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IGNORED

Aufgabe Verbandsfunktionär ab 2. KW


Lt. Blueberry

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Mich würde mal interessieren, wie ihr das seht:

Was ist die Aufgabe eines Verbandsfunktionärs, wenn ein Mitglied eine Kurzwaffe beantragt ???

Zu Erläuterung: Mitglied hat schon mehr als 2 KW (logo !!)

allerdings von einem anderen Verband genehmigt. Für die geplante Disziplin hat er aber keine geeignete Waffe, z.B. Ordonnanzwaffe mit starrem Visier oder zugelassenes Modell.

Jetzt mal los

Mad Max

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@ mad max

der verbandsfunktionär müsste diese waffe befürworten,denke

ich. bei mir war es so (allerdings schon zwei jahre her)

ich benötigte eine waffe,die ich im bds schiessen wollte,sie

aber bei meinen waffen für dsb disziplinen nicht hatte.

ich habe dann die befürwortung beim bds beantragt und auch

genehmigt bekommen. das ist der normale ablauf...... denke

ich.......

viele grüsse

peter

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Was ist die Aufgabe eines Verbandsfunktionärs, wenn ein Mitglied eine Kurzwaffe beantragt ???


--> Wenn die allgemein bekannten Bedingungen erfüllt werden die Waffe zu genemigen !!!

Was mich immer wiede nachdenklich macht ist diese verdammte Zahl -->2<--. Jetzt mal rein theoretisch. Sollte ein Sportschütze wirklich mal (was nicht vorkommt) mit seinen Sportwaffen rumspinnen, dann ists doch wirklich total egal ob er jetzt 2,3 oder 20 KWs im Schrank hat. Er hat doch sowieso nur 2 Hände gaga.gif . Bei mir waren Nr.3 und Nr.4 gar kein Problem deswegen hab ich auch keine Begründung vom Verband oder sonst wem vorliegen, aber man höhrt ja immer wieder dass es ab Nr. 2 Probleme gab. Warum confused.gif

Gruß Christian

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Antwort auf:

Was mich immer wiede nachdenklich macht ist diese verdammte Zahl -->2<--. Jetzt mal rein theoretisch. Sollte ein Sportschütze wirklich mal (was nicht vorkommt) mit seinen Sportwaffen rumspinnen, dann ists doch wirklich total egal ob er jetzt 2,3 oder 20 KWs im Schrank hat. Er hat doch sowieso nur 2 Hände
gaga.gif

Gruß Christian


Ach Christian, diese Mengenbegrenzung kann man wohl nur verstehen wenn man Politiker oder ein Ministerialbeamter ist. gaga.gif Wir Sportschützen haben einfach nicht die Weisheit dazu... wink.gif

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Mich würde mal interessieren, wie ihr das seht:

Was ist die Aufgabe eines Verbandsfunktionärs, wenn ein Mitglied eine Kurzwaffe beantragt ???

Zu Erläuterung: Mitglied hat schon mehr als 2 KW (logo !!)

allerdings von einem anderen Verband genehmigt. Für die geplante Disziplin hat er aber keine geeignete Waffe, z.B. Ordonnanzwaffe mit starrem Visier oder zugelassenes Modell.

Jetzt mal los


Ist doch ganz einfach und wird täglich praktiziert:

Vereinsvorstand bestätigt dass die Waffe zur Disziplinerweiterung benötigt wird. Verein/Aufsicht bestätigt die Schiesstermine.

Bezirkssportleiter überprüft das ganze nochmal (stimmt die Disziplin, sind alle Unterschriften da, ist für die Disziplin noch keine Waffe vorhanden).

Dann geht´s an den Landessportleiter der (in Bayern) auf dem 4-Seitigen Formblatt das Bedürfnis unterschreibt.

Mit dem gehts zum Amt und das überprüft nur mehr ob die Unterschriften (jetzt sind es 3) vorhanden sind und wenn ja gibts den Stempel oder die WBK.

Ganz einfach. Oder hab ich die Frage nicht verstanden?

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Was mich immer wiede nachdenklich macht ist diese verdammte Zahl -->2<--. Jetzt mal rein theoretisch. Sollte ein Sportschütze wirklich mal (was nicht vorkommt) mit seinen Sportwaffen rumspinnen, dann ists doch wirklich total egal ob er jetzt 2,3 oder 20 KWs im Schrank hat.


du übersiehst, dass die meisten sportschützen dies nur zum schein sind und es einzig und alleine darauf anlegen für hunderte von waffen erlaubnisse zu erhalten, um dann heerscharen von diskothekentürstehern ausgzurüsten... zumindest in den wahnvorstellungen gewisser ministerialbeamter.

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wenn ich nicht irre, ist dass mit 1., 2., und 3. kw sowieso hin fällig da ja jetzt auch die 1. kurz waffe vom verband befürwortet werden muß.

bei uns läuft es wie folgt ab.

1. antragsteller füllt den antrag komplett aus und legt kopien der urkunden und trainingsnachweise dazu.

2. bei der vereinssitzung (einmal im monat) wird darüber gesprochen und evtel. korekturen vorgenommen.

3. den ganzen stapel dann zum verband schicken (in unserem fall bds)

4. wenn die befürwortung vom verband zurück ist ab zum amt und voreintrag holen.

wenn alle erfordelichen unterlagen vorhanden sind gibt es eigentlich keine probleme

Gruß

Chris

P.S. neumitglieder ohne wbk müssen halt ein jahr vereins- bzw. verbands- mitglied sein befvor die wbk befürwortet wird

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Naja, ab der 2 ten sollte das Mitglied schon eine 2regelmäßige" verwendung auf Wettkämpfen und/oder Meisterschaften nachweisen!

Da ich BDS-Abteilungsleiter bin, unterschreibe ich im Verein die Anträge, und wenn ich Zweifel am Bedürfnis habe sage ich das meinen Schützen auch.

Habe auch selbst mehrere (5) KW als Sportschütze, auch mit Bedürfnissen von BDS und DSB, gab keine Probleme, konnte das Bedürfnis klar darstellen.

Der Verbandsfunktionär kann nich " alles" genehmigen, der er hat am Ende die Finger drin( in der Scheisse).

Ansonsten wird aber von dem entsrechenden Funtionär ( habe die "ganze"Geschichte von MadMax per PN bekommen) alles genehmigt was im Rahmen der Sportordnung und des Gesetztes( und des Bedürfnisses) machbar ist, hatte als Abteilungsleiter auch ab und zu "Probleme" konnten aber meistens durch weitere Nachweise geregelt werden!

MANN SOLLTE AUCH NICHT VERGESSEN; DAS DIESE LEUTE FÜR UMSONST FÜR "UNS" ARBEITEN!

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Also, ich lass mal eine bisschen mehr Infos raus.

Ich habe 7 KW (incl. Spopi) vom DSB-LV genehmigt bekommen, darunter 1994 (!!!) eine Desert Eagle in .44 und 2002 eine Glock 22 in .40 S&W.

Die beiden Waffen wurden aufgrund eines Wettbewerbs erworben, den der Verein ausschrieb (nicht nur vereinsintern). Das war nach altem WaffG noch möglich. Die Waffen wurden vom LV abgesegnet, obwohl es kein offizielle DSB-Disziplin dafür gab. Mit der DE habe ich aber 1994 in Gebrauchspistole .44 Mag. im Rundenwettkampf geschossen, damals gab es noch keine Unterteilung in Waffenart Pistole / Revolver, nur Kaliber.

Auf jeden Fall sagt der Verbandsfunktionär, das es dafür keine aktuellen Disziplinen gibt. Ich soll mir von einem DSB-Bezirkssportleiter bestätigen lassen, das sich das geändert hat (Ich weiss, dass sich nix geändert hat, sonst würde ich nach über 10 Jahren nicht den Verein / Verband wechseln).

Aber was geht es einen Funktionär an, welche Waffen vor 10 Jahren von einem anderen Verband genehmigt wurden ???

Ich möchte eine bestimmte Disziplin schiessen und habe keine geeignete Waffe, das ist Tatsache.

Ausserdem bin ich mittlerweile auch im BDMP, wo es geeignete Disziplinen gibt.

Ein gefrusteter

Mad Max

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Habe ich das richtig verstanden: Du möchtest eine KW für eine neue Disziplin beantragen. Von deinen bisherigen KW ist keine dafür geeignet. Und nun wird dir die Befürwortung vom Verband verweigert, weil du eine KW hast, für die es im Verband keine Disziplin gibt?

bye knight

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Die alten Kurzwaffen hatte ich von einem anderen Verband genehmigt, der aktuell keine Disziplinen dafür hat.

Der Antrag war jetzt beim neuen Verband.

War aber, wie gesagt, nach altem WaffG, möglich und legal.

Was mir am meisten stinkt ist, dass ich eine neue Heimat in dem neuen Verband gesucht habe und dafür auch etwas leisten wollte (auch ehrenamtlich). Aber jetzt ist die Motivation erstmal wieder auf Null.

Was wäre, wenn mein Opa mir 50 KW vererbt hätte und keine wäre dafür geeignet ?? 45 Stück verkloppen ???

Ausserdem habe ich auf die Waffen vor dem 01.04.2003 Bestandschutz, wär ich ja blöd, eine zu verklopfen, vielleicht hab ich als Rentner wieder Lust.

Mad Max

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was du sonst für waffen hast, hat eigentlich keinen zu interessieren.

was zählt, ist die tatsache, daß du für die beantragte eben KEINE geeignete hast.

aber an das problem, daß die verbandsfürsten den machtzuwachs, den sie kraft gesetz bekommen haben, mißbrauchen, werden wir uns alle gewöhnen müssen.

außerdem muß ich dem sammler widersprechen:

alle bislang genehmigten verbände verlangen ne bearbeitungsgebühr für waffenanträge.

unter umsonst versteh ich was anderes.

für was zahlen die mitglieder eigentlich beiträge?

oder anders gefragt: was bekommen die mitglieder für ihre beiträge eigentlich so geboten?

standgebühren müssen seperat bezahlt werden

startgelder bei meisterschaften sind seperat zu löhnen

kurse und lehrgänge werden extra berechnet

usw.

was die versicherung kostet ist lächerlich gering.

und der rest der beiträge?

außer n paar lustreise-berichten fällt mir da ned viel ein...

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Da ich BDS-Abteilungsleiter bin, unterschreibe ich im Verein die Anträge, und wenn ich Zweifel am Bedürfnis habe sage ich das meinen Schützen auch.

Der Verbandsfunktionär kann nich " alles" genehmigen, der er hat am Ende die Finger drin( in der Scheisse).


Hallo,

als Vereinsabteilungsleiter bist du kein Verbandsfunktionär.

Wenn jemand meint, seinen Antrag auf diese oder andere Weise abzugeben, dann soll er es tun. Der Verein kann dafür nicht haftbar gemacht werden.

Beispiel: Ein Schütze gibt seinen Antrag ab und hat kein regelmäßiges Schießen nachgewiesen. Einfach weiterleiten an den Verband mit den korrekten Daten.

Und der Verband?

Am Schluß entscheidet immer noch die zuständige Ordnungsbehörde, ob Bedürnis, Zuverlässigkeit oder sonstige Hürden.

Eine Behörde muss keine Verbandsbescheinigung anerkennen.

Gruß Brummpa

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Antwort auf:

Am Schluß entscheidet immer noch die zuständige Ordnungsbehörde, ob Bedürnis, Zuverlässigkeit oder sonstige Hürden.

Eine Behörde muss keine Verbandsbescheinigung anerkennen.

Gruß Brummpa


Schon richtig aber die Behörde wird sich schwertun die unterschriebene Verbandsbescheinigung als Bedürfnis nicht anzuerkennen. Immerhin steht in §14 Waffengetz "wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht" und nicht "könnte vielleicht etc."

-------------------

§14

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht , wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

---------------------

Gibts meiner Meinung nicht viel dran zu Rütteln.

MfG

Michael

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Verbandsfunktionär, ne bin ich ( noch) nicht!

Aber wenn ICH zweifel am Bedürfnis habe, sage ich es dem Schützen, damit er es anders/besser Begründet oder läßt!

Wenn einer drauf besteht, 15 Euro los zu werden, OK, kein Problem!

Aber dann bitte nicht zu mir kommen und jammern, wenn der Landesverband auch kein Bedürfnis bestätigen will!!!

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Kurse und Lehrgänge der Verband, zumindest beim DSB.

Karl


Bei welchem LANDESverband??

Ich musste sogar 5 Euro für die "Schiessleiterausbildung" hinblättern nur damit der Verein den Schiessbetrieb aufrecht erhalten kann.

Und diese 5 Euro waren nur so günstig weil wir die selbst gemacht haben und die 5 Euro sind díe Abgabe die trotzdem an den Verband zu richten sind. (Bescheinigung, "Unterrichtsmaterial")

Und dabei haben wir noch schimpfe bekommen weil wir´s selbst gemacht haben. Eigentlich hätte die Prüfung nämlich der Gau zum 3-fachen Preis durchführen wollen.

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Antwort auf:

Aber sicher von den Mitgliedern, 20 € jedes Jahr, Frauen und Kinder weniger


Und damit kommt der Verein über die Runden ???

20 Euro Beitrag im Jahr und keine Standgebühren ? confused.gif

Wovon zahlt ihr eure laufenden Kosten - Strom, Heizung, Wasser, Scheiben, Reparaturen, Versicherungen, Jugendarbeit, Werbeschießen, Verbandsbeitrag, Schreibwaren, Porto, etc.?

Habt ihr so großzügige Sponsoren, die die fehlenden Mittel aufbringen?

Oder jedes Jahr ein Schützenfest mit Festzug und 3000-Mann Festzelt?

Mit 20 Eur. Beitrag kann doch normalerweise nicht mal ein LG-Verein überleben.

Und mit einem Beitrag unter 42 Euro kommt man doch noch nicht mal an etwaige Zuschüsse ran.

Thomas

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Thomas,

wir sind ein kleiner Dorfverein mit 25 Meter Pistolenstand, und Luftpumpen.

Die laufenden Kosten werden aus den Beiträgen, und der Gastronomie (Getränke, Snacks zu Kantinenpreisen) bestritten. Alle 10 - 15 Jahre ein Schützenfest mit ehrenamtlichen Helfern. Jugendarbeit und sonstige Arbeiten ehrenamtlich.

Für den Stand müssen wir nur die laufenden Unterhaltskosten tragen. Gebaut wurden die Anlage von den Vereinen in Eigenleistung, Material kam vom Sponsor.

Regelmäsige Teilnahme an Landesmeisterschaft, gelegentlich auch Schützen auf der Deutschen Meisterschaft.

Karl

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