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IGNORED

Schießbuch: Pflicht die Ergebnisse einzutragen?


Morpheus

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Hallo,

ist es wahr, dass es (für Anfänger, sprich Personen die eine WBK beantragen wollen / drei Jahre nach Erteilung der ersten WBK) Pflicht ist die Schießergebnisse des Trainings ins Schießbuch einzutragen?

Mir wurde gesagt, dass dies Pflicht sei und ohne Ergebnisse ( => Verbesserung der Ergebnisse innerhalb eines Jahres) keine WBK mehr ausgestellt wird.

Irgendwie kommt mir das komisch vor. Vor allem die Begründung "Schießen ist Leistungssport, daher muss eine Verbesserung der Leistung unbedingt nachgewiesen werden."

Also, muss ich die Ergebnisse eintragen?

Es ist ja nicht so, dass ich ein Problem damit hätte, ich trage auch meine Ergebnisse ein um eine Leistungssteigerung zu sehen . Ich würde nur gerne wissen ob es lt. Gesetz / Behörde (bzw. Verband) gefordert wird, oder ob mir da mal wieder jemand Stammtischwissen aufgetischt hat.

Morpheus

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Hi Morpheus!

Ich führe seit fast drei Jahren ein Schießbuch und habe nur jeweils die Wettkampfergebnisse eingetragen.

Auf der letzten LM sagte man mir beim abstempeln, dass ich bitte keine Ergebnisse eintragen soll, da dies sonst von den Behörden auch :mad1: noch eingefordert wird.

Ich musste auch darüber nachdenken, und schreib mir die Wettkampfergebnisse woanders auf.

Bei meiner Beh. ist es (noch) nicht gefordert und eine Nachweispflicht der Ergebnisse kann ich in den Gesetzestexten nicht finden.

Gruß Sepp

Zusatz: Die Info über das "lieber-nicht-eintragen" kam vom Verband direkt.

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Danke.

Immer wieder schön was einem als Anfänger für Sachen aufgetischt werden. :glare:

Morpheus

P.S.

Ach ja, der Verband der dies fordert (lt. der Person die mir das erzählt hat) ist der VdRBw... Egal, dann beantrage ich meine erste WBK über den BDS.

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. Ich würde nur gerne wissen ob es lt. Gesetz / Behörde (bzw. Verband) gefordert wird, oder ob mir da mal wieder jemand Stammtischwissen aufgetischt hat.

Morpheus

335146[/snapback]

Kommt drauf an welchen Verband Du meinst.

Deine Story höre ich jetzt zum 2. mal. Das erste mal war vorgestern im Training wo jemand behauptet hat die Reservisten verlangen das jetzt damit man eine "Leistungssteigerung" erkennen kann.

Jetzt könnte man meinen Ihr seid dem selben GErücht aufgesessen. Aber ich/wir sind aus Bayern und Du aus Schwaben :confused::confused:

Sind hier weitere Reservisten? Ist da was im Busch?

Edit: Uiiii schau mal auf die Uhr wann DU dein PS geschrieben hast und wann ICH das mit den Reservisten geschrieben hab. Also LänderÜBERGREIFEND :confused::crying:

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Hmm, im BdMP-Schießbuch gibt es eine Spalte "bestes Tagesergebnis". Was auch immer das heißt. Ich trage da immer mein Trainingsergebnis der geschossenen Disziplin ein, und wenn ich´s nicht ermittelt habe, ein "ohne Wertung".

Weder stört sich jemand an der Eintragung (es gibt die Spalte ja), noch hat die Eintragungen - andererseits - der Verband jemals eingefordert (gibt auch etliche BdMP´ler, die nichts eintragen; ohne Folgen).

Eine waffenrechtliche Erfordernis, einen Leistungsnachweis (Leistungssteigerung) zu führen, halte ich auch für eine Stammtischparole.

Gruß,

karlyman

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Hallo,

ist es wahr, dass es (für Anfänger, sprich Personen die eine WBK beantragen wollen / drei Jahre nach Erteilung der ersten WBK) Pflicht ist die Schießergebnisse des Trainings ins Schießbuch einzutragen?

Mir wurde gesagt, dass dies Pflicht sei und ohne Ergebnisse ( => Verbesserung der Ergebnisse innerhalb eines Jahres) keine WBK mehr ausgestellt wird.

...

335146[/snapback]

Was steht denn in Eurer Schiesssportordnung? :confused: Der VdRBw z.B. hat für Mitglieder, die noch keine 3 Jahre eine WBK haben, die Pflicht ein Schiessbuch zu führen in die SSpO geschrieben. :016:

Dein

Mausebaer :unsure:

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Hmm, im BdMP-Schießbuch gibt es eine Spalte "bestes Tagesergebnis".

335162[/snapback]

Genau da sollte ich mal lieber nix mehr eintragen, damits nicht irgendwann mal eingefordert wird.

Mein SB interessiert sich überhaupt nicht dafür. Weil er keinen Maßstab dafür hat.

Aber was soll das: Einerseits Spalte im Buch/Andererseits NIX eintragen? :gaga:

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drei Jahre nach Erteilung der ersten WBK

335146[/snapback]

Meines Wissens, kann die Behörde eine Überprüfung bei "neuen" WBK-Inhabern durchführen, wenn der Schütze "unangenehm" auffällt. Aber auch hier: keine Schießergebnisse. Dies ist nicht gefordert.

Gruß

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Naja, beim VdRBw wundert mich sowieso gar nichts mehr.

Stichwort: Sicherheitsunterweisung

Wer keine Unterweisung bekommen hat ist nicht mehr schießberechtigt!

Da war man Soldat und hat mit Waffen zwischen 5,56mm und 155mm geschossen, war auf dem Unteroffizierslehrgang, hat anderer Leute Kinder durch den Wald gescheucht und an Waffen ausgebildet (Gruppenführer Grundausbildung) und dann darf man beim Reservistenverband nicht mehr schießen wenn man keine "Unterweisung" bekommen hat. :gaga:

Der VdRBw z.B. hat für Mitglieder, die noch keine 3 Jahre eine WBK haben, die Pflicht ein Schiessbuch zu führen in die SSpO geschrieben.

:confused: Mir wurde erzählt (vom VdRBw), dass das Waffengesetz dies fordert. Habe daher auch nie nachgefragt ob der BDS dies auch vorsieht... :unsure:

Morpheus

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Kann ich mir nicht vorstellen, daß so etwas gefordert wird. Es wird gefordert, einen Nachweis der Teilnahme am Schießen zu führen. Ein Schießbuch wird z.B. vom RSB empfohlen (klar, die vertickern das Teil ja auch), jedoch ist mir bis jetzt über die Form des Nachweises nichts genau definiertes bekannt. Wenn ich also meine eigene Schießkladde führe und da keine Spalte fürs Ergebnis habe, werde ich auch keines eintragen.

Ich lasse mich jedoch gerne eines besseren belehren, wenn jemand etwas konkreteres darüber weis.

Gruß

KMD

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Meines Wissens, kann die Behörde eine Überprüfung bei "neuen" WBK-Inhabern durchführen, wenn der Schütze "unangenehm" auffällt. Aber auch hier: keine Schießergebnisse. Dies ist nicht gefordert.

Gruß

335168[/snapback]

Das WaffG sieht vor, daß der Gesetzgeber eine Regelüberprüfung eines Schützen bis zu drei Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis durchführen kann. Dabei ist es unerheblich, ob der Schütze "unangenehm" auffällt oder nicht.

Gruß

Klaus

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Ich lasse mich jedoch gerne eines besseren belehren, wenn jemand etwas konkreteres darüber weis.

Gruß

KMD

335172[/snapback]

Naja, irgendwas ist da anscheinend doch im Busch. Mein Kollege hat noch irgendwas erzählt dass gewisse Waffen (waren es Kurzwaffen??) nicht eingetragen werden dürfen. Oder so ähnlich..?? Ich hab nicht richtig zugehört weil immer wieder jemand was neues weis :016:

Mir reicht es mich mit MEINEN Verbänden auszukennen.

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Naja, irgendwas ist da anscheinend doch im Busch. Mein Kollege hat noch irgendwas erzählt dass gewisse Waffen (waren es Kurzwaffen??) nicht eingetragen werden dürfen. Oder so ähnlich..?? Ich hab nicht richtig zugehört weil immer wieder jemand was neues weis :016:

Mir reicht es mich mit MEINEN Verbänden auszukennen.

335174[/snapback]

Also am besten, soviel wie nötig und sowenig wie möglich.

Gruß

Klaus

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Das WaffG sieht vor, daß der Gesetzgeber eine Regelüberprüfung eines Schützen bis zu drei Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis durchführen kann. Dabei ist es unerheblich, ob der Schütze "unangenehm" auffällt oder nicht.

Gruß

Klaus

335173[/snapback]

Hallo Klaus!

4.4 Bei Sammlern, Jägern und Sportschützen findet die Überprüfung des Bedürfnisses nur bei der Ersterteilung statt. Ohne konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch findet nach drei Jahren keine Bedürf-nisprüfung mehr statt. Im Falle von Jägern und Sportschützen, die diese Ei-genschaften durch Lösen von Jagdscheinen oder den Fortbestand der Mit-gliedschaft im Schießsportvereinnachweisen können, wird gemäß § 8 Abs. 2 regelmäßig der Fortbestand des Bedürfnisses für ordnungsgemäß erworbe-ne Waffen unterstellt.

4.3 Einer Regelüberprüfung des Bedürfnisses bedarf es nicht für Jäger und Sportschützen, deren Bedürfnis vor dem 1. April 2003 geprüft worden ist (s. Altbesitz-Übergangsregelung § 58).

Gilt ja noch nicht! :D

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EINE der Kriterien für einen anerkannten Verband ist die Verpflichtung desselben, Aufzeichnungen über die regelmäßige Ausübung des Schießsports von Mitgliedern zu führen , die noch keine drei Jahre im Besitz einer WBK sind.

Form und Inhalt der Erfassung sind nicht besonders geregelt - und das ist auch gut so :P

Mouche

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Gibt wohl den einen oder anderen Verein, in denen "Damals" viele Mittelständische Unternehmer und Geschäftsleute eingetreten sind, 6 Monate (Damals) geschossen hatten, sich einen .357er befürworten liesen, und dann nie wieder auf dem Schießstand gesehen wurden. Zugleich aber bei deren anderen Stammtischen dann Prahlen konnten "Ich habe auch einen .357er zuhause".

Dies sollte wohl nun dadurch unterbunden werden, das man den Behörden eine Möglichkeit einräumte, nach bis zu 3 Jahren nachzufragen, ob ein Neuling nun auch Aktiv schießt. Wichtig soll dabei nur sein, das man die noch in der Schwebe stehenden 18x Pro Jahr zum Training angetreten ist, nicht aber die Leistungen.

MFG

Markus

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Soweit ich informiert bin geht es hierbei um die über das Regelbedürfnis hinausgehenden Waffen (Regelbedürfnis lt. Sportordnung VdRBw 2 KW + 3 HA / Maximum 6 KW + 5 HA). In der Sportordnung ist ja klar geregelt das bei Erreichen eines gewissen Prozentsatzes (ich glaube 80%) der Ringe bestimmter Meisterschaften (z.B. der LM) ein höheres Bedürfnis bescheinigt werden kann. Es zählen auch Ergebnisse außerhalb der Meisterschaften. Als Nachweis dient der Eintrag im Schießbuch. Für genauere Infos müßte ich nachschauen bzw. nachfragen.

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Soweit ich informiert bin geht es hierbei um die über das Regelbedürfnis hinausgehenden Waffen...

335231[/snapback]

Nein, das stimmt so nicht. Es geht ganz generell darum ob das Bedürfnis weiter besteht oder nicht - die Waffen also geschossen werden und damit "regelmäßig" trainiert wird. Das bezieht sich grundsätzlich auf alle Waffen, nicht nur das Regelbedürfnis.

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Rhabarber Rhabarber... auch Breitensport ist ein legitimer Bedürfnisgrund, nicht nur Leistungssport. Ich habe noch nie Trainingsergebnisse in mein Schießbuch eingetragen, und die Behörde hat sich bis dato auch noch nicht dafür interessiert. Wenn sie das doch tut, soll sie mich halt nach meinen Urkunden fragen.

mfg

Trooper

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Rhabarber Rhabarber... auch Breitensport ist ein legitimer Bedürfnisgrund, nicht nur Leistungssport. Ich habe noch nie Trainingsergebnisse in mein Schießbuch eingetragen, und die Behörde hat sich bis dato auch noch nicht dafür interessiert. Wenn sie das doch tut, soll sie mich halt nach meinen Urkunden fragen.

mfg

Trooper

335277[/snapback]

Stimmt. Nuuur: Die Frage scheint hier nicht zu sein was die Behörde will oder meint. Da haben wir zumindest IM GESETZ einen Anhaltspunkt :021:

Die Eingangsfrage ist aber ob die Reservisten hier eigenständige Regelungen haben.

So wie andere Verbände in anderen Dingen auch.

Die Behörde jedenfalls will KEIN ERGEBNIS. Übrigens steht auf unserem Formblatt vom DSB/BSSB auch eine Spalte mit der Ringzahl in den Schiessnachweisen.

Manche tragen sie ein, manche lassen sie leer und ich (da eh lauter WETTKAMPFtermine; also durch VErband nachprüfbar) hab nur reingeschireben "gut" oder "schlecht".

Ich hab meine Bedürfnisse jedenfalls bekommen (4. und weitere KW)

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Für das Weiterbestehen des Regelbedürfnisses ist doch nur die regelmäßige Ausübung des Schießsports und nicht das Ergebnis wichtig. Wir tragen die Ergebnisse zwar ein ... aber alle tun das nicht. Wird auch nicht vom Verband oder der Behörde gefordert. Zumindest bisher noch nicht :blink: ! Aber sollte ich vom VdRBw ein Bedürfnis für mehr als 2 KW und 3 HA bescheinigt haben wollen muß ich das durch mein Schießbuch nachweisen! So läuft das auf jeden Fall bei uns. Es sind einige Schützen die nur 1 HA und /oder 1-2 KW haben und nie Ergebnisse eintragen. Vielleicht ist aber auch nur diese "Reform" noch nicht bis zu uns durchgedrungen. Soll ja anscheinend nur für WBK-Neubesitzer gelten ... schon alleine das wäre :gaga: . Warum sollen nur diese ihr weiterhin geltendes Bedürfnis nachweisen?

Werde mir heute mal die Sportordnung zu Gemüte führen und schauen ob diesbezüglich etwas drinsteht. Glaub ich aber nicht!

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Gibt wohl den einen oder anderen Verein, in denen "Damals" viele Mittelständische Unternehmer und Geschäftsleute eingetreten sind, 6 Monate (Damals) geschossen hatten, sich einen .357er befürworten liesen, und dann nie wieder auf dem Schießstand gesehen wurden. Zugleich aber bei deren anderen Stammtischen dann Prahlen konnten "Ich habe auch einen .357er zuhause".

Dies sollte wohl nun dadurch unterbunden werden, das man den Behörden eine Möglichkeit einräumte, nach bis zu 3 Jahren nachzufragen, ob ein Neuling nun auch Aktiv schießt. Wichtig soll dabei nur sein, das man die noch in der Schwebe stehenden 18x Pro Jahr zum Training angetreten ist, nicht aber die Leistungen.

MFG

Markus

335219[/snapback]

Genau wegen solcher Typen halte ich die Regelung nicht unbedingt für falsch :AZZANGEL: .

Wenn es einer nicht zum Super-Duber-Wettkampf-Spitzen-Schützen bringt - o.k. - auch beim Tennis wird nicht jeder zum zweiten "Bobele" -

wenn man sich aber Mühe mit einem "interessierten Anfänger" gegeben hat - und kaum hat er das eigene Eisen wird er nicht mehr gesehen - nö, so etwas will ich auch nicht unterstützen :chrisgrinst:

Mouche

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Genau wegen solcher Typen halte ich die Regelung nicht unbedingt für falsch  :AZZANGEL: .

Wenn es einer nicht zum Super-Duber-Wettkampf-Spitzen-Schützen bringt - o.k. - auch beim Tennis wird nicht jeder zum zweiten "Bobele" -

wenn man sich aber Mühe mit einem "interessierten Anfänger" gegeben hat - und kaum hat er das eigene Eisen wird er nicht mehr gesehen - nö, so etwas will ich auch nicht unterstützen  :chrisgrinst:

Mouche

335443[/snapback]

:icon14:

Dem kann man eigentlich nur beipflichten!

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