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Fanthom0815

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Hallo bekam eben einen Anruf von meinem SB ich müsste mein WS für Pistole 9mm Para eintragen lassen. Ich entgegnete laut Gesetz usw 2.1 Abschnitt nicht.

Er meinte es sei Waffenteil und daher muß ich es eintragen und bezahlen sonst zeigt er mich an. Habe mich nun erstmal für morgen zu einem Treffen bereiterklärt. Was nun? gibt es hier was ausdruckbares zum vorzeigen was meinen Standpunkt unterstützt.????

Waffengesetz hab ich da aber hat wer ne Idee oder ein Urteil z.B.

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Hi Fanthom,

aus welchen Bundesland bist du? Sollte zwar keinen Einfluß haben, aber wer weiss... BTW: Woher weiss dein SB überhaupt, daß du ein WS hast?

Fakt ist, daß du WS im gleichen oder kleineren Kaliber wie deine Ursprungswaffe nicht mehr eintragen lassen mußt. Ich wollte es ungekehrt, da stuzte mein SB erst mal. Nachdem ich aber auf internationalen IPSC-Wettkämpfen in A und CH fahre, wollte ich da lieber auf Nummer sicher gehen. Wobei unter meinen Vorraussetzungen der - ebenso freiwillige - Eintrag in Feuerwaffenpass zumindest für A ausreichend sein sollte.

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Der SB mußes wissen, da der BüMa ein Waffenhandelsbuch führen muß. Die Eintragungen gehen ziemlich zeitnah an die Behörde. (Bei mir z. B. Franziska aus Würzburg zum LKA ca. 5 Tage.)

Das WS muß nicht eingetragen werden. Es wird auch nur gesetzeskonform verkauft: kalibergleich oder kleiner.

Steht so im WaffG (ausnahmsweise mal eindeutig).

Du kannst es eintragen lassen. Wenn Du eines hast, für dessen Kaliber Du keinen Munitionserwerb hast, empfiehlt es sich natürlich.

Frage: Welches Bundesland? : Falsch.

Richtig: Welche Temperatur?

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nein ist nur ein 6 zoll WS im gleichen Kaliber gewesen also Munitionsedarf fällt weg. Gehe morgen mal hin und höre mir seinen Standpunkt an mal sehen lasse mich halt nicht gerne bedrohen. Bisher war er recht vernünftig in all den Jahren nun mal sehen er soll mir mal die passenden Vorschriften zeigen wo das seiner Meinung nach steht :-)

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WS sind NICHT buchführungspflichtig (§23 Abs.2 Nr.3 WaffG - nachlesen!)!!!

Auch muß beim Erwerb eines gleichen oder kleineren WS für eine vorhandene Basiswaffe nichts vom Händler gemeldet werden! <_<

Siehe auch:

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...pic=306052&st=0

Ab Seite 1, unten.

Bitte verbreitet doch nicht immer "Halbwahrheiten". Nutzt doch bitte die Suchfunktion hier bei WO.

:bb1:

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So war eben dort erst drohte er mal als ich nicht eintragen wollte kam mit Paragraf 10 und Waffenteile ich dagegen mit Anhang 2 bot an unter Vorbehalt zu zahlen wenn er seine Rechtsauslegung schriftlich begründet

daraufhin wollte er dies tun und meinem Verband mangelnde Sachkunde melden witzig wenn man aus dem WaffG zitiert hat man mangelnde Sachkunde. Dann habe ich Ihm die Rechnung gezeigt vom WS da stand drauf das keine Meldepflicht besteht und den Artikel vom FWR über WS gegeben da wurde er langsam ruhiger ist sonst eigentlich ein vernünftiger Mann.

Kennen uns seit 93 hat halt immer WS eingetragen daher vielleicht sind nun so verblieben das er beim BMI anfragt und mir schr. Bescheid gibt was die dort entscheiden würde er dann machen.

So dann warte ich mal auf dieses Schreiben lasse mir nämlich nicht gerne drohen

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Hm, was für ein Sachbearbeiter?

Als pflichtbewusster Sachbearbeiter würde er regelmäßig hier im WO mitlesen und wäre zeitnahe rundum richtig informiert. Besser als es die vorgesetzten Dienststellen können und tun.

WO, das Sachbearbeiter Informationsforum.

Normalerweise müsste es steuerbegünstigt sein und das schreiben hier zumindest zu einem erhöhten Freibetrag führen.

Gruß

Makalu

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Na ist auch nicht mehr der Jüngste der SB. Aber was ja noch schlimmer ist wenn sie immer Fragen aus welchen Bundesland der Händler war der dies oder jenes sagte man könnte meinen wir hätten in unser Bananenrepublik 16 verschiedene WaffG und nicht eines.

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Na ist auch nicht mehr der Jüngste der SB. Aber was ja noch schlimmer ist wenn sie immer Fragen aus welchen Bundesland der Händler war der dies oder jenes sagte man könnte meinen wir hätten in unser Bananenrepublik 16 verschiedene WaffG und nicht eines.

374995[/snapback]

:contra: Was heißt hier könnte meinen? :heuldoch:es ist eine "B-Republik" mit 16 Bananen-Fürsten und deren Hofstaat. Und jeder kocht sein Süppchen. :s84:

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WS sind NICHT buchführungspflichtig (§23 Abs.2 Nr.3 WaffG - nachlesen!)!!!

Auch muß beim Erwerb eines gleichen oder kleineren WS für eine vorhandene Basiswaffe nichts vom Händler gemeldet werden! 

@ christian555

Haste wohl wahr.

§23 (1) ... ist nicht anzuwenden auf ... wesentliche Teile von Schußwaffen.

---

@ Fanthom0815

Waffengesetz gibt es zum Glück nur eines (welches wohl auch für NRW-SB gültig ist - wenn ich mich nicht irre).

Viel Erfolg wünscht

André (der so ein Theater von seiner Waffenrechtsbehörde glücklicherweise nicht kennt)

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Kennen uns seit 93 hat halt immer WS eingetragen daher vielleicht sind nun so verblieben das er beim BMI anfragt und mir schr. Bescheid gibt was die dort entscheiden würde er dann machen.

So dann warte ich mal auf dieses Schreiben lasse mir nämlich nicht gerne drohen

374551[/snapback]

Da wünsche ich Deinem SB viel Erfolg...wir warten jetzt schon 5 Monate auf eine Antwort des BMI IS7 zu einer an sich banalen Frage hinsichtlich der Einstufung von Wechselläufen für deren Austausch Werkzeug erforderlich ist. Trotz mehrmaligen Nachfragens Sendepause....und in der kommenden Waffen-Vergewalt...Vorschrift steht auch nix dazu drinnen.

Das BKA schiebts vor sich her, bzw. erklärt lediglich, das es seine Pflicht und Schuldigkeit mit einer Stellungnahme an das BMI im Dezemer 2004!!! erfüllt hätte und es jetzt Sache von IS7 sei.....aber man wartet, tstststs....und wenn sie nicht entschlummert sind..gibbets vielleicht nach dem evtl.Machtwechsel eine Antwort...alleine mir fehlt der Glaube..

GF

Muni

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  • 2 Wochen später...
Nein still ruht der See habe noch nichts vernommen wo jetzt in Berlin der Wahlkrampf wieder losgeht haben die alle andere Sorgen. Obwohl ist ja mehr die Wahl zwischen Pest und Cholera. Aber ich melde mich schon wenns was neues gibt.

379090[/snapback]

So heute kam der Brief vom Ordnungsamt die übergeordnete Behörde hat meine Sicht der Dinge erwartungsgemäß bestätigt.

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