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IGNORED

Umfrage: Waffentausch


JM

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So, jetzt versuch' ich mich mal an meiner ersten Umfrage hier bei WO.

Haltet Ihr die Möglichkeit für sinnvoll, eine auf der WBK eingetragene Waffe unbürokratisch gegen eine Waffe im selben Kaliber zu tauschen, ohne dass die Behörde das Bedürfnis erneut prüft ?

Das Problem ist bekannt und wurde hier ja gerade diskutiert. Folgende Fälle könnte man sich in der Praxis beispielsweise vorstellen:

a) Ein Schütze hat einen Voreintrag, kauft sich eine bestimmte Waffe und merkt nach einer gewissen Zeit, dass die Waffe doch nicht so ganz das Wahre ist (zumindest nicht für ihn) und möchte sie gegen eine andere Waffe im gleichen Kaliber tauschen.

B) Eine Waffe hat nach einer bestimmten Nutzungsdauer einen Defekt, der sich gar nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand reparieren läßt (Extrembeispiel: Waffensprengung). Der Schütze möchte eine Waffe im selben Kaliber als Ersatz erwerben.

c) Nach langer Nutzungsdauer ist die Waffe einfach ausgeschossen, d.h. sie bringt keine Präzision mehr, mit der der Schütze zufrieden ist.

In diesen Fällen ist man derzeit auf das Wohlwollen des jeweiligen Sachbearbeiters angewiesen. Evtl. könnte man in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften festhalten, dass in diesen Fällen ein Tausch ohne neue Bedürfnisprüfung (idealerweise auch mit geringeren Verwaltungsgebühren) erfolgt.

Eine Gefahr für die innere Sicherheit würde so eine Regelung nicht darstellen, für uns wäre sie aber eine große Erleichterung.

Falls die Abstimmung positiv ausfällt, möchte ich dem FWR eine Mail mit dem Link zu diesem Thread schicken und dies mit der Bitte verbinden, diesen Punkt bei zukünftigen Gesprächen mit den Verantwortlichen mal mit auf die Tagesordnung zu setzen.

Vielleicht bin ich einfach nur naiv und/oder größenwahnsinnig, aber es müßte doch möglich sein, in diesem Punkt eine Erleichterung für uns zu erreichen, oder ?

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Das Thema "Waffentausch" oder "Zweitwaffe" (gleichen Typs und gleichen Kalibers für den Fall eines Defekt´s bei Wettkämpfen) habe ich schon vor Jahren in die "Waffenrechtsdiskussion" eingebracht.

Damals hiess es von "massgeblicher Seite" (war es FWR oder irgendwer von den anderen "so gut informierten") das Thema werde bei den Verwaltungs- bzw. Vollzugsvorschriften angegangen. Das hiess es mindestens so oft wie es hiess man solle doch "Vorweg die Klappe halten" weil man dem Gesetz schade.

Deshalb stimme ich da gar nicht mehr ab. Ich bin es leid....

Meine Meinung dazu dürfte damit aber klar sein ...wenn sie denn irgend ein ****** interessiert. 016.gif

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Fauler Hund !!!
wink.gif021.gif


Mal ganz im Ernst: Mit der Entlastung der Sachbearbeiter kann man hier natürlich auch argumentieren.

JM


Das sollte man auch, denn eine Vereinfachung für den Waffenbesitzer, ist ein Schatten über den der Gesetzgeber nie springen wird.

Ich gönne es SB doch auch chrisgrinst.gif

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  • 2 Wochen später...

Folgende Mail ging eben an das FWR. Damit hab ich meine bescheidenen Möglichkeiten ausgereizt, in dieser Sache was zu bewegen: cool3.gif

"Sehr geehrte Damen und Herren,

als aktiver Sportschütze und Mitglied im FWR-Förderkreis wende ich mich mit

einer Bitte an Sie.

Ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihr Engagement in Sachen Waffenrecht und den

Kampf gegen Verschärfungen desselben. Mir ist auch durchaus bewußt, dass wir

uns spätestens seit dem tragischen Vorfall in Erfurt in der Defensive

befinden. Trotzdem würde ich es sehr begrüßen, wenn wir als legale Waffenbesitzer in

einigen Bereichen eine behutsame Offensive wagen und gewisse Erleichterungen

durchsetzen könnten.

Ein in der Praxis immer wieder auftretendes Problem ist z. B. der Tausch von

Waffen, die auf der grünen WBK eingetragen sind. Ein solcher Tausch könnte

z. B. aus folgenden Gründen erfolgen:

a) Ein Schütze hat einen Voreintrag, kauft sich eine bestimmte Waffe und

merkt nach einer gewissen Zeit, dass die Waffe doch nicht so ganz das Wahre ist

und möchte sie gegen eine andere Waffe der selben Art im gleichen Kaliber

tauschen.

B) Eine Waffe hat nach einer bestimmten Nutzungsdauer einen Defekt, der sich

gar nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand reparieren läßt

(Extrembeispiel: Waffensprengung). Der Schütze möchte eine Ersatzwaffe im selben

Kaliber erwerben.

c) Nach langer Nutzungsdauer ist die Waffe einfach ausgeschossen, d.h., sie

bringt keine Präzision mehr, mit der der Schütze zufrieden ist.

Da unser Waffenrecht einen Waffentausch nicht vorsieht, ist in solchen

Fällen derzeit nur eine Veräußerung der alten Waffe mit anschließendem Kauf einer

neuen Waffe möglich, wobei für den nötigen Voreintrag derselbe Aufwand inkl.

erneuter Bedürfnisprüfung erforderlich ist wie bei der Erstbeantragung.

Für eine unbürokratischere Vorgehensweise ist man derzeit auf das Wohlwollen

des jeweiligen Sachbearbeiters angewiesen. Wünschenswert wäre hier aus

meiner Sicht die Vorgabe einer unbürokratischen Verfahrensweise.

Evtl. könnte man in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften festhalten, dass

in diesen Fällen ein Tausch ohne neue Bedürfnisprüfung (idealerweise auch

mit geringeren Verwaltungsgebühren) erfolgt.

Eine Gefahr für die innere Sicherheit würde so eine Regelung nicht

darstellen, für uns wäre sie aber eine große Erleichterung. Im Übrigen würde eine

solche Regelung auch zu einer Entlastung der Verwaltungsbehörden führen,

insbesondere dann, wenn der Waffenbesitzer direkt mit seiner Altwaffe und WBK zu

seinem Händler gehen könnte und dieser dann direkt die entsprechenden

Eintragungen auf der WBK durchführt.

Ich weiß, dass das FWR derzeit unter Vollast läuft, um weitere

Verschärfungen und eine restriktive Verwaltungspraxis zu verhindern. Trotzdem würde es

mich sehr freuen, wenn Sie den Punkt "unbürokratischer Waffentausch" bei

zukünftigen Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen mit auf die Tagesordnung

setzen könnten.

Eine von mir durchgeführte Umfrage bei Waffen-Online hat zumindest eine sehr

große Zustimmung bei der Gruppe der Betroffenen

ergeben:

http://foren.waffen-online.dehttp://foren....sb=5&o=&fpart=1

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Sportschütze und Mitglied im Förderkreis des FWR "

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Wow, das ging jetzt wirklich schnell, hier die Antwort von Frau Meller vom FWR (ihr Einverständnis zur Veröffentlichung hab ich selbstverständlich eingeholt):

"Sehr geehrter Herr X,

vielen Dank für Ihre Email. Das Problem "Waffentausch" steht bereits auf unserer Liste der zu regelnden Punkte, die mit dem BMI für die Erstellung der Verwaltungsvorschriften diskutiert werden.

Falls Sie weitere Hinweise oder Anregungen haben, dürfen Sie uns diese gerne mitteilen. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Sylvie Meller

"

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Unsinn, Astanase! Wenn ich eine eingetragene Waffe tauschen will (oder gegen eine explodierte ersetzen), dann sollte das ohne weitere Befürwortungen gehen. Was denn ist der Sinn der neuen Prozedur für einen popeligen Waffentausch?

hemo

Für die Abschaffung des Unsinns im Waffenrecht!!

icon14.gifgaga.gificon14.gifwink.gif

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In Antwort auf:

Wieso, gib ihnen doch einfach, was sie wollen, dann bist du sie ganz schnell wieder los...


Es würde schon reichen ihnen das zu geben was ihnen zusteht

Seien wir doch mal ehrlich. Wem unter uns wurde schon was zu Recht abgelehnt. Es geht doch meistens um einen Wisch, eine anderweitige Auslegung oder sonst eine Kleinigkeit.

Kein Mensch nimmt dieses ganze Brimborium auf sich wenn er nicht der Meinung wäre dass es eigentlich möglich sein müsste den Antrag durchzubringen.

Bei Ablehnung stehen meistens so kleine "Machtspiele" oder Selbstverwirklichungsdrang vieler Sachbearbeiter dahinter.

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In Antwort auf:

beim Chef antanzen etc.


Hast Du nicht erst geschrieben dass Dir Deiner nicht in´s Handwerk pfuscht und sich sowieso nicht auskennt?

Aber im ernst. Alles was bei mir versucht wurde abzulehnen hab ich dann später doch bekommen. Letztes Beispiel Pulvermenge. Ich habe 15 Kilo beantragt, sie hat gesagt es gehen nur 10 Kilo. Ich frahe wieso, warum weshalb 10 Kilo für jedermann. Wie kommt man auf so eine Berechnung. Sie ein bischen ratlos. Ich helfe ihr auf die Sprünge: 4 mal monatlich schiessen, 11mal im Jahr, jedesmal 150 Schuss, in EINE Patrone gehen 0,5 Gramm ergibt.....

Sie unterbricht mich. Lassen Sie das. Wenn das so ist bekommen sie selbstverständlich 15 Kilo. Eingtragen und Stempel rein.

Wie die für Gott und die Welt auf einen EINHEITSverbrauch von 10 Kilo kommt konnte sie mir bis heute nicht erklären.

Das legt bei mir schon die Vermutung nahe dass sie "einfach so" irgendwas verzapft.

Aber wie ich unter "wie sind eure amtlichen Sachbearbeiter" schon geschrieben hab: Mit der kann man wenigstens reden. Die hört wirklich zu, bildet sich dann eine Meinung und gibt dann auch mal zu wenn sie sich geirrt hat.

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Bei mir ist es zum Glück nicht so, aber bei den meisten andern schon. wink.gif

Wenn der Antragsteller stichhaltige Argumente hat, haut das auch hin. Aber man muss dem SB auch zugestehen, dass er nach Recht und Gesetz (natürlich nicht nach Tageslaune oder gut Dünken) entscheidet. Und das ist leider nicht immer im Sinne des Antragstellers... rainbow.gif

Bei uns in BW sind schon vor vielen Jahren vom Ministerium und den Gewerbeaufsichtsämtern 3 KG Pulver pro Lieferung festgelegt worden. Da gabs noch nie Beschwerden.

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Hallo Tauschwillige,

Ich habe mit unter gewissen Vorraussetzungen abgestimmt.

Aus folgenden Gründen.

Hat man z.B. eine langjährig geschossene Wettkampfwaffe und möchte sie durch eine neue brauchbare ersetzen, so gibt es zumindest beim RSB im Befürwortungsformular die Möglichkeit

anzukreuzen, das die Waffe die man besitzt nicht mehr für den Wettkampf taugt und nur mit unverhältnismäßig großem Aufwandt

instandgesetzt werden kann. Dies muß durch ein Büchsenmachergutachten belegt werden. Diese Waffe hat dann vielleicht noch für den langjährigen Benutzer eine Art Affinitionsinteresse (tolles Wort, benutzt jedoch der Gesetzgeber).Einen Marktwert als solches hat sie nicht mehr.

Wie ich das sehe, kann der Schütze unter diesem Umständen das Teil behalten und bekommt trotzdem die neue befürwortet.

Wenn nun eine offizielle leichte Tauschregelung vereinbart würde, könnte es sein, das diese Möglichkeit im Gegenzug entfällt.

Ebenso ein Erbe wie ein Bekannter von mir. Er hat vom Großvater eine PPK und eine 08 geerbt. Die 08 hat diesem im Krieg nach seinen Aussagen mehrfach das Leben gerettet

(Und wohl anderes vernichtet). Der Bekannte besitzt diese beiden Waffen auf Erben WBK. Er ist mittlerweile auch Sportschütze und nudelt immer blos auf Vereinswaffen rum, weil die PPK in keine Disziplin paßt und die 08 ihm für

den Trainingseinsatz zu schade ist.

Er hat da zu wenig biss. An seiner Stelle würde ich für die Waffen auf der Erben WBK Affinitionsinteresse geltend machen und für meine Sportschützenaktivitäten darüber hinaus wie alle Anderen zwei geeignete KW´s als Grundbedarf anzumelden versuchen. Auch hier könnte u.U. eine leichte Tauschmöglichkeit zum Bummerang werden. Ebenso, wenn eine dritte KW für eine weitere Disziplin beantragt wird.

Was wollen Sie eine weitere, man kann doch so leicht tauschen.

Major Tom

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In Antwort auf:

ist mittlerweile auch Sportschütze und nudelt immer blos auf Vereinswaffen rum, weil die PPK in keine Disziplin paßt und die 08 ihm für

den Trainingseinsatz zu schade ist.


Also DAS ist wiederum bei uns (BSSB) KEIN PROBLEM. Ich kenne jemanden (Autohändler, Tankstelle, schon hundertmal hier geschrieben wink.gif) der hat auch die ganze WBK voll mit "Exoten" aus seiner WaffenSCHEIN-Zeit. Als ich ihn dann zum Sportschiessen gebracht habe hatte er keine Probleme "Sportwaffen" im Kaliber schon vorhandener Waffen zu bekommen. Er hat z.B. eine Argentinische 45er. Schönes Stück, schiesst gut aber hat eine starre Visierung.

War kein Problem eine .45er S&W zu bekommen weil er mit der starren Visierung ja keine Leistungssteigerung erzielen kann.

Ist übrigens wieder mal ein Argument FÜR die WBK Vorlage bei einem Befürwortungsantrag.

PS: Ist natürlich wieder ein Unterschied ob man Waffen dann tauschen dürfte oder müsste

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