Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Erlaubt ?? -Klappschaft-


witog

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

gleiches könnte man auch zu den 60 cm sagen.

Wenn das BKA sein OK gegeben hat wird das auch OK sein,

für die entsprechende Waffe/Schaft Kombination.

Denn wie ich das verstanden habe haben alle Händler

ihre Waffen mit Klapp/Einschubschaft erstmal beim BKA

vorgelegt (aus anderen Gründen vielleicht).

Also kann wohl niemand mit Sicherheit sagen wann oder

wo ein entsprechender Schaft erlaubt ist und wo nicht.

Das mit den 60cm stand mal irgendwo in einem Thread,

war aber inoffiziell IIRC.

Geschrieben

Sorry,

aber das mit den 60 cm ist ganz einfach Gesetz!

Über 60 cm Langwaffe, unter 60 cm Kurzwaffe. Wer aus einer Langwaffe eine Kurzwaffe macht ist sicherlich nicht mehr im grünen Bereich.

Ansonsten, so wie ich das verstanden habe, ist es eine Gerichtsentscheidung gewesen, die Klappschäfte zugelassen hat, solange dadurch die Art der Waffe die Gleiche bleibt (Langewaffe mit Klappschaft muss weiterhin eine Langwaffe sein).

Denke ich einfach mal so.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Das mit den 60 cm steht im WaffG.

Das BKA-Gutachten sagt nur aus, ob die Waffe den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorruft.

Wenn Anschein ja, darf die Waffe weder Lauf < 42 cm, Hülse < 40 mm oder Bullpup-System haben, um für das sportliche Schiessen zugelassen zu sein.

Bedürfnisse von Jägern und Sammlern betrifft das nicht.

Siehe auch Waff § 6 ff. und vorherige Threads.

Mad Max

Geschrieben

§ 40 finde ich im neuen WaffG nicht.

Diverse Waffen werden jetzt auch mit Klappschaft angeboten,

z.B. Tigr .308 (Zivi-Dragunov), SIG Sturmgewehr, Saiga (Zivi-AK-47), AR-15 mt Einschubschaft, G3-Klone etc.

Die Händler müsstens ja wissen, bzw. haben ja bereits BKA-Gutachten.

Mad Max

Geschrieben

das gutachten ist nicht zwingend, sondern nur eine absicherung. es ist also keine tüv-plakette, die man haben muss.

so ein händler schläft halt bedeutend ruhiger, wenn er von amtlicher stelle schwarz auf weiss hat, dass seine waren legal und sportlich nutzbar sind.

die meisten händler bzw. hersteller sind da eben vorsichtig. AZZANGEL.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Das BKA-Gutachten sagt nur aus, ob die Waffe den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorruft.


Ich galube nicht, dass die trotzdem Waffen die Verboten des

WaffG unterliegen für das sportliche Schießen freigeben würden.

Das mit Langwaffe/Kurzwaffe 60cm ist mir klar.

Auch weiss ich was mit den BKA Gutachten auf sich hat und die

Merkmale wegen sportl. Schießen.

Geschrieben

also wie ich das sehe muss die gesammtlänge der waffe ab mündung nur über 60 cm liegen, ansonsten is das egal ob du klappschaft hast oder normalen schaft !!!

darfst natürlich den münd. feuerdämpfer nicht mitrechnen wenn er "nur" angeschraubt ist!!!

und von wegen aussehen wie kriegswaffe, bekommst du als sportschütze ja niergens sonst angeboten!

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.