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IGNORED

Gelbe WBK-erneutes Bedürfnis für jede! neue Waffe?


meister2000

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Bayern ticken die Uhren anders und selbst unser Straßenasphalt ist schwärzer als anderswo! tongue.gif

Das Ganze schimpft sich "Bayerische Justizreform" oder so...

Ist mir auch Wurscht! Die ÖRAG wird schon wissen wie der Hase läuft. Ich warte jetzt ab, was die mir zu sagen haben, dann werde ich Euch hierüber weiter informieren. cool.gif

GRUß

Geschrieben

...aber das kann doch nicht sein, daß jeder Sch.... der mal versehentlich (und verständlich) auf einer Behörde passiert nur noch per KLAGE aus der Welt geräumt werden kann shocked.gif.

Wenn sich eine Behörde versehentlich bei irgend etwas verschreibt - dann muß ich dagegen Klage erheben, weil es kein anderes Rechtsmittel mehr gibt confused.gifconfused.gif

Wenn DAS SO stimmt - dann glaub ich wirklich daran, daß die bayrische Staatsregierung bis heute vergeblich auf die göttliche Eingebung hofft, weil sich Engel Aloysius im Hofbräu festgesoffen hat rolleyes.gif

Mouche

Geschrieben

Antwort auf:

Mittlerweile mußte ich erfahren, dass es in Bayern kein Widerspruchsverfahren in Verwaltungsrechtssachen mehr gibt!

Ich muß wohl oder übel gleich klagen.

GRUß


Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Bayern kein sogenanntes Vorverfahren mehr gibt, wenn man Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt einlegt.

Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), die den Widerspruch (und ein Vorverfahren mit Entscheidung durch die nächsthöhere Behörde, die sog. Widerspruchsbehörde, als Schritt VOR Klageerhebung) vorsieht, gilt meines Wissens bundesweit. Wie sollte sich Bayern da ausnehmen ?

Gruß,

karlyman

Geschrieben

So, nun hat die ÖRAG mir recht schnell und ohne sich zu zieren eine Deckungszusage für meinen Fall erteilt. Sie haben mir empfohlen, die Rechtsanwaltskanzlei Streitberger & Kollegen im Emmendingen mit dem Fall zu beauftragen.

Morgen geht mein Schreiben an die Kanzlei Streitberger zur Post!

Dann werden wir mal sehen, wie durchschlagskräftig die Jungs im tiefen Süden so sind. cool.gif

GRUß

Geschrieben

Antwort auf:

Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), die den Widerspruch (und ein Vorverfahren mit Entscheidung durch die nächsthöhere Behörde, die sog. Widerspruchsbehörde, als Schritt VOR Klageerhebung) vorsieht, gilt meines Wissens bundesweit. Wie sollte sich Bayern da ausnehmen ?


Hallo,

Wie sich Bayern da ausnimmt?

Mit dem "zweiten Gesetz über weitere Maßnahmen zur Verwaltungsreform in Bayern" vom 28.03.2003. In Art. 1

Nr. 3 wird Art. 15 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung um die Nummern 14 bis 19 ergänzt.

Nr. 17 lautet "im Bereich des Waffenrechts"

Der Art. 15 AGVwGO lautet damit

Antwort auf:

Ein Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung (das Wiederspruchsverfahren; Anm. CST) entfällt

...

17. im Bereich des Waffenrechts,

...


Deshalb gibt es kein Widerspruchsverfahren mehr in waffenrechtlichen Angelegenheiten.

Gruß

CST

Geschrieben

UPDATE:

Heute lag schon ein Schreiben von der Rechtsanwaltskanzlei Streiberger und Kollegen im Briefkasten.

Echt flott die Jungs! icon14.gif

Darin befand sich die Klageschrift, die abgeschickt wird, sobald die Kanzlei meine unterschriebene Prozessvollmacht erhält. Diese werde ich morgen früh gleich zur Post geben.

Und dann geht's los! cool.gifchrisgrinst.gif

GRUß

Geschrieben

Dann halt uns bitte weiterhin auf dem Laufenden icon14.gificon14.gif.

Hoffe, daß nicht nur die Jüngsten unter uns den Verfahrensausgang miterleben dürfen grin.gif - aber bis jetzt ging es ja recht flott - schätze nur, AB Klageerhebung wirds wohl deutlich langsamer werden rolleyes.gif

Mouche

Geschrieben

Antwort auf:

schätze nur, AB Klageerhebung wirds wohl deutlich langsamer werden


DAS fürchte ich auch!

Obwohl der RA schon wegen Klärung einer reinen Rechtsfrage auf eine mündliche Verhandlung verzichtet hat.

Es wäre halt schön, wenn noch VIIIIIEL mehr Schützen meinem Beispiel folgen würden! Vor allem diejenigen, die mit noch viel weitreichenderen Einschränkungen ihrer neugelben WBK "beglückt" wurden (meist in NRW).

Wäre es nicht herrlich, wenn die Verwaltungsgerichte in Waffenrechtsklagen ersaufen??? smile.gif

DANN würden die Waffenunrechtsbehörden endlich mal aufwachen und realisieren, dass sie mit uns nicht alles ungestraft machen können, was ihnen in ihren feuchten Träumen vorschwebt!!! pissed.gifgaga.gif

GRUß

Geschrieben

Hallo Hollowpoint,

wäre interessant ab welchem Zeitpunkt deine Behörde diese Verwaltungspraxis an den Tag legt.

Kommt mir irgendwie vergleichbar vor mit dem vorrauseilenden Gehorsam eines Verbandspräsidenten aus dem Osten.

Bei Streitberger u. Koll. bist du mit deinem Fall bestens aufgehoben, haben mir auch schon geholfen.

Gruß Colt

Geschrieben

Keine Ahnung, seit wann das LRA Schweinfurt mit dem 2/6-Mist auf der neugelben WBK angefangen hatte. Die SB'in jedenfalls murmelte etwas von "Anweisungen" vom Ministerium. Sicher eine interne Dienstanweisung aus dem "Castle Beckenstein" z'Minga, nur für den Dienstgebrauch. pissed.gif

Ist aber eigentlich egal, wenn sich kaum einer gegen diesen Schwachsinn wehrt, entsteht bei den Ministerialen der Eindruck, dass die Schützen mit dieser Einschränkung im Wesentlichen zufrieden sind und deshalb durchaus in Form einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift "legalisiert" werden kann. DAS möchte ich mit meiner Klage eben verhindern.

ALSO: WER VON DEN 2/6-OPFERN SCHLIEßT SICH MIR AN???

GRUß

Geschrieben

Hallo Hollowpoint,

habe bereits eine entsprechende Klage beim Verwaltungsgericht laufen, allerdings in einem anderen Bundesland. Aber auch über Streitberger u. Koll., für mich gibts nur eines wer sich nicht wehrt lebt verkehrt.

Wünsche noch gutes Gelingen in deiner Angelegenheit.

Gruß Colt

Geschrieben

Update:

Am 09.12.2004 wurde der Streitwert vom Verwaltungsgericht Würzburg festgesetzt. Und zwar auf 2.500 Teuro. Daraus errechnet sich nach KV 5110 eine Verfahrensgebühr in erster Instans (3-facher Satz) von 243,00 Teuro. Fällig sofort.

Schmankerl am Rande: Die Streitwertfestsetzung ist NICHT anfechtbar. Sagt zumindest der zuständige Verwaltungsrichter. tongue.gif

GRUß

Geschrieben

Hi,

wollste nur mal kundtun, dass der BDMP NRW für die neue gelbe WBK 4 Formulare ausgefüllt haben will und zusätzlich Schiessbuch kopien haben will.

gaga.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gif

Kann man eigentlich den Verband (egal welchen) verklagen?

Gruß

Viper (leicht mad1.gifmad1.gif)

Geschrieben

Antwort auf:

Hi,

wollste nur mal kundtun, dass der BDMP NRW für die neue gelbe WBK 4 Formulare ausgefüllt haben will und zusätzlich Schiessbuch kopien haben will.

gaga.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gifgaga.gif

Kann man eigentlich den Verband (egal welchen) verklagen?

Gruß

Viper (leicht
mad1.gifmad1.gif
)


Da kann man ja direkt froh sein im DSB zu sein gr1.gifgr1.gif

Geschrieben

Nun gut, Schießbuch kopieren oder eine Liste vom Vereinsboss bestätigter Schießtermine beifügen verlangt auch der BDS.

Wie sonst sollte der LV die geforderte "Sportschützeneigenschaft" überprüfen können?!?

Das ist ja noch eine der leichteren Übungen.

Der bayerische BDS-Vordruck hat auch vier Seiten. Davon muß der Schütze aber nur die Vorderseite ausfüllen.

Außerdem will der BDS Kopien ALLER WBK's haben.

Auch das ist m.E. noch im Rahmen des Machbaren.

GRUß

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