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IGNORED

Waffenmitnahme in die Mongolei


gunman44

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Moin!

Ein Kumpel hat jetzt eine Mongolin geheiratet rolleyes.gif und will sozusagen als Gastgeschenk einen Jagdrepetierer mit ZF, Munition, Kaliber 7X57 im Flieger mitnehmen. Hat er auch schon auf seine alte Gelbe mit Erwerbserweiterung nach dem neuen Waffelgesetz gekauft.

Vielleicht kennt sich ja einer von Euch damit aus. Auf was muss bei der Ausfuhr am Flughafen geachtet werden und wie sollte die Überlassung in der Mongolei über die Bühne gehen? Der Püster muss ja hier irgendwann wieder ausgetragen werden. Wir haben schon gesagt, das er nicht alle Latten am Zaun hat. Soll genug Geld mitnehmen und vor Ort irgendeine Kanone kaufen.

Danke schon mal für die Antworten...

Gruß Herb

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Auch ein Blick in die Aussenwirtschafts-VO würde gut tun und eine Menge Ärger ersparen.

Die Ausfuhr von Waffen mit gezogenen Läufen ist nämich Ausfuhrgenehmigungspflichtig. Je nachdem, ob das Land in der Länderliste A oder B auftaucht, ist nämlich eine Ausfuhr ggfls. überhaupt nicht genehmigungsfähig. (Die Mitnahme -und Rückverbringung- zur Jagd ist hiervon nicht betroffen, das regelt sich ueber den Jagdvermittler). Eine endgültige Überlassung und ein Export der Waffe (und das ist ja hier der Fall) geht NUR mit Ausfuhrerlaubnis der BAFA. Unabhängig davon sind natürlich noch die dortigen Einfuhrbestimmungen zu beachten. Ich bezweifele allerdings ob die Konsulate da gross Ahnung haben, um das aus dem Stegreif zu beantworten. Besser ist eine schriftliche Anfrage und ggfls. eine Voranfrage beim BAFA. Geben die nämlich kein ok, erübrigt sich der Zinnober mit den Stellen, die für eine Einfuhr zuständig wären.

muni

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Waffen darf man da wohl besitzen weil der Opa, für den das Gewehr sein soll, dort auf die Jagd geht. Laut unserem Händler gibts da Wölfe und so Arten von Gemsen und Elchen die man da schießen kann.

Das mit Konsulat kannste wohl knicken. Die haben schon 6 Monate für die Heiratspapiere gebraucht und er will nächsten Freitag fliegen. So schnell wird er dann auch wohl keine Ausfuhrgenehmigung kriegen.

Naja, ich werde Euch dann berichten wie das abgelaufen ist. Unser Händler freut sich jedenfalls, das er den Ladenhüter losgeworden ist grlaugh.gif

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und er will nächsten Freitag fliegen.


gaga.gif021.gif

Über so einen Unsinn sollten wir am heilgen Sonntag gar nicht weiter nachdenken...

Muni hat schon Schritt 1 geschildert, der wohl die Schritte 2 bis 10 überflüssig macht.


...und ich dachte, ich sei mit meinem Anliegen meine Waffen zum Training mit auf die Philippinen nehmen zu wollen, ausgefallen. grlaugh.gif Das Einzige, was ich bisher von der Botschaft erhalten habe, ist die Lesebestätigung für meine E-Mail. crazy.gificon13.gifcrazy.gif

Euer

Mausebaer cool.gif

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Moin!

Ein Kumpel hat jetzt eine Mongolin geheiratet
rolleyes.gif
und will sozusagen als Gastgeschenk einen Jagdrepetierer mit ZF, Munition, Kaliber 7X57 im Flieger mitnehmen. Hat er auch schon auf seine alte Gelbe mit Erwerbserweiterung nach dem neuen Waffelgesetz gekauft.

Vielleicht kennt sich ja einer von Euch damit aus. Auf was muss bei der Ausfuhr am Flughafen geachtet werden und wie sollte die Überlassung in der Mongolei über die Bühne gehen? Der Püster muss ja hier irgendwann wieder ausgetragen werden. Wir haben schon gesagt, das er nicht alle Latten am Zaun hat. Soll genug Geld mitnehmen und vor Ort irgendeine Kanone kaufen.

Danke schon mal für die Antworten...

Gruß Herb


Ich würde mal beim "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" - BAFA - nachfragen!

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Die Verbringung einer Schusswaffe in Drittstaaten (dazu gehört auch die Mongolei) ist nach deutschem Waffenrecht erlaubnisfrei (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 8).

Das Bafa wird sich deshalb nicht dafür interessieren (nur, wenn die Waffe Kriegswaffeneigenschaft hätte).

Zu klären ist, ob die Erwerberin die Waffe überhaupt in die Mongolei einführen darf und insofern Berechtigte ist. Der Überlasser sollte deshalb erst die Einfuhrgenehmigung des Erwerbers in Händen haben, bevor er die Knarre auf die Reise schickt...

Zollrechtlich wird es erst ab einem bestimmten Wert der Waffe (200 Euro oder so, weiß ich aber nicht genau) relevant.

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Die Verbringung einer Schusswaffe in Drittstaaten (dazu gehört auch die Mongolei) ist nach deutschem Waffenrecht erlaubnisfrei (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 8).

Das Bafa wird sich deshalb nicht dafür interessieren (nur, wenn die Waffe Kriegswaffeneigenschaft hätte).

Zu klären ist, ob die Erwerberin die Waffe überhaupt in die Mongolei einführen darf und insofern Berechtigte ist. Der Überlasser sollte deshalb erst die Einfuhrgenehmigung des Erwerbers in Händen haben, bevor er die Knarre auf die Reise schickt...

Zollrechtlich wird es erst ab einem bestimmten Wert der Waffe (200 Euro oder so, weiß ich aber nicht genau) relevant.


An SB

Ich glaube, Du solltest nicht über etwas kamellen, von dem Du nicht involviert bist, bzw. k.A. hast.

Das Waffenrecht spielt hier keine Rolle, aber das Ausfuhrrecht. Vielleicht schaust Du Dir das mal während Büroschlafstunden mal an....

Ich empfehle vielleicht aber auch eine Anfrage hier:

Herr Neuss ,BAFA (Nicht Europa) Fax 06196-908800 Tel:06196-908630

Vielleicht wird Dir dann auf die Sprünge geholfen, bevor hier weiter Unsinn verzapft wird und Leute zum Rechtsbruch verleitet werden.

Ausfuhrrecht ist eben nun mal nicht gleich Waffenrecht. Ein Blick in die Ausfuhrliste hätte aber bei Deinem Diensteifer genügt, oder??

Also vorher bilden, dann versuchen andere zu "verbilden".

Ein etwas über soviel Unsinn verwunderter Muni

PS: Die Bafa hat nur bedingt etwas mit Kriegswaffen zu tun. Da solltest Du Dich vielleicht auch mal weiterbilden.

Ich empfehle Abt. IVb4 beim Bundeswirtschaftsministerium. Die Bafa ist für das BMWi nur Ausführungsbehörde..

Also setzen , 6

Bisher waren Deine Beiträge doch nicht so verbockt....Schlechtes Wochenende gehabt??

Zollrecht scheint dann auch nicht einer deiner Stärken zu sein. Wertangaben bei der Ausfuhrzollerklärung haben nur dann erleichternde Wirkungen, wenn sie sich auf andere als VUB-Waren beziehen, und dann auch nur in der Form, das eine vereinfachte Zollausfuhrerklärung abgegeben werden kann.

Im übrigen muss bei einer Waffenausfuhr in Drittländer immer das zuständige Versender-Zollamt die Nämlichkeit VOR Versand bescheinigen, sonst gilt der Gegenstand nicht als ausgeführt....erst dann käme wieder die Waffenrechtsbehörde ins Spiel. Denn nur mit der bescheingten Ausfuhr könnte der Püster ausgetragen werden.

Nur bei glattläufigen Waffen (bestimmter Bauart/lange nicht alle) genügt eine Zollausfuhrerklärung OHNE Ausfuhrgenehmigung, die dann aber auch beim Zollausfuhramt (üblichwerweise das für den Wohnsitz zuständige ZA)abzugeben ist. Üblicherweise kontrolliert auch hier das ZA die Richtigkeit der Angaben (Waffenart/Typ/Nummer) und fertigt dann zur Ausfuhr ab. Danach darf der "Versender" jedoch keine körperliche Gewalt mehr über den Gegenstand ausüben, sondern muss den Gegenstand der der VuB-Bestimmung unterliegt, direkt einem zugelassenen Transporteur (Spedition, Postzollamt, etc) überlassen .

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Hm, seltsam. Hatte auch schon Kontakt mit der Bafa (Herr Pracejus ?), der mir das nur in Bezug auf Kriegswaffen etwas anders erzählt hat... confused.gif

Waffenrechtlich solltest Du mir erst mal ein Gegenargument gegen die erlaubnisfreie Verbringung von Schusswaffen in Drittstaaten liefern, bevor Du hier so sinnlos rumpolterst ! icon13.gif

Zollrechtlich kenn ich mich nicht aus. Das habe ich auch in meinem Klammervermerk zum Ausdruck gebracht. Mehrere Kunden haben mir aber schon was mit dem Zollwert berichtet, der sehr maßgebend sein soll, weil es sonst diverse Freistellungen gäbe.

Im übrigen liefen hier schon etliche Exporte in alle möglichen Drittstaaten reibungslos ab. Deshalb kein Grund zur Aufregung hier, Herr Muni ! cool3.gif

P.S.: Übrigens, der Ton macht die Musik. Und Dein Ton gefällt mir heute überhaupt nicht.

Gruß SB

(nach einem sehr schönen Wochenende laugh.gif)

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Hm, seltsam. Hatte auch schon Kontakt mit der Bafa (Herr Pracejus ?), der mir das nur in Bezug auf Kriegswaffen etwas anders erzählt hat...
confused.gif

Waffenrechtlich solltest Du mir erst mal ein Gegenargument gegen die erlaubnisfreie Verbringung von Schusswaffen in Drittstaaten liefern, bevor Du hier so sinnlos rumpolterst !
icon13.gif

Zollrechtlich kenn ich mich nicht aus. Das habe ich auch in meinem Klammervermerk zum Ausdruck gebracht. Mehrere Kunden haben mir aber schon was mit dem Zollwert berichtet, der sehr maßgebend sein soll, weil es sonst diverse Freistellungen gäbe.

Im übrigen liefen hier schon etliche Exporte in alle möglichen Drittstaaten reibungslos ab. Deshalb kein Grund zur Aufregung hier, Herr Muni !
cool3.gif

P.S.: Übrigens, der Ton macht die Musik. Und Dein Ton gefällt mir heute überhaupt nicht.

Gruß SB

(nach einem sehr schönen Wochenende
laugh.gif
)


Herr Pracejus ist beim Wirtschaftsministerium (bzw. jetzt ist er pensioniert) zuständig, für die Kontrolle des Handels mit Kriegswaffen, also nichts was mit dem "normalen" Waffenrecht zu tun hat. Er ist auch in keiner Weise Dienstaufsicht oder ähnliches der BAFA.

Und nochmals: Von Waffenrecht spricht hier keiner, also brauch ich Dir auch keine Gegenargumente für die Verbringung in Drittstaaten nach dem Affenrecht zu bringen.

Das einzigste was hier zählt, sind die Ausfuhrbestimmungen nach dem Aussenwirtschaftsgesetz....also mal nachlesen und ggfls. die angegebene Rufnummer mal anrufen. da werden sie geholfen.

Und nochmals: Man sollte auch über seinen Tellerand hinausschauen, und wenn Leute praktisch zum Rechtsbruch verleitet werden, indem unrichtige Tatsachen verbreitet werden, dann hörts bei mir auf mit lustig und ich reagiere "ungehalten" und das bin ich immer noch. Zumal hier anscheinend von Dir immer noch Äpfel mit Birnen verwechselt werden. Waffenerecht mag dein Metier sein (und nebenher meins), aber Ausfuhrrecht und Zollrecht sind wieder ein paar andere Schuhe. Deswegen habe ich den Weg der zu gehen ist, auch aufgezeichnet. Das Zollamt kann eine Waffe mit gezogenen Läufen für den Export in Drittländer nur mit AE zulassen, bzw. zollrechtlich abfertigen. Ruf doch einfach mal DEIN zuständiges HZA an. Auch die werden Dich aufklären....und ich bleibe dabei; man sollte nur etwas loslassen, das man kennt und speziell in diesem sensiblen Bereich keine Mutmassungen unter die Leute streuen. Manche nehmens für gegeben, aber keiner kann nachher bei Dir Rechtshilfe suchen, weil er es so gemacht hat, wie Du hier versuchst darzustellen.

Schön, das du ein schönes Wochenende hattest, noch schöner wäre es, wenn Du dann hier prüfbare Fakten loslässt, bzw. Sachen, die auch der vorliegenden Sachlage (Export von Schusswaffen mit gezogenen Läufen -und das ist ein 7x57 Repetierer nun mal-) entsprechen. Das das deutsche affengesetz hier berührt wurde, wirst du wohl kaum in meinen vorherigen Postings finden, oder?

Also zurück zur Sachlichkeit, und das der Zollwert Erleichterungen nach sich ziehen kann bezüglich des "Papierkrams" habe ich weiter oben bereits erwähnt.

Und das einige Exporte reibungslos bei Euch vonstatten gingen, hilft im Zweifelsfalle auch niemanden, der gegen die AW-VO verstösst.

MfG

Muni

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BAFA

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Ausfuhrliste (103. VO) Teil I A

TEIL I

A Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial

0001 Handfeuerwaffen mit glattem Lauf mit einem Kaliber kleiner als 20 mm, andere Handfeuerwaffen und

Maschinenwaffen mit einem Kaliber von 12,7 mm oder kleiner und Zubehör, geeignet hierfür, wie

folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

a) Gewehre, Karabiner, Revolver, Pistolen, Maschinenpistolen und Maschinengewehre;

Anmerkung: Unternummer 0001a erfasst nicht folgende Waffen:

1. Musketen, Gewehre und Karabiner, die vor 1938 hergestellt wurden,

2. Nachbildungen von Musketen, Gewehren und Karabinern, deren Originale

vor 1890 hergestellt wurden,

3. Revolver, Pistolen und Maschinenwaffen, die vor 1890 hergestellt wurden,

und ihre Nachbildungen.

B) Waffen mit glattem Lauf (Flinten) wie folgt:

1. Waffen mit glattem Lauf, besonders konstruiert für militärische Zwecke,

2. andere Waffen mit glattem Lauf wie folgt:

a) Vollautomaten,

B) Halbautomaten oder Repetierer;

c) Waffen, die hülsenlose Munition verwenden,

d) Schalldämpfer, spezielle Rohrwaffen-Lafetten, Ladestreifen und Mündungsfeuerdämpfer für

die von Unternummern 0001a, 0001b und 0001c erfassten Waffen und besonders für militärische

Zwecke konstruierte Waffenzielgeräte;

Anmerkungen zu Unternummern 0001a bis 0001d:

1. Die Unternummer 0001b2b erfasst nur Waffen mit glattem Lauf, die vor dem Nachladen

mehr als drei Schüsse abgeben können.

2. Die Unternummern 0001a bis 0001d erfassen nicht für Exerziermunition besonders

konstruierte Waffen, die keine von Nummer 0003 erfasste Munition verschießen können.

3. Die Unternummern 0001a bis 0001d erfassen Waffen für Randfeuer-Hülsenpatronen nur

dann, wenn sie vollautomatisch sind.

e) Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen aller Art sowie besonders konstruierte Bestandteile

hierfür - auch soweit die Waffen und Bestandteile von den Unternummern 0001a bis 0001d

nicht erfasst werden -, wenn Käufer- oder Bestimmungsland Bosnien-Herzegowina, Serbien

und Montenegro oder Kroatien ist.


Fragt mich aber bitte nicht, das das für den Export in die Mongolei praktisch bedeutet!

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Tja Völker, da musst Du schon den neunmalklugen Muni hier fragen. Wir andern sind wohl alle doof. smile.gif

Danke für den Link, Völker (den ich selbst zwar schon kannte wink.gif). Das hätte Muni eigentlich selbst tun können. Aber der erwartet anscheinend, dass jeder diese komplizierte Materie auswendig kann. icon13.gif (wer mal auf der Homepage des Bafa bei den Aufgaben schaut, findet dort nicht den Begriff Waffen, sondern nur die Kriegswaffen. Kann sich also jeder seinen Teil dazu denken).

@Muni: Zur Info. Hier ist ein Forum, wo jeder aus seiner Warte zu einem bestimmten Thema schreibt. Ich habe es gewagt (entschuldigung dafür und auch, dass ich geboren bin blush.gif) dies auch zu tun. Eine Richtigstellung oder Ergänzung kann man auch anders vornehmen und nicht in diesem Trampelton, wie Du es hier gemacht hast. Bin von Dir besseres gewohnt und hatte bislang (bis auf wenige Ausnahmen cool.gif) eine überwiegend gute Meinung. Du trägst auf jeden Fall mit Deinem Verhalten nicht gerade zu einem gesunden Board-Leben bei, was ich persönlich und andere bestimmt auch, sehr schade und enttäuschend finde.

Im nachhinein betrachtet lässt sich nüchtern feststellen, dass ich durch das damalige Telefonat mit Herrn Pracejus davon ausgegangen bin, dass das Bafa nur bei Kriegswaffen oder wenn eine Gefährdung für die BRD bestehen könnte, seinen Senf dazu gibt bzw. die Genehmigungspflicht zur Ausfuhr prüft. Dass dem offensichtlich nicht so ist, weiß ich jetzt auch. Im übrigen schließe ich mich dem Kommentar von Völker an. cool3.gif

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Antwort auf:

Tja Völker, da musst Du schon den neunmalklugen Muni hier fragen. Wir andern sind wohl alle doof.
smile.gif


Das hat wohl hier niemand behauptet. Die Aufführung von Tatsachen wird wohl dann als Insult der eigenen Kenntnisse verstanden?? Sie sollten eher dazu dienen, andere vom falschen Handeln abzuhalten.

Antwort auf:

Danke für den Link, Völker (den ich selbst zwar schon kannte
wink.gif
). Das hätte Muni eigentlich selbst tun können.


Warum?? Ich habe doch die Telefonnummer der Bafa mit der tatsächlich zutreffenden Nummer des Beamten für "Nichteuropa" angegeben, wo sich der "Willige" Auskunftssuchende dann speziell schlau machen kann, bzw. meine Angaben hätte verifizieren können.

Da Du selbst zugibst, auf der Seite der BAFA keine konkreten Erkenntnisse gefunden zu haben, ist doch wohl eine Direktanfrage beim zuständigen Beamten erfolgversprechender...jedenfalls besser als Mutmaßungen.

Antwort auf:

Aber der erwartet anscheinend, dass jeder diese komplizierte Materie auswendig kann.
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(wer mal auf der Homepage des Bafa bei den Aufgaben schaut, findet dort nicht den Begriff Waffen, sondern nur die Kriegswaffen. Kann sich also jeder seinen Teil dazu denken).


Was soll man sich denken?

Entweder kann man Richtigstellungen annehmen oder nicht; aber sie durch Suggestivfragen schon wieder in Zweifel ziehen ?? Naja, ein Schelm der Böses dabei denkt...

Antwort auf:

@Muni: Zur Info. Hier ist ein Forum, wo jeder aus seiner Warte zu einem bestimmten Thema schreibt. Ich habe es gewagt (entschuldigung dafür und auch, dass ich geboren bin
blush.gif
) dies auch zu tun. Eine Richtigstellung oder Ergänzung kann man auch anders vornehmen und nicht in diesem Trampelton, wie Du es hier gemacht hast. Bin von Dir besseres gewohnt und hatte bislang (bis auf wenige Ausnahmen
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) eine überwiegend gute Meinung. Du trägst auf jeden Fall mit Deinem Verhalten nicht gerade zu einem gesunden Board-Leben bei, was ich persönlich und andere bestimmt auch, sehr schade und enttäuschend finde.


Über Sinn und Ton lässt sich immer streiten. Hier ging es darum, Leute von einem (verleiteten) Fehlverhalten fernzuhalten. Immerhin fungierst Du ja hier als "Sachbearbeiter" und hast Dir einige Reputation mit guten Kommentaren etc. erarbeitet. Dann musst Du auch damit rechnen, das Leute Deine Aussagen für bare Münzen nehmen und diesen Aussagen folgen. Und deren Rechtsfolgen hast DU!! nicht zu tragen, sondern die betreffende Person. Und das wäre doch schade, oder??

Antwort auf:

Im nachhinein betrachtet lässt sich nüchtern feststellen, dass ich durch das damalige Telefonat mit Herrn Pracejus davon ausgegangen bin, dass das Bafa nur bei Kriegswaffen oder wenn eine Gefährdung für die BRD bestehen könnte, seinen Senf dazu gibt bzw. die Genehmigungspflicht zur Ausfuhr prüft. Dass dem offensichtlich nicht so ist, weiß ich jetzt auch.


Na, dann ist doch alles Bestens

Antwort auf:

Im übrigen schließe ich mich dem Kommentar von Völker an.
cool3.gif


Was meinst Du schon wieder damit?

Ausfuhrbewilligungspflicht hat nichts mit dem (aussereuropäischen) Empfängerland zu tun (ausgenommen der sowieso auf der Sperrliste stehenden Staaten, oder von einer UN_Sanktion betroffenen Staaten), sondern lediglich damit, ob die betreffenden Waffen in der Ausfuhrliste aufgeführt sind. Und der Jagdrepetierer mit gezogenem Lauf ist von der Ausfuhrliste A wie folgt erfasst: "A Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial

0001 ... andere Handfeuerwaffen und ... mit einem Kaliber von 12,7 mm oder kleiner ......:

a) Gewehre, Karabiner,....

Nu wat??

Davon ist das Jagdgewehr 7x57 mit Zielfernrohr (noch ein eigenes Kapitel-hoffentlich kein militärisches )erfasst, da es wohl nach 1938 gebaut wurde. Würde ein militärisch verwendbares Glas draufsitzen, würde das Baujahr schon wieder keine Rolle (mehr) spielen...etc,etc. Genau aus diesem kühlen Grunde habe ich die Telefonnummer und Faxnummer des zuständigen (weil voller Kenntnisse und neuesten Erkenntnissen der jeweils geltenden AWV vollgestopften) Mitarbeiters der BAFA genannt.

Fakt ist, das mein allererstes Posting, auf das bereits Ulrich Eichstädt verwiesen hatte, den Kern der Sache auch ohne gegenseitiges "Anpin..." bereits geklärt hatte. Dies wurde schliesslich von Dir in Zweifel gezogen. Und ich lasse ungern Leute ins Messer rennen, die es vom "zuständigen Sachbearbeiter" dann in Unkenntnis der Sachlage evtl. falsch übernehmen....und wie Du so schön bemerkst, sind wir ein Forum das für alle da ist. Also auch für die weniger Kenntnisreichen. Und bevor ich allerdings etwas loslasse, vergewissere ich mich von der Richtigkeit dessen, was ich schreibe. So und jetzt nix für ungut; Deine anderen Kommentare waren ja, auch bis auf wenige Ausnahmen, meistens hilfreich und gut. Ein Sheba für deine Katze.. :-)

Muni

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Okay Muni. Ich denke, die Sache ist nun geklärt und ich lerne ja schließlich auch gerne dazu. Es heißt ja nicht umsonst: Du wirst alt wie ne Kuh und lernst immer noch dazu, oder ? wink.gif

Zum Thema Forum: meines Erachtens dient es der Meinungsbildung und deshalb werden in einem Thread von verschiedenen Seiten Erfahrungen, Meinungen und gesetzliche Grundlagen ausgetauscht, um im Idealfall zum Ergebnis zu kommen. Dabei ist doch ganz klar, dass nicht die Aussage eines einzelnen Users zählt (ganz egal, wie der/die sich auch nennen mag smirk.gif) sondern viel eher - und auch das nicht immer - das gemeinsam erarbeitete Ergebnis am Ende des Threads. So kenne ich Foren im allgemeinen und lasse mich von den Mods gerne korrigieren, wenn dem nicht so sein sollte... rolleyes.gif.

Wenn es so einfach wäre und zu jeder Frage sofort im zweiten Posting die richtige Antwort folgen würde, wäre hier jeder Thread genau eine Seite lang. Denk mal drüber nach, Muni. cool3.gif

Jeder User hier muss sich auch im klaren sein, dass nicht jede hier gewonnene Auskunft absolut richtig sein muss. Hier gab es schon zu viele Themen, in welchen sich die Lösung des Sachverhalts nach einigen Monaten ganz anders dargestellt hat, als ursprünglich angenommen worden ist. Oft sind sich ja nicht mal die Experten untereinander einig. Es wird sich deshalb auch niemand darauf berufen können "das hab ich aber bei WO so gelesen... crying.gif".

Im übrigen gebe ich Dir zu bedenken, dass in der Rubrik Waffenrecht eines Waffenforums nun mal überwiegend mit waffenrechtlichen Äußerungen zu rechnen ist. Wer sich mit Ausfuhrrecht beschäftigen möchte, kann ja ein Forum für Ausfuhrrecht oder die HP der BafA besuchen, hm ? smirk.gif

Ich kenne hier zumindest niemanden, der an Board behauptet hat, dass alles richtig ist, was er sagt und er die Weisheit mit Löffeln gefressen hat. Wenn dies der Fall wäre, würde ich Dir recht geben, weil es sich dann quasi um eine "zugesicherte Eigenschaft" handeln würde. Und das können bekanntlich nicht mal Rechtsanwälte tun...

Gruß

SB (ja, ich bekenne mich hiermit öffentlich dazu, nicht alles zu wissen. crying.gif Zufrieden ? blush.gif)

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Fragt mich aber bitte nicht, das das für den Export in die Mongolei praktisch bedeutet!


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Antwort auf:

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Im übrigen schließe ich mich dem Kommentar von Völker an.

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Was meinst Du schon wieder damit?


Habt ihr euch wieder beruhigt?

Ausfuhrrecht ist wirklich kompliziert, insbesondere, wenn es sich um Dual-Use Güter oder Waffen handelt. Bezüglich Dual-Use habe ich einmal Staub gewischt, mit Ex- und Import von Waffen / Waffenteilen jedoch noch keinerlei Erfahrungen gemacht. Ich habe bislang nur friedvolle AZZANGEL.gif Wirtschaftsgüter ins Ausland verkauft.

Das - und nichts anderes - sollte mein obiges Zitat aussagen.

Der Ausschnitt aus der Güterliste sollte nur belegen, daß für Repetierbüchsen, da sie unter einer anderen Nummer aufgeführt sind als Flinten, evtl. anders behandelt werden. Wie - dazu fehlen mir Zeit und Lust, mich durch die ganzen Verordnungen zu hangeln. kotz.gif

Meine persönliche Meinung zum Gastgeschenk Waffe: Suboptimal, aus verschiedenen Gründen.

icon13.gif

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