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IGNORED

Umzug - Benachrichtigung Landratsamt


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Antwort auf:

Zumindest erfährt die Waffenbehörde wo der Kunde wohnt und wann er gestorben ist weil der Hinweis im Melderegister ist.

Karl


Ja toll! Wo er wohnt, weiß die Waffenbehörde sowieso. Oder besser gesagt: sollte sie jedenfalls wissen.

Vom Ableben des Waffenbesitzers erfährt sie auch:

"Sehr geehrte® Herr/Frau xyz

Wie wir erfahren haben, ist Ihr Vater am ...verstorben. Laut vorliegender Erlaubnis war er im Besitz von ... und ... und außerdem noch ...

Bitte teilen Sie uns bis zum ... den Verbleib der Waffen mit bzw. geben sie bei der nächsten Polizeiwache oder während der allgemeinen Bürozeiten (Mo-Frei, in der Zeit....)bei uns ab.

Sie haben aber auch die Möglicheit eine Waffenbesitzerlaubnis gem. §§ .... laber, laber Lumpensack."

"Sehr geehrtes Amt,

Waffen? Welche Waffen? Habe nie Waffen bei meinem Vater gesehen! Habe auch keine in seinem Nachlaß gefunden. Kann Ihnen leider nicht weiterhelfen.

Ihr untertänigster Bürger xyz"

Mit diesem Beispiel möchte ich nur deutlich machen, dass die automatisierte Meldung über den Tod eines Waffenbesitzers kein Allheilmittel ist. Auch wenn sie vom SB gerne so gesehen wird.

Der Gesetzgeber meint hier ein Mehr an Sicherheit über den Verbleib von Erbwaffen zu erlangen, welches meiner Meinung aber nicht gegeben ist.

Ich habe bisher noch nicht gehört, dass die meisten Erbwaffen in der Illegalität verschwunden sind. Sie stellen als keine außerordentliche Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar.

Es mag ja sein, dass diese Vorschrift den SB vordergründig die Arbeit erleichtert, gleichzeitig verursacht sie aber auch Mehrarbeit, weil die SB jetzt reagieren müssen.

Früher haben sie diese Arbeit aber auch schon nicht geschafft (bzw. gar nicht erst versucht-jedenfalls nicht bei uns!), das hat SB oben ja schon zugegeben.

Wie sollen sie es jetzt schaffen?

Ich kann nicht glauben, dass durch diese Meldung eine Waffe weniger in der Illegalität verschwindet!

By the way: gibt es darüber überhaupt Zahlen?

Harlekin

Geschrieben

Harlekin, es liegt doch auf der Hand, dass die Gefahr, dass Erbwaffen ahnungsloser Erben verschwinden, viel höher ist, wenn das Versterben eines Waffenbesitzers erst Jahre später überhaupt von der Behörde festgestellt wird.

Auch die Behörden, die es früher nicht geschafft haben, erfahren einen Zeitvorteil (dort dann z.B. statt zehn Jahre "nur" zwei Jahre...).

Ich hab schätzungsweise 25% weniger Erbwaffen zur Sachfahndung ausgeschrieben, seit das neue WaffG in Kraft ist. Also das werte ich als Erfolg. smirk.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Ich hab schätzungsweise 25% weniger Erbwaffen zur Sachfahndung ausgeschrieben, seit das neue WaffG in Kraft ist. Also das werte ich als Erfolg.
smirk.gif


Hallo SB, nenne doch bitte mal Zahlen. Wieviele Waffen mußten noch zur Sachfahndung ausgeschrieben werden?

Gruß

Karlheinz

Geschrieben

Antwort auf:

Ich hab schätzungsweise 25% weniger Erbwaffen zur Sachfahndung ausgeschrieben, seit das neue WaffG in Kraft ist. Also das werte ich als Erfolg.


Antwort auf:

Grob geschätzt früher ca. 40 pro Jahr, heute noch 10...


Das sind nicht 25% weniger, sondern 75% weniger , die zur Fahndung ausgeschrieben werden müssen.

Geschrieben

Antwort auf:

Antwort auf:

Ich hab schätzungsweise 25% weniger Erbwaffen zur Sachfahndung ausgeschrieben, seit das neue WaffG in Kraft ist. Also das werte ich als Erfolg.


Antwort auf:

Grob geschätzt früher ca. 40 pro Jahr, heute noch 10...


Das sind nicht 25% weniger, sondern
75% weniger
, die zur Fahndung ausgeschrieben werden müssen.


Wenn ich da an das letzte Gespräch mit meinem SB denke, dürfte ein Großteil des Rückgangs auch demographisch bedingt sein blush.gif. Waffenbesitzer sterben einfach aus crying.gif. Was soll dann noch zum vererben da sein, wenn gerade viele Erben nix mit den Waffen anzufangen wissen? crazy.gif

Dein

Mausebaer frown.gif

Geschrieben

Antwort auf:

...Das sind nicht 25% weniger, sondern
75% weniger
, die zur Fahndung ausgeschrieben werden müssen...


Wieso ? Das ist doch ganz normale Statistik.

Bei den letzten Wahlen hatten die grossen Parteien effektiv weniger Stimmen erhalten und munter von Gewinn gesprochen.

Trau keiner Statistik die Du nicht selbst gefälscht hast.

Statistisch kannst Du auch belegen das Störche die Babys bringen.

Die Abnahme der Störche korreliert perfekt mit dem Rückgang der Geburten 021.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Harlekin, es liegt doch auf der Hand, dass die Gefahr, dass Erbwaffen ahnungsloser Erben verschwinden, viel höher ist, wenn das Versterben eines Waffenbesitzers erst Jahre später überhaupt von der Behörde festgestellt wird.


das liegt überhaupt nicht auf der Hand!

Ein böswilliger Erbe, der Waffen verschwinden lassen will, wartet damit nicht ein paar Jahre! gaga.gifgaga.gif

Und was ist ein "ahnungsloser Erbe". Ist das einer, der sich mit dem WaffG nicht auskennt und nun nicht weiß, was er mit der gefundenen Waffe machen soll oder ist das einer, der nicht weiß, dass der Verstorbene überhaupt Waffen hatte?

Ich halte Deine These für ein bisschen gewagt, weil Du den Erben unterstellst, je länger sie im Besitz der geerbten Waffe sind, desto eher werden sie zum Straftäter.

Harlekin

Geschrieben

@Harlekin:

Ich habe SB so verstanden, daß durch die relativ schnelle Info an die "zuständige Behörde" die Erbwaffen eher wieder an legale Besitzer gehen, als wenn sie vier, fünf Jahre rumgammeln und in dieser Zeit sie irgendjemand mitnimmt "Ach Tantchen, die Flinte? Brauchst du die nicht?" - uns sich später keiner mehr erinnern kann.

Dann kennen sich auch viele nicht mit dem WaffG aus und wissen gar nicht, daß sie nur begrenzte Zeit für die Anmeldung haben - und "Dummheit schützt vor Strafe nicht".

Gegen böswillige Erben (wie alle vorsätzlichen Gesetzesbrecher) helfen Gesetze sowieso nicht. Zumindest nicht wirksam.

Geschrieben

Antwort auf:

Jau, so wars gemeint. Völker hat halt noch ein Herz für arme, stressgeplagte SB...
blush.gifwink.gif


Stress wegen der neuen Meldepflicht? AZZANGEL.gifAZZANGEL.gif

Harlekin

Geschrieben

ooch nee,

das nächste Mal, wenn ich im Ländle bin, komm ich Dich besuchen und bringe Dir einen Lolli mit! OK? grin.gifgrin.gif

*schulterklopfrückenmassier*

Harlekin

Geschrieben

Antwort auf:

ooch nee,

das nächste Mal, wenn ich im Ländle bin, komm ich Dich besuchen und bringe Dir einen Lolli mit! OK?
grin.gifgrin.gif

*schulterklopfrückenmassier*

Harlekin


Wenn Du ihm den Lolli gibst, bevor er etwas tut, ist es Bestechung. Gibst Du ihm den Lolli, nachdem er etwas gemacht hat, ist es Vorteilsnahme.

crazy.gif

==> Mann, bist Du gemein. grlaugh.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Krieg ich jetzt meinen Lolly ?
rolleyes.gif


sag ich doch: wenn ich das nächste Mal im Ländle bin.

Falls Du Entzugserscheinungen hast schicke ich ihn Dir auch zu.... chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Harlekin

Geschrieben

Antwort auf:

...., schicke ich ihn Dir auch zu....
chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif


Greif' zu!!! shocked.gifshocked.gifshocked.gif Vielleicht überlegt er es sich ja sonst noch anders. crazy.gif

Dein

Mausebaer cool.gif

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