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IGNORED

Spielzeugwaffenregelung-BKA Feststellungsbescheid


muni

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hmpf, wahrlich eine gute Frage. crazy.gif

Wenn man halt wüsste, was mit den Teilen ist, die schon vor der Neuregelung an den Mann gebracht worden sind und damals erlaubnisfrei waren, es aber künftig nicht mehr sein sollen. Oft gibt es ja Besitzstandswahrung, aber hier wohl eher nicht. Und wohin dann mit dem ganzen Krempel ? shocked.gif

Hast Du Sohnemann schon mal eine Wasserpistole angeboten ? Da gibts heute ganz dolle Dingerrolleyes.gif

Geschrieben

Da es auch Softair-Langwaffen wie MP5 (Spring) mit < 0,5 Joule gibt, dürften diese dann durch die Gleichstellung mit den Softairs < 0,08 Joule als Folge auch geführt werden, da sie ja Spielzeugstatus erhalten, und demnach nicht mehr unter das Waffengesetz fallen?

Mal sehen, was die Gewerkschaft der Polizei (GdP) dazu sagt, wenn bei Fahrzeugkontrollen zukünftig legal unter dem Beifahrersitz MP's oder Kaschis herausschauen, oder wenn jemand mit den Dingern legal durch die Fußgängerzone läuft. grlaugh.gif

Die Sache wird langsam echt spannend, mal sehen, wie das BMI auf diese Aktion des BKA reagiert, Frau Wuttke-Götz hat grade sicher Urlaubssperre! AZZANGEL.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Alles Kappes! Ich hatte als Kind eine "Erpsenpistole" und habe damit auch niemanden die Augen ausgeschossen, obwohl diese Pistole sicherlich mehr als 0,5 J Mündungsenergie hatte.


Die früher oft verkauften typischen Erbsenpistolen - im PPK-Design, in blau oder schwarz mit braunen Griffschalen und dem optionalen krummen Magazin oben drauf (im "Bren-Design" chrisgrinst.gif) - hatten garantiert keine 0,5 Joule, da irrst Du Dich gewaltig. eek2.gif

Eine Erbsenpistole ist sogar noch schwächer, als die Softairpistolen < 0,08 Joule.

Hier ein Zitat von der Webseite "Erbsenpistole":

In Antwort auf:

Alle in unserem Shop angebotenen Spielzeug Softair Pistolen und Gewehre liegen unter der gesetzlichen Bewegungsenergie Grenze von 0,08 Joule. Jede Softair Waffe kommt mit extra Nachweis.
Erbsenpistolen sind nochmals deutlich schwächer.


http://www.erbsenpistole.de/faq.shtml

Wenn mit einer Softair-Pistole mit ca. 0,5 Joule aus einem halben Meter Entfernung jemandem z.B. mit einer 6mm-Plastikkugel auf den Unterarm geschossen wird, entsteht eine leicht blutende Platzwunde ca. im Durchmesser der 6mm-Kugel.

Das schafft keine Erbsenpistole, daher sind die Erbsenteile auch Kinderspielzeug.

Eine Softair mit ca. 0,5 Joule an Kinder ab 3 Jahren zu verkaufen, ist verantwortungslos. Den schwarzen Peter hier nur den Eltern im Falle mangelnder Aufsichtspflicht zuzuschieben, nützt den Kiddies gar nichts, die sich an den Augen verletzen.

Wenn die ersten Fälle auftreten, in denen Vorschulkinder Augenverletzungen durch amtlich als "Spielzeug" deklarierte Softair-Pistolen mit ca. 0,5 Joule erleiden, möchte ich nicht in der Haut der Verantwortlichen des BMI bzw. BKA stecken, die jetzt diesen Feststellungsbescheid erlassen haben. eek2.gif

Und das Thema "Waffen" alllgemein gerät mal wieder in die Schlagzeilen, man kennt ja die einschlägigen Artikel...

Ciao

Webley

Geschrieben

"Eine Softair mit ca. 0,5 Joule an Kinder ab 3 Jahren zu verkaufen, ist verantwortungslos. Den schwarzen Peter hier nur den Eltern im Falle mangelnder Aufsichtspflicht zuzuschieben, nützt den Kiddies gar nichts, die sich an den Augen verletzen. "

An Kiddies über 3 Jahre darf keine Spíelzeugpistole (oder was auch immer) verkauft werden, da diese noch nicht geschäftsfähig sind. Erwerber bis ca.12-14 Jahre dürfen deshalb nicht eigenständig Gegenstände erwerben, darüber hinaus nur unter Beachtung des Taschengeld-Paragraphen. D.h. in der Regel müssen die Eltern für ihre Kiddies diese Dingelchen kaufen und sind somit auch für diese Aktion verantwortlich.

Was ich nicht verstehen kann: Wieso hat sich denn bisher -also bis vor Inkrafttretens des Affengesetzes- keiner über die 0,5Joule aufgeregt, diese gilt doch schon seit Methusalems Zeiten und wieviele Fälle von Unsinn und "Platzwunden" auf Kinderärmchen und zerschossenen Augen sind aus dieser Zeit dokumentiert?

Und was soll der dumme Hinweis auf MPs unter dem Autositz? Ob die nun mit 0,08 Joulkens oder 0,5 Joule unter dem Sitz liegen, whats the difference??

Ich kann auch völlig legal eine echte MP (deaktiviert) mit mir rumschleppen, also SOGAR FÜHREN, ohne mich straffällig zu machen. Das ist nämlichz nach dem Affengesetz noch nicht einmal verboten.

Führen von Luftdruckwaffen/Softairs über 0,5 Joule (da kein Spielzeug mehr) ist verboten.

Wo ist das Verbot vom Mitführen von Regenschirmen, Stöcken,Stühlen, etc.

Wieso kann ich einfach einen Backstein (ohne Trageerlaubnis!!) mit mir führen? Also irgendwo hörts doch auf.

Wieso habe ich Deine Einwände also vor dem 1.4.2003 hier nicht gehört?? Oder warst Du da noch kein Mitglied?; oder hattest das bis dorthin geltende Gesetz nicht gelesen?

Fragen über Fragen....

GF

Muni

Geschrieben

muni, genau so ein posting wollte ich vorhin auch schreiben...

nach ein paar sätzen dachte ich "wozu eigentlich???"

wer's bis hier nicht kapiert hat (oder nicht kapieren will), den überzeugt das posting auch nicht.

gähn.

aber gut, dass du die geduld hattest, alles nochmal hinzuschreiben... vielleicht irre ich mich ja auch und der eine oder andere versteht es dann doch noch...

gut's nächtle wink.gif

w.

Geschrieben

In Antwort auf:

An Kiddies über 3 Jahre darf keine Spíelzeugpistole (oder was auch immer) verkauft werden, da diese noch nicht geschäftsfähig sind. Erwerber bis ca.12-14 Jahre dürfen deshalb nicht eigenständig Gegenstände erwerben, darüber hinaus nur unter Beachtung des Taschengeld-Paragraphen. D.h. in der Regel müssen die Eltern für ihre Kiddies diese Dingelchen kaufen und sind somit auch für diese Aktion verantwortlich.


grlaugh.gif Also wir haben im Vorschulalter in den 60er-Jahren unsere Kügelespistolen immer selbst gekauft, da wird sich auch wohl nichts dran geändert haben? Schwer vorstellbar, dass da heute Mami mit in den Laden geht. grin.gif

In Antwort auf:

Und was soll der dumme Hinweis auf MPs unter dem Autositz? Ob die nun mit 0,08 Joulkens oder 0,5 Joule unter dem Sitz liegen, whats the difference??


Zeig mir mal ne Softair-MP derzeit im deutschen Handel in Originalgröße mit 0,08 Joule. Bitte jetzt nicht die Mini-AEGs bringen.

In Antwort auf:

Ich kann auch völlig legal eine echte MP (deaktiviert) mit mir rumschleppen, also SOGAR FÜHREN, ohne mich straffällig zu machen. Das ist nämlichz nach dem Affengesetz noch nicht einmal verboten.


Stimmt, aber die Dinger sind wohl eher selten, und etwas teurer.

In Antwort auf:

Wieso habe ich Deine Einwände also vor dem 1.4.2003 hier nicht gehört??


Wahrscheinlich weil ich erst durch Deinen Thread drauf aufmerksam wurde? chrisgrinst.gif

Geschrieben

Erst einmal Sorry für meinen Schreibfehler!

Meine blaue Erbsenpistole machte für aber die von dir beschriebenen blutunterlaufenden Flecken. Bin 1961 geboren, kann sein dass auch die Dinger früher schonmal entschärft worden sind.

Gruß Joe

Geschrieben

In Antwort auf:

Meine blaue Erbsenpistole machte für aber die von dir beschriebenen blutunterlaufenden Flecken. Bin 1961 geboren, kann sein dass auch die Dinger früher schonmal entschärft worden sind.


Da hast Du vermutlich Recht mit dem "Entschärft", die auf der Webseite "Erbsenpistole" verkauften Teile haben heute wohl weniger Power?

Bei manchen Kiddies von heute ist das wohl auch besser. chrisgrinst.gif

Ciao

Webley

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich finde, daß nicht alles, was nicht sinnvoll erscheint, verboten werden soll.


Genau!

Kraft meines Amtes bist du jetzt erst mal verboten, bis mir einer beweist, dass du sinnvoll bist. Etwas, was nach dem Verbot von dir aber sicherlich schwierig sein sollte.

Gruß

Makalu

Geschrieben

In Antwort auf:

Aber ich habe ehrlich gesagt auch keine Lust mich durch die Loi/und Arret der letzten 10 Jahre durchzuarbeiten. Vielleicht findest Du ja schneller was...

Gruss

Muni


Hallo Muni,

weil du es bist!

In Fr ist das geregelt im Décret n° 99-240 du 24 mars 1999 relatif aux conditiions de commercialisation de certains objets ayant l’apparence d’une arme à feu.

Gilt ab 0,08 Joule und ich denke bis 2 Joule, habe aber da gerade genau das Loch zum abheften drin, daher bin ich mir da mit den 2 Joule jetzt nicht 100%ig sicher. Denke das aber vor dem ablochen gelesen zu haben.

Gruß

Makalu

Doch richtig, sind 2 Joule:

http://www.speedgames.com/php/main_new_api...ID_PRODUCT=2997

Geschrieben

In Antwort auf:

Kraft meines Amtes bist du jetzt erst mal verboten, bis mir einer beweist, dass du sinnvoll bist. Etwas, was nach dem Verbot von dir aber sicherlich schwierig sein sollte.

Gruß

Makalu


Hey, Makalu, was habe ich dir denn (nicht?) getan??? crying.gif Das kannste doch nicht machen (*schluchz*)

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich finde, daß nicht alles, was nicht sinnvoll erscheint, verboten werden soll.


Richtig, evtl. ist es falsch rüber gekommen. Die Eltern sollten entscheiden, ob sie ihrem Kind eine 0,5 J Erbsenpistole in die Hand drücken können oder nicht.

Geschrieben

Hallo Makalu,

erst mal recht herzlichen Dank für den Link und die Antwort.

Aber eine Frage noch an Dich:

Wer gilt in Frankreich als "mineur"?? Gleiche Regelung wie in Deutschland oder was Spezielles?

Danke im Voraus..

Fruesse

Muni

Geschrieben

In Antwort auf:

18 wie in D.

Gruß

Makalu


Das heisst also dann in Deutschland und Frankreich sind "Spielzeugwaffen" unter 0,08 Joule GARNICHT erfasst, über 0,08 Joule bis 0,5 Joule sind es dann -zwangsläufig die unter 0,08 befindlichen auch- in Deutschland Spielzeug (erwerbbar ab Wegfall Taschengeldparagraph), über 0,5 Joule bis 7,5 Joule sind sie dann in Bananaland Druckluftwaffen und vom WaffG erfasst (und frei erwerbbar ab 18 Jahren).

In Frankreich sind sie über 0,08-2 Joule als Spielzeug eingestuft und dürfen aber nur von über 18 Jährigen erworben werden. Vom Waffengesetz sind sie dann erst (?) über 2 Joule erfasst und bis 10 Joule komplett frei (über 18J) erwerbbar, und erst über 10 Joule immer noch frei erwerbbar, aber meldepflichtig bei der Präfectur. Richtig so??

Aber dann verstehe ich die Einstufung (Frankreich) von 0,08-2 Joule nicht, mit der Massgabe erst ab 18 Jahren erworben werden zu können, da ja Druckluftwaffen bis 10J auch erst ab 18 Jahren erworben werden dürfen.

Der Unterschied könnte dann womöglich nur darin zu suchen sein, das in Frankreich auch Halb-und Vollautos bis 2 Joule zugelassen sind und die dann damit noch als Spielzeug gelten -nicht vom WaffG erfasst sind- aber erst ab 18 Jahren erworben werden können. (Druckluft-)Waffen im Sinne des Waffengesetzes dürfen ja auch in Frankreich nicht vollautomatisch sein, oder?

Gruesse

Muni

Geschrieben

Du hast das sehr gut hinbekommen. In der Tat sind die Unterschiede von 0,5-2 und dann bis 10 Joule gering. Die 0,5-2 Joule dürfen auch Vollauto sein und der Anschein einer VA Kriegswaffen spielt keine Rolle. Ansonsten sind VA seit 1999 nicht mehr genehmigungsfehig und freie Waffen, welche Geschosse über 2 Joule verschießen, dürfen nicht den Anschein einer VA Kriegswaffe hervorrufen (wobei das irgendwie auch nicht so ganz klar ist). Ein scharfes Gewehr, das wie eine VA-KriegsW aussieht, wir hier dadurch WBK pflichtig. Das Wffg in Fr ist auch sehr undurchsichtig. Wobei sich auch kaum einer so wie in D damit richtig beschäftigt, hier schaut man halt mal. Allerdings schauen die in der letzten Zeit auch schon mehr als früher.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Angesichts der neuen Betrachtung von Softairs < 0,5 Joule als Spielzeug, frage ich mich, wie denn "Modellwaffen" nun behandelt werden?

Bisher ist von allen Verantwortlichen hierzu ja keine definitive Stellungnahme zu vernehmen gewesen.

Fällt denn nun eine Modellwaffe, die Firecaps verschiesst, ohne dass ein Geschoß den Lauf verlässt, auch unter Spielzeug? Oder muss erst ein Geschoß unter 0,5 Joule den Lauf verlassen, dass man es als Spielzeug betrachten kann?

Streitpunkt war bisher immer die "Originalgetreuheit". Gilt es als originalgetreue Nachbildung, fällt es gem. Anlage 2, Abschnitt 3, Unterabschnitt 2, Nr.3 WaffG unter eben dieses.

Sollte das nicht auch mit der Spielzeugrichtlinie kollidieren?

Gruß

Tabs

P.S.: Ich rede von davon: Modellwaffen

Geschrieben

Wie undurchsichtig das Waffenrecht wirklich ist, zeigt doch schon die Tatsache, dass im Bundesanzeiger etwas anderes veröffentlicht wurde wie es im Feststellungsbescheid steht

Geschrieben

Zunächst wurde ja verkündet, der Verkauf von < 0,5-Joule-Softairs wäre zukünftig ohne Altersgrenze, hier z.B. Polizei Bayern:

In Antwort auf:

Topaktuell - Neue Rechtslage! Ab sofort gilt in Hinblick auf Soft-Air Waffen wieder die ehemalige Bewegungsenergiegrenze von Geschossen aus diesen Waffen von 0,5 Joule! Das heißt, das wieder sehr viele dieser Waffen als Spielzeug gelten, nicht unter das Waffenrecht fallen,
frei verkäuflich sind (keine Altersgrenze)
und auch in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen. Grund: Angleichung an EG-Recht.


http://www.polizei.bayern.de/ppobb/pdts/ju...waffenrecht.htm

Zitat aus dem BKA-Feststellungsbescheid:

In Antwort auf:

Die Herabsetzung der Geschoßenergie auf 0,08 Joule im Waffenrecht ergibt auf europäischer Ebene
Probleme dahingehend, daß Geschoßspielzeug
, das gemäß den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie in Verbindung mit der DIN-Norm EN 71-1 mit einer Bewegungsenergie bis zu 0,5 Joule ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wird, unter das Waffengesetz fällt und damit
von Kindern unter 14 Jahren nicht benutzt werden darf.


Nach diesem Feststellungsbescheid müßten also auch Kinder unter 14 Jahren zukünftig die 0,5-Joule-Softairs benutzen bzw. kaufen dürfen? Eine 0,5-Joule-MP5-Spring in Originalgröße wird bei einigen Händlern bereits für Euro 34,90 angeboten, was ja dem Taschengeldparagraphen entsprechen würde.

Dagegen hier nun die aktuelle Aussage eines Händlers (Kotte & Zeller):

In Antwort auf:

Softair
frei ab 14 Jahren
: Aufgrund des Feststellungsbescheides des BKA vom 18.06.2004 und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 03.07.2004 wird u.a. festgestellt, dass die Energiegrenze für "Schusswaffen die zum Spiel bestimmt sind..." von bisher 0,08 Joule auf jetzt max. 0,5 Joule festgelegt wird. Somit unterliegen entsprechende Softair nicht mehr dem Waffengesetz.


G36C_frei.jpg

AK74

Hat hier nun der Handel eine freiwillige Selbstbeschränkung "ab 14" für die 0,5-Jouler erlassen?

Demnach gibt es zukünftig doch keine Skirmishes im Kindergarten? confused.gif

Ciao

Webley

Geschrieben

021.gif021.gif021.gif

Kinder unter 14 Jahren können also an den Soft-Airs das Eigentum erwerben,

dürfen sie aber nicht benutzen,

können nicht bestraft werden, wenn sie es trotzdem tun, weil sie noch keine 14 Jahre alt sind. crazy.gif

Kurz gesagt, sie können sie kaufen, dürfen sie nicht benutzen und wenn sie es doch tun, passiert ihnen nichts. eek2.gif

noch kürzer gesagt, Alles gänzlich gaga.gifgaga.gifgaga.gif

Euer

Mausebaer cool.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Kinder unter 14 Jahren können also an den Soft-Airs das Eigentum erwerben, dürfen sie aber nicht benutzen ... Kurz gesagt, sie können sie kaufen, dürfen sie nicht benutzen


Nee, andersrum: Verkauft werden die < 0,5-Jouler erst ab 14 Jahren - zumindest steht das so im Moment bei allen Händlern - aber für das Besitzen und Benutzen gilt keine Altersbeschränkung (für Kinder unter 3 Jahren wird aber wegen des potenziellen Verschluckens von Kleinteilen davon abgeraten).

Die Webseite der Polizei Bayern wurde übrigens aktualisiert, nachfolgend ein neuer Kommentar zum Thema. Die Begeisterung bei der Polizei bezüglich des BKA-Feststellungsbescheides hält sich wohl in Grenzen: grlaugh.gif

In Antwort auf:

Klartext: Alle diese Waffen, deren Mündungsenergie des Geschosses unter 0,5 Joule liegt (also der größte Teil der im Handel erhältlichen Soft-Air Waffen) ist wieder frei erhältlich, es gibt keine Altersgrenze und auch das Mitführen in der Öffentlichkeit ist
(leider)
wieder erlaubt. Auch eine Kennzeichnung der Waffe ist nicht notwendig. Diese Waffen sind (wieder) als Spielzeug eingestuft. Wie diese Waffen aussehen (auch wenn sie Kriegswaffen täuschend ähnlich sehen) ist nicht von Bedeutung
(ebenfalls ein sehr großes leider von meiner Seite).


Das Thema bleibt spannend.

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Artikel von gestern zum Thema Spielzeugwaffen "HL-live Lübeck":

Antwort auf:

"Ein generelles Verbot der Herstellung solchen Spielzeugs seitens der Politik wäre sehr zu begrüßen, denn es kann nicht sein das schon Kinder mit kriegswaffenähnlichem Spielzeug eventuell Angst und Schrecken verbreiten."


http://www.hl-live.de/aktuell/text.php?id=5368

Der Artikel bezieht sich auf diese Meldung der Gewerkschaft der Polizei.

Weiterer Artikel vom Oktober zum Thema 0,5 Joule:

http://www.kn-online.de/news/archiv/?id=1510423

Der folgende Satz aus dem 1. Artikel ist übrigens interessant: grlaugh.gifgaga.gif

"...sollte man nach der Bedürftigkeit, der Sachkunde und nach einer Haftpflichtversicherung fragen."

Also dürfen jetzt nur noch "Bedürftige" kaufen? Gibt es dann vom Sozialamt dafür einen Bezugsschein? confused.gif

Ab welcher Einkommensgrenze ist es dann verboten, zu kaufen?

Fragen über Fragen...

wink.gif

Archiviert

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