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IGNORED

.45er voreintrag aber 9mm kaufen ?


look

Empfohlene Beiträge

wenn in der grünen wbk ein voreintrag für eine 45er pistole eingetragen ist darf dann alternativ eine 9mm pistole gekauft werden ?

gruß

look

368776[/snapback]

Ja, aber nur auf dem Schwarzmarkt!

Offiziell hast du für weder für eine andere Waffenart noch für ein anderes Kaliber ein Bedürfnis, geschweige denn eine Erlaubnis.

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wenn in der grünen wbk ein voreintrag für eine 45er pistole eingetragen ist darf dann alternativ eine 9mm pistole gekauft werden ?

gruß

look

368776[/snapback]

du hast noch keine sachkunde gemacht, oder...... ? :confused:

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aber ich sag jetzt mal nichts dazu was da so abgelaufen ist...

.....ist wohl auch besser :ninja: - angesichts der Frage ist es ohnehin vorstellbar :rolleyes: ........

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wenn in der grünen wbk ein voreintrag für eine 45er pistole eingetragen ist darf dann alternativ eine 9mm pistole gekauft werden ?

gruß

look

368776[/snapback]

darf man mit nem voreintrag für 45 ein .45er Griffstück Kaufen, eintragen lassen und ein 9mm WS kaufen?

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Nein.

Die  einzige Möglichkeit wurde genannt.

Waffe in 45 + Wechselsystem 9mm

Gruß,

Thomas

368822[/snapback]

hallo,

die zweite wäre, mit nachvollziehbarer begründung mal mit dem sb sprechen, der ändert einfach den voreintrag und gut is'.

hat bei mir problem- UND kostenlos :icon14: bei einer änderung ( SL-Gewehr .308 auf .223) funktioniert.

gruß VA :bb1:

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hallo,

die zweite wäre, mit nachvollziehbarer begründung mal mit dem sb sprechen, der ändert einfach den voreintrag und gut is'.

hat bei mir problem- UND kostenlos :icon14:  bei einer änderung ( SL-Gewehr .308 auf .223)  funktioniert.

gruß VA :bb1:

371066[/snapback]

Klar, bei nicht sachkundigen Sachbearbeitern ist das auch eine Möglichkeit. :ninja:

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hallo,

die zweite wäre, mit nachvollziehbarer begründung mal mit dem sb sprechen, der ändert einfach den voreintrag und gut is'.

hat bei mir problem- UND kostenlos :icon14:  bei einer änderung ( SL-Gewehr .308 auf .223)  funktioniert.

gruß VA :bb1:

371066[/snapback]

hallo leute !

ich denke hier wird was übersehen !

der eintrag auf der bestätigung des verbandes und damit auch auf deiner wbk ist aufgrund deines bedürfnisses erstellt worden ( wenns nicht um das grundkontingent geht ) du willst eine bestimmte disziplin in einer bestimmten kaliberklasse schiessen und dein verband hat das bestätigt.

wenn du jetzt nach eigenem ermessen die eintragung ändern lassen würdest, gäbe es unter umständen die disziplin und oder kaliberklasse als bedürfnis gar nicht mehr. evtl. erwirbst du eine waffe in einem bereits vorhandenen kaliber doppelt, oder ein kaliber, das überhaupt nicht wettkampfmässig geschossen wird. :peinlich:

selbst wenn der sb das ändern würde, als zuständiger im verein und darüberhinaus im verband würde mich das bei deiner nächsten bestätigung sehr "aufmerksam" machen. :gaga:

lieber über den verband regeln ! ( meine ganz persönliche meinung )

handgunner

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hallo leute !

ich denke hier wird was übersehen !

der eintrag auf der bestätigung des verbandes und damit auch auf deiner wbk ist aufgrund deines bedürfnisses erstellt worden ( wenns nicht um das grundkontingent geht ) du willst eine bestimmte disziplin in einer bestimmten kaliberklasse schiessen und dein verband hat das bestätigt.

wenn du jetzt nach eigenem ermessen die eintragung ändern lassen würdest, gäbe es unter umständen die disziplin und oder kaliberklasse als bedürfnis gar nicht mehr. evtl. erwirbst du eine waffe in einem bereits vorhandenen kaliber doppelt, oder ein kaliber, das überhaupt nicht wettkampfmässig geschossen wird. 

selbst wenn der sb das ändern würde, als zuständiger im verein und darüberhinaus im verband würde mich das bei deiner nächsten bestätigung sehr "aufmerksam" machen.

lieber über den verband regeln ! ( meine ganz persönliche meinung )

handgunner

371116[/snapback]

hallo,

wieso so kompliziert, ganz kurz: voreintrag lautete auf sl gewehr in .308 ließ ich ändern auf sl-gewehr .223. neue waffe/kaliber für "bedürfnis"diziplin zulässig -logisch-, wurde auch nachgewiesen. das damals noch vorhandene 2. sl gewehr in .223 wurde auch erwähnt, da es aber zu schwer (gesamtgewicht) und falschen drall für schwerere geschosse hatte.

das mal so im groben..........was ist daran falsch???

wozu sollte ich mit solchen lapalien den verband belästigen???

wurde alles sehr schön auf dem kleinen dienstweg geregelt :icon14:

wie ich schon erwähnte eine stichhaltige begründung und netter tonfall wirken manchmal wunder.

anbei: ist es deiner ansicht nach verboten, zb alle 3 grundkontingent sl gewehre zb in .223 zu erwerben??

und : dein 2. absatz "wenn du..." wer sowas macht ist selbst schuld wenn ihm das fell über die ohren gezogen wird, wurde auch NIE so gesagt.

und: wie darf ich den letzten absatz verstehen?? "selbst wenn..........."

mein slg leiter hatte mit der änderung keine probleme, warum sollte er auch??

sollte er auch mich aufmerksam werden, weil ich manchmal denke und dementsprechend meine meinung ändere :rolleyes:

gruß VA :bb1:

edit: @ sb: kannst du bitte mal näher ausführen was du meinst oder zielst du auch in handgummers richtung?? ich wollte hier eigentlich nur aufzeigen das die verwaltung, hier angestellter, auch flexibel im rahmen ihrer möglichkeit arbeiten kann.................. wenn ich mich recht erinnere hatte ich dich damals auch um deine meinung gefragt, damals war das io für dich oder irre ich mich jetzt total??

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...

edit: @ sb: kannst du bitte mal näher ausführen was du meinst oder zielst du auch in handgummers richtung?? ich wollte hier eigentlich nur aufzeigen das die verwaltung, hier angestellter, auch flexibel im rahmen ihrer möglichkeit arbeiten kann.................. wenn ich mich recht erinnere hatte ich dich damals auch um deine meinung gefragt, damals war das io für dich oder irre ich mich jetzt total??

371707[/snapback]

Vielleicht meint sie nur, daß man für eine Selbstlader-Langwaffe keinen Voreintrag braucht ?

Lauf doch einfach los, kauf Dir das Teil, was Dir vorschwebt und laß es eintragen!

(Auf Neu-Gelb).

mfg

Ralf

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Vielleicht meint sie nur, daß man für eine Selbstlader-Langwaffe keinen Voreintrag braucht ?

Lauf doch einfach los, kauf Dir das Teil, was Dir vorschwebt und laß es eintragen!

(Auf Neu-Gelb).

mfg

Ralf

372189[/snapback]

Selbstlade-Langwaffen gibts nicht auf Gelb, weder neu noch alt; das wird der/die Sachbearbeiter/in also wohl kaum gemeint haben...

Grüße aus Berlin

Jake C.

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Selbstlade-Langwaffen gibts nicht auf Gelb, weder neu noch alt; das wird der/die Sachbearbeiter/in also wohl kaum gemeint haben...

Grüße aus Berlin

Jake C.

372195[/snapback]

Asche auf mein Haupt, Du hast recht, sind nur Einzellader und Mehrlader (Repetierer) in jedweder Ausführung. :peinlich:

mfg

Ralf

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edit: @ sb: kannst du bitte mal näher ausführen was du meinst oder zielst du auch in handgummers richtung?? ich wollte hier eigentlich nur aufzeigen das die verwaltung, hier angestellter, auch flexibel im rahmen ihrer möglichkeit arbeiten kann.................. wenn ich mich recht erinnere hatte ich dich damals auch um deine meinung gefragt, damals war das io für dich oder irre ich mich jetzt total??

371707[/snapback]

Ich meine es so, wie ich geschrieben habe. :)

Der Verband bescheinigt u.a., dass die zu erwerbende Waffe nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Hierüber kann nur der Verband selbst, nicht aber ein SB befinden. :rainbow:

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Ich meine es so, wie ich geschrieben habe.  :)

Der Verband bescheinigt u.a., dass die zu erwerbende Waffe nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Hierüber kann nur der Verband selbst, nicht aber ein SB befinden.  :rainbow:

372252[/snapback]

:appl:

:s75:

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Der Verband bescheinigt u.a., dass die zu erwerbende Waffe nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Hierüber kann nur der Verband selbst, nicht aber ein SB befinden.  :rainbow:

372252[/snapback]

Hallo liebe Schützen,

wunderbar, dass hier gerade das Thema "Wechselsystem" diskutiert wird. Ich habe eine USP Tactical in .45 ACP mit 9er Expert Wechselsystem erworben. So weit so gut; entsprechend des Waffengesetzes ist schliesslich (wie bereits erwähnt) der Erwerb eines kaliber-kleineren Wechselsystem problemlos möglich. Jetzt kommt aber der Hammer: leider konnte ich aus zeitlichen Gründen (aufgrund der bescheidenen) Öffnungszeiten des Amtes nicht persönlich dort erscheinen und habe somit meine Freundin gebeten, die Waffe und das entsprechende Wechselsystem in meiner grünen WBK eintragen zu lassen. Ging auch wunderbar und kostete stolze 25,56 €! Jetzt muss ich aber feststellen, dass der Munitionserwerb für das 9 er WS nicht eingetragen ist!!! Meine Freundin hat die Dame darauf aufmerksam gemacht, welche daraufhin entgegnete, dass der Munitionserwerb für das Wechselsystem nur möglich sei nach vorheriger Genehmigung durch den Verband.

Muss ich jetzt tatsächlich einen Antrag auf Munitionserwerb für diese besch.... WS stellen???

Ich raste gleich aus!!! :huh:

:o:angry2:

Glauben die wirklich, dass ich das Wechselsystem zu Hause in die Vitrine legen möchte!!! So schön sieht's nun auch nicht aus.

Warum darf ich ein Wechselsystem im "kleineren" Kaliber besitzen, aber die Munition nicht???

Kann mir jemand von Euch hier bitte weiterhelfen; am besten mit stichhaltien Auszügen aus dem WaffG.

Jetzt geht's mir schon wieder besser; das musste ich jetzt einfach los werden. Kann doch nicht sein, oder ?! Bekommt man problemlos eine 45 er genehmigt und bei den 9 er Murmeln wird ein Affentanz vollführt!!!

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

Gruß Blackhawk

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Jetzt geht's mir schon wieder besser; das musste ich jetzt einfach los werden

372517[/snapback]

Du hast den: :016: noch vergessen! :D

Kann mir jemand von Euch hier bitte weiterhelfen; am besten mit stichhaltien Auszügen aus dem WaffG.

372517[/snapback]

Das dürfte schwierig werden.... HIER hast Du schon mal einen guten Beitrag. Insbesondere das posting von RB...

Und hier die restlichen Suchergebnisse so in Kürze... (Gesucht nach: Wechselsystem +Munition)

Irgendwo findest Du auch ein schreiben vom BMI (oder war es das BVA?) in dem es um kalibergleiche, aber gasdruckschwächere Munition ging (sprich die Frage: darf ich mit einem .357 auch .38 erwerben... wurde nämlich auch im WaffG vergessen...).

Einen § der den Muni-Erwerb für ein WS regelt, kenn ich aber nicht....

Gruß Gromit

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Ja da ist wohl Wiederladen angesagt......................... :00000733:

Ne mal im ernst, ich schätze mal, da bist du der Behörde ausgeliefert.  :bud:

372599[/snapback]

Sehr guter Tipp, da bin ich noch gar nicht darauf gekommen. habe mir schon alles mögliche durch den Kopf gehen lassen; aber wirklich sehr guter Tipp.

Bis ich allerdings de Wiederlade-Kurs etc. hinter mir habe und die Ausrüstung gekauft habe geht noch ganz schön Knete 'drauf und vor allem Zeit ins Land.

Ist aber durchaus zu überlegen.

Vielen Dank,

Gruß Blackhawk

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