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IGNORED

Wechselsystem


Der_Schamane

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich hab die Suchfunktion zwar schon bemüht konnte aber nix finden. Deshalb zur Frage: Wenn ich ein Wechselsystem für eine meiner Wummen erwerben will, kleineres Kaliber, gleiche Lauflänge, wie läuft das nach dem neuen Waffenrecht?

Geschrieben

hallo

ich habe da auch so meine bedenken,dass ich evtl schwierigkeiten mit der behörde bekomme, wenn ich ein

wechselsystem nicht eintragen lasse, man müsste mal den

sachbearbeiter (im forum und der eigene) fragen,wie hier

die rechtslage ist, vor allem, wie bekomme ich den munitonserwerb für das wechselsystem genehmigt, wenn ich das

kaliber noch nicht über eine andere waffe eh schon habe.

viele grüsse

peter

Geschrieben

Au man, das haben wir doch in den letzten Wochen unendlich oft durchgekaut.

Aktueller Stand der Diskussion aus meiner Sicht:

- Eintragen nicht mehr notwendig, bei manchen Behörden auch nicht mal mehr möglich, bei anderen schon. Also Behörde fragen.

- Wenn Munitionserwerb für die Basiswaffe vorhanden, sollte Kauf mit einem Besitznachweis (Quittung) des Wechselsystems möglich sein. Stellt sich der Händler stur, helfen entweder ein weiterer Eintrag in der WBK oder ein MES (je nach Behörde).

Auch hier zeigt sich wieder mal, das das neue Gesetz noch etliche Lücken hat.

Gruß

Michael

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich hab die Suchfunktion zwar schon bemüht konnte aber nix finden.


Könnte daran liegen,daß die SuFu seit der Software-Umstellung für'n Arsch ist. mad.gif

Gruß André

Geschrieben

Die Gesetzeslage ist soweit glasklar und in Bayern durch das IM auch so offiziell ausgegeben. Mit WBK kaufen und dann war es das.

Man kann zwar eintragen, falls Probleme mit der Mun bestehen, muss aber nicht. Wer eintragen will, zahlt und wenn er mal wieder austrägt, zahlt er noch mal.

Wer also viel Geld hat soll fest aufs Amt gehen, dient zwar keinen guten Zweck, kann aber trotzdem erfreuen.

Ich würde es nicht tun und wenn einer motzt, soll er mir mal erklären wieso.

Punkt aus und Amen.

Bei der Suchfunktion ist es hilfreich, das Datum auf ein Jahr zurück zu setzten. Wer nur in der letzten Woche sucht, findet oft nicht viel.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Hallo !

Also jetzt muss ich mich auch mal reinhängen !

Mein Sachbearbeiter hat mich erst mal gerügt, weil ich einen Tag über der Frist von 14 Tagen war ! 021.gif

Habe von 9mm CZ-Practical auf 9mm CZ-Sport2 gewechselt ! eek2.gif

Also selbes Kaliber !!! eek2.gif

Und da soll noch einer die Welt verstehen !!!!!!! icon13.gifgaga.gificon13.gif

Ich sage da nur noch Scheiss Waffengesetz !!!!!!! 016.gifkotz.gif016.gif

MfG

Markus

Geschrieben

In Antwort auf:

...Wer also viel Geld hat soll fest aufs Amt gehen, dient zwar keinen guten Zweck, kann aber trotzdem erfreuen.

Ich würde es nicht tun und wenn einer motzt, soll er mir mal erklären wieso....


spätestens beim Händler, der Dir die Munition nicht verkauft, weil das WS nicht eingetragen ist, wird es Dir wie Schuppen von den Augen fallen wink.gif

Wenn ich einem Händler ein WS unter die Nase halte(einzigste Möglichkeit des Beweises), dieser mich nicht kennt, er nicht sehen kann ob alles rechtmäßig, dann wird er sich vielleicht an die Einträge in der WBK halten....

Bei Deinem Haus und Hoflieferant wirst Du da keine Probleme haben.... cool.gif

Geschrieben

Ist doch genau das, was ich geschrieben habe: Probleme mit der Mun. Da kann es dann schon Sinn machen. Kommt aber ja nicht immer und mit jedem Wechselsystem vor.

Gruß

Makalu

Geschrieben

In Antwort auf:

Habe von 9mm CZ-Practical auf 9mm CZ-Sport2 gewechselt !

Also selbes Kaliber !!!


Hallo Markus357mag,

ist zwar etwas OT, aber da ich auch mit dem Wechselsystem liebäugele: Hast Du eine Bezugsquelle merklich unter Listenpreis gefunden?

Gruß,

Kanzler

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Habe von 9mm CZ-Practical auf 9mm CZ-Sport2 gewechselt !

Also selbes Kaliber !!!


Hallo Markus357mag,

ist zwar etwas OT, aber da ich auch mit dem Wechselsystem liebäugele: Hast Du eine Bezugsquelle merklich unter Listenpreis gefunden?

Gruß,

Kanzler


Hi,

da das WS von Oschatz für Frankonia hergestellt wird, gibt es bestimmt nicht viele die es weit unter Listenpreis verkaufen.

Geschrieben

@Makalu

Was heißt "in Bayern glasklar" vom IM geregelt?

Kann man das irgendwo nachlesen, runterladen, am besten ausdrucken und sei´m Sachbearbeiter unter die Nase halten (ich komm´glücklicherweise - oder leider? - aus Bayern)?

Grüße

Doc Holiday

Geschrieben

Die Sachbearbeiter bekommen in Bayern darüber Rundschreiben, man muss nur noch lesen können (kann auch sein, dass die das per E-mail machen). Ich weiß aber auch, dass nicht jeder von denen Schreiben ohne bunde Bilder lesen. Bildzeitung hat sich halt auch auf den Ämtern durchgesetzt.

Gruß

Makalu

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Habe von 9mm CZ-Practical auf 9mm CZ-Sport2 gewechselt !

Also selbes Kaliber !!!


Hallo Markus357mag,

ist zwar etwas OT, aber da ich auch mit dem Wechselsystem liebäugele: Hast Du eine Bezugsquelle merklich unter Listenpreis gefunden?

Gruß,

Kanzler


Hallo Helmut ! 021.gif

Rufe einfach in Stuttgart bei Waffen Oschatz an, und rede mit ihm !!!

Ich habe noch nie ein solch Fachliches Gespräch über Waffen geführt wie mit ihm !!!!!!! eek2.gif

Er hat mein Griffstück angefordert, das Wechselsystem angepasst, einen Single Action Abzug eingebaut und fertig war ein Werkzeug das bis heute seinen Meister sucht !!!!! eek2.gif

Scheiss auf ein Paar Euro und schicke es direkt zu ihm

(nach telefon Absprache)und Du wirst es nicht bereuen !!!

Habe mit diesem Edeleisen und Magtech HP schon 392 Ringe hinbekommen !!!

Hoffe ich konnte Dir etwas helfen !!! grin.gif

MfG

Markus

Geschrieben

In Antwort auf:

Die Sachbearbeiter bekommen in Bayern darüber Rundschreiben, (kann auch sein, dass die das per E-mail machen).


@makalu, hast Du das zufällig in Papier- oder Mail - Form und könntest es einem Bayern zur Verfügung stellen? Schon mal Danke!

Geschrieben

Da muss ich mal fragen, wenn ich mal wieder jemanden von denen sehe. Ich habe mich halt kürzlich mit einer Dame im Freistaat unterhalten und die wurde vom IM immer sehr aktuell informiert.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Wäre klasse. Dann vielleicht noch eine PM damit ich Mail-Adresse oder Freiumschlag schicken kann? Danke im voraus!

Geschrieben

Ich hatte gerade ein Gespräch mit einer netten Dame auf einem bayrischen LRA.

Die Information wurde bei einem Lehrgang im IM durch Herrn Raninger (zuständig im Bayrischen IM) so verlautbart. Nach seiner Auffassung gibt es da auch keinen Interpretationsspielraum, da es etwas ist, was ausnahmsweise klar im Anhang zum Wffg. so niedergeschrieben ist. Ein Schreiben darüber braucht man aber nicht, da es dafür ja das Waffengesetz gibt, was an jede Behörte verteilt wurde.

Falls also jemand in Bayern Probleme hat das Gesetz zu lesen, kann er sich ja an den Herrn Raninger wenden. Er wird es bestimmt noch mal vorlesen.

Beste Grüße

Makalu

Geschrieben

dann werd ich mal nachforschen, wie das hier in hamburg aussieht... ich hab da nämlich ein "langes" kalibergleiches WS auf meiner wunschliste und der büma sagt, er müsse es eintragen, weil er es ja auch bei sich austragen muss confused.gif

die grbühren will ich mir aber sparen und munitionserwerb ist auch kein problem, da kalibergleich.

Geschrieben

okay... ein telefonat später:

in hamburg werden die wechselsysteme nach wie vor eingetragen!

ich habe auf die bayerische praxis hingewiesen. der sachbearbeiter sagte aber "nein, wir tragen das ein - bis auf weiteres, bis wir was anderes hören."

demnach gibt es also noch keine genaue anweisung von oben - wen wundert's.

da hier auch immer so altklug auf die suchfunktion hingewiesen wird... ich hab jetzt 4 threads zu dem thema durchgelesen und bin kein stückchen schlauer!

denn die mehrfach gestellte frage, was "erlaubnisfrei" mit dem weglassen des eintrages zu tun hat, konnte keiner beantworten. meiner meinung nach sagt das gesetz nur, dass kein voreintrag nötig ist. der rest bleibt ungeklärt.

demnach verstehe ich nicht, wie hier immer wieder der rat "lass es nicht eintragen" gegeben werden kann. denn von gutwilligen auslegungen kann man sich nix kaufen, vor allem keinen kuchen mit feile drin. mad.gif

so gerne ich mir die gebühr sparen würde... ich werde das gefühl nicht los, dass die bayern da vorgeprescht sind und bald zurückgepfiffen werden.

Geschrieben

In Antwort auf:

gerne ich mir die gebühr sparen würde... ich werde das gefühl nicht los, dass die bayern da vorgeprescht sind und bald zurückgepfiffen werden.


Ah geh... wia kimmst eatz do draaf. Sowas dann ma nia net.

Geschrieben

In Antwort auf:

Meiner meinung nach sagt das gesetz nur, dass kein
vor
eintrag nötig ist. der rest bleibt ungeklärt.


Wo liest Du denn raus, dass lediglich kein Voreintrag nötig ist ? confused.gif

In der Anlage zum WaffG steht doch ganz klar, dass Erwerb und Besitz von diesen Teilen durch WBK-Inhaber mit zugehörigen Waffen frei sind. Und wenn der Besitz frei ist, ist doch nicht nur ein Voreintrag gemeint. Ergo: Beim Händler oder Überlasser WBK vorzeigen, WL mitnehmen, zuhause sicher eintüteln und gut ist.

Wenn der WL ein kleineres Kaliber hat und man für diesen Munition besorgen möchte, Munitionserwerbsschein beantragen.

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