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IGNORED

Besuch eines anderen Schuetzenvereins


Zodurat

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Antwort auf:

Die Beteiligung der Länder erfolgt im Rahmen einer vorherigen Beteiligung der Länder (derzeit liegt noch keine Beteiligung vor) oder erst im Rahmen der (notwendigen) Beteiligung des Bundesrates.

Mit freundlichen Grüßen

B. Ranninger


Sorry, 4x Beteiligung, aber das hab ich jetzt nicht verstanden. frown.gif

Geschrieben

Sachbearbeiter!! Ranninger hat dich erwischt! Benutzt offenbar den Dienstcomputer für Privates! Aha!! Jetzt weiß ich auch, warum meine Eintragungen in der WBK so teuer geworden sind.

Und Ranninger postet auch während der Dienstzeit. Aha! Jetzt weiß ich auch, warum noch keine Verordnung auf dem Tisch liegt!

rolleyes.gifhemo

erwischt! cool.gif

Geschrieben

Nana, Sachbearbeiter, nicht schmollen, nur weil jetzt vielleicht die Ahnung hier einkehrt... chrisgrinst.gif und noch jemand auf die Uhrzeiten Deiner Postings achtet...

Da die Identität von Herrn Ranninger durch einen Mod bestätigt wurde, darf ich den neuen Teilnehmer herzlich hier begrüßen - das freut einen doch! Was uns alles NOCH mehr freuen würde, ist Ihnen sicher auch klar - arbeiten Sie weiter mit daran, dann versprechen wir auch im Gegenzug, konstruktive Vorschläge statt zielloses Rumpoltern beizusteuern...

Update: Ich sah gerade, daß Ranninger nicht nur schon in anderen Waffenrechts-Threads kommentiert hat, er ist auch bereits "Mitglied seit: 23/09/2002". Schön, so eine mitdenkende Software...

Geschrieben

Recht hat der Ulrich. Aber laßt mir "meinen" Sachbearbeiter in Ruhe. Mit dem kann man schön diskutieren.

hemo

wink.gif

Geschrieben

Ich schmolle nicht und mit der Uhrzeit habe ich keine Probleme. wink.gif

Meine Arbeit leidet nicht darunter (im Gegenteil: einige Verfahren haben sich dadurch beschleunigt) und es ist ja auch kostenlose dienstliche Fortbildung hier. So viele Anregungen, Links und Neuigkeiten bekomme ich sonst nirgends für meine tägliche Arbeit.

Ich hab Euch dafür schon mal meinen Dank ausgesprochen. Und ich tus wieder. Merci merci ! smile.gif

Geschrieben

Hast ja recht, Sachbearbeiter, ich foppe halt gern...

Und notfalls bestätigen wir Dir auch schriftlich, daß Du Dich in WO ausschließlich um waffenrechtliche Fragen kümmerst (naja, die Kommentare zur wirtschaftspolitischen Gesamtlage "auf hohem Niveau" 016.gif können da vielleicht noch irgendwie mit unterbringen)

Geschrieben

Hallo Ranninger,

bin hocherfreut! icon14.gificon14.gificon14.gif

Und wenn`s KlausP auch noch bestätigt.......

blush.gif

Nun, beim Sachbearbeiter hab´ich (hoffentlich was richtiges) im Hinterkopf, dass ihn ein Forumsmitglied als seinen SB kennt.......

Und wenn ich so über meinen persönlichen SB nachdenke, der weis auch nicht mehr als ich, eher weniger (auch dank WO)....... AZZANGEL.gifcool.gif

Also mir hat seine (SB´s) Denkweise schon öfters geholfen. Ich hoffe bei Dir wird es in Zukunft auch weiterhin so sein!

Gruß

Michael

Geschrieben

Ähem, könnten wir vielleicht nochmal zur Ausgangsfrage zurückkehren?

Wie verhält es sich, wenn ich auf einem Campingplatz übernachte? Und dann essen gehen will?

Rein gefühlsmäßig würde ich die Waffen (verpackt natürlich) mitnehmen.

Und wie sieht die gleiche Lage in Österreich aus? Vielleicht können unsere österreichischen Kollegen dazu was sagen?

Danke schonmal

knife

Geschrieben

Die Grundfrage ist natürlich, warum ein Camper seine Sportwaffen dabei haben muss...

Zur Aufbewahrung der Waffen musst Du hier § 13 Abs. 11 AWaffV beachten. Also: entweder für eine angemessene Aufsicht Sorge tragen oder sie durch sonstige Vorkehrungen gegen Abhandenkommen sichern.

Es hängt stark vom Einzelfall ab, was in dieser Situation als sichere Aufbewahrung angesehen wird und was nicht. Im Zweifel bzw. Verlust der Waffen ist glaubhaft zu machen, dass die Aufbewahrung nicht besser möglich war.

Geschrieben

In Antwort auf:

Die Grundfrage ist natürlich, warum ein Camper seine Sportwaffen dabei haben muss...


Sportschützen (nicht Camper), die zu mehrtägigen Wettbewerben fahren und dort in ihrem Wohnmobil übernachten.

Geschrieben

In Antwort auf:

Ganz schön naiv zu denken, die kämen nur mit dem Schlosser dran, auch wenn Sie es Dir so weis machen wollen.
crazy.gif


also ich arbeite seit knapp 20 jahren bei einer bank und ich kann dir 100pro versichern dass an die kundenschließfächer KEINER rankommt!

bei uns sieht es konkret so aus dass der kunde zwei schlüssel bekommt (mehr gibts nicht!) und das schließfach zusätzlich elektronisch verriegelt ist. der kunde muss sich also erst legitimieren, dann hebt der bankmitarbeiter die elektronische sperre auf und erst dann kann ermit seinem schlüssel das schließfach öffnen. der bankmitarbeiter hat ergo keine möglichkeit ohne schlüssel das schließfach zu öffnen!

Geschrieben

@hemo

Weil ein Wohnwagen kein Kfz ist und schwerer ortsveränderlich oder so.......

Außerdem muß ich mich berichtigen, der WoWa zählt als Wohnung, nicht als befr. Besitztum.... rainbow.gifrolleyes.gif

Stand mal in DWJ?/VISIER?/CALIBER?

Habe daraufhin meinen SB befragt, der hat sich schlau gemacht und das so bestätigt. War übrigens hier schonmal Thema: WO-Seite

Gruß

Michael

Geschrieben

Bestell mal deinem Sachbearbeiter schöne Grüße von hemo.

Wohnmobil ist auch Wohnung. Auf die Ortsveränderlichkeit kommt es nur im Baurecht an.

Für einen Kombi ist mal entschieden worden, daß es kein Wohnraum ist, da hatte doch ein Schlingel glatt behauptet, er arbeite in seinem Fahrzeug, folglich sei das Auto ein Geschäftsraum. 021.gif

Da gab es auch noch so einen Schlaubi, der hat sein Pferd von der Steuer abgesetzt: "Wachpferd, wenn einer kommt, wiehert es". 021.gif

hemo

immer noch ohne Wachpferd cool.gif021.gif

Geschrieben

na wenn Du schon alles weist, waru fragst Du dann? AZZANGEL.gifcool.gif

Ich für meinen Teil fahre mit dem Wohnwagen zum Schießen und habe somit meine Wohnung immer dabei.......

Und ein A-Schrank am Rahmen befestigt dürfte den Umständen gerecht werden....

Gruß

Michael

P.S.: Der SB ist jetzt schon in Pension, Glück gehabt der Mann........

Geschrieben

Na denn. Glückwunsch. Mit dem bestückten Schulterhalfter auf der Autobahn. Wer zieht eigentlich das gute Stück?

hemo

nichts für ungut, warn Witzchen wink.gif

Geschrieben

Gun-Talker,

ist es nicht so, daß es sich bei deinem Wohnwagen um ein nicht dauernd bewohndes "Gebäude" handelt, dort darfst Du nur 3 Langwaffen in einem Behältnis Widerstandsgrad 1 aufbewahren das gibt schon Probleme mit der Zuladung bzw. dem zulässigen Gesamtgewicht. Das WaffG und die Verordnung sind hier wie üblich unklar.

Karl

Geschrieben

Und wenn einer deinen Wohnwagen mitsamt dem Tresor anhängt und wegfährt?

hemo

war nur ne Frage rolleyes.gif

Geschrieben

@karl22 und hemo:

Wenn meine Wohnung bewohnt ist, d.h. wenn ich den WoWa als solchen nutze wird die Regelung greifen, dass "entsprechende Vorsorge" getroffen werden muß, und das bedeutet eben nicht zwingend Stufe 0 für Kurzwaffen, sondern kann im Einzelfall anders aussehen. Ein Rechtsanspruch wird hier wie so oft natürlich nicht bestehen..... icon13.gifconfused.gif

Und zur "entsprechenden Vorsorge" gehört dann halt auch eine Diebstahlsicherung für die Deichsel, kostet ja nicht viel.

Man könnte ja seinem SB ein Aufbewahrungskonzept für den Reisefall (vom Bedürfnis umfasst) vorlegen und sich dieses absegnen lassen, was sagen da die Profis Ranninger/Sachbearbeiter dazu?

Gruß

Michael

Geschrieben

Vorschlag: Man bindet seinen SB mit Kabelbindern an die Deichsel und geht einen trinken.

Das ist doch die absolut sichere Aufbewahrung, oder?

hemo

warn winziges Witzlein wink.gif

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