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IGNORED

Geschenksendung aus den USA


Shadow

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mal ne Frage:

Ein Bekannter könnte mir evtl. Wiederladezubehör aus den USA schicken. Ist das ohne weiteres legal? Oder braucht er wie die Händler eine spezielle Exportgenehmigung.

Bezieht sich diese Exportgenehmigung nur auf Waffen, Waffenteile und Mun.?

Geschrieben

Hallo,

sollte kein Problem sein. Dein Bekannter soll auf den

grünen Zollzettel so etwas schreiben als: small tools.

Das ganze als Gift und no commercial value deklarieren

und als Wert bis USD 20 angeben.

Das Päckchen kommt das problemlos bei dir zuhause.

Hat bei mir immer funktioniert.

Gruß

FD

Geschrieben

Bis auf die Stichproben, die der Zoll nimmt, gebe ich Dir Recht.

No "commercial value" schützt nicht vor der Öffnung durch den Zoll...

Versuchs mit -> "Bin ehrlicher Schmuggler. Kein Gras, kein Dope. Bitte nicht öffnen"

Geschrieben

ist schon klar das der Zoll nachschaut wenn man ein

Dillon 650XL rüber schickt (hat aber gut funktioniert

und hat mit Porto und Zoll/Märchensteuer keine Euro 400 gekostet grin.gif)

aber bei ein Matrizensatz oder so sollte es keine Problemen geben.

Gruß

FD

Geschrieben

wieso ???

hab nicht mehr alle Preise im Kopf, aber die Dillon 650XL

hat mir in USA keine USD 400 gekostet. Dazu Fracht, sagen

wir USD 20, macht USD 420. Bei einen momentanen Kurs von

1,30 macht das Euro 323. Dazu ein bissl Zoll und 16% Mwst.

und du bist bei knapp unter Euro 400. Und das alles ganz legal.

FD

Geschrieben

Antwort auf:

... und wenn Ihr einen ekelhaften Zöllner erwischt, der den richtigen Preis raussucht, habt Ihr ein Verfahren am Hals. Tolle Idee!


Na ist doch weningstens mal einer, der weiß, was er tut. icon14.gif

Es gibt beim Zoll auch Mitarbeiter, die die Sendungen öffnen, zutreffen feststellen das es sich um ein "Pistolenholster aus Kunstoff" handelt, dann aus dem Off einen Betrag für Porto und Verpakung zaubern, der den Warenwert deutlichst übersteigt, obwohl Porto und Verpackung auf der beiliegenden Rechnung ausgewiesen sind, den Fantasiebetrag dann anteilich zurechen und das ganze als "Sattlerwaren für Tiere" verzollen. gaga.gifgaga.gifgaga.gif

Auf meinen Widerspruch hin meinte man, dass Porto und Verpackung wohl tatsächlich auf der Rechnung stünden crazy.gif und das Holster als "Behältnis für Waffen" 021.gif zu verzollen sei. Aber da der mögliche Erstattungsbetrag niedrieger als € 10 wäre, dieser sowieso nicht erstattet würde.

Ich möcht' mal meinen SB beim OA erleben, -Holster als Behältnis für Waffen-. gaga.gifgaga.gifgaga.gif

Die Erstattung ist mir zwar nicht völlig egal, aber ein Bescheid ist ein Bescheid ist ein Bescheid tongue.gif und hat richtig zu sein mad.gif. Schließlich war ich selbst mal im gehobenen nichttechnischen Dienst der Bundesfinanzverwaltung AZZANGEL.gif.

Bei soviel fortgesetzter Unfähigkeit 016.gif sollte schon einmal über ein Diszi wegen Schädigung des Ansehens des Dienstherrn nachgedacht werden. icon13.gificon13.gificon13.gif

Am Besten nimmst Du die Sachen selbst irgentwie mit icon14.gif, dann kannst Du vielleicht noch den größten Schwachsinn vor Ort verhindern. rainbow.gifgrlaugh.gifrainbow.gif

Dein

um einen richtigen

Zollbescheid kämpfender

Mausebaer cool.gif

Geschrieben

Du musst mal mit einem Geigenkoffer für eine Tommy durch den Zoll. Das ist eine Gaudi.

Die haben sich mehr für den Geigenkasten interessiert, als für die Waffe. grin.gif

Dann wussten sie nicht, wo sie den Kasten einzuordnen haben: Behältnis für Waffen oder für Musikinstrumente. 021.gif

Mad Max

Geschrieben

Diese Anfänger!

Im Zweifel einfach "Zubehör für Waffen" Der Geigerkoffer ist doch für die Waffe angepasst worden, oder? tongue.gif

Geschrieben

Na das wäre doch einmal etwas für einen avangistischen Künstler.

Ein Concerto für Hitlersäge, Tommy-Gun und Bazooka,

das hört sich doch echt gut an. chrisgrinst.gif

Dafür ginge selbst ich ins Konzert. rainbow.gif

Geschrieben

Hi Boyz,

mal kurz zurück zum Thema; Der eklige Zöllner kann ja alles mögliche an Preisen raussuchen und Portokosten erfinden, (Hattich auch schon) pissed.gifpissed.gif nur:

Da der Export steuerfrei ist, interessieren sich die US-Behörden null für die Angaben - und was kann ich für die falschen Angaben eines US-Amerikaners? cool.gifcool.gif

Kenne übrigens mal einen ähnlichen Fall: Hatte einer mit dem ebay-Verkäufer vereinbart, das er "gift" auf das alte Waffenzubehör draufschreibt. Der Zöllner fragt scheinheilig, was die Sendung wohl wert sei; er meint so 30-40 Euro. AZZANGEL.gif

Gegenfrage: und warum hat der Absender dann 200 versichert? crying.gifcrying.gif

Das Päckchen hat übrigens weder Zoll noch Märchensteuer gekostet. chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Just Do It!

Aber nur, wenn es sich auch nach Zoll und Steuern lohnt.

Gruß

Shotgun

Geschrieben

Antwort auf:

versicherungswert = wiederbeschaffungswert (mit porto, fahrerei und zeitaufwand), also die tatsächliche höhe des schadens bei einem verlust.

verzollungswert = kaufpreis

chrisgrinst.gifwink.gifAZZANGEL.giftongue.gificon14.gif


nicht ganz. crazy.gif

verzollungswert = kaufpreis + anteilig Porto und Verpackung (bis zum Grenzübergang) tongue.gif

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