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IGNORED

Ein Jahr Mitgliedschaft - Verein oder Verband?


Morpheus

Empfohlene Beiträge

Hallo,

gilt das eine Jahr Mitgliedschaft eigentlich ab dem Tag in dem man in einen Verein eingetreten ist, oder ab dem Tag des Beitritts in einen Verband? :confused:

Ich bin nämlich zuerst in einen Schützenverein eingetreten und erst später dem Verband. Was zählt jetzt?

Morpheus

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Hallo,

gilt das eine Jahr Mitgliedschaft eigentlich ab dem Tag in dem man in einen Verein eingetreten ist, oder ab dem Tag des Beitritts in einen Verband?  :confused:

Ich bin nämlich zuerst in einen Schützenverein eingetreten und erst später dem Verband. Was zählt jetzt?

Morpheus

316396[/snapback]

Es zählt, was dir dein Verband bescheinigt. Schau mal in die Befürwortungsrichtlinien deines Verbandes, denn eine Pauschalaussage ist nicht möglich und frag bei deinem Vereinsvorsitzenden nach.

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Hallo,

gilt das eine Jahr Mitgliedschaft eigentlich ab dem Tag in dem man in einen Verein eingetreten ist, oder ab dem Tag des Beitritts in einen Verband?  :confused:

Ich bin nämlich zuerst in einen Schützenverein eingetreten und erst später dem Verband. Was zählt jetzt?

Morpheus

316396[/snapback]

Von welchem Verband reden wir hier.

Der DSB z.b. hat das GENAU geregelt.

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muss einen der verein nicht gleich anmelden?

ohne verbandsanmeldung hat man doch z.b. keinen versicherungsschutz, oder sehe ich das falsch?

316441[/snapback]

Nein, im Gegenteil. Die Meldungen vom Verein an den Verband erfolgen an bestimmten Stichtagen 2mal im Jahr (bei uns). Dass Du vorher beim Verein Mitglied und auch versichert bist ist dabei unerheblich.

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Mir wurde , vom einem BDMP-Verein gesagt, das ich (WBK gelb / grün ist vorhanden), wenn ich eine Waffe über den BDMP-Verein beantragen möchte, 1 Jahr Mitglied (inklusive regelmässigen Training)in diesem Verein sein müsste.

Bleibe ich halt nur im DSB und verzichte auf:

Selbstladegewehr im Kw-Kaliber

Vorderschaftsrepetierer

oder gibt´s da auch Möglichkeiten?

Besonders für VR

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@ smithy: danke :) man lernt nie aus.

@ stefan17: eigentlich reicht es ja, in EINEM anerkannten verband 12 monate mitglied zu sein...

ich würde es auch nicht einsehen, erstmal 12 monate wie ein anfänger mit vereinswaffen zu trainieren... aber schau doch mal, ob es dort nicht vielleicht interessante disziplinen für deine bereits vorhandenen waffen gibt...?

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Über den Unterschied Mitgliedschaft/Verband sind wir bei uns auch gerade (beinah) gestolpert.

Kamerad ist über ein Jahr Mitglied im Verein, wurde auch sofort nach Aufnahme an den Kreisschützenverband gemeldet, hat jetzt seine Unterlagen für die WBK fertig gemacht und beim Landesverband sagte man "MOMENT MAL", nach deren Unterlagen war er erst ca. ein Dreivierteljahr bei denen gemeldet... Dann sichtete man sein Schießbuch und sagte "wollen wir maql nicht päpstlicher sein als der Papst..." Antrag befürwortet.

Wobei meiner Meinung nach (kann mich ja aber irren) die Mitgliedschaft im Verein zählt, denn der §14 des WaffG sagt ja:

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

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@Wahrsager

Natürlich gibt es in diesem Verein / Verband Disziplinen, die ich mit meinen Waffen schiessen könnte.

Nur sehe ich nicht ein, ein Jahr warten zu müssen, bis ich ein erneutes Bedürfnis ausgestellt bekomme.

So bleibe ich lieber in meinen Verband, muß keine Aufnahmegebühr zahlen, Beitragskosten sind auch deutlich geringer, verzichte auf 2 Waffen (welche auch wieder sauteuer wären) und investiere das gesparte Geld in Munition

Wer weiss, evtl. erhört mich der DSB und schreibt Vorderschaftrepetierer und Selbstlader mit Kw-Munition in seine Sportordnung :-)

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Eher friert die Hölle zu!!!  ;)  :chrisgrinst:

GRUß

316527[/snapback]

Nu, mer Sachsn, mir sin helle:

Landessportordnung des SSB: http://www.saechsischer-schuetzenbund.de/sport/60_1463.htm

Vorderschaftrepetierer:

LP 2.06 Praktische Flinte

LP 2.06.1 Waffen:

Selbstlade-, Repetier- und Kipplaufflinten, die jeweils in einer eigenen Kategorie gewertet werden.

auch als Büchsen:

LP 2.04 Unterhebel- und Vorderschaft- Repetier- Büchsen

LP 2.04.1 Waffen:

Unterhebel- und Vorderschaft- Repetier- Büchsen

a ) KK-Gewehre

b ) Großkalibergewehre

Selbstlader mit Kw-Munition:

nun, nicht direkt, aber z.B.

LP 2.05 Selbstladebüchse

LP 2.05.1 Waffen:

Selbstladebüchse mit mindestens 5 Patronen Magazinkapazität

a ) KK-Gewehre

b ) Ordonnanzgewehre bis Einführungsjahr 1963

c ) freie Klasse

usw. usf. ...

neidisch, Hollow? :chrisgrinst:

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Mir wurde , vom einem BDMP-Verein gesagt, das ich (WBK gelb / grün ist vorhanden), wenn ich eine Waffe über den BDMP-Verein beantragen möchte, 1 Jahr Mitglied (inklusive regelmässigen Training)in diesem Verein sein müsste.

Bleibe ich halt nur im DSB und verzichte auf:

Selbstladegewehr im Kw-Kaliber

Vorderschaftsrepetierer

oder gibt´s da auch Möglichkeiten?

Besonders für VR

316448[/snapback]

Genau dasselbe wurde einem Vereinskameraden von mir beim BDMP auch gesagt. Er ist seit Jahren im DSB und seit ca. 3 Jahren im BDS. Jetzt ist er vor ca. 1 Monat dem BDMP beigetreten. In den anderen beiden Verbänden hat er bislang regelmäßig an den Landemeisterschaften und auch in den letzten beiden Jahren an den Deutschen Meisterschaften beider Verbände teilgenommen. Dass er also "regelmäßig seit 12 Monaten trainiert" kann sich wohl jeder vorstellen.

Beim BDMP hat man ihm jetzt gesagt, dass er in frühestens 12 Monaten ein Bedürfnis unterschrieben bekommt. Für mich ist das nicht nachvollziehbar. So wie das Gesetz bereits weiter oben schon zitiert wurde, muss man in einem anerkannten Verband sein (ist er - mittlerweile in 3 Verbänden) und seit 12 Monaten in einem Verein regelmässig trainieren (auch das macht er - nur noch nicht seit 12 Monaten beim BDMP). Aber das ist so vom Gesetzgeber auch nicht gefordert.

Vorauseilender Gehorsam oder 3-fache Absicherung???

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Verehrte Sportkameraden und Schützenkollegen,

wer vom BDMP hat wann was zu wem gesagt?

Bitte Zahlen, Daten, Fakten, Ross und Reiter nennen!

Sportschützen, die bereits Mitglieder in Vereinen anderer, gem. § 15 WaffG anerkannter Schießsportverbände sind oder waren, können nach Beitritt zum BDMP e.V. bereits nach 2-monatiger Mitgliedschaft die Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses erhalten, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen gem § 14 WaffG erfüllen. Die bei anderen Vereinen/Verbänden bis dahin absolvierten und nachgewiesenen Trainings- und Wettkampfaktivitäten werden selbstverständlich anerkannt und berücksichtigt.

FAKT!

Mit sportlichen Grüssen,

Euer CM :)

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Verehrte Sportkameraden und Schützenkollegen,

wer vom BDMP hat wann was zu wem gesagt?

Bitte Zahlen, Daten, Fakten, Ross und Reiter nennen!

Sportschützen, die bereits Mitglieder in Vereinen anderer, gem. § 15 WaffG anerkannter Schießsportverbände sind oder waren, können nach Beitritt zum BDMP e.V. bereits nach 2-monatiger Mitgliedschaft die Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses erhalten, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen gem § 14 WaffG erfüllen. Die bei anderen Vereinen/Verbänden bis dahin absolvierten und nachgewiesenen Trainings- und Wettkampfaktivitäten werden selbstverständlich anerkannt und berücksichtigt.

FAKT!

Mit sportlichen Grüssen,

Euer CM :)

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Das scheint aber an der Basis nicht angekommen zu sein. Die von mir beschriebenen Aussagen sind O-Ton eines SLG-Leiters hier bei uns in der Nähe.

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