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IGNORED

Preisfall KURZ nach Waffenkauf...


Mk23-Socom

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Hallo zusammen,

mir ist was ganz komisches passiert...ich habe eine Waffe auf

der Hompage von einem Büchsenmacher gesehen, deren Preis

schon echt ansprechend war, nach ein wenig mailen kam

dann noch ein super Angebot raus, wo ich dann zugeschlagen habe.

Händler bestellt Waffe schickt mir ne Rechnung, ich überweise und

bekomme ne mail, dass die Waffe nun abholbereit ist.

Kann sie aber noch nicht abholen, zeittechnisch...vielleicht nächste Woche.

*soweit alles geil!*

Doch dann, wie man so ist, gucke ich nochmal auf die Homepage um

mir mein Objekt der Begierde nochmal zu veranschaulichen! Und siehe da!

Die Waffe kostet jetzt nochmal weniger, als mein Angebot, geschweige dem

normalen Preis, als ich angefragt habe?!?! :kotz:

So, was mach ich nun? Schon überwiesen, Waffe in der Zeit gekommen aber ich

habe sie noch nicht, weder eingetragen, noch abgeholt.

Würdet ihr das einfach so hinnehmen, ich meine, gut ich habs schon überwiesen,

aber ich rede hier nichr von Zwischenzeiträumen von Wochen, nein, ein paar Tage

später war die Waffe billiger.

Also eins weiss ich, ich möchte die Differenz auf jeden Fall zurück haben,

aber ich weiss net, ob ich die gleichen Prozente auf den jetztigen Preis

bekomme, wie auf den vorherigen Preis *könnte heulen*

Ne Idee?

Lieben Gruß,

Basti

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Moin,

Du kannst den Büma fragen, ob er Dir ggfs noch einen Preisnachlaß gewährt.

Ansonnsten, falls Du nicht zufrieden bist, wäre zu prüfen, ob Du nach dem Fernabsatzgesetz vom Kaufvertrag zurücktreten kannst.

Gruß,

frogger

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jau, innerhalb von 14 tagen kannst du bei einem onlinekauf eigentlich zurücktreten. goggle mal nach ratgeberseiten, ob die bedingungen zutreffen.

aber fraglich ist natürlich, ob dir der büma die waffe dann "nochmal" verkauft, nachdem du ihn so geärgert hast.

und du solltest dir sicher sein, dass es wirklich die gleiche waffe ist, die jetzt billiger angeboten wird.

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Händler bestellt Waffe schickt mir ne Rechnung, ich überweise und

bekomme ne mail, dass die Waffe nun abholbereit ist.

Kann sie aber noch nicht abholen, zeittechnisch...vielleicht nächste Woche.

*soweit alles geil!*

Meiner Ansicht nach wurde hier ein rechtsgültiger Kaufvertrag abgeschlossen.

Da gibt es natürlich keine "Nachverhandlungen" mehr. :chrisgrinst:

Das Fernabsatzgesetz dürfte in diesem Fall nicht greifen.

Schliesslich wurde die Ware nicht zugesandt, sondern wird abgeholt.

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Sag mal: ist Dir bisher von allein noch nicht die Idee gekommen, mal ganz nett und sehr freundlich Deinen Vertragspartner einfach mal anzurufen ?

Vielleicht hat er mehr als die eine (Deine Waffe) bestellt und hat so einen besseren Preis bekommen und ist so nett/kulant, Dir den tagesaktuellen Preis auch anzubieten oder mit Mun auszugleichen ? Ich verstehe nicht, warum Du Dich hier beschwerst/ausheulst , und nicht erst mal wie ein Erwachsener einen Dialog pflegst ????

Keinen Mumm oder willst Du auf den Arm ? :grin:

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Also die Waffe ist 100%ig die selbe, gleiches Modell, selbes Kaliber...alles!

Werde bei Abholung einfach mal höflich fragen, ob man da nachträglich

noch was machen kann. Der Händler selbst ist echt nett.

Wenn ich Glück habe, geht er noch was runter, ansonsten einfach nur

ärgerlich.

Klar wenns nach zwei Monaten so wäre, kein Problem...und naja, der

Vergleich mit dem PC lässt doch wohl etwas schleifen *g*

Probieren geht über Zurücklehnen!

Lieben Gruß,

Basti

P.S. Das mit dem Jaguar fetzt! :unsure:

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moin,

also ich würd auch einfach mal nett anfragen ob er mit dem preis noch was machen kann, oder etwas an "zubehör" dazu packen kann!!!

ansonsten: wie heisst es doch in solch einem fall immer so schön!!!

"angeschissene rechts raus und bücken!!!" :D

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Also die Waffe ist 100%ig die selbe, gleiches Modell, selbes Kaliber...alles!

Werde bei Abholung einfach mal höflich fragen, ob man da nachträglich

noch was machen kann. Der Händler selbst ist echt nett.

Wenn ich Glück habe, geht er noch was runter, ansonsten einfach nur

ärgerlich.

:unsure:

323152[/snapback]

Nochmal: warum jammerst Du, und hast noch nicht einmal mit dem Händler zuvor gesprochen ??

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Ich halte es für eine Kulanzsache des Händlers da hierbei m.E. kein Internet-Geschäft im eigentlichen Sinne vorlag sondern ein normaler Kaufvertrag abgeschlossen wurde :unsure:

Nur EINS verstehe ich nicht : Was machst Du nur für Geschäfte ? Ich zahle keine Waffe die ich (oder ein von mir Beauftragter) nicht selbst in Händen gehalten und geprüft habe. Das gilt auch für Neuwaffen !

Erst die Ware - dann das Geld - und ein Händler, der darauf nicht eingeht - der ist für mich kein Geschäftspartner , egal wie "billig" er ist :P .

Und wenn ich geprüft , bezahlt und übernommen habe - dann ist es halt mein Pech,wenn der Preis nachträglich fällt - und wenn es am nächsten Tag ist :AZZANGEL:

Mouche

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Meiner Ansicht nach wurde hier ein rechtsgültiger Kaufvertrag abgeschlossen.

Da gibt es natürlich keine "Nachverhandlungen" mehr.  :chrisgrinst:

Das Fernabsatzgesetz dürfte in diesem Fall nicht greifen.

Schliesslich wurde die Ware nicht zugesandt, sondern wird abgeholt.

323144[/snapback]

Das stimmt nur teilweise.

Sehen wir uns mal kurz die Informationspflich des UNternehmers im Fernabgabegestz an:

(2) Der Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich informieren über: ....8. das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts nach § 3, 9.

Dazu wichtig ist dann noch:

(3) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Informationen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 8 dem Verbraucher spätestens unmittelbar nach Vertragsschluss, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stehen.

@Socom23: Der BüMa muss Dich also entweder im Vorfeld oder bei Abholung der Ware über Dein Widerrufs- oder Rückgaberecht informieren und das in schriftlicher Form bzw. als Daten auf CD etc. Tut er dies nicht, ist der Vertrag null und nichtig.

Allerdings ist noch die Frage ob das hier bei Dir greift:

2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen 1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden.

Also wenn die Ware speziell für Dich abgeändert/gebaut wurde, greift das Fernabgabegestz nicht.

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Kennst Du den Spruch "ein Mann ein Wort"? Du hast gekauft und warst zufrieden mit dem Preis. Würdest Du auch mehr zahlen wenns TEURER geworden wäre? Ich hab auch Heizöl gekauft und jetzt isses billiger, Pech gehabt, seid net immer so gierig, Leben und Leben lassen, nächstes mal informiere Dich besser oder warte in Deiner Geilheit etwas. Ich stehe dazu wenn ich sowas habe, zahle und verbuche es unter Lebenserfahrung, das nächste mal gehts vielleicht wieder andersrum........

gruß emmi

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wenn man bei "Geiz ist Geil -man ist nicht blöd -Schnäppchenmeier"einen Computerr,Kamera oder sonstiges Luxusgut einkauft,kanns einem genauso ergehen.Nur brauicht man da nicht hinterher zu jammern.

Shit happens.

Preissenkungen entstehen durch besondere Einkaufsbedingungen und die sind oft an bestimmte Termine und Angebote der Großhändler gebunden.

Z.B. wartet man jetzt auf die IWA-angebote;

Wer die gleichen ruinösen Preisstrategien wie bei Saturn,Media etc anstrebt, muss mit solchen Erfahrungen leben.

Kulanz jetzt vom Büma zu erhoffen ist legitim...schließlich unterstützt man je einen kleinen Betrieb ders nötig hat mit seinem Kauf und die Großen würden einem ohnehin die Nase drehen...

B

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Hi, also ich würde das Teil nicht abnehmen sonder mich auf das Fernhandelsgesetz Berufen. Das Fernhandelsgesetz ist nicht nur für Waschmaschienen und Toaster sondern auch für Waffen gültig.

Also ,lass dich nicht über das Ohr hauen.

PS. Ich habe meinen S&W .44 Mag knappe 30% billiger bekommen als er im Katalog steht. Das geht nur durch Preisvergleiche und handeln wie ein Jude.

Gruß Garandschütze

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nur als Gedanke,

wenns umgekehrt wäre ,würde sich der Kunde gsanz bestimmt bemühen dem Händler den neuen höheren Presi zu bezahlen...oder etwa nicht?

Und mit einigen Stammtischvergleichen und entsprechender Wortwahl sollte man vorsichtig sein.

Bunduki

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Ein Wort ist ein Wort , und daran sollte man sich fairerweise halten.

Und ich würde jedem raten, nett und fair miteinander zu reden.

Wer seinen Gesprächspartner mit Vorträgen über Käuferrechten und das Fernabsatzgesetz überzieht , wird auf keine Kulanz (=freiwilliges Entgegenkommen) hoffen können.

Oft vergessen oder verdrängt: es gibt auch Käuferpflichten , und in diesem Fall sieh es so aus, als wenn der Kunde nun im Abnahmeverzug.

Heisst: zeitgleiche Übergabe von dem vertraglich vereinbarten Kaufpreis und im Gegenzug Herausgabe des Kaufgegenstandes.

Da der Kaufvertrag auf übereinstimmenden Willenserklärungen basiert , kann dieser nicht NACH Vertragsschluß einseitig auf Wunsch und zun Vorteil eines Vertragspartners (somit Nachteil des anderen Vertragspartners) geändert oder gelösst werden.Bin kein Anwalt, müsste aber so in etwa stimmen.

Also nochmals: nicht in §§ verstricken, erst mal vernünftig und in guter Laune (!) miteinander reden.

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Ein Wort ist ein Wort , und daran sollte man sich fairerweise halten.

...

Da der Kaufvertrag auf übereinstimmenden Willenserklärungen basiert , kann dieser nicht NACH Vertragsschluß einseitig auf Wunsch und zun Vorteil eines Vertragspartners (somit Nachteil des anderen Vertragspartners)  geändert oder gelösst werden.Bin kein Anwalt, müsste aber so in etwa stimmen.

Also nochmals: nicht in §§ verstricken, erst mal vernünftig und in guter Laune (!) miteinander reden.

323295[/snapback]

Aber jeder Käufer hat ein uneingeschränktes 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Da sind wir uns doch einig, oder ;) ?

IMI

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Da der Kaufvertrag auf übereinstimmenden Willenserklärungen basiert , kann dieser nicht NACH Vertragsschluß einseitig auf Wunsch und zun Vorteil eines Vertragspartners (somit Nachteil des anderen Vertragspartners)  geändert oder gelösst werden.Bin kein Anwalt, müsste aber so in etwa stimmen.

323295[/snapback]

Das ist nicht korrekt, wenn der Vertrag über Internet, Telefon, Fax oder ein sonstiges Fernmeldemedium getätigt wurde.Denn dann greift das Fernabgabegesetz, was einen Widerruf innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt der Ware beim Empfänger möglich macht. Die allen bekannten 14-Tage sind immer vom jeweiligen Händler in seinen Haus-Lieferbedingungen festgeschrieben.

Es sei denn, dem Verkäufer ist ausdrücklich erklärt worden, dass kein Rückgaberecht möglich ist.

Und wer bitte schön, würde da denn zustimmen? :gaga:

Es kauft ja wohl keiner die Katze im Sack nur anhand von Bildern!

Und da MK23Socom´s Vertrag, wie er schreibt, ausschließlich durch E-Mails zustande kam, greift hier das Fernabgabegesetz, was einen Rücktritt ohne Probleme möglich macht.

Aber wo ist das Problem? Frag den BüMa, ob er Dir die Spritze für den jetzt angegebenen, niedrigeren Preis gibt (alles andere wäre ja wohl Verraschung) oder er soll sich das Teil an den Hut stecken. :016:

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Aber jeder Käufer hat ein uneingeschränktes 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Da sind wir uns doch einig, oder ;) ?

IMI

323299[/snapback]

Aber nur bei Verträgen nach dem Fernabgabegesetz.

Wenn Du was im Geschäft kaufst, kann (und macht auch meistens) der Händler Dir ein Rückgaberecht einräumen, muss er aber nicht.

Bei der Fernabgabe ist das aber gesetzlich vorgeschrieben, da man hier ja meistens die "Katze im Sack" kauft.

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Du hast das Teil für einen für dich akzeptablen Preis gekauft, einige Tage später wurde das Teil (aus welchen Gründen auch immer, günstigerer Einkauf, Ausverkauf wg. Modellwechsel, Vorführwaffe, kleinere Mängel...) eben billiger. Jetzt noch nachträglich am Preis rumfeilschen (obwohl die Ware wie vereinbart geliefert wurde/ wird) ist meiner Meinung nach eher peinlich.

Der Vergleich mit dem Ölpreis hat mir gut gefallen :chrisgrinst: Fährst du auch zur Tankstelle & willst Geld zurück, wenn der Sprit nen halben Tag nachdem du getankt hast billiger wird?

Gruß

Hilli

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Erstmal herzlichen Dank an die (sie werden wissen wer gemeint ist), die

mir geholfen haben und sich in meine Situation rein versetzen können!

Natürlich ist die Sache ja erstmal so bezahlt, wie der Preis ausgemacht

war, aber man kann doch wohl noch in einem "Forum" nett (und ich

glaub nicht, dass ich irgendwen angegriffen habe) fragen, ob

jemand ne Idee hat, oder mal in einer ähnlichen Sache verstrickt war.

Auch wenn die Frage noch so dumm ist, kann man entweder einfach

ne hilfreiche (wenn man einen Einfall hat...) Antwort geben, oder

sich einfach sagen "Mein Gott ist der/die blöd....", nichts

posten und gut ist.

Nein es wird immer wieder einfach wirres Zeug gepostet, das keinem

hilft.

Für mich hat eine Waffe immer noch nichts mit Massenware ausm Saturn

oder Sprit an der Tanke zu tun, sind in meinen Augen doch unterschiedliche

Welten?!?

Wüsste nicht, dass Waffen so schnell lebig sind wie Digicams oder PCs...

moment irgendwo gabs doch nen Thread über Waffen in 50 Jahren...*g*

Also danke nochmal an die Beiträge, die sich auf gesetzliche Tatsachen beruhen :icon14:

Gruß

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