Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Der Feuerlöscher kommt - nur nicht in Bayern...


Oliver

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Sorry, wenn ich jetzt ein bisschen ironisch werde!

Warum gelten diese Betimmungen wohl nur in der BRD??? Richtig, wir sind ein "Hochsicherheits-Land"! Hier werden nur Privatleute (die kleinen Bürger) getreten!

Nur gut das ich die Überwachung nicht durchzuführen habe. Wenn's überhaupt überwacht wird. Dürfte, wegen der fehlenden Kennzeichnung der Fahrzeuge, ein bisschen schwierig werden. So ein Blödsinn, haben wir keine anderen Sorgen? Worin liegt eigentlich der Handlungsbedarf (Voraussetzung für öffentlich-rechtliches Handel) begründet?

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

In Antwort auf:

Warum gelten diese Betimmungen wohl nur in der BRD???


Sieh Dich mal auf unseren Straßen um!

Schlaglöcher überall, weil täglich tausende von Schützen, Jägern und Wiederladern mit ihren Fahrzeugen in die Luft fliegen. smile.gif

Aus dem Tagebuch des Fritz B. smile.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Und wo bring ich jetzt an meinem Mopped den Feuerlöscher an ????????
gaga.gif


na wie wohl: Griffbereit wink.gif

Also habe ich das jetzt richtig verstanden das ich ab 5kg die Munition in den passenden Karton (1.4S UN0012 UN4GY...) packe und meinen geprüften 2Kg Feuerlöscher einlade und gut is ?

Tschö

Oli

P.S.:Was passiert den wenn man nicht so handelt und erwischt wird ? In Bayern ja wohl nix ?

Geschrieben

@ all:

Hat sich eigentlich mal jemand schlau gemacht, wo dieser hirnrissige Unfug herkommt?

Da hat nämlich ein des Lesens und Schreibens unkundiger deutscher Volksdrangsalierungsbeamter versucht die geltende EU-Richtlinie für den nicht-gewerblichen Transport explosionsgefährlicher Güter in eine nationale Regelung umzufunktionieren. Das Blöde ist nur, die EU-Richtlinie spricht vom genehmigungs- und kennzeichnungsfreien Transport von bis zu 5 kg Netto-Explosivmasse! (vergleichbar etwa 4000 -viertausend- 12er Schrotpatronen) .

Wenn man mit solchen Angaben aber einen teutonischen Staatsbediensteten allein lässt, dann werden da mal ganz schnell 5 kg Bruttomasse daraus.

Ich vermute hier aber sehr stark ein Komplott von Finanz- u. Verkehrsminister: weniger Transportkapazität = öfter fahren = mehr Sprit verbrauchen = mehr Minaralölsteuer abdrücken!

Doch, doch liebe WO-Freunde! So beknackt muss man heute in diesem Staat denken, wenn man's zu was bringen will! gaga.gif

Wo war doch gleich dieser thread mit dem Auswandern.... confused.gif

So long, CM wink.gif

Geschrieben

Wer nicht gerade bei F*** Mun kauft UND abholt: Metro bietet momentan einen 6kg ABC Löscher an für 19,71 (inkl. Steuer) Falls jemand was billigeres weiß, bitte Laut geben.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Also wenn mein Auto mit mehr als 5kg Mun brennt, werde ich einen Teufel tun um da auch noch hin zu rennen und zu löschen. Werd mich dann ganz schnell aus der Gefahrenzone machen und bloss nicht den Kofferraum oeffnen. Dies sieht warscheinlich die bayerische Regierung auch so.

Markus

Geschrieben

Also mir wäre mein Auto und die Mun. das allemal schon wert. smile.gif Schließlich haben brennende Autos und die Wirkung von Schußwaffen etwas wichtiges gemeinsam. rolleyes.gif

Die gnadenlose Übertreibung in Film und Fernsehen. kotz.gif

Nur wie oft brennt denn überhaupt schon einmal ein Auto? tongue.gif

Und selbst wenn... . Kommt erst einmal die Löschdecke oder das nasse Badetuch drauf bis der Krümmer wieder kalt ist. Ich bin bestimmt kein Autoreinlichkeitsfanatiker aber mir gleich wegen abflamenden Benzins aus 'ner defekten Kraftstoffleitung und etwas schwelenden Gummies den ganzen Motorraum und Luftfilter mit Backpulver zupudern...? crazy.gif

Geschrieben

Auf einem erste Hilfe Lehrgang erzählte mir der Lehrer (Berufsfeuerwehrmann) mal Folgendes: Eine Polizeistreife mit zwei Polizisten fährt auf ihrer Patroullie. Der eine fängt an dem Feuerlöscher an rumzuspielen und wie es kommen musste: Dat Ding geht ab. Ergebnis war Totalschaden am Fahrzeug. Das Pulver verteilt sich so bis in die letzten Ritzen, das bekommt man nie mehr raus. Wenn man dann die Lüftung anmacht kommen einem gleich wieder ein paar Reste entgegen.

bye knight

Geschrieben

Wo ist Euer Problem?

Ich hab seit ca. 20 Jahren immer einen Feuerlöscher in meinem Wagen.

Hab damit auch schon zweimal helfen können.

Dabei habe ich wohl einem eingeklemmten Fahrer auch schon das Leben gerettet.

Feuerlöscher müßten Standard in jedem Auto sein!

So eine Diskussion wegen paar Euro. Lächerlich!

Gruß

Geschrieben

In Antwort auf:

Wo ist Euer Problem?

Ich hab seit ca. 20 Jahren immer einen Feuerlöscher in meinem Wagen.

Hab damit auch schon zweimal helfen können.

Dabei habe ich wohl einem eingeklemmten Fahrer auch schon das Leben gerettet.

Feuerlöscher müßten Standard in jedem Auto sein!

So eine Diskussion wegen paar Euro. Lächerlich!


Nur mal so zur Info: Ich habe seit 5 Jahren immer einen Feuerlöscher im Auto. Der ist sogar griffbereit im Fahrerraum drin. Seinerzeit habe ich eine Doku gesehen, wo ein Autofahrer im Fahrzeug elendlich verbrannt ist, weil niemand einen Feuerlöscher hatte - und auch nur einer(!) in den Stau nach hinten gerannt ist, um zu fragen ob jemand einen Feurlöscher dabei hat. Der Rest hat zugeschaut icon13.gif

Ich wollte nur die Info geben, dass man beim Einsatz eines Feuerlöschers vielleicht einen Brandschaden reduziert und diese wenige Euro von der Versicherung wiederbekommt, das Auto aber möglicherweise trotzdem nicht mehr zu gebrauchen ist. Daher würde ich mir schon überlegen, wann ich den einsetze.

Bitte werfe mir daher nicht vor, ich würde wegen ein paar Euro um Menschenleben diskutieren. Möglicherweise kam mein Posting vorher anders rüber, aber dein Posting habe ich jedenfalls in diesem Sinne verstanden.

Nix für Ungut.

bye knight

  • 1 Monat später...
Geschrieben

In Antwort auf:

PS: Die Behörden in Bayern sind vom bayerischen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr informiert worden, das diese neuen Vorschriften für Privatpersonen beim Transport INNERHALB von Bayern, nicht anzuwenden sind.


Hallo Oliver

hast Du (über die AUSNAHME) ein Az. Datum oder sowas?

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Wo ist Euer Problem?

Ich hab seit ca. 20 Jahren immer einen Feuerlöscher in meinem Wagen.

Hab damit auch schon zweimal helfen können.

Dabei habe ich wohl einem eingeklemmten Fahrer auch schon das Leben gerettet.

Feuerlöscher müßten Standard in jedem Auto sein!

So eine Diskussion wegen paar Euro. Lächerlich!


Nur mal so zur Info: Ich habe seit 5 Jahren immer einen Feuerlöscher im Auto. Der ist sogar griffbereit im Fahrerraum drin. Seinerzeit habe ich eine Doku gesehen, wo ein Autofahrer im Fahrzeug elendlich verbrannt ist, weil niemand einen Feuerlöscher hatte - und auch nur einer(!) in den Stau nach hinten gerannt ist, um zu fragen ob jemand einen Feurlöscher dabei hat. Der Rest hat zugeschaut
icon13.gif

Ich wollte nur die Info geben, dass man beim Einsatz eines Feuerlöschers vielleicht einen Brandschaden reduziert und diese wenige Euro von der Versicherung wiederbekommt, das Auto aber möglicherweise trotzdem nicht mehr zu gebrauchen ist. Daher würde ich mir schon überlegen, wann ich den einsetze.

Bitte werfe mir daher nicht vor, ich würde wegen ein paar Euro um Menschenleben diskutieren. Möglicherweise kam mein Posting vorher anders rüber, aber dein Posting habe ich jedenfalls in diesem Sinne verstanden.

Nix für Ungut.

bye knight


Ganz genau so sieht es aus, man bekommt wirklich nur den Schaden ersetzt, der durch das Feuer entstanden ist, aber nicht den, der entsteht, wenn man löscht oder es versucht !

Meistens kann man nach einem Löschvorgang den Wagen eh als Totalschaden ansehen !

Geschrieben

In Antwort auf:

hast Du (über die AUSNAHME) ein Az. Datum oder sowas?


Hallo Gemeinde,

ich hab das Bayerische Innenministerium angeschrieben und folgende Mail erhalten:

Sehr geehrter Herr ........

Die von Ihnen zitierte Duldungsregelung trifft für die Beförderung von Gegenständen mit Explosivstoff in Mengen über 5kg Bruttogewicht je Kfz. oder Kfz mit Anhänger durch Privatpersonen zu, wenn die Gegenstände handelsüblich verpackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, wenn zusätzlich Maßnahmen getroffen werden um das Freiwerden der Gegenstände aus der Verpackung oder dem Fahrzeug zu verhindern. Für Explosive Stoffe gilt unter diesen Vorraussetzungen eine Mengengrenze von 1kg Nettoexplosivstoffmasse. Die Duldungsregelung wurde den Überwachungsbehörden mitgeteilt. Bei Abweichung von den vorgenannten Vorraussetzungen zur Anwendung der Duldungsregelung (Ausnahmesachverhalt) liegt eine Regelbeförderung nach ADR/GGVSE vor, die z.B. die Ausrüstung der Fahrzeuge mit Feuerlöschern bestimmen. Ab 1.Januar ist für die Freistellungsregelung die Festlegung von neuen Grenzmengen vorgesehen; diese neuen Mengen sind bisher nicht publizierbar. Die bisherigen Regelungen finden sie in den Gefahrgutvorschriften des ADR in Unterabschnitt 1.1.3.1 i.V. mit der Anlage 2 Nr.1.3 Buchstabe a) der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn. Eine gesonderte Zuleitung dieser Regelungen ist uns nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

A.Probst

Bayerisches Staatsministerium

für Wirtschaft, Infrastruktur,

Verkehr und Technologie

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.