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IGNORED

Verstoß gegen 2/6 Regelung


verber

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich hab mir im Januar eine Waffe auf die grüne WBK und zwei Waffen auf die gelbe WBK gekauft. Das nur 2 Waffen pro Halbjahr auf die gelbe erlaubt sind ist mir klar, gilt das auch für die Summe gelb/grün.

Der Sachbearbeiter bei LRA hat beim anmelden nichts gesagt oder aber es nicht bemerkt.

Was kann passieren wenn es doch bermerkt wird z.B. in einem halben Jahr beim anmelden der nächsten?

:confused:

Geschrieben
Ich hab mir im Januar eine Waffe auf die grüne WBK und zwei Waffen auf die gelbe WBK gekauft. Das nur 2 Waffen pro Halbjahr auf die gelbe erlaubt sind ist mir klar, gilt das auch für die Summe gelb/grün.

Der Sachbearbeiter bei LRA hat beim anmelden nichts gesagt oder aber es nicht bemerkt.

Was kann passieren wenn es doch bermerkt wird z.B. in einem halben Jahr beim anmelden der nächsten?

:confused:

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Es gibt auch Sachbearbeiter, die der Meinung sind, daß 2/6 nur auf Grün anzuwenden ist :AZZANGEL:

Da die Frage noch nicht endgültig entschieden ist, kannst Du davon ausgehen, daß Dein SB es genau so sieht und fertig :D .

Ob Du jetzt allerdings durch erneuten, sofortigen Neukauf weiterer Waffen "Dein Glück" herausfordern solltest, bezweifle ich mal :cool3: .

Ich würde da jetzt 6 Monate warten - nur zur Vorsicht - und dann auch nur eine Waffe kaufen und anmelden - auch nur zur Vorsicht :P

Mouche

Geschrieben
Ich hab mir im Januar eine Waffe auf die grüne WBK und zwei Waffen auf die gelbe WBK gekauft. Das nur 2 Waffen pro Halbjahr auf die gelbe erlaubt sind ist mir klar, gilt das auch für die Summe gelb/grün.

Der Sachbearbeiter bei LRA hat beim anmelden nichts gesagt oder aber es nicht bemerkt.

Was kann passieren wenn es doch bermerkt wird z.B. in einem halben Jahr beim anmelden der nächsten?

:confused:

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Also ich habe gehört, dass bei Dir dann die neue 3/6 Regelung greift; das bedeutet, dass Du ab sofort jedes Halbjahr 3 Waffen kaufen musst, da Du ja dies per Antrag so gewünscht hast, und bei Dir, nachdem Dein Antrag durchgegangen ist, eben dieses neue "Kaufverpflichtungsgesetz" greift.

Tut mir leid, aber so ist die bittere Wahrheit nunmal. :AZZANGEL:<_<

Geschrieben
Also ich habe gehört, dass bei Dir dann die neue 3/6 Regelung greift; das bedeutet, dass Du ab sofort  jedes Halbjahr 3 Waffen kaufen musst, da Du ja dies per Antrag so gewünscht hast, und bei Dir, nachdem Dein Antrag durchgegangen ist, eben dieses neue "Kaufverpflichtungsgesetz" greift.

Tut mir leid, aber so ist die bittere Wahrheit nunmal.  :AZZANGEL:  <_<

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:021::021:

Pfui IMI - Du sollst doch keine "Newbies" erschrecken :crying:

Geschrieben
Also ich habe gehört, dass bei Dir dann die neue 3/6 Regelung greift; das bedeutet, dass Du ab sofort  jedes Halbjahr 3 Waffen kaufen musst, da Du ja dies per Antrag so gewünscht hast, und bei Dir, nachdem Dein Antrag durchgegangen ist, eben dieses neue "Kaufverpflichtungsgesetz" greift.

Tut mir leid, aber so ist die bittere Wahrheit nunmal.  :AZZANGEL:  <_<

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Also wirklich,

ich musste hier, alleine im Keller sitzend, ein lautes WHA?!?! von mir geben,

und dann herzhaft lachen!!! :icon14::icon14::icon14:

der war echt gut!

Wolli

Geschrieben

Also Leute. Erst mal ein freundliches Hallo an Verber ! :D

Normalerweise muss man bezüglich der Mengenbeschränkung vor dem Erwerb einer dritten Waffe im 6-Monats-Zeitraum die Zustimmung der Waffenbehörde einholen, die diese im ein oder anderen Fall auch erteilen kann, da die Mengenbeschränkung oder das "Erwerbsstreckungsgebot" wie es so schön heißt nur "in der Regel" (bei Frauen also öfters mal :021: ) greift.

Wenn die Waffenbehörde den zusätzlichen Erwerb aber klaglos absegnet, muss man keine späteren Konsequenzen fürchten. Diese wird vielmehr die Registrierung verweigern, wenn sie der Ausnahme nicht zustimmt.

Ich gehe aber wie Mouche auch davon aus, dass die Waffenbehörde hier keinen Handlungsbedarf gesehen hat und bei der gelben WBK die o.g. Regelung nicht anwendet, was in Fachkreisen noch sehr umstritten ist.

Die Frage, wie ein Verstoß gegen das Erwerbsstreckungsgebot geahndet werden, finde ich aber interessant. Im Prinzip kann man daraus eine Straftat nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 WaffG ableiten (Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ohne Erlaubnis), zumindest wenn dem Erlaubnisinhaber die Einschränkung bekannt ist. Der Händler, der eine Waffe einträgt kann hingegen nicht wissen, wie viele Waffen der Kunde in den letzten sechs Monaten erworben hat und wenns von einer Privatperson stammt, trägt die Behörde die Waffe schlichtweg nicht ein. Hierzu würden mich weitere Meinungen interessieren... :P<_<

Geschrieben

Aus einer derzeit noch nicht einmal behördlicherseits geklärten Frage(siehe verschiedene Entwürfe der VwV) läßt sich aber sicher keine OWi oder gar Straftat "ableiten" :rolleyes: .

M.E. läßt sich da gar nichts machen, als schlimmstenfalls den Eintrag verweigern und Rückgabe/Einlagerung bei Berechtigtem anordnen - es gibt dafür nämlich nach meiner Kenntnis keinen straf-/bußgeldbedrohten Tatbestand.

EWB in Form der WBK lag vor - also ist § 52 Abs.3 Nr.2 WaffG nicht anwendbar - und eine Straf- bzw. Bußgeldandrohung wegen Verstoßes gegen das sgn. "Erwerbsstreckungsgebot" ist mir nicht bekannt.

Genaugenommen wäre eine Bußgeld- bzw. Strafbegründung wegen Nichtbeachtens einer "soll in der Regel" Bestimmung wohl eher ein Witz :chrisgrinst:

Die Formulierungen "es sollen(") in der Regel......" ist nun mal absolut nicht als "begründender" Tatbestand geeignet :P .

Die Formulierung ist schwammig, schlecht - eigentlich in dieser Form für ein Gesetz TOTAL ungeeignet :AZZANGEL:

Mouche

Geschrieben
Aus einer derzeit noch nicht einmal behördlicherseits geklärten Frage(siehe verschiedene Entwürfe der VwV) läßt sich aber sicher keine OWi oder gar Straftat "ableiten"  :rolleyes: .

M.E. läßt sich da gar nichts machen, als schlimmstenfalls den Eintrag verweigern und Rückgabe/Einlagerung bei Berechtigtem anordnen - es gibt dafür nämlich nach meiner Kenntnis keinen straf-/bußgeldbedrohten Tatbestand.

EWB in Form der WBK lag vor - also ist § 52 Abs.3 Nr.2 WaffG nicht anwendbar - und eine Straf- bzw. Bußgeldandrohung wegen Verstoßes gegen das sgn. "Erwerbsstreckungsgebot" ist mir nicht bekannt.

Genaugenommen wäre eine Bußgeld- bzw. Strafbegründung wegen Nichtbeachtens einer "soll in der Regel" Bestimmung wohl eher ein Witz :chrisgrinst:

Die Formulierungen "es sollen(") in der Regel......" ist nun mal absolut nicht als "begründender" Tatbestand geeignet  :P .

Die Formulierung ist schwammig, schlecht - eigentlich in dieser Form für ein Gesetz TOTAL ungeeignet  :AZZANGEL:

Mouche

324774[/snapback]

Absolute Zustimmung ! :gr1:

Geschrieben
Genaugenommen wäre eine Bußgeld- bzw. Strafbegründung wegen Nichtbeachtens einer "soll in der Regel" Bestimmung wohl eher ein Witz :chrisgrinst:

Die Formulierungen "es sollen(") in der Regel......" ist nun mal absolut nicht als "begründender" Tatbestand geeignet  :P .

Auch hier gilt: Wenn der Gesetzgeber es anders gewollt hätte, hätte er es auch anders formuliert. Die 2/6 Regel ist eben nur Richtlinie, die einen gewissen Ermessenspiellraum lässt. 2 Waffen im Halbjahr = 8 Waffen in 2 Jahren = 100 Waffen in 25 Jahren, wie auch immer.

Im Übrigen sind die meisten Sachgbearbeiter ganz normale Menschen und es fällt niemandem ein Edelstein aus seiner Krone, sein Anliegen in einem vernünftigen Gespräch vorzutragen.

Bela

Geschrieben

So ne 3/6 Regelung würde mir schon gefallen :D:D:D aber da hätte wohl mein Finanminister was dagegen :wacko:

Naja ich werde wohl mit dem nächsten waffenkauf sicherheitshalber etwas länger warten, der noch freie Voreintrag auf der grünen gilt ja noch fast ein Jahr und außerdem gibt der Geldbeutel momentan eh nicht mehr her.

Geschrieben
So  ne 3/6 Regelung würde mir schon gefallen :D  :D  :D  aber da hätte wohl mein Finanminister was dagegen :wacko:

Naja ich werde wohl  mit dem nächsten waffenkauf sicherheitshalber etwas länger warten, der noch freie Voreintrag auf der grünen gilt ja noch fast ein Jahr und außerdem gibt der Geldbeutel momentan eh nicht mehr her.

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Das höre ich auch immer wieder und deshalb regen sich die Sportschützen hier gar nicht über die 2/6-Regel auf... ^_^

Geschrieben
Das höre ich auch immer wieder und deshalb regen sich die Sportschützen hier gar nicht über die 2/6-Regel auf...  ^_^

325314[/snapback]

Hilfe ich bin verrückt :gaga: , bin Sportschütze und rege mich net drüber auf, mir würde auch eine 1/1 Regel reichen... also eine Waffe pro Jahr...

*schnell in Deckung hechten....*

Geschrieben
Hilfe ich bin verrückt  :gaga: , bin Sportschütze und rege mich net drüber auf, mir würde auch eine 1/1 Regel reichen... also eine Waffe pro Jahr...

*schnell in Deckung hechten....*

325331[/snapback]

Da musst du aber wirklich schnellll sein. :021:

Reicht die "normale" Regelung schon.

Hab mir letzte Woche ne Pumpe zugelegt und meinen 500er Eintrag werd ich also auch noch dieses Halbjahr nutzen.

Aber was dann? :huh:

Also kann ich nur mehr auf den July warten....

Und da kämst du mit ner !/!-Regelung :016:

Oder vermute ich richtig, das ist doch nur reine spasshalber Provokation? :P

Gruß

Letti

Geschrieben
schenk deinem sb einfach was nettes und freu dich das er so kulant ist!!!  :)

325192[/snapback]

Du Fießling!!! :016:

Willst Du wirklich unbedingt, dass einer der wenigen Bediensteten in der öffentlichen Verwaltung, die sich noch nicht hinter dem kleinsten Jota einer vorläufigen, internen Anweisung verschanzen, ein Diszi wegen Vorteilsnahme bekommt? :pissed:

Dein

Mausebaer ;)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

wbk mit der eintragung der 3ten langwaffe im zeitraum von 4 monaten heute wieder bekommen !

ohne vorher mit dem SB zu reden, oder zu betteln, oder ihm "ein geschenk zu machen" oder sonst was..

mehr sag ich nicht :P

Geschrieben
wbk mit der eintragung der 3ten langwaffe im zeitraum von 4 monaten heute wieder bekommen !

ohne vorher mit dem SB zu reden, oder zu betteln, oder ihm "ein geschenk zu machen" oder sonst was..

mehr sag ich nicht  :P

330655[/snapback]

Wenn der das heute beim Abendbrot merkt, wird er heute nacht sicherlich kein Auge mehr zumachen. :021: Glückwunsch ! :)

Geschrieben
Wenn der das heute beim Abendbrot merkt, wird er heute nacht sicherlich kein Auge mehr zumachen.  :021: Glückwunsch !  :)

330658[/snapback]

Vielleicht geht er auch die Tage in Pension... und freut sich, seinem Vorgesetzten und seinem Nachfolger eins ausgewischt zu haben :021:

Geschrieben
Vielleicht geht er auch die Tage in Pension... und freut sich, seinem Vorgesetzten und seinem Nachfolger eins ausgewischt zu haben :021:

330667[/snapback]

Also inzwischen vermute ich mit ziemlicher Sicherheit Sabotage. :unsure:

:grin:

Geschrieben
Vielleicht geht er auch die Tage in Pension... und freut sich, seinem Vorgesetzten und seinem Nachfolger eins ausgewischt zu haben :021:

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Na toll, dann sagt der neue SB: Mein Vorgänger hat geirrt und nimmt die Erlaubnis kostenpflichtig zurück. Ist in Germanistan oft genug passiert und der Kämmerer der Stadt freut sich doppelt(korrekt 1,67 mal, da Rücknahme nur 2/3 kostet)

Gruß

  • 10 Monate später...
Geschrieben

Hm, mal zurück zur Grundfrage: was passiert eigentlich bei einem Verstoß gegen die 2/6-Regelung ?

Unerlaubten Waffenbesitz haben wir ja bereits ausgeschlossen, wenn eine Erwerbserlaubnis vorlag. Andere strafrechtliche oder bußgeldbewehrte Tatbestände kann ich dazu nicht finden.

Zu denken wäre vielleicht an einen Verstoß gegen eine Auflage nach § 9 Abs. 2 WaffG. <_< Allerdings müsste man diese dann als Abwehrmaßnahme gegen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ansehen. Warum dies bei einem schon mindestens zwei Waffen besitzenden Waffenbesitzer mit einer weiteren Waffe der Fall sein soll, dürfte nicht einfach zu begründen sein.

Lenkt man seinen Blick streng auf die Zuverlässigkeit, bleibt hier meines Erachtens nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG ansonsten nur der "Wiederholungstäter" oder gröblich gegen das Erwerbsstreckungsgebot Verstoßende übrig...

Geschrieben

Da es fuer die neugelbe keine 2/6er Regelung im Gesetz (sondern nur in der Phantasie einiger Amtsleute) gibt, gibts auch keinen Verstoss dagegen und deswegen steht auch keine Strafe dafuer im Gesetz. Und fuer den Rest gibts Voreintraege, durch die das Amt die 2/6er Regel steuern und in Ausnahmen auch durch zusaetzlichen Voreintrag abweichen kann.

Geschrieben

@Sachbearbeiter:

In welchen Fällen ist eine Ausnahme von der 2/6-Regelung möglich? Ist beispielsweise eine "Verrechnung" mit Waffenverkäufen denkbar bzw. praktikabel?

Konkret: Nehmen wir an, ich hätte erst kürzlich zwei Waffen erworben ( ja, hab' ich tatsächlich ) und möchte jetzt, vor Ablauf der 6-Monats-Frist eine dritte Waffe erwerben, da sich gerade ein Schnäppchen bietet, wie es wohl nicht mehr kommen wird. Könnte ich in diesem Fall durch Verkauf einer Waffe eine vorzeitige Erwerbsmöglichkeit für dieses Schnäppchen erhalten? Ist halt leider so, dass man durch die 2/6-Regelung recht unflexibel auf Super-Schnäppchen-Sonderangebote reagieren kann und einem im Zweifelsfall auch etwas durch die Lappen geht.

Weitere Frage: Wie funktioniert das mit der Einlagerung bei einem Büchsenmacher? Ich kaufe vor Ablauf der 6-Monats-Frist eine Waffe, lasse sie in meine WBK eintragen, übergebe sie dem BüMa zur Einlagerung und erhalte sie erst dann, wenn ich offiziell nach Ablauf der 6 Monate erwerbsberechtigt bin?

Gruß

magnumshooter

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