knight Posted August 20, 2004 Posted August 20, 2004 Hallo alle, ich habe gerüchteweise zu Ohren bekommen, dass man unter gewissen Bedingungen die Mitgliedsbeiträge für den Schützenverein oder für den Jagdklub von der Steuer absetzen kann. Wäre ja schön Weiß jemand, unter welchen Voraussetzungen das geht? Muss dem Verein die Gemeinnützigkeit zugesprochen worden sein? bye knight
frankmichael Posted August 20, 2004 Posted August 20, 2004 Hallo knight, nach meiner Kenntnis sind in der Regel Mitgliedsbeiträge für Sportvereine nicht von der Steuer absetzbar. Möglich unter Umständen dann, wenn beruflich begründbar oder gesundheitlich bedingt und vom Arzt verordnet. Dagegen sind Partei-Beiträge steuerlich absetzbar, auch wenn die Partei z. B. ein e. V. ist. MfG frankmichael
Flintograf Posted August 20, 2004 Posted August 20, 2004 In Antwort auf: (quittung) ebenfalls absetzbar Also Mitgliedsbeitrag auch, oder wie oder was?
Smithy Posted August 20, 2004 Posted August 20, 2004 Nein, Mitgliedsbeiträge nicht. Aber Spenden an einen als gemeinnützig anerkannten (Schützen) Verein ja. (Ich weiss das, meine Arbeit wird nur mit Spendenquittungen bezahlt )
schuster Posted August 21, 2004 Posted August 21, 2004 In Antwort auf: (Ich weiss das, meine Arbeit wird nur mit Spendenquittungen bezahlt ) Unter dieser Bedingung sollte man sich doch diese Meldung gut durchlesen: http://www.visier.de/1915.html Danach hat das Finanzamt doch etwas gegen diese Handhabung.
Smithy Posted August 21, 2004 Posted August 21, 2004 Hab ich damals gelesen. Trifft aber wohl nur auf die Übungsleiterzuschüsse zu und vor allem für arme Vereine die die durch Spendenquittungen bezahlten Leistungen gar nicht bezahlen könnten. Das ist bei uns auch nicht der Fall. Wir sind sehr sehr reich ... nur sehr sehr geizig
vierauge Posted August 22, 2004 Posted August 22, 2004 hallo, leider nur für die beamten von polizei, zoll, justiz etc. in nds gibt es einen erlass über "förderliche außerdienstliche aktivitäten" oder so ähnlich. da fällt auch das sportschießen drunter. nach beantragung beim dienststellenleiter ist das anerkannt und man hat gleichzeitig unfallschutz auf dem weg von und zum training. ich setze also das ganze zu 50% von der steuer ab der rest ist pers. spaß und auch nur dass, was wir auch dstl. führen. hoffe geholfen zu haben. gruß VA
Ganymed Posted August 22, 2004 Posted August 22, 2004 In Antwort auf: wenn dir einer für deinen beitrag eine quittung ausfüllt.... Geht leider nicht, da der Wortlaut eines Spendenbeleges ausdrücklich verneint, dass es sich um Mitgliedsbeitrag oder ähnliche Verpflichtung handelt.
Colt Posted August 22, 2004 Posted August 22, 2004 Hallo, es gibt eine weitere Gruppierung welche die Mitgliedsbeiträge zu Schützenvereine und Verbände steuerlich absetzen kann. Dieses ist sind Personen welche zum Selbstschutz eine Schußwaffe führen (Waffenschein) und diese die in Ausübung einer Tätigkeit eine Schußwaffe führen müssen, wie z.B. Bewachungsgewerbe, Geld- u. Werttransporte usw., diese Personen können sogar einen Teil ihrer Munitonskosten geltend machen. Außerdem gibt es noch Personen die gewerblich Waffensachkunde vermittel, diese können ebenfalls diese Ausgaben als Werbungskosten bzw. Betriebskosten geltend machen. Gruß Colt
Hagen Posted August 23, 2004 Posted August 23, 2004 Den Mitgliedsbeitrag "absetzen" ging früher noch bei den Reservisten (Bundesverband). Und selbst da wurde es mittlerweile gecancelt...
UMeisen Posted August 23, 2004 Posted August 23, 2004 "Absetzen" lassen sich zunächst einmal nur Zuwendungen an solche Vereine und Institutionen, die als gemeinnützig anerkannt sind (was bei Schützenvereinen kein sonderliches Problem darstellen dürfte). Ist die Gemeinnützigkeit durch Bescheid des Finanzamtes anerkannt, können regelmäßig alle Spenden steuerlich geltend werden. Ob darüber hinaus noch die Mitgliedsbeiträge steuerlich anerkannt werden, hängt davon ab, aus welchem Grund die Gemeinnützigkeit anerkannt wurde, denn einige Zwecke sind gemeinnütziger als andere. Bei Sportvereinen besteht da allerdings keine Chance: hier sind regelmäßig nur die Spenden, nicht auch die Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar. Udo
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