Hallo Sachbearbeiter,
nee, das Du bist keinesfalls.
Hier werden schon wieder BDMP-Hahnenkämpfe abgehalten.
Erstens gibt es im BDMP eine ganze Anzahl von SLG...e. V., die damit rechtlich selbstverantwortlich sind, mit allen Rechten und Pflichten (diese Diskussion hatte ich schonmal mit Spa an anderer Stelle).
Zweitens ist eindeutig festgelegt worden, daß SLGen, die nicht e. V. sind, ebenfalls Vereine sind (ist ja auch zwingend erforderlich für die Verbandsanerkennung nach § 15 Abs. 1!). Nach Vereinsrecht sind sie aber nicht rechtsfähig, was zu Erschwernissen führen kann (keine Spendenbescheinigungen ausstellbar, Einzelhaftung u.U., Probleme bei Vereins-WBK usw., will das nicht ausweiten).
Drittens macht das WaffG im §15 nach meiner Kenntnis keinen Unterschied zwischen eingetragenen und nichteingetragenen Vereinen.
Also sind alle SLGen meldepflichtig bei Vereinsaustritten.
Besonderheit ist nur dabei, daß das aus der SLG ausgetretene Mitglied nicht auch automatisch seine BDMP-Zugehörigkeit verliert, da es als Einzelmitglied weiterbestehen kann, was wichtig für das Waffen-Bedürfnis ist.
Tritt das Einzelmitglied aus dem BDMP aus, dann muß das allerdings vom Verband der Behörde zur Kenntnis gegeben werden.
Ich gebe Spa insofern recht, als daß anfänglich versucht wurde, die SLGen dirigistisch und gegen das WaffG zu bevormunden, auch hinsichtlich der Informationspflicht. Selbiges wurde aber aus o. g. Gründen schnell wieder abgestellt.
MfG
frankmichael