matt Posted May 4, 2004 Share Posted May 4, 2004 Hallo, ich gehe, wegen der neuen "waffenregeln" fuer den jagdbetrieb mit dem gedanken um einen revolver aus meinem bestand gegen eine pistole zu tauschen. Hat von euch schon jemand praktische erfahrung damit gemacht? Auf der "behoerde" habe ich schon mal ganz vorsichtig angefragt ob ein "waffentausch" (revolver-pistole) ohne grosseren verwaltungsaufwand machbar waere. Ist nicht! Die begruendung von dunnemals (mehr als zwei kw!) fuer den auszutauschenden revolver giltet dann nicht mehr und eine neue befuerwortung vom ljv muss her. "matt" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted May 4, 2004 Share Posted May 4, 2004 Einen "Waffentausch" gab und gibt es im WaffG nicht. Daher erfolgt ein neuer Verwaltungsakt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JM Posted May 4, 2004 Share Posted May 4, 2004 Guckst Du hier und hier JM Edit: Oder liest einfach oben die Kurzform von der Nase Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted May 4, 2004 Share Posted May 4, 2004 Jede Ergänzung meiner Kurzformen ist eine Bereicherung! Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted May 4, 2004 Share Posted May 4, 2004 In Antwort auf: Auf der "behoerde" habe ich schon mal ganz vorsichtig angefragt ob ein "waffentausch" (revolver-pistole) ohne grosseren verwaltungsaufwand machbar waere. Ist nicht! Die begruendung von dunnemals (mehr als zwei kw!) fuer den auszutauschenden revolver giltet dann nicht mehr und eine neue befuerwortung vom ljv muss her. Ist dafür der LJV zuständig?! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted May 4, 2004 Share Posted May 4, 2004 Ich hab vor 2 Jahren meinen FA in .454 Casull gegen gleiches Modell in .44 Magnum getauscht. (Fangschusswaffe) Wollte u.a. beim DSB Gebrauchsrevolver mitschiessen. Mein SB hat gemeint, bei den Jäger-KW kann er das machen, solange die neue Waffe dem BJG entspricht. Ob das heute noch so gehandhabt werden kann ? Spricht eigentlich nichts dagegen. Du musst nur begründen, dass du deine anderen "Sport"-KW nicht für jagdliche Zwecke benutzen kannst (Lauflänge, verst. Visier etc.) MAd Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted May 6, 2004 Share Posted May 6, 2004 mir ist nicht bekannt, dass es eine kurzwaffe gibt, die im bjg verboten ist!!! soll heissen: wenn du deinen revolver austragen lässt und nur noch 1 kw als jäger hast, bist du berechtigt eine 2te zu erwerben!!! dann gehst du hin und lässt dir die pistole eintragen!!! da muss/ hat kein ljv was zu vermelden!!! so what's the prob Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted May 6, 2004 Share Posted May 6, 2004 In Antwort auf: [...]Ist nicht! Die begruendung von dunnemals (mehr als zwei kw!) fuer den auszutauschenden revolver giltet dann nicht mehr und eine neue befuerwortung vom ljv muss her. "matt" In Antwort auf: [...]wenn du deinen revolver austragen lässt und nur noch 1 kw als jäger hast, bist du berechtigt eine 2te zu erwerben!!![...] Ich glaub' Ihr redet aneinander vorbei. Wenn ich matt richtig verstanden habe, hat er 2+x KW - deswegen das Problem. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted May 7, 2004 Share Posted May 7, 2004 Auf welche Bedürfnisse hast du die anderen KW erworben ? (ausser die 2 für Jagd) Mad Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
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