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IGNORED

Bedürfnisbescheinigung - Voraussetzungen


Gerry

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Die Austellung einer Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer weiteren Waffe wurde vom Verband aufgeschoben und erhebliche Auflagen gemacht. So soll ich zum Beispiel ein Schießbuch vorlegen in dem die Trainingstage der letzten 12 Monate und die dabei erzielten Ergebnisse verzeichnet sind. Da solche Bücher bei uns bisher nicht geführt, wurden kann ich den Nachweis in der geforderten Form nicht führen. Eine Bescheinigung des Vorstandes, dass ich in den letzten 12 Monaten 2x wöchentlich am Training teilgenommen haben, will man nicht anerkennen. An den Rundenwettkämpfen habe ich nur mit der Luftpistole teilgenommen aber nicht mit der Sportpistole, weil meine Leistungen dafür nicht ausreichend waren. Wie wird das bei Euch gehandhabt. Gibt es Richtlinien, an die sich auch der Verband zu halten hat ?

Zwischenzeitlich habe ich die Information erhalten dass Ergebnisse nicht verlangt werden können, weil es sich um die zweite Kurzwaffe handelt. und die zweite noch Regelbedürfnis ist. Erst wenn man eine die Dritte und mehr haben möchte muss man ein besonderes Bedürfnis ( Mit Ergebnissen, oder wie

auch immer ) nachweisen. Ist dies zutreffend ?

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Jawoll, zwei KW sind Regelbedürfnis, das sich allein aus deiner mindestens 12monatigen Vereinsmitgliedschaft und dem währenddessen stattfindenden regelmäßigen Training ergibt. Mit welcher Waffe das stattfindet, ist unerheblich.

Alles andere ist bloß eigene Machtvollkommenheit deiner Vereinsfürsten. Laß sie stehen und such dir einen neuen Laden, in dem deine Wünsche als engagierter Anfänger ernstgenommen werden.

Niemand hat es nötig, sich derart gängeln zu lassen.

mfg

Trooper

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Mal ein Frage zum Training für den Bedürfnisnachweis: Muss ich das Training nach den Regeln des Verbandes ausüben, von dem ich das Bedürfnis bescheinigt haben will oder reicht es, wenn ich in den 12 Monaten lediglich regelmäßig zum Schießen gekommen bin? Bespiel: Der Verband hat nur Kurzwaffen-Disziplinen für 25 m, ich möchte aber lieber auf 10 m schießen. Kann mir deswegen die Bedürfnisbescheinigung (für die ersten beiden KWs) verwehrt werden?

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Da wäre ich mir nicht so ganz sicher. Wenn bestimmte Tatsachen, die auch vorliegen, bescheinigt werden sollen, und das Voraussetzung für eine behördliche Erlaubnis ist, könnte eine Verpflichtung des Verbandes bestehen, die entsprechende Bescheinigung auch auszustellen. Etwas anderes wäre es womöglich, wenn der Verband sagen würde: "Wir haben das in unserer Gesamtvorstandssitzung festgelegt und machen das generell und bei allen so." Das würde ich als erstes zu klären versuchen.

Die nächste Frage wäre: Es gibt doch in Eurem Verband sicher ein Schiedsgericht (Verbandsgericht), das für solche Auseinandersetzungen zutändig ist. Das würde ich als nächstes eruieren und dann anschliessend das Verbandsgericht anrufen (ich meine damit anschreiben), das Problem schildern und um kurzfristige Abhilfe bitten.

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Hallo Gerry,

überleg' dir gut, ob du in so einem Verein noch länger bleiben möchtest, selbst wenn du die Bedürfnisbescheinigung mit viel Stress bekommen solltest. Meinst du bei der nächsten wird es besser?

Mein Tipp: Beantrage deine Waffe nach §8 Abs 1 (siehe hier ). Dann suchst du dir einen neuen Verein z.B. bei der DSU, beim BDS oder bei einem anderen Verein ohne Hut (Adressen gibt's auch regelmäßig in der Visier). Erst wenn du eine neue Heimat gefunden hast, trittst du aus der alten aus - wegen der Meldung des Vereins an die Behörde....

bye knight

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Hallo,

es ist zum Teil so, dass nur „gelistete“ Schießstätten anerkannt werden. icon13.gif

Hier ein Beispiel

Erst hier

http://www.bdmp.de/lvbb.de/i_vor_amt.htm

und dann hier.

http://www.bdmp.de/lvbb.de/i_org.htm

crying.gif

Ich vertrete allerdings die Auffassung, dass alle „vergleichbaren“ Nachweise anerkannt werden sollten!

Ist ja auch unsinnig, dass vom selben Verband parallel ( http://foren.waffen-online.dehttp://foren....sb=5&o=&fpart=1 )

Alles anerkannt werden soll und hier wird so „entschieden“!

blush.gif

Gruss Spa

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Hallo Zusammen,

also ich bin auch im SBSV und habe Nr. 3 und Nr. 4 in einem genemigt bekommen. habe kurzen Brief mit beigelegt. von wegen 9mm für günstiges Training für 45 und .357 weil halt Revolver haben will. nach 2 wochen angerufen und 4 Tage später war die Bestätigung da. Weiß auch nicht warum da manchmal so ne willkür herscht. Solltest vielleicht nochmal anrufen und mit denen reden....

gruß christian

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