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IGNORED

Nicht anerkannter Verband und Wettkämpfe


chris29

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi, :confused:

ich bin Mitglied in einem nicht anerkannten Verein der keine Verbandsstruktur hat und auch keinem anerkannten Verband angehört.

Unser Verein plant eine Landesmeisterschaft durchzuführen. Es handelt sich um Wurfscheibenschiessen und die Mitglieder haben fast alle einen Jagdschein und grüne WBK.

Nach dem Studium des Waffengesetzes plagen mich nunmehr doch Zweifel, ob ich mich , wenn ich an dieser Meisterschaft teilnehme, mich der Gefahr aussetze, unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, denn unser Verein hat keine anerkannte Schiesssportordnung und ca 950 Mitglieder.

Was ich meine ist, ich möchte mich nicht dem Prozedere einer Zuverlässigkeitüberprüfung unterziehen wenn ich an so einem Schiessen ohne genehmigte Schiesssportordnung teilnehme.Einige in unserem Verein sind der Meinung,das auf dem Schiessstand alles geschossen werden kann , wofür der Stand genehmigt ist, andere vertreten die Auffassung, das Wettkämpfe ohne Schiesssportordnung nicht mehr möglich sind.

Wenn ihr einen Rat habt, so würde ich freuen.

chris29

Geschrieben

Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber kann nicht jeder nach einer genehmigten Sportordnung schießen, auch ohne in dem entsprechenden Verband zu sein? Schreibt doch in die Ausschreibung einfach rein, daß der Wettkampf auf Grundlage der Sportordnung des XYZ-Verbandes stattfindet...

mfg

Trooper

Geschrieben

Hallo,

wichtig ist auch, dass der Verein (e.V: ?) eine entsprechende Versicherung hat, da für die Tätigkeiten der z.B. Helfer, Aufsichten usw. die „private“ Haftpflicht nicht eintritt!!

Die zahlt nur für Schäden, die der Schütze selber durch sein eigenes (persönlich verursacht) Schießen verursacht hat!

Gruss Spa

:cool3:

Geschrieben
Wurfscheibenschiessen findet doch entweder jagdlich oder sportlich statt. Somit also entweder gem. DJV bzw. BDS oder DSB.

HIER steht z. B. was unzulässig wäre.

338811[/snapback]

weder DJV noch BDS oder DSB , es gibt keine genehmigte Sportordnung nach der geschossen werden kann.

chris29 :confused:

Geschrieben
Wurfscheibenschiessen findet doch entweder jagdlich oder sportlich statt. Somit also entweder gem. DJV bzw. BDS oder DSB.

HIER steht z. B. was unzulässig wäre.

338811[/snapback]

es gibt keine genehmigte Sportordnung die ein schiessen auf Wurfscheiben aus allen Himmelsrichtungen zulässt.

Was also tun oder wie sich verhalten? Ich habe mich erstmal abgemeldet, da auch die Polizei und das zuständige Ordnungsamt unterschiedlicher Auffassung sind.

chris29 :confused:

Geschrieben

Das Thema interessiert mich auch, denn ich Reise zu den Schwarzpulver und Westerntreffen.

Dort schiessen wir auf Tiermotivscheiben oder auch schon mal sitzend vom Holzpferd. Weiterhin auf den Silverdollar oder beim sogenanten Trapperschiessen gilt es eine Schnur zu treffen. Für sowas gibt es überhaupt keine Sportordnung und ich Frage mich genau wie der Verfasser dieses Threads, mach ich jetzt etwas verbotenes ??

Geschrieben
Das Thema interessiert mich auch, denn ich Reise zu den Schwarzpulver und Westerntreffen.

Dort schiessen wir auf Tiermotivscheiben oder auch schon mal sitzend vom Holzpferd. Weiterhin auf den Silverdollar oder beim sogenanten Trapperschiessen gilt es eine Schnur zu treffen. Für sowas gibt es überhaupt keine Sportordnung und ich Frage mich genau wie der Verfasser dieses Threads, mach ich jetzt etwas verbotenes ??

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Was ist mit Schießsportordnungen

(4) Für das sportliche Schießen im Training und im Einzelfall für Schießsportveranstaltungen können Schießsportordnungen Abweichungen von den in ihr festgelegten Schießdisziplinen zulassen.

Geschrieben
weder DJV noch BDS oder DSB , es gibt keine genehmigte Sportordnung nach der geschossen werden kann.

chris29  :confused:

338895[/snapback]

Dann würde ich an Deiner Stelle mal einen der deutschen Jagdparcours-Betreiber ansprechen. Die machen sowas täglich und können bestimmt Auskunft geben!

Geschrieben
Dann würde ich an Deiner Stelle mal einen der deutschen Jagdparcours-Betreiber ansprechen. Die machen sowas täglich und können bestimmt Auskunft geben!

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...darum geht es ja gerade.Der Schiessstand hat eine Erlaubnis Jagdparcour zu schiessen, ist aber nicht Veranstalter. Der Veranstalter als verantwortlicher des Wettkampfschiessen hat keine Schiesssportordnung.

Aber ich habe mich eh endschieden an dem Schiessen nicht teilzunehmen, weil zuständige Waffenbehörde und zuständiges Polizeirevier unterschiedlicher Auffassung sind. :wacko:

Geschrieben
Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber kann nicht jeder nach einer genehmigten Sportordnung schießen, auch ohne in dem entsprechenden Verband zu sein? Schreibt doch in die Ausschreibung einfach rein, daß der Wettkampf auf Grundlage der Sportordnung des XYZ-Verbandes stattfindet...

mfg

Trooper

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Du kannst doch lesen, oder? Dann kannst du dir auch jede genehmigte Sportordnung aus welcher Quelle auch immer besorgen und danach schießen, oder?

Keine Sorge, die Mitgliedschaft in einem Verband ist nicht die Voraussetzung um nach dessen Sportordnung zu schiessen - lediglich das Lesen oder das Vorgelesenbekommen ist ist Eingangsvoraussetzung :)

Geschrieben
Du kannst doch lesen, oder? Dann kannst du dir auch jede genehmigte Sportordnung aus welcher Quelle auch immer besorgen und danach schießen, oder?

Keine Sorge, die Mitgliedschaft in einem Verband ist nicht die Voraussetzung um nach dessen Sportordnung zu schiessen - lediglich das Lesen oder das Vorgelesenbekommen ist ist Eingangsvoraussetzung  :)

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Hat denn außer Tiro jemand Jagdparcours im Programm? Tiro ist (glaube ich) kein anerkannter Verband.

Aber: Wenn der Schießstand eine Genehmigung hat Jagdparcours zu veranstalten: Wer sollte dann etwas dagegen haben, oder sehe ich das als Jäger zu locker?

Geschrieben
Hat denn außer Tiro jemand Jagdparcours im Programm? Tiro ist (glaube ich) kein anerkannter Verband.

Aber: Wenn der Schießstand eine Genehmigung hat Jagdparcours zu veranstalten: Wer sollte dann etwas dagegen haben, oder sehe ich das als Jäger zu locker?

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Also es geht nicht um "anerkannter Verband" und gelber WBK.

Es geht um eine anerkannte Schiesssportordnung ohne die ein Veranstalter sprich Verein, der das Schiessen veranstaltet, nicht schiessen darf.

Der Schiessstandbetreiber muss selbstverständlich eine Zulassung für das Parcourschiessen haben, sonst droht ungemach für den Schiessstandbetreiber.

Wenn aber ein Verein als Veranstalter auftritt, so muss dieser eine genehmigte Schiesssportordnung vom Bundesverwaltungsamt besitzen, die dem Schiessstandbetreiber vorzulegen ist.

Diese Auskunft wurde vom zuständigen Ordnungsamt/Waffenbehörde erteilt.

Damit das Schiessen stattfinden kann, wurde von der Behörde einmalig eine Ausnahmegenehmigung für dieses eine Schiessen erteilt. Ist nach Waffengesetz möglich, in Ausnahmefällen.

Der Verein wird sich um eine Schiesssportordnung bemühen müssen, sonst werden

zukünftig keine Meisterschaften mehr stattfinden.

Umkehrschluss:

Jeder Schütze kann auf einem für den Parcoursport zugelassenen Schiessstand Parcourschiessen, solange kein Verein oder Verband als Veranstalter auftritt

Nach Auskunft der Behörde.

War doch sehr hilfreich für die Zukunft. Danke !

chris29 :excl:

Geschrieben
Wenn aber ein Verein als Veranstalter auftritt, so muss dieser eine genehmigte Schiesssportordnung vom Bundesverwaltungsamt besitzen, die dem Schiessstandbetreiber vorzulegen ist.

Diese Auskunft wurde vom zuständigen Ordnungsamt/Waffenbehörde erteilt.chris29  :excl:

...

Jeder Schütze kann auf einem für den Parcoursport zugelassenen Schiessstand Parcourschiessen, solange kein Verein oder Verband als Veranstalter auftritt

Nach Auskunft der Behörde.

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Da würde ich doch das zuständige Ordnungsamt mal nach der Rechtsgrundlage fragen.

Die werden wahrscheinlich antworten:

§15 (6) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere dieVerwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind imSchießsport nicht zulässig.

Doch wo steht, daß man nur allein "sportlich" i.S.d. WaffG schießen darf? Und warum soll ein Verein kein vom "sportlichen" :AZZANGEL: abweichendes Schießen organisieren dürfen (von versicherungsrechtlichen Problemen, die ggf. auftreten können, mal abgesehen)???

Schau, der erste Verband wurde erst Monate nach dem Inkrafttreten des neuen WaffG anerkannt und seine Sportordnung "genehmigt". Um genau zu sein, Stand heute:

* BDMP (06.10.2003)

* DSB (07.11.2003)

* DSU (22.09.2004)

* BDS (01.10.2004)

* VdRBW (09.10.2004)

(Quelle: FWR)

Und die alle haben in der Zwischenzeit keine Vereinsmeisterschaften, Landesmeisterschaften usw. durchgeführt? Haben sich die Mitgliedsvereine dieser Verbände fortwährend und andauernd strafbar gemacht? Oder hat z.B. der DSB seine Wettkämpfe nach BDMP-Reglement geschossen? :grlaugh: Glaubst du das wirklich? Wo leben wir denn! :gaga:

Sorry, Chris, aber da machst du dir Gedanken um Probleme, die gar keine sind.

Geschrieben

Wo leben wir denn! :gaga:

Sorry, Chris, aber da machst du dir Gedanken um Probleme, die gar keine sind.

339640[/snapback]

Dann schau mal in AWaffV hier § 9 . (hier im thread unter Schiessordnung)

Darauf berufen die sich bei der Waffenbehörde.

Ich würde nicht danach fragen, wenn ich nicht selbst schon in eine Kontrolle geraten wäre, bei einen Schiessen ohne genehmigte Schiesssportordnung.

Dies hat mir gereicht.

Die öffentlichen sind sich scheinbar einig uns noch mehr zu kontrollieren , sonst hätten sie ja wohl keine Ausnehmegenehmigung erteilt.

chris29

Geschrieben
Wo leben wir denn! :gaga:

Sorry, Chris, aber da machst du dir Gedanken um Probleme, die gar keine sind.

339640[/snapback]

Dann schau mal in AWaffV hier § 9 . (hier im thread unter Schiessordnung)

Darauf berufen die sich bei der Waffenbehörde.

Ich würde nicht danach fragen, wenn ich nicht selbst schon in eine Kontrolle geraten wäre, bei einen Schiessen ohne genehmigte Schiesssportordnung.

Dies hat mir gereicht.

Die öffentlichen sind sich scheinbar einig uns noch mehr zu kontrollieren , sonst hätten sie ja wohl keine Ausnehmegenehmigung erteilt.

chris29

339693[/snapback]

Hallo Chris,

ich kann dem Völker nur beipflichten! So schlecht sieht es nun doch nicht aus, wie Du denkst! Du bekommst zwar auf Basis einer nicht genehmigten Schießsportordnung keine Waffen genehmigt- aber so lange Du nicht mit Waffen schießt, die im Waffengesetz zur Verwendung beim Schießsport verboten sind passiert Dir nichts! Allerdings würde ich mich an Deiner Stelle um die Frage des Versicherungschutzes (gesetzliche HAftpflicht!) kümmern!

Nur zu Deiner Info: Wir führen als erster und einziger reinrassiger Schwarzpulververband Deutschlands schon seit 2003 diverse Meisterschaften auf Basis einer nicht genehmigten Sportordnung durch und werden auch in Zukunft dafür sorgen, dass auch ausserhalb genehmigter Schießsportordnungen Wettkämpfe ausgetragen werden - auch wenn wir demnächst über unseren Dachverband VDS über eine (zusätzliche) genehmigte Sportordnung verfügen werden. Das eine schließt ja das andere nicht aus.

Allerdings sind alle SPI-Mitglieder über uns europaweit gesetzlich haftpflichversichert und bei uns darf niemand an Wettkämpfen oder offenen Meisterschaften mitschießen, der als Nicht SPI-Mitglied keine Tagesversicherung abgeschlossen hat. Viele Landesverbände versichern nur die bei Ihnen in genehmigten Sportordnungen abgebildeten Diziplinen. Da bei uns in der SPI auch Waffen mit Luntenzündung geschossen werden, dürfte es schwer fallen, eine Versicherung im Training über einen anderen Verband abzuleiten, denn Luntenzündung, Modellkanonen und Zündnadelgewehre gibt es - wettkampfmäßig und überregional im Rahmen internationaler Meisterschaften geschossen - nun mal nur bei der SPI - zumindest was Training und Wettkampf innerhalb von Deutschland anbetrifft!

Gruß

Helmut

PS: Die gesetzliche Regelung findest Du sogar im von Dir zitierten §9 der AWaffV unter (3) ...

"....o d e r (!!!!)

3. es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach §6 Abs. 1 handelt."

Schau also zu, dass Du dieses Kriterium erfüllst und zusätzlich noch den §7 einhältst und (last but not least!) für ausreichenden Versicherungschutz im Kontext mit der gesetzlichen Haftpflicht gesorgt ist , dann ist es im Wesentlichen schon in Ordnung, wenn Du auch außerhalb genehmigter Sportordnungen Dein Hobby betreibst!

Den Herren, die Dir da Schwierigkeiten bei der Kontrolle gemacht haben solltest Du klar und deutlich machen, dass der Gesetzgeber an der entscheidenden Stelle ein "oder" und kein "und" gesetzt hat, damit ist alles ok, so lange Du nicht mit Waffen schießt, die in §6 Abs 1 aufgelistet sind. Ja der Teufel sitzt oft im kleinsten Detail... in diesem Fall war das Wörtchen "oder" statt einem "und" das Zünglein an der Waage..

Gruß Helmut

Geschrieben
Schau, der erste Verband wurde erst Monate nach dem Inkrafttreten des neuen WaffG anerkannt und seine Sportordnung "genehmigt". Um genau zu sein, Stand heute:

* BDMP (06.10.2003)

* DSB (07.11.2003)

* DSU (22.09.2004)

* BDS (01.10.2004)

* VdRBW (09.10.2004)

(Quelle: FWR)

Kleine Ergänzung am Rande: Kyffhäuserbund (30.03.2005)

:glare:

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