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IGNORED

Mitnahme von Sportwaffen nach Österreich?


MAS36

Empfohlene Beiträge

Hallo alle miteinander,

auf die Gefahr hin das dies schonmal gefragt wurde (wenn ja, habe ich es leider nicht gefunden).

Was muß ich bei der mitnahme von Sportwaffen nach Österreich beachten

bzw. welche Formulare müßen ausgefüllt werden.

Gruß

MAS 36

Glück auf allen Kämpfern für Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit!!

FWR. ? Ich bin drin!!

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Hallo alle miteinander,

auf die Gefahr hin das dies schonmal gefragt wurde (wenn ja, habe ich es leider nicht gefunden).

Was muß ich bei der mitnahme von Sportwaffen nach Österreich beachten

bzw. welche Formulare müßen ausgefüllt werden.

Gruß

MAS 36

Glück auf allen Kämpfern für Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit!!

FWR. ? Ich bin drin!!

312916[/snapback]

Frage den Sachbearbeiter Deines Vertrauens! :grlaugh:

Bei genehmigungspflichtigen Schusswaffen heisst das Stichwort "Europäischer Feuerwaffenpass"; kostet natürlich extra Kohle. :AZZANGEL:

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  • 2 Wochen später...
Frage den Sachbearbeiter Deines Vertrauens!  :grlaugh:

Bei genehmigungspflichtigen Schusswaffen heisst das Stichwort "Europäischer Feuerwaffenpass"; kostet natürlich extra Kohle.  :AZZANGEL:

312929[/snapback]

Momentle mal !

Zu beachten ist der Staatsvertrag zwischen Österreich und Deutschland vom 28.06.2002. Demnach kann man als Sportschütze oder Brauchtumsschütze (nicht als Jäger !) ohne Europäischen Feuerwaffenpass erlaubnisfrei seine Repetierlangwaffen (ausgenommen Pumpguns), Büchsen, Flinten sowie Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen + Munition nach Österreich mitnehmen.

Mitzunehmen ist die WBK (sofern für die Waffe erforderlich) und die Einladung oder Anmeldung für die Schießsportveranstaltung.

Gut Schuss ! :)

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Momentle mal !

Zu beachten ist der Staatsvertrag zwischen Österreich und Deutschland vom 28.06.2002. Demnach kann man als Sportschütze oder Brauchtumsschütze (nicht als Jäger !) ohne Europäischen Feuerwaffenpass erlaubnisfrei seine Repetierlangwaffen (ausgenommen Pumpguns), Büchsen, Flinten sowie Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen + Munition nach Österreich mitnehmen.

Mitzunehmen ist die WBK (sofern für die Waffe erforderlich) und die Einladung oder Anmeldung für die Schießsportveranstaltung.

Gut Schuss !  :)

316612[/snapback]

Na Teil 1 meines Post hat ja wohl voll getroffen, oder? B)

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Hallo alle miteinander,

auf die Gefahr hin das dies schonmal gefragt wurde (wenn ja, habe ich es leider nicht gefunden).

Was muß ich bei der mitnahme von Sportwaffen nach Österreich beachten

bzw. welche Formulare müßen ausgefüllt werden.

Gruß

MAS 36

Glück auf allen Kämpfern für Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit!!

FWR. ? Ich bin drin!!

312916[/snapback]

Bisher war die Einreise nach Österreich mit Schußwaffen eigentlich immer völlig problemlos. Grenzkontrollen gibt es inzwischen ja keine mehr. Kontrolliert wurde ich erst einmal. Da gab ich dann ordentlich an eine Schußwaffe mitzuführen. Die Vorlage des Europäischen Feuerwaffenpasses und der Tiroler Jagdkarte genügten um 2 Minuten später weiterfahren zu können. Mit einer Pumpgun oder großkalibrigen Pistole könnte das aber anders aussehen.

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Momentle mal !

Zu beachten ist der Staatsvertrag zwischen Österreich und Deutschland vom 28.06.2002. Demnach kann man als Sportschütze oder Brauchtumsschütze (nicht als Jäger !) ohne Europäischen Feuerwaffenpass erlaubnisfrei seine Repetierlangwaffen (ausgenommen Pumpguns), Büchsen, Flinten sowie Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen + Munition nach Österreich mitnehmen.

Mitzunehmen ist die WBK (sofern für die Waffe erforderlich) und die Einladung oder Anmeldung für die Schießsportveranstaltung.

Gut Schuss !  :)

316612[/snapback]

Der Staatsvertrag bezieht sich meines Wissens nach nur auf auf die Republik Österreich und den Freistaat Bayern (räuberische Bergvölker aller Länder vereinigt euch :closedeyes: ). :D

Dennoch: Meines Wissens nach reichen der EFWP und die Einladung zu einem Bewerb aus. Und in praxi bin ich einfach noch nicht kontrolliert worden. ^_^:)

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Der Staatsvertrag bezieht sich meines Wissens nach nur auf auf die Republik Österreich und den Freistaat Bayern (räuberische Bergvölker aller Länder vereinigt euch :closedeyes: ).  :D

Dennoch: Meines Wissens nach reichen der EFWP und die Einladung zu einem Bewerb aus. Und in praxi bin ich einfach noch nicht kontrolliert worden.  ^_^:)

318351[/snapback]

Der Staatsvertrag gilt für Österreicher "nur" für die Einreise nach Bayern und den Aufenthalt dort, für Deutsche gilt er allgemein für die Einreise nach Österreich.

Es genügen dabei für Deutsche in Österreich die Vorlage der WBK und einer Einladung, für Österreicher in Deutschland dito. Für den Fall, dass es sich um Waffen handelt, für die Österreicher keine Besitzurkunden in Österreich benötigen, können sie sich eine entsprechende Bescheinigung auf ihrer Behörde ausstellen lassen.

Besonderheit: Beim Grenzübertritt muss dieser von Bayern nach Österreich oder umgekehrt erfolgen!

Gruß, Ronald

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