witog Posted February 14, 2004 Share Posted February 14, 2004 Hallo, sind funktionsfaehige Klappschaefte erlaubt ???? (z.B. fuer Ruger Mini) Gruss witog -------------------------- FWR 1518 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted February 14, 2004 Share Posted February 14, 2004 Ja, solange die Länge der Waffe eingeklappt 60 cm nicht unterschreitet. Mad Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
Iggy Posted February 14, 2004 Share Posted February 14, 2004 Hallo! Sind die Klappschäfte nicht NUR dann erlaubt, wenn sie ´ne "Bauartzulassung" haben??? (Vom BKA.) Grüße Doc Holiday Link to comment Share on other sites More sharing options...
Makalu Posted February 14, 2004 Share Posted February 14, 2004 wo steht das den im Gesetz? Oder denkt sich jetzt jeder was rein? Gruß Makalu Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullpup Posted February 14, 2004 Share Posted February 14, 2004 gleiches könnte man auch zu den 60 cm sagen. Wenn das BKA sein OK gegeben hat wird das auch OK sein, für die entsprechende Waffe/Schaft Kombination. Denn wie ich das verstanden habe haben alle Händler ihre Waffen mit Klapp/Einschubschaft erstmal beim BKA vorgelegt (aus anderen Gründen vielleicht). Also kann wohl niemand mit Sicherheit sagen wann oder wo ein entsprechender Schaft erlaubt ist und wo nicht. Das mit den 60cm stand mal irgendwo in einem Thread, war aber inoffiziell IIRC. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Makalu Posted February 14, 2004 Share Posted February 14, 2004 Sorry, aber das mit den 60 cm ist ganz einfach Gesetz! Über 60 cm Langwaffe, unter 60 cm Kurzwaffe. Wer aus einer Langwaffe eine Kurzwaffe macht ist sicherlich nicht mehr im grünen Bereich. Ansonsten, so wie ich das verstanden habe, ist es eine Gerichtsentscheidung gewesen, die Klappschäfte zugelassen hat, solange dadurch die Art der Waffe die Gleiche bleibt (Langewaffe mit Klappschaft muss weiterhin eine Langwaffe sein). Denke ich einfach mal so. Gruß Makalu Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted February 14, 2004 Share Posted February 14, 2004 Das mit den 60 cm steht im WaffG. Das BKA-Gutachten sagt nur aus, ob die Waffe den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorruft. Wenn Anschein ja, darf die Waffe weder Lauf < 42 cm, Hülse < 40 mm oder Bullpup-System haben, um für das sportliche Schiessen zugelassen zu sein. Bedürfnisse von Jägern und Sammlern betrifft das nicht. Siehe auch Waff § 6 ff. und vorherige Threads. Mad Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullpup Posted February 14, 2004 Share Posted February 14, 2004 Nun, ich hatte diesen Thread im Gedächnis: http://foren.waffen-online.dehttp://foren....8&Number=160350 wenn sich was geändert hat ist ja schön. Wo kann ich das nachlesen? Gruß bullpup Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted February 14, 2004 Share Posted February 14, 2004 § 40 finde ich im neuen WaffG nicht. Diverse Waffen werden jetzt auch mit Klappschaft angeboten, z.B. Tigr .308 (Zivi-Dragunov), SIG Sturmgewehr, Saiga (Zivi-AK-47), AR-15 mt Einschubschaft, G3-Klone etc. Die Händler müsstens ja wissen, bzw. haben ja bereits BKA-Gutachten. Mad Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted February 14, 2004 Share Posted February 14, 2004 das gutachten ist nicht zwingend, sondern nur eine absicherung. es ist also keine tüv-plakette, die man haben muss. so ein händler schläft halt bedeutend ruhiger, wenn er von amtlicher stelle schwarz auf weiss hat, dass seine waren legal und sportlich nutzbar sind. die meisten händler bzw. hersteller sind da eben vorsichtig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullpup Posted February 14, 2004 Share Posted February 14, 2004 In Antwort auf: Das BKA-Gutachten sagt nur aus, ob die Waffe den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorruft. Ich galube nicht, dass die trotzdem Waffen die Verboten des WaffG unterliegen für das sportliche Schießen freigeben würden. Das mit Langwaffe/Kurzwaffe 60cm ist mir klar. Auch weiss ich was mit den BKA Gutachten auf sich hat und die Merkmale wegen sportl. Schießen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted February 14, 2004 Share Posted February 14, 2004 Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullpup Posted February 14, 2004 Share Posted February 14, 2004 was denn? Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted February 14, 2004 Share Posted February 14, 2004 ach nichts, schatz. es liegt nicht an dir, es liegt an mir. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullpup Posted February 14, 2004 Share Posted February 14, 2004 Bussi Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted February 14, 2004 Share Posted February 14, 2004 also wie ich das sehe muss die gesammtlänge der waffe ab mündung nur über 60 cm liegen, ansonsten is das egal ob du klappschaft hast oder normalen schaft !!! darfst natürlich den münd. feuerdämpfer nicht mitrechnen wenn er "nur" angeschraubt ist!!! und von wegen aussehen wie kriegswaffe, bekommst du als sportschütze ja niergens sonst angeboten! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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