tv-banane Posted September 3, 2002 Share Posted September 3, 2002 Ich hatte diese Frage schon mal gestellt, aber leider im falschen Forum, deswegen hier ein erneuter Versuch... Bei meiner Frau und mir laufen zur Zeit die Anträge auf die WBKs (jeder eine eigene WBK, keine gemeinsame). Jeder soll zwei Waffen eingetragen bekommen (die zwei, die beim Erstantrag als "Grundbedürfnis" durchgehen). Damit stellt sich auch die Frage des Tresorkaufs. Genauer gesagt: Ein Tresor oder zwei bei Eheleuten? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 3, 2002 Share Posted September 3, 2002 zwei tresore, für jeden einen. meine frau und ich sind in der gleichen lage wie ihr. und die schlüssel so verstecken, daß sie der ehepartner nicht finden kann, in der eigenen wohnung, gell!!! schwachsinn laß nach, wo leben wir eignetlich?? gruß, goasbeda Link to comment Share on other sites More sharing options...
ripper Posted September 3, 2002 Share Posted September 3, 2002 Zitat: Original erstellt von goasbeda: ...und die schlüssel so verstecken, daß sie der ehepartner nicht finden kann, in der eigenen wohnung, gell!!! Also ich weiß nicht, ob Du´s weißt , aber wenn Du die Schlüssel "versteckst", gibst Du die alleinige Kontrolle darüber aus den Händen. Dir bleibt (rechtlich gesehen) nur, sie immer bei Dir zu tragen. Grüsse, RIP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 3, 2002 Share Posted September 3, 2002 Also ich weiß nicht, ob Du´s weißt , aber wenn Du die Schlüssel "versteckst", gibst Du die alleinige Kontrolle darüber aus den Händen. Dir bleibt (rechtlich gesehen) nur, sie immer bei Dir zu tragen. tja, über das thema haben wir auch schon diskutiert. aber was machst du dann, wenn du ins bett gehst? taschen hab ich da keine ich müßte ihm mir höchstens umhängen. stell ich mir sehr bequem vor, mit zwei 10 cm langen und 100 gramm schweren schlüsseln zu bett zu gehen. und wenn ich einschlafe? meine frau könnte mir den schlüssel im schlaf ohne weiteres vom hals nehmen. nee nee, so gehts auch nicht. und selbst für tresore mit elektronischen schlössern gibts wahrscheinlich einen notschlüssel, den man verstecken muß. da hilft nur eins: getrennte betten Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted September 3, 2002 Share Posted September 3, 2002 Zitat: Original erstellt von goasbeda: ... da hilft nur eins: getrennte betten Stimmt! Oder Scheidung?! Aber die Betten sind billiger! @tv-banane: Kauf dir einen adretten B-Schrank. Den stellst du in's Wohnzimmer oder Arbeitszimmer. Den anderen B-Schrank nagelst du an die Kellerwand (Waschkeller). Direkt neben das Bügelbrett. [Dieser Beitrag wurde von Astanase am 03. September 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 3, 2002 Share Posted September 3, 2002 Direkt neben das Bügelbrett. der war bööööse!!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
clausi Posted September 3, 2002 Share Posted September 3, 2002 Statt massiver Einschnitte ins eigene Privatleben scheint es mir doch noch eine Alternative zur "Zwei-Tresor-Lösung" zu geben: Kann man nicht den Ehepartner als weiteren Berechtigten in die eigene WBK eintragen lassen? Sachkunde und Zuverlässigkeit sind ja (da Ehepartner selbst auch WBK-Inhaber) gegeben, und als Bedürfnis reicht m.E. das eigene. Dann kann man die Waffen auch in einem gemeinsamen Schrank lagern. Irgendwelche diesbezüglichen Erfahrungen? Zur Schlüsselthematik kann ich nur sagen: Elektronische Schlösser sind zwar relativ teuer (200 €), aber eine gute Investition. Schliesslich muss man den Tresorschlüssel nicht nur vor der eigenen Ehefrau verstecken sondern auch vor Kindern, Besuchern etc. - und das macht irgendwie auf Dauer keinen Spass. Link to comment Share on other sites More sharing options...
tv-banane Posted September 3, 2002 Author Share Posted September 3, 2002 Das Problem mit dem weiteren Berchtigten ist wohl (so wurde mir berichtet), dass dann das Ordnungsamt die Gesamtzahl der Waffen, also vier, für beide Personen gelten lässt. Und wird dann wohl nicht durchgehen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 3, 2002 Share Posted September 3, 2002 genau, es bräuchten dann praktisch beide ehepartner je ein bedrüfnis für eine gemeinsame waffe. d.h. ich bräuchte für jede waffe meiner frau ein bedürfnis und umgekehrt. natürlich werden die waffen des anderen auf mein kontingent angerechnet. das kanns ja wohl auch nicht sein. na ja, man muß ja nicht alles verstehen.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 3, 2002 Share Posted September 3, 2002 kauft euch gleich zwei stk. mit zahlenkombi s+w686 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 3, 2002 Share Posted September 3, 2002 Hallo, wenn Du einen ordentlichen Grund hast,das Deine Frau Zugriff auf Deine Waffen haben soll, dann bekommt Ihr das auch eingetragen. Und Deine Waffen zählen dann nicht zu Ihren. Du fährst doch bestimmt mal direkt nach der Arbeit zum Schiesstrainig und Deine Frau soll Dir doch Deine Waffen von zu Hause mitbringen dürfen,oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted September 3, 2002 Share Posted September 3, 2002 Hallo Jungs, jetzt mal langsam, bevor Ihr das Geld zum Fenster rauswerft. Abgesehen davon, dass ich Eure Meinungen zum jetzigen Rechtsstand nicht ganz (aber fast) nachvollziehen kann, hat das neue WaffG, wenn auch sonst jede Menge Hämmer, hier die Lösung parat: Nach §12 ist es einem Berechtigten gestattet, einem Inhaber einer WBK ein Waffe vorübergehend (höchstens jedoch für einen Monat) für ein von seinem Bedürfnis umfassten Zweck zu überlassen. Ich stelle jetzt mal die These in den Raum, dass es dann keinen Grund mehr gibt, nicht alle Waffen in einen Tresor zu packen (sofern es nicht zur Regel wird, dass der jeweils andere diese Waffen verwendet). Was meint Ihr? Gruß, Ronald ------------------ SVH/DSB/FWR LG/KK/GK(7.63) Link to comment Share on other sites More sharing options...
AWO425 Posted September 5, 2002 Share Posted September 5, 2002 Bei Auflösung von Spaarkassen oder Behörden sind manchmal kleine Tresore mit Zahlenkombi(mechanisch) übrig, die als Schlüsselkasten ausgelegt sind. Meiner Hat VdS-Klasse 1 und taugt damit auch zur Aufbewahrung von Kurzwaffen. Die Dinger kosten nicht Viel und man brauch die Schlüssel der Langwaffen- und sonstigen Tresore nicht dauernd mit sich rumschleppen und sich die Tachen kaputt zu machen! MfG AWO425 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus Spiekerkötter Posted September 5, 2002 Share Posted September 5, 2002 Womit wir also in einem Gesetz wieder mal Paragraphen haben, von denen der Gesetzgeber von vornherein weiss, dass die Befolgung fast unmöglich ist. Wenn ich den Schlüssel zu Hause verstecke, wird meine Frau ihn zwangsläufig irgendwann finden, auch wenn sie gar nicht danach gesucht hat. Sie sorgt nämlich - so ist es bei uns jedenfalls - für Hygiene und Sauberkeit in der Wohnung, und wird somit jeden Winkel irgendwann mal umkrempeln. Und diese Mordsdinger ewig mitschleppen kann ja auch nicht der wahre Jakob sein. Wenn ich einen Tresor mit Zahlenschloss habe, wird sie Probleme bekommen, wenn mir was passiert. Und die Kombination bei einem Notar oder im Schließfach einer Bank hinterlegen? Ist es nicht egal, ob sie vor oder nach meinem Ableben die Kombination erfährt? Anstatt nun der Gesetzgeber sagt:"Wenn die Ehefrau eines Jägers oder Sammlers oder Schützen einen Sachkundelehrgang besucht hat und die erforderliche Zuverlässigkeit nachgewiesen hat, dann darf sie innerhalb der Wohnung/des Hauses ruhig Zugang zu den Waffen haben", wird etwas zusammengemurkst, was wir kaum einhalten können. Ein echtes Problem - und da weiss ich im Moment keine Lösung - ist es natürlich, wenn Kinder mit ihrer für ihre Entwicklung wichtigen Neugier durch Zufall auf den Schlüssel stoßen. Dieses Problem lässt sich also so nicht lösen. Hier muss ein anderer Ansatz her. Vielleicht der, dass Kinder mit "Waffen bei Legalbesitzern" groß werden. Wir sind doch dem Gesetz nach in der Lage, mit Waffen umzugehen. Also sollten wir auch in der Lage sein, unsere Kinder zu verantwortungsvollen Menschen zu erziehen. Wir bringen ihnen doch bei, dass eine Herdplatte gut und böse (Kochen/Verbrennen) sein kann, dass ein Messer gut und böse (Brot schneiden/sich selbst schneiden/andere schneiden) kann. Warum nicht das Gleiche mit den Waffen, die wir im Hause haben? Wenn ihre Neugier gestillt ist, wird vieles für sie uninteressant. Ich kann mich an meine Kindheit erinnern. Zu allen Sachen, die für mich oder andere gefährlich sein konnten, hatte ich unter Aufsicht Zugang und durfte sie "beschnüffeln", bis sie für mich langweilig wurden. Nun gut - sowas funktioniert natürlich nur in einer "Familie". Um zum Ausgangsthema zurückzukommen: Ich habe einen Tresor für Waffen und einen Tresor für die Munition. Ob meine Frau die Schlüssel findet oder nicht, kann ich nicht beurteilen, da ich immer andere Verstecke suche. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird sie ihn irgendwann aber finden. Wenn meine Frau auch schießen würde, hätten wir wahrscheinlich vier Tresore. Und nun kommt das Dilemma: Wir denken uns beide ein gutes Versteck aus - und haben beide die gleiche Idee! Aber auch da gibt es wieder einen Ausweg: "Du, hör mal, wenn Du ein neues Versteck für Deinen Tresorschlüssel suchst - bitte nicht da, da liegt meiner schon". Meiner Meinung nach sichert der Gesezgeber sich bei vielen Dingen bei den Medien, von denen er abhängig ist ab, um hinterher sagen zu können :"Aber das wäre nach unserern Gesetzen nicht möglich gewesen". Denn: Die für uns wichtigen Gesetze machen hier die Medien und die Großindustrie!!! Die einen bei dem, was gut und was böse ist, und die anderen bei dem, was steuerpflichtig ist und was nicht. Ich hoffe, ich bin nicht zu sehr vom Thema abgekommen. Gruß Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted September 5, 2002 Share Posted September 5, 2002 Also jetzt mal ganz laaaaangsam: Wo bitte, glaubt Ihr denn, steht, dass der (vertrauenswürdige) Partner den Tresor nicht öffnen darf? Ich stelle mal der Einfachheit halber nur das neue WaffG zur Debatte, da es im alten noch nicht mal den Tresorzwang gab. In §36 des neuen steht lediglich, dass entsprechende Vorkehrungen zu treffen seien, dass Waffen/Mun nicht abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen (NICHT KÖNNEN). Wenn ich nun meinem Partner/meiner Partnerin den Sachverhalt auseinandersetze und mir "schwören" lasse, dass er/sie die Waffen nicht anfasst, denke ich, ist §36 genüge getan. RAs ran: Wie seht Ihr das? Gruß, Ronald ------------------ SVH/DSB/FWR LG/KK/GK(7.63) [Dieser Beitrag wurde von RonaldR am 05. September 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted September 5, 2002 Share Posted September 5, 2002 Zitat: Original erstellt von RonaldR: Wenn ich nun meinem Partner/meiner Partnerin den Sachverhalt auseinandersetze und mir "schwören" lasse, dass er/sie die Waffen nicht anfasst, denke ich, ist §36 genüge getan. Ein Witz?!? Link to comment Share on other sites More sharing options...
UMeisen Posted September 5, 2002 Share Posted September 5, 2002 Ihr könnt Euch auch beide einen Tresor teilen, wenn der ein entsprechendes Innenfach hat. Der eine hat den Schlüssel vom Tresor, wenn er den öffnet, gelangt er nur an seine Waffen. Der andere den Schlüssel vom Innenfach, den dem dessen Waffen lagern. Praktizieren wir zuhause bereits seit Jahren so, ist nur etwas umständlich, wenn meine Frau (=Innenfach) einmal alleine auf den Schießstand will. Probleme gibts hier höchstens ab nächstem Jahr, wenn dann das Innenfach nicht unabhängig vom eigentlichen Tresor die erforderliche Schutzklasse aufweist. Udo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 6, 2002 Share Posted September 6, 2002 "krass, ich schwör.." nee nee, vergiss es ronald. wenn der ehepartner nich mit in meine wbk eingetragen ist (was aufgrund des doppelbedürfnisses flach fällt, siehe oben) dann ist er (oder sie) ein "nicht berechtigter" (trotz eigener wbk). der zugriff auf die waffen des partners ist diesem zu verwehren, indem jeder einen eigenen tresor verwendet. ich hab von bekannten gehört, daß selbst mein früheres ordnungsamt, das mir als sehr kulant in erinnerung geblieben ist, dies jetzt so handhabt. und der jetzige sachbearbeiter läßt sich da auf keinerlei diskussion ein. schon klar, sinn macht das keinen. wenn ich böses im sinn hätte, würde ich wohl kaum an die waffen meines partners gehen. zumal ich meine eigenen waffen ja viel besser kenne. aber so ist er halt, unser amtsschimmel.... gruß, goasbeda Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted September 6, 2002 Share Posted September 6, 2002 Nun, bisher wurden solche Punkte immer durch Gesetzeszitate unterlegt. Wie wär's an dieser Stelle mit welchen? Aus dem neuen WaffG? Hab' meine Ansicht nicht umsonst so provozierend formuliert! Man muss aus einem Gesetz ganz bestimmt nicht den theoretisch ungünstigsten Fall herauslesen, ganz bestimmt nicht. Es gilt, was dort steht, und nichts weiter! Sollten die WaffV dazu noch mehr enthalten, dann her damit (altes WaffG, natürlich, neue WaffV gibt's ja noch nicht ;-)). Bis dahin beharre ich auf meiner These. Gruß, Ronald ------------------ SVH/DSB/FWR LG/KK/GK(7.63) Link to comment Share on other sites More sharing options...
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