Zum Inhalt springen
IGNORED

Schalldämpfer für Jäger demnächst erlaubt?


AutoMag

Empfohlene Beiträge

Hallo,

auf der IWA wurde mir von zwei Händlern erzählt, daß Schalldämpfer und Nachtsichtgeräte für Jagdwaffen demnächst zulässig seien, eine Gesetzesvovelle sei in Arbeit! Weiß jemand etwas Näheres, hörte sich aber so an, daß Eigenjagdbezirk notwendig sei? confused.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hmm...im WuH-Forum gab es neulich mal einen Schalldämpfer-Thread , den Lutz Möller gestartet hatte, weil er meint, dass Schalldämpfer für Jagdwaffen aufgrund von irgendeinem neuen EU-Emmissionsgrenzwert demnächst Pflicht seien. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...er plant wohl die Errichtung eines Schießstandes in Wohngebietsnähe und hat daher mal die zuständigen bürokratischen Stellen geweckt - siehe aber auch den angegebenen Thread, wo er die Sache gepostet hat.

Im Übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass wenn so etwas kommt, die Sache an EJB gekoppelt wäre. Die Unterscheidung in EJB und GJB stellt ja eine rein flächenmäßige Unterschidung dar und hat insofern mit der Jagdausübung nicht zu tun. Kenne mich da aber zugegebenermaßen nicht sonderlich aus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Liest Du eigentlich auch mal die Gesetze, mit denen Du umgehst?????

Schalldämpfer wurden und werden wie Schußwaffen behandelt. Also persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bedürfnis!

gaga.gifgaga.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schalldämpfer sind erlaubt, jedoch genehmigungspflichtig, bis auf die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.

zB

Schalldämpfer für Luftdruckwaffe mit F im Fünfeck -> frei zu erwerben und zu besitzen

Schalldämpfer für Langwaffe bei Jahresjagdscheininhabern -> frei zu erwerben, jedoch anmeldepflichtig

Schalldämpfer für Kurzwaffen mit Patronenmunition -> Erwerb und Besitz genehmigungspflichtig.

Gruß,

frogger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@frosch

OK, die für die Luftpusten habe ich übersehen.

Ist das mit den Jagdwaffen geklärt? Ich kenne (und schätze!) zwar Deine Interpretation, befürchte aber, daß die Ordnungsbehörden da anderer Ansicht sind!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Schalldämpfer waren immer schon erlaubt ?
confused.gif
Also das ist mir neu...
shocked.gif


Konnten schon immer von Jagdausübungsberechtigten beantragt werden, die besondere Gründe vorbringen konnten.

Klassisches Beispiel:

Wenn sich ein zu bejagender Friedhof (wegen der Kaninchen) im Jagdbezitk befindet, so wurde i.R. ein Schalldämpfer oder sogar eine Schallabsorberwaffe (KK) befristet für die Jagdausübung auf der Sonderfläche auf Antrag genehmigt.

Mit Plop,Plop Gruss

Bernhard

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Schalldämpfer für Langwaffe bei Jahresjagdscheininhabern -> frei zu erwerben, jedoch anmeldepflichtig


"frei zu erwerben..." ist quatsch!!!

selbst jäger können nur mit genehmigung des ordnungsamtes einen erwerben wenn sie glaubhaft begründen können, dass unbedingt zur ausübung der jagt notwendig!!! wie schon gesagt worden ist!!! (friedhof, parkanlagen, schulen, etc.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@gecko: Bevor Du hier so eine große Röhre schwingst, solltest Du lieber mal selbst im Gesetz blättern... icon13.gif

Nach altem und neuem Waffenrecht sind Schalldämpfer keine Schusswaffen, stehen diesen aber gleich. Sie sind keine verbotenen Gegenstände, unterliegen aber der Waffenbesitzkartenpflicht.

Ohne Bedürfnis geht gar nix in Richtung Schalldämpfer. Der Jäger muss nach § 13 Abs. 1 WaffG glaubhaft machen, dass er den SD zur Jagd benötigt, der Sportschütze, dass er das Teil zum sportlichen Schießen braucht.

Für den Jäger ist mir auf Anhieb nur der Fall vom Kleintierabschuss in Friedhofsnähe geläufig, für den Sportschützen überhaupt keiner. Die Luftpumpen mit F-Zeichen lassen wir jetzt mal lieber außen vor.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

@gecko: Bevor Du hier so eine große Röhre schwingst, solltest Du lieber mal selbst im Gesetz blättern...
icon13.gif

Nach altem und neuem Waffenrecht sind Schalldämpfer keine Schusswaffen, stehen diesen aber gleich. Sie sind keine verbotenen Gegenstände, unterliegen aber der Waffenbesitzkartenpflicht......


Nach altem .... Waffenrecht waren !!Schalldämpfer verboten!!

Denkt bitte mal ( ihr seid teilweise noch jung ) an die nach dem Krieg gültige "alliierte Gesetzgebung" der wir lange unterstanden .

Diese wurde je nach Besatzungszone später zu unterschiedlichen Zeiten durch deutsches Recht ersetzt.

Beispiel Berlin: die Todesstrafe ( nach alliiertem Recht ) wurde erst Anfang der 90iger abgeschafft.

Selbst Staatsbedienstete wie Förster hatten Probleme an einen Schalldämpfer zu kommen um Karnickel etc auf Friedflächen zu schiessen. Frettieren/Netze/Fallen waren angesagt

Da aber auch heute gewisse (un) Sach- (lich) Bearbeiter in Behörden der Meinung sind das Schalldämpfer einen Schuss mit Jagdmunition unhörbar machen.......... ist wohl kaum Besserung in Sicht.

Kugel

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Nach altem .... Waffenrecht waren !!Schalldämpfer verboten!!


wenn du das schon sagst musst du auch einen zeitlichen rahmen angeben! in den letzten 20 jahren war ein schalldämpfer in deutschland (berlin vielleicht mal ausgenommen!) nicht verboten! was direkt nach dem 2. weltkrieg war interessiert hier glaub ich keinen, da nicht relevant und gefragt!!!

wie schon erwähnt, mit der richtigen begründung konnte er mit genehmigung erworben werden!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@SB

Dann sind Jagd-, Sport- und Sammlerwaffen also auch nicht erlaubt? Das wäre dann ja so, da alles nur mit besonderem Bedürfnis legal zu erwerben wäre!

Aber sei's drum. In Deinem Posting hast Du den Eindruck bei mir erweckt, daß Du SD heute, wie schon immer, für verboten hälst. Nach Gesetz sind sie es aber genausowenig, wie andere Schußwaffen. Daß in NRW ein Erlaß existiert, der den Ordnungsbehörden untersagt, SD zu genehmigen, ist nach meinen Infos der Fall, aber in Bezug auf die Gesetzeslage irrelevant.

Die Frage ist allerdings auch, was als "erlaubt" definiert wird. Wenn "erlaubt" nur bedeutet, alles, was frei erwerbbar ist, hättest Du sogar recht.

Der allgemeine Sprachgebrauch, insbesondere hier im Forum, definiert "erlaubt" aber dahingehend, daß damit alles gemeint ist, was mit einer entsprechenden Erwerbsberechtigung gekauft werden kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also gecko sei mir bitte nicht böse. Aber wenn Du richtig lesen würdest, wäre diese Antwort jetzt nicht gekommen. Also halt nochmal:

Seit WaffG1972 sind SD nicht verbotene Gegenstände (damals nach § 37 geregelt) sondern waffenbesitzkartenpflichtige Gegenstände, die den Schusswaffen gleichgestellt sind.

Wie auch die Schusswaffen, unterliegen SD gewissen Bedürfnisvoraussetzungen. Der Sammler muss sein Sammelbedürfnis nachweisen, der Jäger sein Jagdbedürfnis und der Sportschütze sein Sportschützenbedürfnis. Die wenigen Fälle, in denen SD in Frage kommen, wurde ja bereits erörtert.

Hats jetzt geklingelt ? wink.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Gegenteil von erlaubt ist für mich ( wahrscheinlich bin ich da nicht der einzige smirk.gif ) verboten.

Und wenn Du ersteres in Frage stellst,so heißt das im Umkehrschluß,daß es aus Deiner Sicht verboten ist,logisch oder?

Außerdem: Erlaubt heißt noch lange nicht erwerbscheinfrei.

Letzteres hat gecko auch nicht behauptet...

Gruß André

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Schalldämpfer für Langwaffe bei Jahresjagdscheininhabern -> frei zu erwerben, jedoch anmeldepflichtig


"frei zu erwerben..." ist quatsch!!!

selbst jäger können nur mit genehmigung des ordnungsamtes einen erwerben wenn sie glaubhaft begründen können, dass unbedingt zur ausübung der jagt notwendig!!! wie schon gesagt worden ist!!! (friedhof, parkanlagen, schulen, etc.)


Hast du eine Rechtsgrundlage für deine Aussage? Frosch hat eine für seine Aussage. AZZANGEL.gif

bye knight

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

geh mal zu einem büchsenmacher in niedersachsen und versuch einen zu erwerben ohne genehmigung der ordnungsbehörde!!!

da brauch ich dir hier nix zu beweisen anhand irgendwelcher gesetzestexte!!!

oder frag bei deiner zuständigen behörde mal nach:

"äähhh, ich hätte gern einen schalldämpfer gekauf, muss ich den hier beantragen, oder reicht es wenn er für eine meiner eingetragenen waffen passt???"

antwort:

"sie wollen was??? haben sie ein bedürfnis? sind sie jäger? wo jagen sie? nur sportschütze? hier gibts keine sd für sportschützen, wo kommen wir da hin???"

ungefährer wortlaut so geschehen bei einem bekannten!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ist in nds. aber so geregelt, das sd für die jagd nur mit ausreichender begründung genehmigt werden und eingetragen werden müssen!!! es kann dir dann sogar passieren, dass wenn das bedürfnis wegfällt( jagdbezirk nicht mehr der friedhof usw) du den sd an einen berechtigten abgeben/veräussern oder unbrauchbar machen musst!!! nix mit bestandschutz und recht am eigentum!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Knight zielt auf die Gleichstellung der SD mit den Schusswaffen ab und folgert daraus, dass diese wie die nicht nach BJG verbotenen Langwaffen für den Jäger frei erwerbbar sein müssen.

Schon nach altem WaffG waren SD den Schusswaffen gleichgestellt, waren allerdings trotzdem einem besonderen Bedürfnisprinzip unterworfen. Nicht umsonst wurde das in Ziff. 32.6 WaffVwV festgehalten: "Ein Bedürfnis zum Erwerb von SD kommt nur in besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht. Dabei ist davon auszugehen, dass SD-Waffen im allgemeinen weder zur Jagd noch zur Ausübung des Schießsports benötigt werden".

An diesem Bedürfnisprinzip hat sich meines Erachtens auch bei geltender Rechtslage nichts geändert. Oder kann mir knight da eine Passage für SD im neuen WaffG nennen, die vom alten Recht abrückt ? wink.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.