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IGNORED

Behörde tauscht WBK aus


Braunbär

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Echt der Hammer. Was ist denn das für eine Pfeife ? confused.gifblush.gifcrazy.gifcool3.gif

Wenns nicht so traurig wäre, würde ich mich jetzt schieflachen: "Drucker kann Überlasser und Erwerbsdatum nicht ausdrucken." Also eine viel blödere Antwort gibts ja wirklich nicht. Wenn der PC oder der Drucker streikt, kann man ja auf Schreibmaschine oder Handgesülze ausweichen. Es ist selten, aber da geht mir echt der Gaul durch ! pissed.gif

Geschrieben

sehe ich ebenso, dann sollen sie den überlasser und das datum eben mit der hand (schreibmaschine) eintragen.

die falsche waffennummer ist ein erhebliches problem: aus der gegend hier weis ich von einem falscheintrag, der für den schützen sehr ungemütlich geworden ist, obwohl sich die sachbearbeiterin vertippt hat! seitdem prüfe ich alle eintragungen ganz genau nach.

fazit: wegen der nummer müssen sie sowieso nochmal ran, da sollen sie auch gleich die anderen unrichtigen daten ausbessern.

Geschrieben

Verschiedenes mag ja stimmen,aber ein Mißgeschick kann überall mal passieren.Andererseits - ein bischen Mitdenken schadet auch nicht rolleyes.gif - und dazu gehört halt mal, daß gefaltete Schreiben oder Dokumente , soweit es geht , nicht mit dem Falz nach oben eingetütet werden wink.gif.

Man kann doch nicht erwarten, daß jeder Brief über dem Dampfkessel geöffnet wird blush.gif

Mouche

Geschrieben

Wo gearbeitet wird passieren Fehler.

Lieber ab und zu mal 'ne WBK zerschnippelt als tausend Briefe ungeöffnet vor lauter Angst es könnte was geschehen.

Evtl ist das ja auch der Grund warum es bei manchen Behörden so lange dauert... AZZANGEL.gif

Geschrieben

Sch.... blush.gif - aber Du hast Recht chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif...

Jetzt wird mir erst klar, warum ich instinktiv solche Sachen immer in die (über)großen DIN A 5 Umschläge packe tongue.gif

Mouche

Geschrieben

Es geht hier aber nichts ums öffnen von WBK-Post, sondern um die Neuausstellung einer unleserlichen bzw. in Verlust geratenen (in diesen Fällen gibts Ersatz) WBK. Und die hat nun mal die selben Daten zu bekommen, wie die bisherige. mad.gif

Geschrieben

So,

ich habe folgenden Brief geschrieben:

___________________________________________________

: Reklamation WBK

Sehr geehrter Herr XXXX,

ich möchte in diesem Schreiben doch meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, dass meine WBK beim Öffnen des Briefes zerschnitten wurde. Die Queen würde sagen „I’m not amused“.

Zudem bitte ich bei meiner neuen WBK bitte folgende Dinge zu ergänzen bzw. zu ändern:

1. Bitte tragen Sie bei allen Waffen die Munitionsberechtigung in der Spalte 7 nach

2. Korrektur der Seriennummer: bitte ändern Sie zur laufenden Nummer 1 in Spalte 6 das „J“ durch ein „I“

Ich möchte nicht als „Spießer“ bei Ihnen laufen, trotzdem habe ich noch weitere Wünsche:

3. Ich bin nicht damit einverstanden, dass ich mir selbst die Waffen am 19.10.2004 überlassen habe (Spalte 8 + 9). Dies könnte in Zukunft Schwierigkeiten machen, wenn die Frage aufkommt, ob die Waffen nach dem alten oder neuen Waffengesetzt genehmigt wurden, mal abgesehen davon, dass dies nicht stimmt. Es ist zwar richtig, dass sich dies alles aus den Akten nachvollziehen lässt, allerdings liegen die Akten bei Ihnen und nicht bei mir. Mir fehlt ein Dokument, mit dem ich im Zweifelsfall ohne Akten argumentieren kann. Darum bitte ich darum, dass in irgendeiner Weise auf der WBK das ursprüngliche Datum des Erwerbs bzw. Genehmigung vermerkt wird.

4. Zu laufende Nummer 2 + 3: beim Revolver .357 Mag ist das Kaliber .38 spez. vermerkt. Beim Kaliber .44 Mag fehlt das Kaliber .44 spez. Auch hier muss ich im Zweifelsfall wieder irgendjemandem erklären, warum ich Munition des Kalibers .44 Spezial besitze, obwohl es nicht eingetragen ist. Entweder, dass Kaliber .38 spez. wird gestrichen oder das Kaliber .44 spez wird ergänzt, damit die WBK in sich nicht widersprüchlich ist.

5. Wie Sie auf der WBK erkennen, ist diese doch reichlich versetzt bedruckt. Ich würde meinen Kunden solch ein Dokument nicht andienen sondern hätte ein neues Formular geopfert.

Den Punkten 1 und 2 können Sie sicher zustimmen. Der Punkt 3 ist mir persönlich sehr wichtig und rechne hier mit Ihrer Unterstützung und Kreativität. Mit den Punkten 4 + 5 kann ich leben und würde keinen Aufstand proben.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Schmidt

___________________________________________________

Ich finde, das ist doch sehr nett geschrieben, oder? So richtig auf den Putz hauen ist nicht gut, das kommt bestimmt wieder zurück. Auf der anderen Seite ist das Thema somit aktenkundig, es läßt sich nicht mehr vertuschen. Und Punkt 3 wird schwierig genug, umzusetzen. Da bin ich wirklich gespannt.

Das sollte reichen. Leben und leben lassen.

Viele Grüße

Ingo

Geschrieben

Die Sache mit kalibergleicher- aber schwächerer Munition wurde bereits abschließend und für ganz D-Land verbindlich geklärt (veröffentlicht im Visier und Link auch irgendwo bei WO, glaube ich). Also das ".44 Spez." kannst du problemlos streichen lassen.

Geschrieben

Zudem werden die Briefe in den Behörden maschinell geöffnet. Dabei geht vielleicht mal eine WBK von hundert kaputt (kann halt passieren). Wenn man es unbedingt vermeiden will, sollte man sich halt persönlich auf den Weg zur Behörde machen und die WBK dort vorlegen. Der Postweg ist doch schon ein Entgegenkommen der Behörde. Und das der PC und der Drucker nicht immer harmonieren, dass hat doch jeder schon mal zuhause sicher erlebt. Die Behörden haben halt kein Geld für optimale Ausstattungen.

Also ich würde mich freuen, dass meine Behörde die Zusendung per Post akzeptiert und die WBK auch per Post wieder zurücksendet (Alternative persönliche Abholung). Und die Aufregung mancher hier kann ich gar nicht verstehen...

Geschrieben

Ich kann Braunbär sehr gut verstehen. Das mal was schief geht ist OK, aber dann sollen die Daten der alten WBK in die neue auch vollständig und korrekt übertragen werden.

Das kann man ja wohl verlangen.

Mal ne kurze Zwischenfrage.

Was kostet eigentlich die Neuaussellung einer WBK, wenn man selbst seine WBK mal verzottelt hat?

Geschrieben

Antwort auf:

Zudem werden die Briefe in den Behörden maschinell geöffnet. Dabei geht vielleicht mal eine WBK von hundert kaputt (kann halt passieren). Wenn man es unbedingt vermeiden will, sollte man sich halt persönlich auf den Weg zur Behörde machen und die WBK dort vorlegen. Der Postweg ist doch schon ein Entgegenkommen der Behörde. Und das der PC und der Drucker nicht immer harmonieren, dass hat doch jeder schon mal zuhause sicher erlebt. Die Behörden haben halt kein Geld für optimale Ausstattungen.

Also ich würde mich freuen, dass meine Behörde die Zusendung per Post akzeptiert und die WBK auch per Post wieder zurücksendet (Alternative persönliche Abholung). Und die Aufregung mancher hier kann ich gar nicht verstehen...


Einspruch!

Wo leben wir denn?

Orientieren wir uns jetzt am Mittelmaß?

Selbstverständlich erwarte ich, dass meine Angelegenheiten per Post erledigt werden. Solange die Behörden nicht bis 20:00 an 6 Tagen geöffnet haben, ist das wohl logisch. Aber auch dann ist es ineffizient, persönlich bei der Behörde zu erscheinen. Nur Behörden und Banken erlauben es sich, Mittagspausen zu machen und um 15:30 die Pforten zu schließen.

Ebenso erwarte ich, dass die EDV funktioniert und sich der Drucker nicht in einen Reißwolf verwandelt. Und beim Öffnen eines Briefes ist selbstverständlich, dass der Inhalt nicht zerstört wird. Und wenn schon alles schief geht, erwarte ich, dass alles nötige und mögliche getan wird, um den Ursprungstand wieder herzustellen.

Also mal ehrlich: dadurch, dass wir solche Vorgänge akzeptieren und wir uns zufrieden geben, werden wir von anderen Ländern überholt. Der Zug für Deutschland ist doch schon lange abgefahren.

Ok, ich schweife ab.

Sowas - tststs.

Ingo

Geschrieben

Wo gehobelt wird, fallen nun mal Späne. Passieren kann das auch mit teuren Geräten. Wenn eine Ersatzausfertigung ausgestellt wird, sollte die aber - wie schon gesagt - korrekt mit den Daten des Originals ausgestellt werden.

@de50ae: die Ausstellung einer Ersatzausfertigung kostet genauso viel, wie die Neuausstellung einer solchen Erlaubnis. Knifflig ist es bei verlorenen WBK für Altbesitz nach § 59 WaffG1976. Da die nicht mehr ausgestellt werden, muss man sich anderweitig orientieren (z.B. an der Erben-WBK mit 25,56 €, die den selben Aufwand verursacht).

Geschrieben

d.h. bei der Ersatzausstellung einer WBK mit 8 Einträgen wären dann 8 x die Gebühren fällig? Bei einer vollen Grünen kann das ganz schön teuer werden... confused.gif

Geschrieben

Wie wär das denn, wenn in der WBK geschmischt Waffen stehen ? Also als Sportschütze und als Jäger erworbene Waffen ? Der Jägereintrag bzw. Ausstellung einer WBK ist ja billiger. Liegt dann wahrscheinlich im Ermessenspielraum des Sacharbeiters.

Das ist jetzt keine rein hypotetische Frage, sondern leider wahrscheinlich sehr akut bei mir. Am Freitag geht aber erst mal das Suchen weiter. Ist mir ein Rätsel, wo meine 2te WBK hin ist, hab die eigentlich immer in einem Mäppchen im Koffer. confused.gifconfused.gifconfused.gif

Geschrieben

In der WaffKostV steht: "Gebühr in Höhe der Gebühr für die jeweilige waffenrechtliche Erlaubnis".

Wenn die WBK ursprünglich als Erlaubnis für den Sportschützen ausgestellt worden ist, ist wohl diese Gebühr gemeint, wenn sie hingegen für den Jäger ausgestellt worden ist, selbige. Was später dazu eingetragen wurde, spielt meines Erachtens keine Rolle - wird halt wieder so übernommen.

Man kann jetzt noch vortrefflich darüber streiten, ob man eine evtl. bei Neuausstellung angefallene Munitionserwerbsberechtigung nochmals berechnet und ob man die damalige Ausstellungsgebühr oder die heutige als Berechnungsgrundlage heranzieht. chrisgrinst.gif

Früher musste man übrigens noch die Kosten für die Ungültigkeitserklärung im Bundesanzeiger bezahlen. Das wurde aber mal abgeschafft und die WBK nur noch bei der Polizei zur Sachfahndung ausgeschrieben, wird heute aber noch bei verlustig gegangenen Sprengstofferlaubnissen so gehandhabt, wenn nicht auszuschließen ist, dass diese in unberechtigte Hände gelangt sind... rolleyes.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Entweder, dass Kaliber .38 spez. wird gestrichen
oder das Kaliber .44 spez wird ergänzt, damit die WBK in sich nicht widersprüchlich ist.


Oh, oh, die Leute nicht auf falsche Gedanken bringen...

Es ist zwar richtig, daß inzwischen bundesweit geklärt war, daß die "kleineren" Kaliber mit enthalten sind. Aber 1. versteht nicht jeder, daß .357 größer als .38 ist (in der Gechichte wiederholt sich eben alles...) und

2. hat das BMI meiner Erinnerung nach den damaligen Hinweis auf das geklärte Kaliber-Dilemma wieder zurückgezogen (da nicht offiziell, internes Schreiben) - es ist also

3. schwierig zu belegen und sollte auch nicht Dein Job als WBK-Besitzer sein.

(Unabhängig davon lege ich aus guten Gründen gefaltete Papiere immer so in den Umschlag, daß kein Falz nach oben zeigt. Egal, ob per Maschinen-Aufschneider oder Brieföffner - unausgeschlafene Azubis (oder Fast-Pensionäre) gibt es überall..)

Geschrieben

Moin,

mein WBK wurde neulich auch durch die Behörde erneuert. Alte WBK war mitSchreibmaschine geschrieben, die neue WBK ist jetzt mit Drucker getippt. Ich habe jetzt sogar ein paar weitere Einträge als vorher ;-)

Das Modell heisst nicht mehr "Comet" sondern "Comet Mod 33", das Kaliber ist jetzt "4 SigPis". Alle anderen Einträge, also Überlasser, Überlassungsdatum, WBK-Nr und auch Ausstellungsdatum sind gleich geblieben. Zusätzlich ist nun auch eine kleine Auflage in der WBK, aber diese Auflage stört mich nicht, da diese in die Leere läuft. Soll der Behörde nur melden, wenn ich 2 Jahre lang kein Boot mehr gechartert habe.

Geschrieben

Antwort auf:

Es ist zwar richtig, daß inzwischen bundesweit geklärt war, daß die "kleineren" Kaliber mit enthalten sind. Aber 1. versteht nicht jeder, daß .357 größer als .38 ist (in der Gechichte wiederholt sich eben alles...) und

2. hat das BMI meiner Erinnerung nach den damaligen Hinweis auf das geklärte Kaliber-Dilemma wieder zurückgezogen (da nicht offiziell, internes Schreiben) - es ist also

3. schwierig zu belegen und sollte auch nicht Dein Job als WBK-Besitzer sein.


Habe ich irgendwie eine Chance nachzuvollziehen, welches dieser Vielzitierte Erlass ist und wann der wieder zurückgezogen wurde?

Mein Sachbearbeiter beruft sich nämlich auch auf selbigen und sieht kein Problem. Da würde ich im gerne zeigen, dass der Erlass gar keiner ist, wenn er denn wirklich zurückgezogen wurde.

Viele Grüße

Ingo

Geschrieben

www.visier.de

- suchen nach "gasdruckschwächer"

Antwort auf:

10. Februar 2004

BMI schaltet sich in Kaliber-Streit ein

Wie der BDMP meldet, liegt dem Verband eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums vor, in der das BMI eindeutig die "Mehrfach-Nutzung" von Waffen mit gasdruckgleichen oder –schwächeren Patronen billigt – und zwar ohne zusätzlichen und kostenpflichtigen WBK-Eintrag.

Sachsen, aber auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hatten versucht, bei den WBK-Inhabern Zusatzeinträge für je 25 Euro vornehmen zu lassen – wie viele Waffenbesitzer dem nachgekommen sind, weil sie ansonsten im Fachhandel keine Patronen mehr erhalten haben, ist nicht bekannt (siehe VISIER-Bericht) Für das BMI ist damit der Sachstand im Jahr 2004 nicht anders als 1995. Damals hatte die seinerzeit zuständige Abteilung IS 5 "Waffenrecht" anläßlich eines Vorstoßes der Beschußämter sinngemäß klargestellt:

"Wird für eine erlaubnispflichtige Schusswaffe eine Erlaubnis zum Erwerb von Munition erteilt, so bezieht sich diese Erlaubnis auf jedwede für diese Schusswaffe beschussrechtlich zugelassene Munition (außer für verbotene Munition nach WaffG Anlage 2 Abschnitt 1, die eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes erfordert)."

Aufgrund vorliegender amtlicher Stellungnahmen sei, so das BMI in der Stellungnahme vom 27. Januar, "das Verschießen gasdruckschwächerer „kaliberidentischer“ Munition aus bestimmten Schusswaffen schon immer üblich und unbedenklich, (…)wenn außer der auf der Waffe bezeichneten Munition andere Munition verschossen wird, deren Gasdruck oder Hülsenlänge reduziert sind. Voraussetzung sei jedoch, daß

1. der maximal zulässige Gasdruck der anderen Patronenmunition kleiner oder gleich dem Gasdruck der Munition des auf der Waffe bezeichneten Kalibers ist und

2. das Kaliber (Kaliber = Laufinnendurchmesser/Geschossdurchmesser) mit dem auf der Waffe angegebenen Kalibers übereinstimmt; die Hülsen- oder Patronenlänge kann geringersein.

Auf der BDMP-Website (direkter Link siehe unten) ist außerdem eine Tabelle mit den wichtigsten Kaliber-Zuordnungen veröffentlicht, mit dem Hinweis "Die obige Aufstellung ist nicht abschließend, da Neuentwicklungen möglich, und andere nicht mehr oder nur in kleinen Stückzahlen gefertigte Munitionsarten unberücksichtigt geblieben sind."

Inzwischen haben sich einige betroffene Leser bei der Redaktion gemeldet und bestätigt, daß sie nicht direkt von den Ordnungsämtern angeschrieben und zum Eintrag genötigt wurden. Offenbar hatten die Fachhändler und Büchsenmacher die Anordnung erhalten, ohne den entsprechenden Stempel keine Munition mehr zu verkaufen. Insofern ist es sicher schwierig bis unmöglich, die zuviel und unnötig bezahlte Bearbeitungsgebühr direkt bei den Behörden zurückzuverlangen – über den Umweg, den Nachschub im Handel zu kappen, kamen die WBK-Inhaber ja freiwillig und "baten" förmlich um den Eintrag…

Wie BDMP-Präsident Dr. Volkmar Schilling der VISIER-Redaktion am Montag telefonisch mitteilte, seien auch die Ordnungsämter und die für Waffenrecht zuständigen Behörden von der BMI-Auffassung in Kenntnis gesetzt worden - betroffene Leser in anderen Bundesländern sollten sich daher auf das
BMI-Schreiben vom 27. Januar 2004
berufen
("Mitteilung des BMI IS7-681 280/9 vom 27.01.2004")
und weitere Einträge verweigern.


Sowie auch von www.visier.de - "6. Februar 2004 - Schluß mit der Abzocke"

1619_18.jpg

Geschrieben

OK, das ist das Rundschreiben, in dem erklärt wird, dass man .38 kaufen darf, wenn man eine Waffe im Kaliber .357 hat.

Aber hatte ich oben doch folgendes gelesen:

Antwort auf:

2. hat das BMI meiner Erinnerung nach den damaligen Hinweis auf das geklärte Kaliber-Dilemma wieder zurückgezogen (da nicht offiziell, internes Schreiben)


Weiß darüber jemand Näheres?

Viele Grüße

Ingo

Geschrieben

Ich hatte mal das BMI wie folgt angemailt:

**********************************************************

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums bezieht sich eine

erteilte Munitionserwerbserlaubnis für eine erlaubnispflichtige

Schusswaffe auf jedwede für diese Schusswaffe beschussrechtlich

zugelassene Munition (Ausnahme: verbotene Munition nach Anlage 2

Abschnitt 1 ohne Ausnahmegenehmigung des BKA).

Dies wurde in der Mitteilung des BMI IS7-681 280/9 vom 27.01.2004

bekannt gegeben.

Könnten Sie mir diese Mitteilung bitte als Abschrift/Kopie zukommen

lassen?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

***********************************************************

Hier die Antwort:

************************************************************

Bonn, den 1.7.2004

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Mail vom 5.6.2004. Wegen der Vielzahl der hier

eingehenden Anfragen komme ich erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten. Ich

bitte hierfür um Verständnis.

Sie haben die Auffassung des Bundesministeriums des Innern (BMI) völlig

richtig zitiert. Gleichwohl kann ich Ihnen diese Mitteilung vom 27.1.2004

nicht zuleiten. Hier handelt es sich um einen behördeninternen Briefwechsel

zwischen dem BMI und den für die Ausführung des Waffenrechts zuständigen

obersten Landesbehörden. Nicht alle Landesbehörden teilen die Auffassung des

BMI. Es ist daher erforderlich, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an die für

Sie zuständige unter Waffenbehörde oder an das Innenministerium Ihres

Wohnsitzlandes wenden.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

XXXXXXXXXXXXXXXXXX

Bundesministerium des Innern

Referat O 3 - Bürgerservice

Graurheindorfer Str. 198

53117 Bonn

Telefon: 01888/681XXXX

Fax: 01888 681 XXXXX

E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de

***********************************************************

Geschrieben

Antwort auf:

Sie haben die Auffassung des Bundesministeriums des Innern (BMI) völlig

richtig zitiert. [...] Nicht alle Landesbehörden teilen die Auffassung des

BMI. Es ist daher erforderlich, dass Sie [...]


Soviel dazu, dass mit dem neuen Gesetz alles viel besser, einfacher und klarer wurde gaga.gif

bye knight

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