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IGNORED

Was passiert bei längerem Auslandsaufenthalt?


Morpheus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe das hier gelesen und dazu ein paar Fragen:

In Antwort auf:

hab ich jetzt erst gelesen

In Antwort auf:

Ich seh das ganze noch viel einfacher: Bedürfniswegfall ist meines Erachtens nur dann gegeben, wenn der Sportschütze aus dem Verein austritt - und das wird der Behörde ja eh gemeldet. Selbst Inaktivität wäre demnach kein Widerrufsgrund.


na du scheinst ja ein ganz toller "Sachbearbeiter" zu sein
chrisgrinst.gif

bei uns haben gerade 2 Kameraden ein Problem mit ihrem
weiterführenden
Bedürfnisnachweis, da sie für fast ein Jahr im Ausland tätig waren.

"Das Bedürfnis " für den Erwerb und !! Besitz ist ja wohl mit einer mindestens ein Jahr umfassenden
TEILNAHME
am Schießtraining eines Schützen- oder Brauchtumsvereins definiert und nicht mit einer 12-monatigen Mitgliedschaft .


1. Im bin Student und seit Januar Mitglied in einem Schützenverein. WBK also frühestens Ende Januar 2005.

2. Wenn alles so läuft wie geplant, März 2005 Diplomarbeit und ein Jahr ins Ausland.

3. Wie läuft das denn dann mit meiner WBK? Angenommen ich kaufe mir im Februar meine erste Pistole. Ich bin ja dann ein Jahr weg (Verein kann kein regelmäßiges Training bestätigen). Muss ich dann nocheinmal ein Jahr, nach meiner Rückkehr, auf eine zweite Waffe warten? Verliere ich mein Bedürfnis wenn ich ein Jahr die BRD verlasse?

Gruß,

Morpheus

Geschrieben

wink.gif hast Du auch bei Schießbuch weitergelesen? Führ ein Schießbuch(wenn mgl.im Ausland) lass' immer schön Unterschreiben, dann bekommst Du keine Probleme

Wenn das nicht geht, dann lese doch mal den §8 mal durch wink.gif

...das wäre meine Antwort

Geschrieben

Ich denke mal, dass in dem neuen Recht der Begriff "regelmäßiges Training" genauso ausgelegt werden wird, wie nach dem alten Recht. Danach hieß regelmäßig: "In der Regel zwei mal im Monat".

Da nur in der Regel zwei mal im Monat trainiert werden muss, gibt es auch Ausnahmen von der Regel. Das kann z.B. eine Krankheit sein, ein Hausbau, ein Auslandsaufenthalt, ein besonders anstrengendes Semester etc.

Meiner bescheidenen Meinung nach dürfte dein Auslandsaufenthalt daher kein Problem sein.

bye knight

Geschrieben

Also, d.h. wenn ich z.B. ein Jahr in den USA bin und dort schieße und mir dies bestätigen lasse reicht das um nach meiner Rückkehr das Bedürfniss für eine weitere Waffe zu bekommen. Ich muss nicht nochmal ein jahr in Deutschland schießen. Richtig? Außerdem bekomme ich keine Probleme mit meiner Waffe die ich bereits besitze (besitzen werde).

Morpheus

Geschrieben

Jau, ist meines Erachtens kein Problem, wenn die nächste Waffe wiederum für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Verbandes zugelassen und erforderlich ist (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 WaffG).

Aber andere Frage: wie bewahrst Du Deine Waffe während des Auslandsaufenthalts auf ?

Geschrieben

Im Moment habe ich ja noch keine (daher auch noch kein Waffenschrank) ...

Wäre aber kein Problem sie zur Aufbewahrung einem Kameraden aus der Reservistenkameradschaft (sind einige Sportschützen dabei) zu überlassen. Soweit ich weiß, kann dieser sie dann einschließen und gut ist. Oder?

Bis nächsten März ist ja noch Zeit, wollte nur mal nachfragen wie das aussieht. Nicht das es dann heißt, nix is. Waffe und WBK is wieder weg wenn Sie ein Jahr ins Ausland gehen.

Morpheus

Geschrieben

@Morpheus,

anderer Vorschlag:

Wenn Du vor dem 1-jährigen Aufenthalt schon mal drüben bist, suche Dir einen Verein in den U.S.A.

Dann von diesem eine Einladung oder Bescheinigung über die Mitgliedschaft besorgen, Papierkram zum BATF http://www.atf.gov/ und das Eisen mit 'rüber genommen.

Die NRA könnte dabei auch hilfreich sein www.mynra.org

Wenn Du es so machst allerdings nicht das "Rückwarenpapier" (?) INF3 bei der Rückreise nach DE vergessen.

"We've got Alcohol, Tobacco & Firearms; who brings the steaks ?"

Geschrieben

Wichtig, wenn du deine Waffen wirklich 1 Jahr in die Staaten mitnehmen willst und es nicht nur um .22 lr geht:

Du brauchst auch eine Ausfuhrgenehmigung der BAFA AZZANGEL.gif, sobald du sie länger als 3 Monate im Ausland hast. Zudem brauchst du i.d.R. auch wieder eine Ausfuhrerlaubnis des jeweiligen Staates, in den du importierst. Das kann viel schwieriger werden! eek2.gif Ggf. kann man in den Ferien so alle 3 Monate die Dinger wieder zurücknehmen, aber übern Ozean alle 3 Monate ist eher nicht so praktisch...

Überleg es dir gut! Denk auch dran, dir gleich ein Führungszeugnis vom Ausländischen Staat vor Rückreise ausstellen zu lassen. Bei jedem Neuantrag wird nämlich geprüft, ob du in den letzten 3 Jahren straffällig gewesen bist. Problemlos, falls man einen Wohnsitz in D beibehält.

Grüsse,

Schwarzwälder

Geschrieben

Meinst du das NYPD braucht Betriebswirte mit der Spezialisierung auf Immobilienmanagement? smirk.gif

Aber wenn der Kampf gegen den Terror so weitergeht nehmen die mich vielleicht ja in der Nationalgarde... tongue.gif

Morpheus

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