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IGNORED

Wohnortwechsel wegen WBK Ablehnung !


Roland0110

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo zusammen, ich möchte mich in diesem zuge noch herzlich für euere unterstüzung bedanken. in meinem fall : " ablehnung der wbk wegen vorstrafe " am 12.07.05 im forum veröffentlicht. habe ich einige tipps von euch bekommen. leider war keiner darunter der erfolg hatte. deshalb bin ich immer noch auf der suche nach einer möglichkeit die wbk zu erhalten. kann mir jemand von euch unter die arme greifen ????????????????????

soll ich den wohnsitz wechseln ?? wenn ja, wie ist dann der neue sachbearbeiter ?

was soll ich den blos machen ?????????????????????

Geschrieben

wenn du hier in D einmal vorbestraft bist und das auch eingetragen ist,

bringt dir auch kein wohnungswechsel was :ninja:

das steht in deiner akte und da "können" alle rein gucken,

die rein gucken müssen/dürfen

ein anderes land wäre gut *fgg

ne, ich denke nicht, dass das was bringen würde...nur den kreis zu wechseln

Geschrieben

Dein Fehler war, dass du die Strafe so akzeptiert hast. Ich halte sie für zu hoch! Aber vorbei, weg und abgehackt.

Ne, umziehen bringt da überhaupt nichts, nicht mal wenn du in ein anderes Land ziehen würdest. Denn auch die fragen sofort in D nach, ob gegen dir was vorliegt. Oft geht das sogar noch schneller als in D.

Ich würde die nächsten paar Jahre (mehr als insgesamt 5 sollten es bei einem solchen Fall eigentlich nicht sein) mit dem Schießen mit Luftdruckwaffen überbrücken. Aber auch Bogenschießen ist sehr entspannend und eigentlich sogar noch stressfreier.

Schlecht gelaufen, aber irgendwie wie das Leben!

Gruß

Makalu

Geschrieben

Gut soviel zum Thema Wohnortwechsel, danke für die Antworten. aber im Gesetz steht doch das Ermessen der Sachbearbeiter ist ausschlaggebend. Ich will damit sagen, das einige Menschen es vieleicht anders sehen könnten ?????????

Geschrieben

Ja, aber 120 Tagessätze und dann noch wegen Waffengesetz, ich denke da wird es eng mit Spielraum. Die meisten sind sowieso eher bestrebt den Rahmen eher eng auszulegen.

Kannst ja mal unserem Sachbearbeiter (im WO) ein PN senden, vielleicht ist er ja gewillt dir Asyl zu geben.

Gruß

Makalu

Geschrieben
Dein Fehler war, dass du die Strafe so akzeptiert hast. Ich halte sie für zu hoch! Aber vorbei, weg und abgehackt.

Ne, umziehen bringt da überhaupt nichts, nicht mal wenn du in ein anderes Land ziehen würdest. Denn auch die fragen sofort in D nach, ob gegen dir was vorliegt. Oft geht das sogar noch schneller als in D.

Ich würde die nächsten paar Jahre (mehr als insgesamt 5 sollten es bei einem solchen Fall eigentlich nicht sein) mit dem Schießen mit Luftdruckwaffen überbrücken. Aber auch Bogenschießen ist sehr entspannend und eigentlich sogar noch stressfreier.

Schlecht gelaufen, aber irgendwie wie das Leben!

Gruß

Makalu

387692[/snapback]

Moin!

Nicht ganz:

Ausländische Vorstrafen werden in den USA nicht für waffenrechtliche Angelegenheiten herangezogen.

Es gab da vor kurzem ein Grundsatzurteil.

Gruß,

frogger

Geschrieben
Ausländische Vorstrafen werden in den USA nicht für waffenrechtliche Angelegenheiten herangezogen.

387705[/snapback]

Also dann gibt es ja doch eine Möglichkeit. Brauchst jetzt nur noch eine Greencard. :D

Geschrieben

danke für euere unterstützung. aber usa ???? ein wenig weit zum pendeln oder ???? da hoffe ich leichter der sachbearbeiter im WO gewährt mir asyl !

hallo herr sachbearbeiter bekomme ich bei ihnen asyl ????????????????????????????????????????????????????? :gutidee:

Geschrieben
hallo herr sachbearbeiter bekomme ich bei ihnen asyl ????????????????????????????????????????????????????? :gutidee:

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Wenn Du überhaupt 'ne Chance haben möchtest, würde ich es mal mit Frau Sachbearbeiter versuchen ... ;)

Geschrieben
bitte, bitte nicht böse sein !!!    :peinlich:

frau sachbearbeiterin !!!!!!! bekomme ich bitte bei ihnen asyl ????????????????????????????????????? :17:

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Na das muss ich mir aber noch gut überlegen. <_< Hab doch schon so viele faule Eier in meiner Kartei... Aber zum Fenster putzen, tapezieren, Auto waschen und neuen Küchenboden verlegen könnte ich schon jemand brauchen. :D

Nee, mal im Ernst. Ein Umzug bringt Dir nichts, weil Deine Waffenakte immer automatisch zur nächsten Behörde mitwandert. Und bei 120 Tagessätzen wegen Verstoß gegen WaffG hast Du verdammt schlechte Karten.

Es bleibt Dir also wohl nichts anderes übrig, als künftig mit Vereinswaffen zu schießen...

Grüssle

SB

Geschrieben
.............

Nee, mal im Ernst. Ein Umzug bringt Dir nichts, weil Deine Waffenakte immer automatisch zur nächsten Behörde mitwandert. Und bei 120 Tagessätzen wegen Verstoß gegen WaffG hast Du verdammt schlechte Karten.

Es bleibt Dir also wohl nichts anderes übrig, als künftig mit Vereinswaffen zu schießen...

Grüssle

SB

387899[/snapback]

Hat der Roland eigentlich überhaupt noch eine Chance jemals wieder an eine WBK zukommen?

Deine Meinung SB

Geschrieben
Hat der Roland eigentlich überhaupt noch eine Chance jemals wieder an eine WBK zukommen?

Deine Meinung SB

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Wenn sich die Rechtslage nicht entscheidend zu Gunsten des Betroffenen ändert, sind diese sehr gering. Die Tendenz zeigt aber eher in die andere Richtung, sprich: Verschärfung. :huh:

Geschrieben

Hallo,

was gehen könnte wäre eine Konstruktion derart, dass du die Waffe kaufst, aber waffenrechtlicher Besitzer ein anderer ist (z.B. der Verein). Dann könntest du auf deinem Stand mit deiner Waffe trainieren. Nur nach Hause nehmen ist halt nicht. Wenn du deinen Voreintrag irgendwann mal hast, kannst du sie dann übernehmen.

Das ist leider nicht ganz einfach durchzuziehen und hängt in seiner Ausgestalltung auch sehr von den Rahmenbedingungen bei dir ab.

bye knight

Geschrieben
Wenn sich die Rechtslage nicht entscheidend zu Gunsten des Betroffenen ändert, sind diese sehr gering. Die Tendenz zeigt aber eher in die andere Richtung, sprich: Verschärfung.  :huh:

388065[/snapback]

:appl::pro::appl:

Geschrieben

mich freut die hilfsbereitschaft in diesem forum ja... aber die gegenwärtige regelung zur zuverlässigkeit finde ich gar nicht so falsch.

ist nicht persönlich gemeint... aber hier hat jemand schei... gebaut und deshalb seine zuverlässigkeit verspielt. natürlich war das alles nur ein missverständnis und furchtbar ungerecht... aber das sagen viele. kann stimmen, kann aber auch nicht stimmen.

das allerletzte, was hier im forum stehen sollte, sind "umgehungstipps", wie waffenrechtlich vorbestrafte an eine wbk kommen können!

:huh:

Geschrieben
mich freut die hilfsbereitschaft in diesem forum ja... aber die gegenwärtige regelung zur zuverlässigkeit finde ich gar nicht so falsch.

...

das allerletzte, was hier im forum stehen sollte, sind "umgehungstipps", wie waffenrechtlich vorbestrafte an eine wbk kommen können!

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Und nochmal: :appl::pro::appl::pro::appl:

Gast Alter Schwede 2
Geschrieben
mich freut die hilfsbereitschaft in diesem forum ja... aber die gegenwärtige regelung zur zuverlässigkeit finde ich gar nicht so falsch.

ist nicht persönlich gemeint... aber hier hat jemand schei... gebaut und deshalb seine zuverlässigkeit verspielt. natürlich war das alles nur ein missverständnis und furchtbar ungerecht... aber das sagen viele. kann stimmen, kann aber auch nicht stimmen.

das allerletzte, was hier im forum stehen sollte, sind "umgehungstipps", wie waffenrechtlich vorbestrafte an eine wbk kommen können!

:huh:

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:gutidee: sollte er sich ein anderes Hobby suchen !!!!!!!!!!!!

Geschrieben

das muss ja nicht sein... kann ja mit vereinswaffen oder lupi schiessen. oder sich rat bei einem anwalt holen. ich halte es nur für falsch, hier öffentlich generelle tipps zur umgehung einer "nichtberechtigung" zu verlangen oder zu geben.

Geschrieben
das muss ja nicht sein... kann ja mit vereinswaffen oder lupi schiessen. oder sich rat bei einem anwalt holen. ich halte es nur für falsch, hier öffentlich generelle tipps zur umgehung einer "nichtberechtigung" zu verlangen oder zu geben.

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@wahrsager,

Du hast vollkommen Recht.

Mir ging es um die Frage, ob er jemals wieder eine WBK bekommt.

Ich habe kein persönliches Interesse an Roland oder sonst einem, der seine „Zuverlässigkeit“ verspielt hat.

Was mich aber in diesem Zusammenhang verwundert ist, dass das RAF-Mördervolk wieder raus gelassen wurde.

Geschrieben
Was mich aber in diesem Zusammenhang verwundert ist, dass das RAF-Mördervolk wieder raus gelassen wurde.

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Warum in diesem Zusammenhang?

Bekommen entlassene RAF-Anhänger eine WBK? :gaga:

Geschrieben
In unseren Verein (BDS) würde ich keinen aufnehmen, der wegen Unzuverlässigkeit keine WBK bekäme.

Leicht gesagt, aber völlig korrekt!

Du kannst jedoch von keinem Neumitglied ein Führungszeugnis erwarten. Oder doch?

Wir haben auch eine Laus im Pelz. Nicht nur dass er (hoffentlich) nie (wieder) eine WBK bekommen wird, das Problem ist, dass er durch sein Auftreten und seine Äußerungen kein gutes Licht auf unseren Verein wirft.

Und ein Rausschmiss ist auch nicht sooooo einfach.

(Das hat mit dem Themenstarter hier nichts persönlich zu tun.)

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