Morpheus Posted March 9, 2004 Share Posted March 9, 2004 Ich habe das hier gelesen und dazu ein paar Fragen: In Antwort auf: hab ich jetzt erst gelesen In Antwort auf: Ich seh das ganze noch viel einfacher: Bedürfniswegfall ist meines Erachtens nur dann gegeben, wenn der Sportschütze aus dem Verein austritt - und das wird der Behörde ja eh gemeldet. Selbst Inaktivität wäre demnach kein Widerrufsgrund. na du scheinst ja ein ganz toller "Sachbearbeiter" zu sein bei uns haben gerade 2 Kameraden ein Problem mit ihrem weiterführenden Bedürfnisnachweis, da sie für fast ein Jahr im Ausland tätig waren. "Das Bedürfnis " für den Erwerb und !! Besitz ist ja wohl mit einer mindestens ein Jahr umfassenden TEILNAHME am Schießtraining eines Schützen- oder Brauchtumsvereins definiert und nicht mit einer 12-monatigen Mitgliedschaft . 1. Im bin Student und seit Januar Mitglied in einem Schützenverein. WBK also frühestens Ende Januar 2005. 2. Wenn alles so läuft wie geplant, März 2005 Diplomarbeit und ein Jahr ins Ausland. 3. Wie läuft das denn dann mit meiner WBK? Angenommen ich kaufe mir im Februar meine erste Pistole. Ich bin ja dann ein Jahr weg (Verein kann kein regelmäßiges Training bestätigen). Muss ich dann nocheinmal ein Jahr, nach meiner Rückkehr, auf eine zweite Waffe warten? Verliere ich mein Bedürfnis wenn ich ein Jahr die BRD verlasse? Gruß, Morpheus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 9, 2004 Share Posted March 9, 2004 hast Du auch bei Schießbuch weitergelesen? Führ ein Schießbuch(wenn mgl.im Ausland) lass' immer schön Unterschreiben, dann bekommst Du keine Probleme Wenn das nicht geht, dann lese doch mal den §8 mal durch ...das wäre meine Antwort Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted March 9, 2004 Share Posted March 9, 2004 Ich denke mal, dass in dem neuen Recht der Begriff "regelmäßiges Training" genauso ausgelegt werden wird, wie nach dem alten Recht. Danach hieß regelmäßig: "In der Regel zwei mal im Monat". Da nur in der Regel zwei mal im Monat trainiert werden muss, gibt es auch Ausnahmen von der Regel. Das kann z.B. eine Krankheit sein, ein Hausbau, ein Auslandsaufenthalt, ein besonders anstrengendes Semester etc. Meiner bescheidenen Meinung nach dürfte dein Auslandsaufenthalt daher kein Problem sein. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted March 9, 2004 Share Posted March 9, 2004 Das sehe ich auch so. Abgesehen davon wird das die Waffenbehörde eh nicht mitbekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Morpheus Posted March 9, 2004 Author Share Posted March 9, 2004 Also, d.h. wenn ich z.B. ein Jahr in den USA bin und dort schieße und mir dies bestätigen lasse reicht das um nach meiner Rückkehr das Bedürfniss für eine weitere Waffe zu bekommen. Ich muss nicht nochmal ein jahr in Deutschland schießen. Richtig? Außerdem bekomme ich keine Probleme mit meiner Waffe die ich bereits besitze (besitzen werde). Morpheus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted March 9, 2004 Share Posted March 9, 2004 Jau, ist meines Erachtens kein Problem, wenn die nächste Waffe wiederum für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Verbandes zugelassen und erforderlich ist (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 WaffG). Aber andere Frage: wie bewahrst Du Deine Waffe während des Auslandsaufenthalts auf ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Morpheus Posted March 9, 2004 Author Share Posted March 9, 2004 Im Moment habe ich ja noch keine (daher auch noch kein Waffenschrank) ... Wäre aber kein Problem sie zur Aufbewahrung einem Kameraden aus der Reservistenkameradschaft (sind einige Sportschützen dabei) zu überlassen. Soweit ich weiß, kann dieser sie dann einschließen und gut ist. Oder? Bis nächsten März ist ja noch Zeit, wollte nur mal nachfragen wie das aussieht. Nicht das es dann heißt, nix is. Waffe und WBK is wieder weg wenn Sie ein Jahr ins Ausland gehen. Morpheus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted March 9, 2004 Share Posted March 9, 2004 Zur Info: eine Überlassung muss vor der Abreise an einen WBK-Inhaber erfolgen. Über die Leihe ist ein Beleg mit den Angaben nach §38 Nr.1e WaffG zu fertigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted March 9, 2004 Share Posted March 9, 2004 @Morpheus, anderer Vorschlag: Wenn Du vor dem 1-jährigen Aufenthalt schon mal drüben bist, suche Dir einen Verein in den U.S.A. Dann von diesem eine Einladung oder Bescheinigung über die Mitgliedschaft besorgen, Papierkram zum BATF http://www.atf.gov/ und das Eisen mit 'rüber genommen. Die NRA könnte dabei auch hilfreich sein www.mynra.org Wenn Du es so machst allerdings nicht das "Rückwarenpapier" (?) INF3 bei der Rückreise nach DE vergessen. "We've got Alcohol, Tobacco & Firearms; who brings the steaks ?" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Morpheus Posted March 9, 2004 Author Share Posted March 9, 2004 Das ist mal eine gute Idee. Also: 1. WBK bekommen 2. Diplomarbeit 3. Job/Praktikum in den USA 4. Waffe mitnehmen 5. Spaß 6. Zurück nach Good old Germany Morpheus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted March 9, 2004 Share Posted March 9, 2004 Und Du glaubst, dass die Amis Dich als ****in' Alteuropäer mit einer Waffe einreisen lassen?!? WUHAHAHAHAHARRRRRR!!! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted March 9, 2004 Share Posted March 9, 2004 Vielleicht direkt nach Guantanamo - dort gibt ein dolles "Survival"-Camp Mad Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwälder Posted March 9, 2004 Share Posted March 9, 2004 Wichtig, wenn du deine Waffen wirklich 1 Jahr in die Staaten mitnehmen willst und es nicht nur um .22 lr geht: Du brauchst auch eine Ausfuhrgenehmigung der BAFA , sobald du sie länger als 3 Monate im Ausland hast. Zudem brauchst du i.d.R. auch wieder eine Ausfuhrerlaubnis des jeweiligen Staates, in den du importierst. Das kann viel schwieriger werden! Ggf. kann man in den Ferien so alle 3 Monate die Dinger wieder zurücknehmen, aber übern Ozean alle 3 Monate ist eher nicht so praktisch... Überleg es dir gut! Denk auch dran, dir gleich ein Führungszeugnis vom Ausländischen Staat vor Rückreise ausstellen zu lassen. Bei jedem Neuantrag wird nämlich geprüft, ob du in den letzten 3 Jahren straffällig gewesen bist. Problemlos, falls man einen Wohnsitz in D beibehält. Grüsse, Schwarzwälder Link to comment Share on other sites More sharing options...
Morpheus Posted March 11, 2004 Author Share Posted March 11, 2004 Verdammt. Dann ist halt nix mit eigener Waffe. Egal. Irgendwo werde ich da drüben schon eine Möglichkeit finden mein neues Hobby auszuüben. Morpheus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted March 12, 2004 Share Posted March 12, 2004 Frag einfach mal beim New Yorker PD nach. In Queens und der Bronx gibts immer Arbeit... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Morpheus Posted March 15, 2004 Author Share Posted March 15, 2004 Meinst du das NYPD braucht Betriebswirte mit der Spezialisierung auf Immobilienmanagement? Aber wenn der Kampf gegen den Terror so weitergeht nehmen die mich vielleicht ja in der Nationalgarde... Morpheus Link to comment Share on other sites More sharing options...
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