als Notwehr durchgeht.

394965[/snapback]

Fluchtversuch finde ich aber legitim, bevor man jemanden erschießt - Du nicht ???

Außerdem ist mir ein Gesetz, dass Notwehr zwar in enge Grenzen stellt, mir aber prinzipiell wenigstens die Möglichkeit gibt, mich zu verteidigen doch lieber als ein Gesetz, dass mir erlaubt jemanden umzunieten, auch wenn ich eine andere Wahl gehabt hätte, mir allerdings die Waffe hierfür verbietet. :gaga:

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