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IGNORED

Repetierflinte auf neue gelbe WBK


PieroS

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Tja, das ist wohl wie die Sache mit der geraden Kurve oder der abschüssigen Steigung. wink.gif

Büchsflinten gibts ja übrigens. Die haben halt einen gezogenen und einen glatten Lauf (zumeist übereinander, also "Bock"). Aber gemischt ist ja echt irre.

Sach mal, woher haste denn das Wort "gnölfkrenseln" um alles in der Welt ?

Geschrieben

Nein, der ist zweiteilig. Glatt Richtung Mündung, gezogen Richtung Schaft. Einabzug der gleichzeitig beide Läufe zündet.

Man nimmt diesen Blintfüchsler, wenn man Erbschleicher ist und schenkt ihn dem künftigen Erblasser. Beim Schießen singt man laut: Vor mir und hinter mir da gildet nicht!

Feurio freiiiiii!!

hemo

In diesem Moment ist man Erbe

Geschrieben

Haha, macht Euch nur lustig!

Ne Schmarrn,der SB meinte gehört zu haben (wenn ich das so richtig verstanden habe), dass es Flinten geben soll, die "nicht wirklich" einen gezogenen Lauf haben (bzw. nicht eine Mindestanzahl von Feldern und Zügen). Wie das gehen soll ist mir schleierhaft, er meinte jedoch auch dass deratige Exoten in Deutschland eh fast zu vernachlässigen ist, da die Repetierflinten mit gezogenem Lauf die es z.B. beim Frankonia gibt (wie etwa Remington 870) in dieser Hinsicht okay sind.

Geschrieben

Hi again,

cool.gif

habe es heute auch nochmal schriftlich bekommen, dass man Vorderschaftsrepetierflinten mit gezogenem Lauf auf die neue gelbe WBK erwerben darf.

Auch aus Sicht des Bayrischen Landeskriminalamtes ist das absolut legitim (der wirklich sehr kompetente Sachbearbeiter hat dort extra zur Sicherheit nochmal nachgefragt).

Also dann, schönen Abend noch Euch allen...

Gruss

Piero

P.S.: Eigentlich könnte jetzt der Thread geschlossen werden, es ist rechtlich nun alles klar und meine Frage wurde gebührend diskutiert...

Geschrieben

In Antwort auf:

Hi again,

cool.gif

habe es heute auch nochmal schriftlich bekommen, dass man Vorderschaftsrepetierflinten mit gezogenem Lauf auf die neue gelbe WBK erwerben darf.

Auch aus Sicht des Bayrischen Landeskriminalamtes ist das absolut legitim (der wirklich sehr kompetente Sachbearbeiter hat dort extra zur Sicherheit nochmal nachgefragt).

Also dann, schönen Abend noch Euch allen...

Gruss

Piero

P.S.: Eigentlich könnte jetzt der Thread geschlossen werden, es ist rechtlich nun alles klar und meine Frage wurde gebührend diskutiert...


Hallo Piero,

könntest Du das eventuell, natürlich anonym, reinstellen?

Sozusagen als "Argumentationsgrundlage", um mal bei meinem SB nachzufühlen wie der reagiert. Ich würde einige Interessierte kennen. chrisgrinst.gif

Wolli

Geschrieben

In Antwort auf:

Mich würde auch mal interessieren, was Dein SB zu einem glatten Wechsellauf und dessen Montage an die Flinte meint.


Hallo Sharps,

Dein guter Rat hat mich damals vom gezogenen Lauf abgebracht! icon14.gif

Ich könnte doch jetzt eigentlich für "long-range" nen gezogenen zukaufen, oder? Aber der müsste dann auf die gleiche WBK wie die Waffe, denke ich, und wäre sowieso genehmigungsfrei. (Alles theoretisch)

Wolli

Geschrieben

Ich schieße meine Flinte auf 50m mit glattem Lauf. Über die Präzision kann ich nicht klagen. Da ich aber immer noch gerne eine Linkshänder Rem. 870 hätte, wäre der Weg über die gelbe WBK eine feine Sache. Aber eben nur, wenn ich in die Waffe auch einen glatten Lauf einbauen kann. Den muss man schon genug schrubben. wink.gif

Geschrieben

Hallo,

mir ist das völlig unklar. Wenn ich eine Repetierbüchse (gezogener Lauf,Vorderschaftrepetierer) auf die neue Gelbe kaufe ist das ok. Wenn ich dazu einen Wechsellauf (gleiches oder kleiners Kaliber) kaufe (auch wenn das ein glatter Lauf ist) ist das auch ok.

Warum sollte ich den nicht einbauen dürfen? Was ist da anders als bei meiner .45er wenn ich diese mit einem 9mm Wechselsystem ausstatte?

Auch für die dann entstandene 9mm Waffe habe ich ja auf der WBK keinen Eintrag...

MfG

Steffen

Geschrieben

deine grüne wbk schliesst aber 9mm-pistolen nicht ausdrücklich aus...

confused.gif

wenn ich weiter darüber nachdenke, wird es erst richtig kompliziert: eine wbk berechtigt ja EIGENTLICH nur zum besitz der darin eingetragenen waffen. ABER inhaber einer wbk gelten ja als "berechtigte", d.h. sie können sich z.b. eine waffe von jemandem ausleihen. DEMNACH erlaubt die wbk auch den besitz (bzw die tatsächliche gewalt) anderer waffen.

der inhaber einer grünen wbk dürfte also eine repetierflinte im schrankstehen haben, die er von einem bekannten ausgeliehen hat.

WENN man nun seine vorderschaftrepetierBÜCHSE per glattem wechsellauf zur FLINTE umbaut... dann kann man diese waffe doch vorübergehend auf die GRÜNE WBK besitzen, oder ??? sozusagen an sich selbst ausgeliehen. (ACHTUNG, VERMUTUNG!!!)

das arme gesetz! chrisgrinst.gif dass man eine waffe einer kategorie einfach so zu einer waffe einer anderen kategorie verwandeln kann, damit konnte ja keiner rechnen! 021.gif

Geschrieben

Vor allem sollte man mal bei BMI nachfragen, wieso man offensichtlich eine Langwaffe im Kaliber 12 mit gezogenem Lauf (ich umgehe das Problem Büchse / Flinte chrisgrinst.gif ) für ungefährlicher hält als eine mit glattem Lauf. grlaugh.gif

JM

Geschrieben

In Antwort auf:

Vor allem sollte man mal bei BMI nachfragen, wieso man offensichtlich eine Langwaffe im Kaliber 12 mit gezogenem Lauf (ich umgehe das Problem Büchse / Flinte
chrisgrinst.gif
) für ungefährlicher hält als eine mit glattem Lauf.
grlaugh.gif

JM


Frag lieber nicht - si tacuisses...

Geschrieben

Hallo,

was man mit dem Gesetz an dieser Stelle erreichen wollte ist mir schon klar, mal abgesehen davon, dass ich Repetierflinten für nicht gefährlicher halte als andere Flinten und Büchsen. Das ist nur durch die Medien wider besseren Wissens so entstanden.

Aber das Gesetz ist nun mal so da, man hätte doch vorher nachdenken sollen. Irre ist nur, dass das gerade an dieser so "gefährlichen" Stelle passierte.(Schadenfreude...)

Steffen

Geschrieben

dazu passt ein zitat aus der eastern-serie "die rebellen vom liang shan po":

es steht geschrieben: den polizeistaat schufen die götter im zorn, doch in ihrer gnade haben sie ihn mit dummheit geschlagen.

chrisgrinst.gif

ich glaub, das wird meine neue signatur...

Geschrieben

Nein, eigentlich nur herleiten (und wiedergeben).

Denn ich denke mal das Gesetz gibt es her auf die neue WBK eine Repetierflinte mit gezogenem Lauf zu erwerben, aber definitiv nicht mit Glattem. Deswegen ist denke ich auch die Montage des Wechsellaufes verboten, Zitat aus dem Schreiben meines Sachbearbeiters:"Vorsorglich wird darauf hingewiesen,dass die Ausstattung des Repetieres mit einem glatten Flintenlauf nicht gestattet ist."

Davon unberührt weiß ich dass man z.B. eine .45ACP mit 9mm Wechsellauf ausstatten kann, aber denke ich weil man beides auf grüne WBK bekommen KANN. Und ne Pump-Flinte kann man eben nur mit gezogenem Lauf auf die gelbe WBK bekommen, und nicht mit glattem.

Aber ich denke wir Sportschützen können sowieso zufrieden sein, da die neue gelbe WBK wesentlich "schützenfreundlicher" smile.gifsmile.gif ist als die alte, da diverse Sportwaffen wie etwa Repetierer erwerbbar. Und deswegen finde ich es auch nicht schlimm, dass man nur alle 6 Monate 2 Waffen kaufen kann.

Schönen Abend & Gruss

Piero

Geschrieben

In Antwort auf:

Nein, eigentlich nur herleiten (und wiedergeben).

Denn ich denke mal das Gesetz gibt es her auf die neue WBK eine Repetierflinte mit gezogenem Lauf zu erwerben, aber definitiv nicht mit Glattem. Deswegen ist denke ich auch die Montage des Wechsellaufes verboten, Zitat aus dem Schreiben meines Sachbearbeiters:"Vorsorglich wird darauf hingewiesen,dass die Ausstattung des Repetieres mit einem glatten Flintenlauf nicht gestattet ist."


Aber begründet hat er das nicht - oder?

In Antwort auf:

Davon unberührt weiß ich dass man z.B. eine .45ACP mit 9mm Wechsellauf ausstatten kann, aber denke ich weil man beides auf grüne WBK bekommen KANN. Und ne Pump-Flinte kann man eben nur mit gezogenem Lauf auf die gelbe WBK bekommen, und nicht mit glattem.


Das Gesetz macht aber an dieser Stelle keinen Unterschied zwischen grün, gelb oder rot.

In Antwort auf:

Aber ich denke wir Sportschützen können sowieso zufrieden sein, da die neue gelbe WBK wesentlich "schützenfreundlicher"
smile.gifsmile.gif
ist als die alte, da diverse Sportwaffen wie etwa Repetierer erwerbbar. Und deswegen finde ich es auch nicht schlimm, dass man nur alle 6 Monate 2 Waffen kaufen kann.


Würdest du es denn schlimm finden, wenn es nach dem Gesetz erlaubt wäre, aber dein Sachbearbeiter dir das einfach nur nicht gestattet?

bye knight

Geschrieben

Ja, das fände ich in der Tat schlimm!!!!!!!

Habe mich aber wegen ner Pump-Flinte in nem Laden erkundigt (F*******a), die meinten ebenfalls glatten Wechsellauf kaufen-ja, montieren-nein.

Also,

wie ist die Meinung der werten Besucher des WO-Forums hierzu?

Geschrieben

In Antwort auf:

Zitat aus dem Schreiben meines Sachbearbeiters:"Vorsorglich wird darauf hingewiesen,dass die Ausstattung des Repetieres mit einem glatten Flintenlauf nicht gestattet ist."


Kann man das als Auflage nach §9 WaffG ansehen?

Geschrieben

Nö, als Wink mit dem Zaunpfahl. smirk.gif

Also ich meine, da die gelbe WBK zum Erwerb und Besitz berechtigt, muss auch letzterer rechtmäßig sein. Das ist er bei einer Repetierflinte aber nicht.

Deshalb behaupte ich auch, dass der Erwerb und Besitz des glatten Wechsellaufes zu einer Grundwaffe für sich zwar frei ist, dieser aber nicht mit anderen Waffenteilen verbunden werden darf, die ihn zu einer Waffe machen, die nicht nach § 14 Abs. 4 WaffG zugelassen ist.

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