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IGNORED

beschlagnahmte waffen erwerben ???


Shootist

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Geschrieben

sacht ma', was passiert eigentlich mit plempen, die polizeilich/richterlich/staatsanwaltschaftlich/sachbearbeiterlich/sonstwie-lich beschlagnahmt und eingezogen werden, vorausgesetzt,

a) sie werden anschliessend ihrem eigentuemer NICHT wieder zurueckgegeben ? und

B) sie sind ueberhaupt 'erwerbsfaehig', also nicht verboten oder so ?

wo kann man solche teile erwerben (hintergrund ist 'schnaeppchenjagd') ?

vor einiger zeit naemlich traf ich beispw. auf dem jaegersstand einen schuetzen, der sich eine super beretta-flinte 'quasi aus der asservatenkammer' fuer unsaegliche 60,- (sechzig !!!) euronen eingerieben hatte.

gibts da 'ausschreibungen', verwertungsgesellschaften wie bei bundeswehr-hartkeksen), oder werden die dann alle grundsaetzlich eingestampft nd geschreddert ?

Geschrieben

Verkehrsfähige Gegenstände (also z. B. legale Waffen) werden "verwertet" d. h. zu Geld gemacht. Wie das passiert ist regional unterschiedlich. Rufe mal bei der Staatsanwaltschaft an und frage nach. Teilweise wird versteigert, teilweise werden Waffen paketweise an Waffenhändler abgegeben, die diese dann verkaufen.

Gast Der Grenadier
Geschrieben

Also bei meiner Behörde war es nach der "Amnestie" im neuen Waffengesetz so das man, falls erwerbsberechtigt, die abgegebenen illegalen Waffen erwerben konnte. (Ihr erinnert euch: Lt. Regierung sollten dadurch ja die gefährlichen illegalen Waffen weniger werden.... grlaugh.gif) Aber was da an "Waffen" abgegeben wurde hätte ich nicht mal geschenkt haben wollen: Total verrottete Flobert-Einzellader, Luftgewehre, ein altes Volkssturmgewehr im miserablen Zustand (das hat sich aber ein Sammler geholt, da ich kein Sammler bin uninteressant)etc.....

Geschrieben

Bevor es zur Verwertung kommt, muss sich ein (ehemals) Berechtigter innerhalb der ihm im Widerrufsverfahren zum Überlassen der Waffen eingeräumten Frist entweder nicht drum gekümmert haben oder ihm ist es wurscht, was mit den Dingern passiert.

Der Erlös aus einer Waffenverwertung oder von Munition steht nach Abzug der Kosten für die vorherige Sicherstellung, Verwahrung oder Verwertung dem bisherigen privatrechtlichen Eigentümer der Waffe zu.

In der Praxis bleibt zumeist nichts übrig oder die Leutz stimmen einer Vernichtung der Waffen zu. Die Waffen werden aber zuerst an eine Polizeidienststelle (zumeist Landespolizeidirektion, Kriminaltechnische Untersuchungsstelle o.ä.) für Anschauungs- und Ausbildungszwecke geschickt, bevor sie im Schredder landen... rainbow.gif

Geschrieben

Wenn ich mich richtig an eine Beschwerde vor einem, zwei Jahren unseres Sammler-Kollegen Gregor Wensing erinnere, ist es (zumindest in NRW) mittlerweile so, daß nach dem bekannten Motto "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" keine eingezogenen Waffen mehr versteigert werden - Gregor monierte zu recht, daß hier bewußt auch kulturelle Werte vernichtet werden, denn 1. gibt es ja andere berechtige Sammler, die die Waffen evtl. übernehmen würden und 2. entgeht dem Staat/Land da auch Geld für die Verkäufe.

Geschrieben

Man muß wohl im Groben zwei Dinge unterscheiden:

1. Schußwaffen mit denen Straftaten begangen wurden:

Diese Schußwaffen können behördlicherseits eingezogen werden und es kann dazu kommen, daß auch Erlöse aus einer Verwertung nicht dem ursprünglichen Besitzer zukommen. Die Waffen können auch vernichtet werden. Letztlich ist es die Entscheidung der Behörde, was mit den Waffen passiert.

2. Schußwaffen, welche wegen mangelnder persönlicher Eignung des Besitzers oder Unzuverlässigkeit eingezogen wurden:

Diese Schußwaffen gehören weiterhin dem Eigentümer und er kann sie auch selber verwerten oder die Übergabe an einen Berechtigten veranlassen. Nach einer gesetzten Frist kann die Behörde die Verwertung der Waffen anordnen. Aus einem solchen Fall konnte ich ein paar nette Schnäppchen machen.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Ja, das ist (fast) richtig. Bei Einziehung einer Tatwaffe (geschieht nach § 54 Abs. 1 WaffG durch Staatsanwaltschaft) ist nach § 74 ff. StGB zu verfahren, wo die Verwertungmöglichkeiten aufgezählt werden. Das Eigentum der Waffe geht mit Rechtskraft des Urteils auf den Staat über, der zum Teil jedoch zur Entschädigung verpflichtet ist.

Beim Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse läuft es wie bereits gepostet ab...

Edit: Einziehung Tatwaffe ist ein Muss (nicht kann, frosch) und nicht die Behörde, sondern das Gericht entscheidet... tongue.gif

Geschrieben

Als ein Jägersmann seine Steuern nicht bezahlen konnte, da hat das Finanzamt ihm seine Jagdwaffen gepfändet und diese später zur Versteigerung öffentlich angeboten.

Da die Beschreibung nur lautete: Drilling mit Zielfernrohr und ähnlich Aussagekräftiges, habe ich beim FA angerufen. Auskunft über Kaliber etc. konnte/wollte mir keiner geben.

Also bin ich 200 km zur Versteigerung gefahren. Waren alle linksgeschäftet! War nix mit Schnäppchen machen.

Geschrieben

Ich habe in BW beim Reg. Präs. KA auch schon Waffen erworben. Allerdings geben die nur immer ganze Posten ab und da hat man auch gleich mal ein paar Schrott- u. Gas Teile dabei aber unter umständen auch ganz ansehliche Stücke was aber eher selten ist. In der Regel haben die aber ihre festen Händler die ihnen die Waffen abnehmen.

Es dürfen in BW auch nur Waffen veräussert werden die nach dem Polizeigesetz eingezogen wurden.

Waffen die für Straftaten verwendet wurden wandern ausnahmslos in den Schredder.

Geschrieben

Antwort auf:

Waffen die für Straftaten verwendet wurden wandern ausnahmslos in den Schredder.


Das ist nicht richtig. rolleyes.gif

Nach § 54 Abs. 4 WaffG kann der Richter auch die Überlassung der Tatwaffe an einen Berechtigten, deren Unbrauchbarmachung bzw. die Vorlage einer Entscheidung über die Erteilung einer WBK anordnen. wink.gif

Entschädigt aus der Staatskasse werden hier allerdings nur Dritte, die Rechte an der Tatwaffe geltend gemacht haben.

Geschrieben

Antwort auf:

Als ein Jägersmann seine Steuern nicht bezahlen konnte, da hat das Finanzamt ihm seine Jagdwaffen gepfändet und diese später zur Versteigerung öffentlich angeboten.

Da die Beschreibung nur lautete: Drilling mit Zielfernrohr und ähnlich Aussagekräftiges, habe ich beim FA angerufen. Auskunft über Kaliber etc. konnte/wollte mir keiner geben.

Also bin ich 200 km zur Versteigerung gefahren. Waren alle linksgeschäftet! War nix mit Schnäppchen machen.


Wie Du schon selber schreibst:

Wollte Dir wohl keiner genau Auskunft geben; sonst wärst´ ja wohl erst gar nicht hingefahren... wink.gif

Also hat das FA ja genau das erreicht, was es wollte grin.gif

Geschrieben

Wollte Dir wohl keiner genau Auskunft geben; sonst wärst´ ja wohl erst gar nicht hingefahren... wink.gif

Mein Eindruck aus dem Telefonat war: wollte nicht da zu bequem und desinteressiert, konnte nicht da ahnungslos.

Geschrieben

@ Sachbearbeiter

dann wurde ich von dem zuständigen Beamten angelogen gaga.gif

Ich hab nur wiedergegeben war mir der Beamte der APD in KA gesagt hat. Den Namen hab ich auch tut hier aber nichts zur Sache.

@ OldHand

ist mir auch schon so ähnlich passiert.

Geschäftet waren sie schon rechts aber leider hatte sich der Gerichtsvollzieher (Versteigerer) anscheinend Neupreise der Waffen besorgt und hat ein Mindestgebot festgelegt das mir Höhren und sehen verging. Sie sind dann aber doch noch für das jeweilige Mindestgebot weggegangen. Ich konnte nur noch Kopfschüttelnd den Ort verlassen. Jeden Morgen steht halt ein Dummer auf.

Geschrieben

Während der Amnestieregelung im letzten Jahr stapelten sich im Büro meines zuständigen Beamten die Waffen zu vielen Dutzenden, neben haufenweise billigen KKs und Luftgewehren waren auch einige 98er und Flinten dabei. Das beste war eine Hahn-Doppelflinte mit Damastläufen, die sogar in der Zeitung abgebildet war. Da bin ich auch auf die Idee gekommen, mal nach Erwerbsmöglichkeiten zu fragen.

Nach Auskunft des Beamten wandern bei uns in NRW ausnahmslos alle abgegebenen/beschlagnahmten Waffen zum ZPD (Zentralen Polizeitechnischen Dienst) nach Duisburg, wo sie geschreddert werden. Sobald eine waffe bei ihm im Büro landet, dürfe er sie nicht mehr herausgeben.

Ich hab beim ZPD angerufen und mit dem Mann gesprochen, der die Waren in Empfang nimmt. Man sagte mir damals, bis vor ca. 2 Jahren habe es regelmäßig so etwa alle 2 Jahre eine Versteigerung für die Waffen gegeben. Das habe man aber abgeschafft, da dort zuletzt nur noch eine Hand voll Händler erschienen sei, die die Waffen im Großposten ersteigert hätten. Die geringen Erlöse der Versteigerung hätten kaum oder gar nicht mehr den Aufwand gedeckt.

Seit dem gibt es offensichtlich keine Möglichkeit mehr, eingezogenen Waffen zu erwerben. mad1.gif Schon gar nicht im Einzelfall, nach dem Motto, schaun sie sich ruhig in Ruhe um.

Geschrieben

Will ich so auch nicht einfach behaupten. Mein Sachbearbeiter ist selber Waffenbesitzer. Er meinte, ihm hätten auch fast die Tränen in den Augen gestanden, als jemand einen praktisch neuen S&W 686 TC (Gott weiß woher) abgeliefert hatte. Wenn er sich den angeeignet hätte, würde er seinen Job riskieren. Und das klang durchaus glaubhaft.

Immerhin konnte ich ein altes Luftgewehr mit Hämmerli-Diopter und eine ca. 20 Jahre alte noch verpackte Diana-Luftpistole abstauben, weil ich eine Frau auf dem Gang abgefangen habe. smirk.gif

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