Glock 19 Posted November 2, 2004 Share Posted November 2, 2004 Hallo Leutz, war heut bei meinem "Freund" ( ) vom Amt wegen der neuen gelben WBK. Bedürfnis, Formular ok. Soweit, so gut. Nur gibt es da ein Problem. Laut einer "Dienstanweisung" wird mir da eine komplett neue gelbe WBK ausgestellt, die alte (nach altem WaffG) könne ich behalten und weiternutzen. Das wäre halt eine Dienstanweisung, er wisse, in Brandenburg würde das anders gemacht, aber (schief grins) Waffenrecht sei Ländersache(?!!), in Sachsen wird halt eine WBK nach dem neuen WaffG ausgestellt. Einen rechtsmittelfähigen Bescheid habe ich gleich mit verlangt, sollte ich löhnen sollen. Wie wird das bei Euch in welchem Bundesland gehandhabt? Ich vermute hier wieder mal Abzocke von Amts wegen . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted November 2, 2004 Share Posted November 2, 2004 Mensch Glock - sei doch froh, daß Dich der Mann vor der Dummheit bewahrt hat, eine Alte Gelbe umschreiben zu lassen . Die Umschreibung/Erweiterung - falls überhaupt vorgenommen -würde vermutlich auch nicht weniger kosten als die Neue Gelbe - und wer weis, warum und wofür ne "Alte" mal noch alles gut sein kann . Weitergelten tut sie ja ohnehin-und in manchen Gegenden sogar gesetzeskonform OHNE 2/6 Regel - also : Sei froh Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted November 2, 2004 Share Posted November 2, 2004 Verstehe die Problematik nicht. Die alte Gelbe behält ihre Gültigkeit, was doch wunderbar ist und du erhälst zusätzlich eine neue Gelbe . Passt doch alles wie es soll. Link to comment Share on other sites More sharing options...
reini Posted November 2, 2004 Share Posted November 2, 2004 Werde in nächster Zeit eine neue Gelbe beantragen (Bayern). Bei Abholung des Formulars habe ich vom Sachbearbeiter erfahren, dass bei Neuausstellung die vorhandene (alte) Gelbe weiterbenutzt werden kann soweit die Spalten reichen. Weitere Gelbe in alter Form werden jedoch nicht mehr ausgestellt. Alternativ kann die alte Gelbe auf Neugelb umgeschrieben werden. Kostenmässig ist es jedoch gleich wie eine Neuausstellung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
627 PC Posted November 2, 2004 Share Posted November 2, 2004 Hi Glock 19, Du bist hier vermutlich der Erste und Einzige der sich über diesen Sachverhalt beschwert. Da noch nicht überall abschliessend geklärt ist, ob Du auf die "Neue Gelbe" nur Waffen erwerben kannst für die die Sportordnung Deines Verbandes auch eine Disziplien anbietet, würde ich auf die rechtlichen Vorteile der "Alten Gelben" nur ungern verzichten. (Könnte ja doch mal sein, daß eine .50 BMG als Einzellader mit mir lacht) Gruss Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted November 2, 2004 Share Posted November 2, 2004 Antwort auf: ..... Weitere Gelbe in alter Form werden jedoch nicht mehr ausgestellt. Habe ich mittlerweile etwas verpasst? Gem. § 58 WaffG bleiben die alten waffenrechtl. Erlaubnisse weiterhin gültig und somit sollte auch für Altbesitzer der Gelben eine neue alte Gelbe möglich sein. Wo steckt mein "Sachbearbeiter"? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted November 2, 2004 Share Posted November 2, 2004 Ob DU etwas verpaßt hast oder nicht Asta - das hängt sehr von Deinem SB und dessen Meinung ab - leider . Die "Weitergültigkeit" ist insofern unbestritten, daß die Alte Gelbe als Besitzerlaubnis unbeschränkt und als Erwerbserlaubnis vordruckbezogen (= bis alle Spalten voll sind) gilt. Danach aber trennen sich nach hiesiger - und wie ich sehe auch anderweitiger Ansicht die Wege: 1.) Hast Du keine Neue Gelbe - wird Dir weiterhin ein neuer Vordruck der Alten Gelben ausgestellt. 2.) Hast Du Neue Gelbe - besteht kein "Bedürfnis" mehr für die Ausstellung eines neuen Vordrucks der Alten Gelben, weil alles was auf diese geht, auch auf die Neue Gelbe geht. So weit - so logisch Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
reinhard Posted November 2, 2004 Share Posted November 2, 2004 @ Glock 19 Wenn das Waffenrecht Dir keine grösseren Probleme beschert, sei zufrieden. Ich habe noch eine komplett leere alte, darüber bin ich nicht unglücklich... Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted November 2, 2004 Share Posted November 2, 2004 Antwort auf: @ Glock 19 Wenn das Waffenrecht keine Dir keine grösseren Probleme beschert, sei zufrieden. Ich habe noch eine komplett leere alte, darüber bin ich nicht unglücklich... jow,dass kann ich guuuuut verstehen. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted November 3, 2004 Share Posted November 3, 2004 Antwort auf: Habe ich mittlerweile etwas verpasst? Gem. § 58 WaffG bleiben die alten waffenrechtl. Erlaubnisse weiterhin gültig und somit sollte auch für Altbesitzer der Gelben eine neue alte Gelbe möglich sein. Wo steckt mein "Sachbearbeiter"? Bin ja schon da ! Hast nichts verpasst, denn den § 58 WaffG gibts immer noch. Demnach gilt die alte gelbe WBK im genehmigten Umfang fort und berechtigt somit weiterhin zum unbeschränkten Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen und der dazugehörigen Munition. In der Konsequenz ist deshalb auch eine neue altgelbe WBK auszustellen, wenn eine voll ist. Wenn einer eine alte und neue gelbe WBK sein eigen nennt, könnte man der Argumentation von Mouche folgen und der Auffassung sein, dass Eintragungen nur noch auf die neue gelbe WBK erfolgen. Meines Erachtens spricht aber trotzdem nix dagegen, weiterhin in die alte gelbe WBK Eintragungen vorzunehmen bzw. hat der Antragsteller sogar einen Anspruch auf Eintragung in alte gelbe WBK, wenn er es so verlangt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted November 3, 2004 Share Posted November 3, 2004 Antwort auf: Bei Abholung des Formulars habe ich vom Sachbearbeiter erfahren, dass bei Neuausstellung die vorhandene (alte) Gelbe weiterbenutzt werden kann soweit die Spalten reichen. Weitere Gelbe in alter Form werden jedoch nicht mehr ausgestellt. Das steht im Entwurf zur WaffVwV unter 58.1 aber anders drin. Danach gilt die alte gelbe WBK weiter und wird, wenn voll, auch "verlängert". Einer der wenigen Lichtblicke in der WaffVwV. Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted November 3, 2004 Share Posted November 3, 2004 Antwort auf: Wenn einer eine alte und neue gelbe WBK sein eigen nennt, könnte man der Argumentation von Mouche folgen und der Auffassung sein, dass Eintragungen nur noch auf die neue gelbe WBK erfolgen. Meines Erachtens spricht aber trotzdem nix dagegen, weiterhin in die alte gelbe WBK Eintragungen vorzunehmen bzw. hat der Antragsteller sogar einen Anspruch auf Eintragung in alte gelbe WBK, wenn er es so verlangt. Ich bitte doch sehr darum, das nicht als "Argumentation von Mouche" zu bezeichnen - das ist die Wiedergabe der Argumentation des für Mouche zuständigen Sachbearbeiters - und angeblich mit dem SB des Nachbarbezirks so abgesprochen. Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted November 3, 2004 Share Posted November 3, 2004 Na ja, wenns die SB in Franken so absprechen, wird schon stimmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock 19 Posted November 3, 2004 Author Share Posted November 3, 2004 Hallo Leutz, danke für Eure Antworten !!! Ich hege nur berechtigtes Mißtrauen gegen meinen Freund ( ) vom Amt, weil er regelmäßig Leute über den Tisch zu ziehen versucht (von dritten erfahren). In meinem Fall war er sich auch der Verbeugung vor geltendem Recht ( ) nicht zu schade ( Kommentar des RP nach meiner Beschwerde: "Die "Rechtsauffassung" des LRA ... ist rechtlich nicht haltbar..."). Ich hoffe, Ihr könnt mein berechtigtes Mißtrauen verstehen... Eine Dienstaufsichtsbeschwerde blieb auch ohne Erfolg. In alten Zeiten könnten sich Dezernenten und Landräte vielleicht Genosse Parteisekretär oder Genosse Hauptmann des gewissen Ministeriums genannt haben... Hab damals die ganze Akte an Visier geschickt zwecks Birnenpreis. War aber wohl zuwenig "Fruchtgehalt". Doch wenigstens auf Euch kann ich mich verlassen. Danke nochmal, girls & boys!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Helicopter45 Posted March 14, 2005 Share Posted March 14, 2005 Hallo Besitze bereits eine alte gelbe die voll ist. War heute bei meinem Sachbearbeiter zwecks neuer Gelben. Er erklärte mir das er noch keine neuen gelben bekommen hat und bis dahin die alten überstemmpelt und ausgibt.(Neue alte WBK anstatt der neuen gelben). Hat jemand eine neue gelbe,ist die wirklich gelb oder besitzt die vielleicht eine andere gelbe Farbe?, wenn ja hätte wäre mir die lieber,obwohl es am Schluß auf das gleiche rauskommt. Gruß Heli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted March 15, 2005 Share Posted March 15, 2005 HalloBesitze bereits eine alte gelbe die voll ist. War heute bei meinem Sachbearbeiter zwecks neuer Gelben. Er erklärte mir das er noch keine neuen gelben bekommen hat und bis dahin die alten überstemmpelt und ausgibt.(Neue alte WBK anstatt der neuen gelben). Hat jemand eine neue gelbe,ist die wirklich gelb oder besitzt die vielleicht eine andere gelbe Farbe?, wenn ja hätte wäre mir die lieber,obwohl es am Schluß auf das gleiche rauskommt. Gruß Heli 327419[/snapback] Kannst Deinem SB ruhig glauben. Neue Vordrucke gibt es noch nicht. Die werden erst entwickelt, wenn die VwV raus ist. Dort werden in der Anlage entsprechende Muster abgedruckt sein. Spielt aber auch keine Rolle, denn Papier ist geduldig und man kann die alten Formulare ohne großen Aufwand zu WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG "tunen". Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted March 15, 2005 Share Posted March 15, 2005 Neue Vordrucke gibt es noch nicht. Die werden erst entwickelt, wenn die VwV raus ist. Dort werden in der Anlage entsprechende Muster abgedruckt sein.Spielt aber auch keine Rolle, denn Papier ist geduldig und man kann die alten Formulare ohne großen Aufwand zu WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG "tunen". 327800[/snapback] Genau so ein "getuntes" Altgelb-Formular habe ich letztes Jahr auch als Neue Gelbe erhalten. Der Text betreffend Einzellader-Langwaffen auf dem Deckblatt wurde ausge-x-t und der "neugelbe" Text gem. § 14 Abs. 4 WaffG als Erlaubnisumfang auf der letzten Seite eingetragen. Da gibt´s gar kein Problem. P.S.: Auf meiner alten "altgelben" WBK findet sich bislang nur ein einsames Einzelladergewehrle (ich hatte die finanziellen Schwerpunkte beim Waffenerwerb bislang anders gesetzt, daher müssen die guten Flinten und Blockbüchsen noch etwas warten..). Wie ich schon mal gepostet habe: "mein" Sachbearbeiter hatte mir beim Antrag auf Neugelb nachdrücklich davon abgeraten, die "alte" auf neu umstempeln zu lassen; im eigenen Interesse. Und recht hatte er. Gruß, karlyman Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Wanderer Posted March 15, 2005 Share Posted March 15, 2005 . Das wäre halt eine Dienstanweisung, er wisse, in Brandenburg würde das anders gemacht, aber (schief grins) Waffenrecht sei Ländersache(?!!), in Sachsen wird halt eine WBK nach dem neuen WaffG ausgestellt. Waffenrecht ist immer noch Bundessache, die Auslegung ist Ländersache, bedeutet aber nicht, dass sich die Länder über das Waffengesetz hinwegsetzen dürfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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