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IGNORED

Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen


knight

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo alle,

ich habe gerüchteweise zu Ohren bekommen, dass man unter gewissen Bedingungen die Mitgliedsbeiträge für den Schützenverein oder für den Jagdklub von der Steuer absetzen kann.

Wäre ja schön chrisgrinst.gif Weiß jemand, unter welchen Voraussetzungen das geht? Muss dem Verein die Gemeinnützigkeit zugesprochen worden sein?

bye knight

Geschrieben

Hallo knight,

nach meiner Kenntnis sind in der Regel Mitgliedsbeiträge für Sportvereine nicht von der Steuer absetzbar.

Möglich unter Umständen dann, wenn beruflich begründbar oder gesundheitlich bedingt und vom Arzt verordnet.

Dagegen sind Partei-Beiträge steuerlich absetzbar, auch wenn die Partei z. B. ein e. V. ist.

MfG

frankmichael

Geschrieben

Nein, Mitgliedsbeiträge nicht. Aber Spenden an einen als gemeinnützig anerkannten (Schützen) Verein ja.

(Ich weiss das, meine Arbeit wird nur mit Spendenquittungen bezahlt crying.gif)

Geschrieben

Hab ich damals gelesen. Trifft aber wohl nur auf die Übungsleiterzuschüsse zu und vor allem für arme Vereine die die durch Spendenquittungen bezahlten Leistungen gar nicht bezahlen könnten.

Das ist bei uns auch nicht der Fall. Wir sind sehr sehr reich chrisgrinst.gif... nur sehr sehr geizig crazy.gif

Geschrieben

hallo,

leider nur für die beamten von polizei, zoll, justiz etc.

in nds gibt es einen erlass über "förderliche außerdienstliche aktivitäten" oder so ähnlich. da fällt auch das sportschießen drunter. nach beantragung beim dienststellenleiter ist das anerkannt und man hat gleichzeitig unfallschutz icon14.gif auf dem weg von und zum training.

ich setze also das ganze zu 50% von der steuer ab der rest ist pers. spaß grin.gif und auch nur dass, was wir auch dstl. führen.

hoffe geholfen zu haben.

gruß VA rainbow.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

wenn dir einer für deinen beitrag eine quittung ausfüllt....
chrisgrinst.gif


Geht leider nicht, da der Wortlaut eines Spendenbeleges ausdrücklich verneint, dass es sich um Mitgliedsbeitrag oder ähnliche Verpflichtung handelt.

Geschrieben

Hallo,

es gibt eine weitere Gruppierung welche die Mitgliedsbeiträge zu Schützenvereine und Verbände steuerlich absetzen kann. Dieses ist sind Personen welche zum Selbstschutz eine Schußwaffe führen (Waffenschein) und diese die in Ausübung einer Tätigkeit eine Schußwaffe führen müssen, wie z.B. Bewachungsgewerbe, Geld- u. Werttransporte usw., diese Personen können sogar einen Teil ihrer Munitonskosten geltend machen. Außerdem gibt es noch Personen die gewerblich Waffensachkunde vermittel, diese können ebenfalls diese Ausgaben als Werbungskosten bzw. Betriebskosten geltend machen.

Gruß Colt

Geschrieben

"Absetzen" lassen sich zunächst einmal nur Zuwendungen an solche Vereine und Institutionen, die als gemeinnützig anerkannt sind (was bei Schützenvereinen kein sonderliches Problem darstellen dürfte).

Ist die Gemeinnützigkeit durch Bescheid des Finanzamtes anerkannt, können regelmäßig alle Spenden steuerlich geltend werden. Ob darüber hinaus noch die Mitgliedsbeiträge steuerlich anerkannt werden, hängt davon ab, aus welchem Grund die Gemeinnützigkeit anerkannt wurde, denn einige Zwecke sind gemeinnütziger als andere. Bei Sportvereinen besteht da allerdings keine Chance: hier sind regelmäßig nur die Spenden, nicht auch die Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar.

Udo

Archiviert

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