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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Repetierflinte auf neue gelbe WBK


PieroS

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

OK. Die Antworten des WO waren eigentlich ausreichend. Repetierbüchse auf Gelb steht so im Gesetz. Repetierflinte gehört auf Grün. Repetierflinte mit Pistolengriff ist seit Erfurt verboten, sportlich sowieso Schwachsinn.

Das Kaliber entscheidet nicht, ob eine Waffe eine Flinte, oder eine Büchse ist. Und Langwaffen sind über ihre Länge definiert.

Und warum 60-cm Hanhnflinten in amerikanischen Streifenwagen liegen, haste ja schon gepostet. In Brasilien liegen aber noch lange Pumpguns in den Tatüüüüs. Die haben eben andere Probleme, als Präzisionsschützen, die sich die Wochenenden um die Ohren schlagen, um einen Titel zu erhaschen, den ein Jahr später keine Wildsau mehr interessiert.

hemo

so funktioniert eben unser Sport wink.gif

Geschrieben

Mach doch keine halben Sachen und kauf Dir das Ding

auf die grüne WBK. Vergiss den gezogenen Lauf.

Die ganze Diskussion darum ist einfach sinnlos.

Geschrieben

In Antwort auf:

Was heißt hier wir wissen den Unterschied zwischen Flinte und Büchse nicht?

Spielt doch keine Rolle ob Büchse oder Flinte, auf der WBK steht klar und deutlich drauf "Es wird auch die Erlaubnis erteilt, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen … zu erwerben".

Also ist hier nur die Rede von einer Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf (und nicht dass dies zwingend eine Büchse sein muss!!!!). Und das wäre nunmal ein Remington 870 Vorderschaftsrepetierer, wenn er denn einen gezogenen Lauf hat!

In diesem Sinne...


Du sagst es überdeutlich! icon14.gif

(Aber trotzdem würde ich mir so ein Ding nicht antun, ist für mich nur eine "rein akademische Frage" grin.gif )

Geschrieben

In Antwort auf:

SB glaub mir, ich besitze Rückgrad und kann mich auch entschuldigen, wenn ich etwas falsch gemacht habe. Nur, ich mag den Stil geradeheraus und nicht eine vernebelte Wendung.

Steven


Was Du hier zelebriert hast, ist eben kein Stil ! Aber ich bin Dir nicht böse, wenn Du nicht den Mumm hast, Dich wenigstens etwas zu benehmen und ein berühmtes Wort über die Tastatur zu bringen. Das ist nicht mein Problem und interessiert mich auch nicht weiter... smile.gif

Der kontrovers diskutierte (und hochinteressante) Thread zeigt im übrigen, dass sich keiner anmaßen kann, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben (wer keine Gegendefintion zu Wahrsagers umfangreichen Quellen liefern kann schon zweimal nicht rolleyes.gif).

Hemo hat nochmals alles schön zusammengefasst. icon14.gif

Ob knight mit seiner Vermutung rechtbehält, wird man sehen. Ich wünsche allen hier einen schönen Tag, wenns zur Zeit auch leider regnet. ("Habt Sonne im Herzen, denn... la la laaaaaaaaa...")

Geschrieben

Hallo Wahrsager

bei Sushi sind wir ja einer Meinung. Ess ich auch für mein leben gerne. Im übrigen bleibe ich bei meiner Aussage, warum auch nicht, dass ich bezweifel, dass Sachbearbeiter ein richtiger Sachbearbeiter ist. So viel Zeit während der Arbeit kann kein Sachbearbeiter im Waffenrecht haben. Auch seine Aussagen sind für einen Mann vom Fach mitunter nebulös. Warum du auf mich losgehst wie ein Terrier ist mir sowieso schleierhaft. Sachbearbeiter kann sich ganz gut wehren. Auch verlange ich keine Beweise für seine Tätigkeit von ihm. Ich gehe nur bei seinem Namen davon aus, dass er exaktere Antworten liefern kann als ein interessierter Laie. Und da wurde ich schon oft einttäuscht. Im übrigen rege ich mich nicht auf. Ich gebe nur meine Meinung kund. Unzweifelhaft in trastischen Worten aber ohne Beleidigungen. Wie war das mit "pampig"?

Nun denn, lass gut sein. Die Frage ist beantwortet.

Steven

Geschrieben

Vielleicht ein letztes Wort. Ich benenne mich um von "hemo" auf "Papst". Dann weiß niemand, ob ich einer bin oder nur so heiße. Für mich ist der Sachbearbeiter der geborene Beamte, der sich redlich müht.

Mach weiter so, Sachbearbeiter.

hemo

ääähhhh Papst eek2.gif

Geschrieben

Das wußte ich nicht. Ich hatte mal einem Hessen erzält, daß die Kölner "in de Fott treten" als Hinterntreten bezeichnen.

Nun heißt aber im Hessischen "Fott" etwas anderes. Die umstehenden Damen haben mich dann "aufgeklärt".

Aber daß der Papst jetzt auch schon für Sündiges herhalten muß.....

hemo rolleyes.gif

Geschrieben

steven... wie war das mit "geradeheraus" und keine "vernebelten wendungen"?

wolltest du mit deinem posting gerade ausdrücken, dass du dich geirrt hast?

achtest du in zukunft darauf, an wen ein posting gerichtet ist, bevor du dich aufregst?

weisst du denn jetzt, was eine flinte ist?

grlaugh.gif

macht ja nichts, musst es nicht "geradeheraus" sagen. persönliche grösse ist ja nicht gesetzlich vorgeschrieben

chrisgrinst.gif

übrigens bin ich nicht "losgegangen auf dich wie ein terrier" (deine wahrnehmung möchte ich nicht haben), ich habe versucht, dir in deiner unwissenheit zu helfen... hat ja auch geklappt. chrisgrinst.gif

was die sachbearbeiter mit viel zeit angeht... ich hab eine wbk von ende februar, die hat die laufende nummer "2"... 021.gif

pieroS:

hast recht, das hier sind eigentlich 2 diskussionen. es dürfte jetzt ja klar sein, dass eine 870 mit gezogenem lauf eine repetierlangwaffe mit gezogenem lauf ist und rein juristisch gesehen auf die neue gelbe gehört. egal, ob es nun eine flinte ist oder nicht.

(es ist keine! es ist keine! es ist keine!) grlaugh.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

es dürfte jetzt ja klar sein, dass eine 870 mit gezogenem lauf eine repetierlangwaffe mit gezogenem lauf ist und rein juristisch gesehen auf die neue gelbe gehört.


Das sehe ich auch so.

Noch was zur Sportordnungskonformität:

Es ist meiner Meinung nach nicht erforderlich, dass jede Waffe auf der gelben WBK der Sportordnung des eigenen oder eines anderen Verbandes entspricht.

Bezüglich des glatten Wechsellaufes schließe ich mich der Argumentation von UMeisen an. cool.gif

Und die Moral von der Geschichte: Inkompetente Gesetzgeber, die keine Ahnung von Waffen und Waffentechnik haben, tun den Waffenbesitzern auch manchmal ungewollt etwas Gutes. grlaugh.gif

JM

Geschrieben

In Antwort auf:

Noch was zur Sportordnungskonformität:

Es ist meiner Meinung nach nicht erforderlich, dass jede Waffe auf der gelben WBK der Sportordnung des eigenen oder eines anderen Verbandes entspricht.

JM


Hm, aber die Erlaubnis wird doch gemäß § 14 Abs. 1 zum Zweck des sportlichen Schießens mit den dort genannten Einschränkungen erteilt und Absatz 2 spricht klar aus, wann ein Bedürfnis gegeben ist. Du meinst also, dass das nur für die Ausstellung der gelben WBK maßgebend ist ? Halte ich persönlich für sehr gewagt diese These.

Geschrieben

Die gelbe WBK wird aber durch den § 14, Abs. 4 geregelt. Dieser Absatz enthält zwar einen Verweis (Link wink.gif ) auf Abs.2, allerdings nur bezüglich der Frage "Wer gilt als Sportschütze ?", Zitat: "Sportschützen nach Absatz 2...".

Ich würde den §14 daher so interpretieren, dass die Einschränkungen des Absatzes 2 bezüglich der zu erwerbenden Waffen (2/6-Regelung, Sportordnungskonformität) für den Absatz 4 nicht relevant sind.

Interessant sind auch die Ausführungen des FWR zum Thema: http://www.fwr.de/re_sportschuetzenwbk_2004_01.html

JM

Geschrieben

Hier nochmal, älteren Datums:

Harte und kontroverse aber erfolgreiche Diskussionen im BMI

(Berlin/Emmendingen 03.04.2003) Der gestrige Tag im Berliner Bundesinnenministerium brachte für die Vertreter des Forum Waffenrecht und der anderen beteiligten Verbände wieder ein Stück Klarheit auf dem Weg zur Verordnung zum Waffengesetz.

In harten und kontroversen Diskussionen wurden schließlich in den Abendstunden von Staatssekretär Fritz Rudolf Körper eindeutige Festlegungen gegenüber den Verbänden getroffen:

1. Gelbe WBK

Entgegen derzeit kursierender anderslautender Gerüchte war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen, dass sich am Prinzip der Waffenbesitzkarte für Sportschützen (Gelbe WBK) etwas ändern wird. Die gelbe Waffenbesitzkarte berechtigt weiterhin zum Erwerb der darin genannten Waffenarten ohne Einzelbedürfnisnachweis. Eine Auslegung, die für jeden Erwerb von Waffen auf die Sportschützen-WBK jeweils einen besonderen Bedürfnisnachweis fordern würde, ist vom Gesetz nicht gedeckt, so Körper.

Lediglich zur erstmaligen Ausstellung der Gelben WBK muss das Bedürfnis für die beantragte Waffe dargelegt werden.

Geschrieben

@JM: das ist eine Möglichkeit der Auslegung, der ich mir allerdings nicht anschließen kann.

Sportschützen nach Absatz 2 sind für mich solche, die die Bedürfnisbedingungen nicht nur bei der ersten Waffe sondern auch bei allen weiteren einhalten, auch wenn für die Folgewaffen keine Bescheinigung mehr gebracht werden muss. Für Erwerb auf die neue gelbe WBK müssen also alle Waffen nach der Sportordnung des Verbandes zugelassen und erforderlich sein.

Aber darum wird ja bekanntlich auch auf höchster Ebene noch gestritten.

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Noch was zur Sportordnungskonformität:

Es ist meiner Meinung nach nicht erforderlich, dass jede Waffe auf der gelben WBK der Sportordnung des eigenen oder eines anderen Verbandes entspricht.

JM


Hm, aber die Erlaubnis wird doch gemäß § 14 Abs. 1 zum Zweck des sportlichen Schießens mit den dort genannten Einschränkungen erteilt und Absatz 2 spricht klar aus, wann ein Bedürfnis gegeben ist. Du meinst also, dass das nur für die Ausstellung der gelben WBK maßgebend ist ? Halte ich persönlich für sehr gewagt diese These.


Hallo an alle die es interessiert:

Folgendes war dazu der e-mail-Verkehr mit meinem SB:

Das war meine Anfrage mit e-mail:

Zitat Anfang---------------------------------------

Hallo Herr XXXXXXX,

ich und einige Kollegen haben die neue Sportschützen-WBK nach § 14 Abs.

4 beantragt.

Für die Ausstellung wurde uns das Bedürfnis vom BSSB für dessen

Sport-Ordnung und den dafür

geeigneten Waffen, die natürlich zuerst auch durch die Sportschützen-WBK

gedeckt sind.

Wenn man nun im Besitz dieser WBK ist, dürfen dann nur Waffen erworben

werden, die für die Disziplinen des BSSB geeignet sind, weil ja die WBK

vom BSSB befürwortet wurde?

Meine Frage zielt darauf ab, daß der Antragsteller noch Mitglied eines

anderen zugelassenen Verbandes ist,

und dort z.B. größere Kaliber als beim BSSB geschossen werden, es aber

z.B. auch eine Repetierlangwaffe

mit gezogenem Lauf ist, die grundsätzlich von der Sportschützen-WBK

gedeckt ist.

Weist also die Sportschützen-WBK eine Zuordnung zum befürwortenden

Verband auf?

Dies würde ja bedeuten, daß der Schütze, der Mitglied des BSSB und des

Verbandes XY ist, Repetier-Langwaffen nur bis Kaliber 8 mm

erwerben darf, obwohl ja im Verband XY die Kalibergrenze höher liegt,

aber die WBK vom BSSB befürwortet wurde.

Dies würde gleichzeitig bedeuten, daß man für verschiedene Verbände

unterschiedliche Sportschützen-WBK

beantragen müsste!

Oder ist die Sportschützen-WBK nach Erhalt offen für alle geeigneten

Waffen der vom Bundesverwaltungsamt zugelassenen Sportordnungen und

Disziplinen, auch wenn der Erwerber nicht Mitglied anderer Verbände ist?

Oder ist die WBK nach Erhalt nicht mehr verbandsgebunden,

und man kann darauf alles erwerben, was

durch die Sportschützen-WBK gedeckt ist?

Herr XXXXX, zugegeben, dies ist eine sehr theoretische, aber trotzdem in

Schützenkreisen viel diskutierte Frage.

Es will ja auch keiner nach einem Erwerb Schwierigkeiten bekommen.

Vielen Dank im voraus für Ihre Auskunft,

Mit freundlichen Grüßen,

XXXXXXXX XXXXXXXXX

Zitat Ende---------------------------------------

die Antwort auf meine Anfrage war per e-mail:

Zitat Anfang-------------------------------------

Sehr geehrter Herr XXXXX,

das Bayerische Staatsministerium hat in dieser Angelegenheit folgendes mit

geteilt:

"Zur Rechtsnatur der Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG wird darauf

hingewiesen, dass sie allgemein zum Erwerb der entsprechenden in § 14 Abs. 4

WaffG genannten Schusswaffen und Munition berechtigt. Einschränkungen

hinsichtlich der Art und Anzahl der Schusswaffen sind nur insoweit gegeben,

als nach § 14 Abs. 2 letzter Satz maximal zwei Schusswaffen innerhalb von

sechs Monaten erworben werden dürfen."

Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.

MfG XXXXX XXXXXXXX

########################

Diese Mail wurde auf Viren überprüft.

Landratsamt

26/2/2004

########################

Zitat Ende---------------------------------------

Geschrieben

Man sollte bei der Diskussion auch nicht vergessen, dass einige Sportschütze nach einigen Jahren sicherlich auch an Wettkämpfen andere Verbände oder sogar im Ausland teilnehmen, die dafür eingesetzten Sportwaffen können andere sein als in seinem Verband. Daher macht die Auslegung durch das BMI sogar richtig Sinn.

Auch ein Autofahrer kann ein Auto für das Rennen Paris Dakar haben, ohne dass ein entsprechender Nutzen in Deutschland gegeben ist.

Wieso nicht auch für Sportschützen?

Gruß

Makalu

Geschrieben

Habe morgen einen Termin mit meinem Sachbearbeiter, da werde ich (nun um einiges weiser :-) ) die Angelegenheit mit ihm freundlich besprechen.

Er ist jedoch ein sehr guter und fairer Sachbearbeiter und somit bin ich zuversichtlich eine positive Antwort zu bekommen.

Ob ich dann überhaupt eine Repetierflinte mit gezogenem Lauf erwerbe ist eine andere Sache (sie sollen ja mehr oder weniger suboptimal sein), mir geht es lediglich um die Auslegung und Anwendung geltenden Rechtes.

Und nicht um eine Eigeninterpretation oder gar Rechtsbeugung!

Nach dem Text auf der Rückseite meiner neuen gelben WBK zu urteilen müsste mir mein zuständiger Sachbearbeiter eigentlich ziemlich sicher zustimmen.

Auf jeden Fall vielen Dank für die zahlreichen Meinungsäußerungen zu meinem Thread !!!!!!!!!!!!!!!! smile.gif

Grüsse

Piero

Geschrieben

Hallo Leute,

Termin mit meinem Sachbearbeiter ist positiv verlaufen und er sagte, dass das Waffenrecht es durchaus hergibt eine Repetierflinte mit gezogenem Lauf zu erwerben.

Allerdings nur mit komplett gezogenem, scheinbar gibt es auch welche mit halb glattem und halb gezogenem Lauf (Richtung Mündung ???)

Er wies mich jedoch auch darauf hin, dass ich zwar ohne Probleme dafür auch nen glatten Wechsellauf kaufen aber diesen AUF KEINEN FALL montieren dürfte.

Also, zumindestens bei uns in Bayern wird das Recht korrekt angewandt wie es auf der WBK steht!

Schönes Wochenende Euch allen,

Grüsse

Piero

Geschrieben

LRA.Wie das KVR in München die Angelegenheit sieht weiß ich nicht.

War heute auch zunächst wegen ner Eintragung dort und habe mir einfach mal die Info geholt, um in dieser Thematik Klarheit zu haben.

Archiviert

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