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IGNORED

Schreiben an die Landesvorsitzenden NRW


steven

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Hallo,

ich habe mir die Mühe gemacht, ein Schreiben zu formulieren, dass ich morgen an die Landesvorsitzenden der 4 maßgeblichen Parteien NRW rausschicken werde. Die Antworten - falls welche kommen - werde ich hier einstellen. Nachahmung wird empfohlen.

Steven

Landtagswahl am 22. Mai 2005

Sehr geehrter

am 22. Mai sind Landtagswahlen NRW. Um für diesen Tag eine Entscheidung zu treffen, bitte ich Sie, mir Ihre politische Aussage zum Thema legaler Waffenbesitz in Deutschland mitzuteilen. Ich bin seit langen Jahren Sportschütze und Waffensammler. Dies bedeutet, dass ich absolut gesetzestreu bin und noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße von mehr als 60 Tagessätzen zur Folge hat, begehen darf, ohne dass mir die Zuverlässigkeit abgesprochen wird. Die bisherige Tendenz, wobei NRW sich besonders restriktiv hervortut, den legalen Waffenbesitzern das Leben aus populistischen Gründen schwer zu machen ohne irgendeine Verbesserung der Sicherheit zu erreichen, geht bei einigen Politikern ja dahin, ungeachtet der Gefährdung von tausenden von Arbeitsplätzen in der Waffenindustrie und sogar gegen den Willen des Gesetzgebers, den Schießsport soweit wie möglich einzuschränken, ja sogar unmöglich zu machen. Nachfolgend einige Beispiele, die ich gerne auf Nachfrage ausführlicher und beweisfähig darlegen kann.

In der heißen Phase der Novellierung des Waffenrechtes 2002 forderten einige MdB, allen voran der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Herr Dieter Wiefelspütz, ein Nachschaurecht im Waffengesetz zu etablieren. Dieses weit über das Polizeigesetz hinausgehende Recht sollte ein anlaßloses Betretungsrecht der Wohnung ermöglichen. Die Formulierung wurde so gewählt, dass noch nicht einmal ein begründeter Verdacht vorliegen mußte, um die Nachschau zu jeder Tages- und Nachtzeit, sogar durch gewaltsames Öffnen der Eingangstüren, durchführen zu können. Artikel 13 im Grundgesetz (Unverletzbarkeit der Wohnung) sollte für diesen speziellen Fall zurechtgebogen werden. Ca. 4 Millionen legale Waffenbesitzer hätten mit nächtlichem Besuch oder aufgebrochenen Wohnungstüren nach ihrem Urlaub rechnen müssen. Diese Forderung erinnert mich sehr an die dunkle Vergangenheit Deutschlands, die im Westen 1945 und im Osten 1989 zu Ende ging.

Auch andere faschistoide Aussagen, die sporadisch von Ministerialbeamten zur Gängelung von legalen Waffenbesitzern angewandt werden, lassen mich als Demokrat aufhorchen. Als Beispiel aus dem Land Brandenburg ein Brief vom Polizeipräsidium Potsdam Staatspräsidium 5 Herr Breidenbach bzgl. Kritisierung der Erlaubnis einer Waffenbörse, der den Handel als „generell sozialschädlich“ bezeichnet. Der darin angegebene § 35 Waffengesetz wurde fast wörtlich aus dem Reichswaffengesetz übernommen und sollte ursprünglich deutschen Waren den Vorzug vor ausländischen geben. Dieser Paragraph wird weiterhin freudig von den zuständigen Ministerialbeamten angewandt (siehe Zerschlagung Waffenbörse Dortmund).

Ein weiteres Beispiel für die Außerachtlassung des Willens des Gesetzgebers ist der Runderlass vom 17.10.2003 (n. v.) – 44.3-2600 (neu), unterzeichnet von Herrn Dr. Steegmann, Innenministerium NRW. Darin gibt er an die ihm unterstehenden Behörden die Anweisung, bar jeder gesetzlichen Voraussetzung und gegen den Willen des Gesetzgebers, den § 14 Absatz 4 WaffG so auszulegen wie kein Jurist und klar denkender Mensch diesen Paragraph verstehen kann. Auf Telefonate und Briefe antwortet er, er hält sich an den Grundsatz so wenig Waffen wie möglich ans Volk und wem das nicht paßt, dem steht der Klageweg offen.

Den gleichen Weg, nur sehr offen, zeigte Ministerialrat Jürgen Brenneke, BMI Waffenrechtsreferent in seinem Entwurf des Waffenrechts in einem Ausschnitt aus § 8. Darin formulierte er:

„Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letztlich gar zur Tötung eines Rechtsbrechers führen kann.“

Dass dieser Satz nicht die Verfehlung eines einzelnen ist, sondern in den Gehirnen der Bürokratie fest etabliert scheint, zeigt eine ähnliche Begriffsbestimmung im Entwurf der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz vom 25.01.2005 in § 1, 1.1, Abs. 3.

Wieviel Angst muss unsere Regierung vor ihren Bürgern haben, speziell vor den am meisten durchleuchteten legalen Waffenbesitzer, um sie solchen Restriktionen zu unterwerfen. Traditionelle Demokratien, wie z. B. die Schweiz, bringen ihren gesetzestreuen Bürgern mehr Vertrauen entgegen und fahren sehr gut damit. In keinem Land der Erde hat die Gewaltkriminalität nach einem Waffenverbot abgenommen.

Die Geschichte hat gezeigt, dass nicht der Missbrauch von Waffen durch Einzelne die Gesellschaft gefährdet, sondern der immer wiederkehrende Machtmissbrauch des Staates. Eine starke Demokratie wird hoffentlich verhindern, dass sich die Geschichte wiederholt. Doch charaktervolle, verantwortungsbewusste Staatsbürger, ohne die eine Demokratie kaum denkbar ist, erhält man sicher nicht dadurch, dass man sie als potenzielle Verbrecher behandelt. Verantwortung gegenüber den Mitmenschen lernt man nicht durch den Versuch einer misstrauischen Obrigkeit, alle Gefahren und Versuchungen von einem fernzuhalten. Dem mündigen Bürger muss Vertrauen und Selbstverantwortung entgegengebracht werden. Ein Generalverdacht und Restriktionen, teilweise ohne Gesetzesgrundlage, sind der falsche Weg.

Sehr geehrter Herr ..., in meinem Brief habe ich einige Punkte angerissen, die Sie in Anbetracht der Vielzahl Ihrer Aufgaben wahrscheinlich nicht kennen und wäre erfreut, wenn Sie mir in einem persönlichen Gespräch die Möglichkeit geben würden, Ihnen diese näher zu erläutern. Ich erwarte eine Antwort von Ihnen und setze voraus, dass Sie damit einverstanden sind, dass diese Antwort genauso wie mein Brief im Internet von mir veröffentlicht wird, um sehr vielen legalen Waffenbesitzern zugänglich gemacht zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

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grosses lob für dein engagement, aber wenn du meine ehrliche meinung zum brief hören willst: ich finde ihn teilweise etwas krass formuliert... hitzköpfige formulierungen wie "faschistoid" qualifizieren so einen brief gerne mal für die ablage p.

die schweiz taugt bei deutschen politikern auch nicht als beispiel. ist ja "nicht mal ein eu land".

ich bin der meinung, man darf sowas nicht so radikal formulieren, denn das führt nur zu einer blockade beim empfänger.

eine argumentation muss für den empfänger nachvollziehbar sein, und darauf hat das vokabular einen entscheidenden einfluss. der empfänger darf auch nicht das gefühl haben, dass ihm hier jemand schreibt, der eine wesentlich andere politische einstellung hat.

aber das ist eher so ein "zwischen den zeilen"-problem.

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... aber ein Politiker muß auch eine etwas harte und trockene Sprache aushalten und darauf sachlich reagieren können ... :unsure:

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was er muss, steht hier ja nicht zur debatte...

wir wollen ja was von denen, nämlich dass sie über diese problematik mal nachdenken. da bringt es gar nichts, im recht zu sein oder von dem politiker zu verlangen, dass er "kritik vertragen" muss.

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Hallo

nett das ihr meinen Brief gelesen habt und Kritik anbringt. Ein Brief wird selbstverständlich abgebügelt und nicht zur Kenntnis genommen. Egal wie er formuliert ist. Wenn viele schreiben, ganz nach der jeweiligen Fasson, werden sie nachdenklich. Also, macht hin. Zum "faschistoid": ich stelle sie in die Ecke, in die sie gehören.

Es ist nur immer schade, wenn man von den zustandigen Stellen hört, dass mal ein oder zwei Briefe eingegangen sind, und deshalb ja kein Handlungsbedarf besteht.

Steven

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Dies bedeutet, dass ich absolut gesetzestreu bin und noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße von mehr als 60 Tagessätzen zur Folge hat, begehen darf, ohne dass mir die Zuverlässigkeit abgesprochen wird.

Ähem: Dein Engagement in Ehren, aber mit diesem Satz hast Du Dich meines Erachtens etwas weit aus dem Fenster gelehnt. Wo steht das ? :huh:

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@ SB

an meinem Sachkundelehrgang im Dezember waren die "> 60 Tagessätze" auch eine der Definitionen, die eine Zuverlässigkeit in Frage stellen.

Aber nagelt mich jetzt bitte nicht fest, ob eine Ordnungwidrigkeit eine derartige Strafe nach sich ziehen kann, oder ob's dann schon ein Straftatbestand ist.

Gibt's da schon wieder neue Richtlinien ?

(nicht, daß ich irgendwelche Limits austesten möchte, keine Sorge !)

Viele Grüße,

Ingo

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Zum "faschistoid": ich stelle sie in die Ecke, in die sie gehören.

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kannste gerne machen, aber wenn man etwas erreichen und jemanden überzeugen will, dann redet man IMHO etwas anders mit den leuten.

aber wie gesagt, dies nur als kleine kritik... ich dachte, den brief hättest du auch dafür reingestellt.

auf jeden fall gehörst du nicht zu den "bringt ja eh nix"-meckerern, von denen es leider zu viele gibt!

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Hallo Sachbearbeiter

wieviel sind denn nu? Noch kann ichs korrigieren.

Steven

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Steven: Ordnungswidrigkeit und Straftat ist ein "kleiner", aber feiner Unterschied. <_<

Straftaten werden bei Verhängung einer Geldstrafe mit Tagessätzen geahndet, Ordnungswidrigkeiten hingegen mit Geldbußen nach Bußgeldkatalog. xy Tagessätze Bußgeld gibt es nicht.

Dachte, das wäre allgemein bekannt. :unsure:

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Hallo

Kritik ist erwartet und erwünscht. Da ich kein Diplomat bin, eher die andere Fraktion, habe ich den Brief auf die Art gestaltet.

Unsere Stärke liegt in der Masse. Wir müssen denen mal Mitteilen, dass wir eine Menge Wähler sind.

Steven

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....der Hinweis auf Potsdam ist bei einer Anfrage zur Landespolitik auch sachlich unpassend........

Finde ich nicht, es geht ja im Schreiben um die grundsätzliche Gängelung des legalen Waffenbesitzers.

Gruß Joe

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Finde ich nicht, es geht ja im Schreiben um die grundsätzliche Gängelung des legalen Waffenbesitzers.

Gruß Joe

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Er schreibt an die Landesvorsitzende in NRW mit Fragen zur Landespolitik, was sollen die zur Politik in anderen Ländern sagen.

Meine Meinung kein Streit bitte.

Karl

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Hallo

Unsere Stärke liegt in der Masse. Wir müssen denen mal Mitteilen, dass wir eine Menge Wähler sind.

Steven

337993[/snapback]

Ich möchte an dieser Stelle nochmals ausdrücklich an unsere Aktionen im Jahr 2002 erinnern, die wir damals gestartet haben. Das engagement ist nachdrücklich zu begrüßen, das Ergebnis wird sein, dass es überhaupt nichts bringen wird.

Wir haben damals BUNDESWEIT gearbeitet und recht schnell war klar, dass so gut wie alle MdB Formbriefe Ihres fachreferats, ergänzt mit persönlichen Anmerkungen, versandt haben.

Einen wirklichen Erfolg hatten wir damals mit der Veranstaltung für die Bundestagsabgeordneten. Es ist nun leider zu spät, aber ich würde Dir empfehlen, sofern Du nicht alleine bist, soetwas für die Abgeordneten durchzuführen und einmal die "Sorgen und Nöte" der Sportschützen (Sammler, Jäger etc.) darzustellen.

Lass sie einmal mitmachen beim Training. Das persönliche Gespräch bringt oftmals mehr wie ein Brief. Du musst immer unterstellen, dass der Abgeordnete den Du ansprichst überhaupt keine Ahnung von der komplexen Materie hat. Entweder verschwindet das Schreiben im Schredder, ober aber im besten Falle kommt ein "Formbrief".

Was den Ton anbelangt, nunja, da konnten wir auch unsere Erfahrungen sammeln, ich habe seinerzeit einen offenen Brief an den "grünen Pausenclown" CEM ÖZDEMIR auf der HP der Grünen im Deutschen Bundestag eingestellt und was das schöne drann war, er blieb bis fast zur Wahl drinn und hatte über 65.000 Zugriffe. Übrigens auch viele Kommentare von Grünen die das Verhalten eines Herrn Özdemir nicht ganz so Richtig gefunden haben.

Manchmal ist er also angebracht, nur mit einem disqualifizierst Du Dich völlig, wenn Du davon sprichst, dass Du Deine Wahlentscheidung von einem liberalen Waffenrecht abhängig machst, lass diese "Drohung" weg, es wird aus den bisherigen Erfahrungen auf Bundesebene eher das Gegenteil bringen.

Aber dennoch, viel Glück bei der Aktion

Gruß :icon14:

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Ich möchte an dieser Stelle nochmals ausdrücklich an unsere Aktionen im Jahr 2002 erinnern, die wir damals gestartet haben. Das engagement ist nachdrücklich zu begrüßen, das Ergebnis wird sein, dass es überhaupt nichts bringen wird.

Wir haben damals BUNDESWEIT gearbeitet und recht schnell war klar, dass so gut wie alle MdB Formbriefe Ihres fachreferats, ergänzt mit persönlichen Anmerkungen, versandt haben.

Soooo wirkungslos waren die 2002-er E-mail und Schneckenpostaktionen nun auch wieder nicht!

Zumindest hatten sie auch die letzte MdB-Hinterbänkler-Schnarchnase, die sonst einfach immer dann "Ja" oder "Nein" sagt, wenn es die Fraktionskollegen auch tun, aufgeweckt und daran erinnert, daß da doch "was mit den Waffen" im Busch ist.

Wenn diese Aktionen nicht so gelaufen wären, hätten die Politruks gedacht, daß die große Mehrheit ja mit einem Waffenrecht à la Brenneke einverstanden ist, weil man ja kein entsprechendes Feedback aus den Volk vernommen hätte.

Grundsätzlich meine ich, daß - besonders vor Wahlen - Anfragen an Politiker in Sachen liberales Waffenrecht immer nützlich sind. Immerhin rufen wir uns so mal wieder in Erinnerung.

GRUß

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Soooo wirkungslos waren die 2002-er E-mail und Schneckenpostaktionen nun auch wieder nicht!

338195[/snapback]

Ja, stimmt schon, aber nur weil es hier die Masse machte. Bei Aktionen die eben nicht flächendeckend durchgeführt werden, sondern Einzelaktionen darstellen, habe ich durchweg positive erfahrungen gemacht wenn man diese als Infoveranstaltungen auslegt.

Das waren damals ja tausene von Mails täglich. Auch wenn die bestimmt keiner mehr gelesen hat, zeigte es aber doch deutlich wieviel "Wählerpotential" da offensichtlich dahinter steckt.

Zudem ist dies eine Landtags- und keine Bundestagswahl. Das Argument, dass das WaffG ein Bundesgesetz und kein Landesgesetz ist und Bla Bla Bla....ist leider im Härtefall, wenn den geehrten Herrschaften gar nix mehr einfällt, als letztes Argument zu zutrauen.

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Ich kann nur jeden NRW-ler hier ermuntern, seinem/ihrem MdL einen Brief oder eine E-mail zukommen zu lassen.

Die brutal krasse Sofortwirkung wird dadurch sicherlich nicht eintreten, aber Ihr wißt ja:

Steter Tropfen höhlt das Politikerhirn!

Natürlich ist es ungleich wirkungsvoller, am 22.05. sein Kreuzchen an der richtigen Stelle auf dem Wahlzettel zu machen, damit Fritzchen B. ENDLICH in den unverdienten aber notwendigen Ruhestand geschickt wird!!! :pissed:

GRUß

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Ich kann nur jeden NRW-ler hier ermuntern, seinem/ihrem MdL einen Brief oder eine E-mail zukommen zu lassen.

Die brutal krasse Sofortwirkung wird dadurch sicherlich nicht eintreten, aber Ihr wißt ja:

Steter Tropfen höhlt das Politikerhirn!

Natürlich ist es ungleich wirkungsvoller, am 22.05. sein Kreuzchen an der richtigen Stelle auf dem Wahlzettel zu machen, damit Fritzchen B. ENDLICH in den unverdienten aber notwendigen Ruhestand geschickt wird!!!  :pissed:

GRUß

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:021: So isses Richtig! :P

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:021:  So isses Richtig! :P

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Das wäre ja eine Katastrophe, den gewissen Herrn in den Ruhestand zu versetzen.

Immerhin hat er sich doch als "besonders fähig" hervorgetan.

Man munkelte sogar, daß er unseren IM Schily beerben würde. ^_^

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  • 4 Wochen später...

Hallo

am Montag habe ich mal wegen Antworten nachgefragt.

Ergebnis: SPD: Kommt noch. Wussten aber nicht um was es geht.

Grüne: Baten um eine Kopie. Persönlich vorbeigebracht.

Man versprch mir, es Frau Höhn vorzulegen.

FDP: Riefen zurück und sagten, es wäre an Herrn Engels

weitergeleitet worden. Baten mich um Gedult wg. der

Wahl. Danach würde ich einen pers. Termin mit Herrn

Engels bekommen.

CDU: Gestern erhielt ich ein Schreiben. Ist zwar individuell

abgefasst worden aber trotzdem nichtgssagend.

Deshalb erspar ich mir das abtippen. Herr Watzlawek

sagte mir auch einen pers. Teremin zu.

Steven

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

eine Antwort von der Staatskanzlei NRW, bearbeitet durch Herrn Kracks:

Sehr geehrter Herr ...,

Herr Ministerpräsident Steinbrück dankt Ihnen für Ihren Brief vom 11.04.2005. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Mit Ihrem Brief monieren Sie das seit dem 1. April 2003 geltende Waffenrecht als überzogene Reaktion des Staates auf einzelne Ereignisse. Dieser Einschätzung vermag ich mich nicht anzuschließen. Vielmehr sehe ich in der seinerzeitigen Novellierung des Waffengesetzes einen Kompromiss zwischen den berechtigten Bedürfnissen der 4 Millionen Waffenbesitzer im Bundesgebiet und dem Schutzbedürfnis der 80 Millionen Bundesbürger vor einem unberechtigten Gebrauch von Waffen. Sofern Sie in Ihrem Brief fordern, dem mündigen Bürger müsse Vertrauen und Selbstverantwortung entgegengebracht werden, ist dem grundsätzlich beizupflichten. Jedoch findet dies seine Grenzen, wenn die Sicherheit der Gemeinschaft tangiert wird. Wie uns die Ermordung von nordrhein-westfälischen Polizisten im Streifendienst und das schreckliche Massaker von Erfurt leidvoll vor Augen geführt haben, gehen eben nicht alle Menschen so selbstverantwortlich mit ihren Freiheitsrechten um, wie Sie das offenbar tun.

Vor diesem Hintergrund hat sich Nordrhein-Westfalen bereits seit Mitte 2000 - also noch weit vor den schrecklichen Ereignissen in Erfurt - für eine Verschärfung des Waffenrechtes eingesetzt. Ziel war und ist es, die Anzahl der Waffen in der Bevölkerung deutlich zu senken. Hierzu hat die Novellierung des Waffenrechts sicherlich seinen Beitrag geleistet, etwa durch das Verbot von Wurfsternen und gefährlichen Messern.

Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hält sich bei der Auslegung und Anwendung des Waffenrechtsneuregelungsgesetzes eng an den Gesetzeswortlaut. Ich halte dies nicht nur für selbstverständlich, sondern auch für in der Sache angemessen und sehe daher keinen Anlass zur Beanstandung.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Kracks

Ich denke mal, der Mann ist offen und ehrlich. Waffennarren und Heuschrecken haben in Deutschland nichts zu suchen.

Steven

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...  etwa durch das Verbot von Wurfsternen ...

352054[/snapback]

Immer wieder diese Mär von den gefährlichen Wurfsternen :gaga:

Schon im Vorfeld der Novelle hat sich herausgestellt, dass diese Dinger noch nie in Verbindung mit einer Straftat aufgefallen sind.

Hat leider nix geholfen. Und nun argumentiert auch die NRW-Staatskanzlei mit diesem Schwachsinn.

Die sollten ihr Wissen mal mehr aus Fakten und weniger aus dem Fernsehen beziehen.

Und dann noch der Satz:

Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hält sich bei der Auslegung und Anwendung des Waffenrechtsneuregelungsgesetzes eng an den Gesetzeswortlaut.

Haben die eine andere Version als die, die wir kennen?

Naja, morgen Wahltag.

Kopfschüttelnd

Michael

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mmhh...

poliker mit fachwissen, egal bei welchem thema sind sehr selten anzutreffen...und es wird immer schlimmer...

...und ob es die anderen (parteien, politiker,...) besser machen werden... <_<:blink::closedeyes:

wo zum teufel ist die waffenlobby eigentlich? :confused:

gruß

viper... :gaga:

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